AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren
Laienhaft ausgedrückt würde ich in so einem Falle von übergeordneten Notstand sprechen, da ist alles erlaubt um möglichst schnell zu helfen.
allerdings hätte ich auch nicht auf der Kellertreppe geschossen (garantiert nicht!) und ihn einfach totschlagen ist m.E. nach dem Jagdgesetz nicht erlaubt (was meinen die anwesenden Juristen?) und ob ein Messer geeignet ist, kommt sehr auf die Vitalität des Fuchses an, ich würde nicht riskieren dass ich gebissen werden.
Kommentar