AW: Essbare Pflanzen in Schweden... Literatur?
In diesem Zusammenhang ist es vielleicht interessant zu erfahren, dass z.B. Nüsse oder Wacholderbeeren nicht unter das Jedermannsrecht fallen, sondern das Pflücken von diesen nach Kap. 12 § 2 Strafgesetzbuch verboten und - zumindest theoretisch - mit Geldstrafen geahndet wird. Im Alltag dürfte dies jedoch nicht umgesetzt werden. Aber gerade in Naturschutzgebieten kann dies durchaus zu Diskussionen mit dem Aufsichtspersonal führen.
Zitat von Der Entenmann
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