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Rechne mal aus wie schnell man bei 15m Sichtweite fahren darf.
Harry sprach nicht von allgemeiner Sichtweite, sondern davon, wie nah der Bub war, als er ihn gewahr
"Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
Mit erkaltetem Knie;------------------------------
Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
Der über Felsen fuhr."________havamal--------
Ich musste "Nikolaus" heute morgen erstmal wecken, und Fragen, ob sie auch was für die Kinder hat.
Eigentlich ziemlicher Schrott, der wahrscheinlich nach einer Saison durch ist....
BTT: weiß jemand, worauf das Auge besser reagiert? Bewegung oder Farbwechsel? Ich habe den Eindruck, dass Bewegung besser wahrgenommen wird. Das geht natürlich nur bei Kontrast, aber die Farbe scheint mir dabei zweitrangig zu sein. Gerade das Sehen in den Augenwinkeln funktioniert nach meinem Eindruck nur so.
Zuletzt geändert von Gast202105024; 06.12.2019, 11:00.
Eindeutig Bewegung. Und zwar nicht das Auge sondern das Hirn bei der Bildverarbeitung.
Deshalb sind auch sämtliche Fotos verschiedener Kleidungsstücke vor verschiedenen Hintergründen auch nur nette Gimmicks. Aussagekräftig für die Situation Radfahrer in Bewegung wären Videos.
Gerade militärische Tarnmuster sind besonders effektiv bei Stillstand.
Bilder sind OK für die Situation Radfahrer liegt nach Unfall im Graben und muss gefunden werden.
Insofern sind Arm- oder noch besser Fussbänder und vor allem Pedalreflektoren das Sicherste, wenn man gesehen werden will.
Das Handydisplay sieht man erst, wenn der Rücken es nicht mehr verdeckt.
Ein Auto hat 2 mal 50 Watt Scheinwerfer.
Damit sollte man in der Lage sein so zu fahren Fussgänger rechtzeitig zu erkennen, egal wie sie gekleidet sind.
Dafür ist es natürlich notwendig seine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen.
Nennt sich in der StVO Sichtfahrgebot und ist eine der Grundsatzregeln im Strassenverkehr.
Es gibt außerdem die Regel für Fußgänger, außerhalb von Ortschaften den Straßenrand in der Gegenrichtung zu nutzen, damit sie die Chance haben, entgegenkommende Autofahrer rechtzeitig zu sehen:
Zitat von §25 StV0
Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist.
Generell finde ich es empfehlenswert, immer mit einer Zerstreutheit der anderen Verkehrsteilnehmer zu rechnen. Daher baumelt an meinem Rucksack außerdem ein Reflektionsstreifenknäuel, weil Wanderwege hin und wieder außerorts ein Stück an Straßenrändern entlang führen und es vorkommt, dass meine Geh-Seite (besonders bei Dunkelheit) aus landschaftlichen Gründen nicht einsehbar ist. Notfalls schalte ich nachts für ein Wegstück auch mal die Taschenlampe an.
Ein Auto hat 2 mal 50 Watt Scheinwerfer.
Damit sollte man in der Lage sein so zu fahren Fussgänger rechtzeitig zu erkennen, egal wie sie gekleidet sind.
Dafür ist es natürlich notwendig seine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen.
Nennt sich in der StVO Sichtfahrgebot und ist eine der Grundsatzregeln im Strassenverkehr.
Dazu mache ich mir auch oft so meine Gedanken. Vor jeder Kuppe muss man eigentlich je nach deren Steilheit bis nahezu zum Stillstand abbremsen, wenn man nicht sieht, was dahinter ist. Wenn man das ernsthaft durchzuziehen versucht, muss man jedoch mit Auffahrunfällen rechnen, weil keiner versteht, dass da einer "grundlos" bremst. Eigentümlicherweise nimmt man wohl Wahrscheinlichkeiten an: "Die Erfahrung lehrt, dass hinter der Kuppe normalerweise freie Bahn ist." Nur manchmal eben nicht.
Dazu mache ich mir auch oft so meine Gedanken. Vor jeder Kuppe muss man eigentlich je nach deren Steilheit bis nahezu zum Stillstand abbremsen,
Wenn es solche Kuppen geben sollte, dann muss man eben entsprechend fahren, gegebenfalls bis zum Stillstand abbremsen.
Immer noch besser als Jemanden umzufahren.
Für Kurven gilt das übrigens genau so.
Sichtfahrgebot: Viele sollten einfach mal nachschauen wie das definiert ist.
Es gibt außerdem die Regel für Fußgänger, außerhalb von Ortschaften den Straßenrand in der Gegenrichtung zu nutzen, damit sie die Chance haben, entgegenkommende Autofahrer rechtzeitig zu sehen:
Entbindet trotzdem keinen Fahrzeugführer sich an das Sichtfahrgebot zu halten.
Denn das ist eine der Grundregeln im Strassenverkehr - sehen wo man hinfährt.
Kein Fahrzeugführer sollte sich darauf verlassen dürfen, dass man sein Fahrzeug rechtzeitig sieht und das dann Jeder zwangsläufig Platz macht.
Umgekehrt sollte es sein.
Jeder sollte sich darauf verlassen dürfen, dass Fahrzeugführer sehen wo sie hinfahren und sich entsprechend verhalten.
Dem Fussgänger kann es übrigens egal sein ob er von vorn oder von hinten umgenietet wird.
Entbindet trotzdem keinen Fahrzeugführer sich an das Sichtfahrgebot zu halten.
Denn das ist eine der Grundregeln im Strassenverkehr - sehen wo man hinfährt.
Kein Fahrzeugführer sollte sich darauf verlassen dürfen, dass man sein Fahrzeug rechtzeitig sieht und das dann Jeder zwangsläufig Platz macht.
Umgekehrt sollte es sein.
Jeder sollte sich darauf verlassen dürfen, dass Fahrzeugführer sehen wo sie hinfahren und sich entsprechend verhalten.
Das ist selbstverständlich.
Wo siehst Du bisher eine gegenteilige Meinung?
Das schon, aber wenn er auf der falschen Straßenseite unterwegs ist, wird das als "grob fahrlässiges Verhalten" beurteilt.
Eventuell.
Fahrzeugführer sollten nicht beurteilen auf welcher Seite der Fahrbahnrand begangen werden kann.
Aus ihrer Sicht spielt das auch gar keine Rolle.
Geht ein Fussgänger auf einer Fahrbahn und wird genötigt einem Fahrzeug, welches von hinten oder von vorn kommt, auszuweichen, ging die Gefährdung immer erst mal vom Fahrzeugführer aus.
Pauschal erhält man seinen Schuldanteil schon durch die Art der Verkehrsteilnahme. Grob gesagt (Fussgänger, Radfahrer, PKW-Fahrer, LKW-Fahrer).
Mitdenken und gegenseitige Hilfe ist im Straßenverkehr IMO für keinen Teilnehmer ein Fehler.
Allerdings muss man da sehen wie kurz oder wie weit man die Sache betrachtet.
Fahrzeugführern zu suggerieren sie hätten immer freie Bahn und jeder macht Platz wird Denen zum Verhängnis die diese Weisheit nicht haben, z.B. Kinder.
Denn mittlerweile verlassen sich Fahrzeugführer darauf oder fordern so ein Verhalten regelrecht ein.
Da wird am Zebrastreifen durchgewunken.
Da wird durch den Salz getränkten Schneematsch gelaufen damit das Auto von hinten nicht anhalten muss, lieber versaut man sich die Klamotten.
Ich halte dieses Verhalten für einen fatalen Fehler.
Diese falsch verstandene Gutmenschenmentalität kotzt mich regelrecht an.
Eventuell.
Fahrzeugführer sollten nicht beurteilen auf welcher Seite der Fahrbahnrand begangen werden kann.
Aus ihrer Sicht spielt das auch gar keine Rolle.
Geht ein Fussgänger auf einer Fahrbahn und wird genötigt einem Fahrzeug, welches von hinten oder von vorn kommt, auszuweichen, ging die Gefährdung immer erst mal vom Fahrzeugführer aus.
Pauschal erhält man seinen Schuldanteil schon durch die Art der Verkehrsteilnahme. Grob gesagt (Fussgänger, Radfahrer, PKW-Fahrer, LKW-Fahrer).
"Grob fahrlässig" ist keine persönliche Einschätzung, sondern kommt aus der Rechtssprechung.
"Grob fahrlässig" ist keine persönliche Einschätzung, sondern kommt aus der Rechtssprechung.
Darum hab ich ja geschrieben "Eventuell". Man sollte sich nicht darauf verlassen. Die Quote geht beim Schuldanteil Fussgänger/Fahrzeugführer in solchen Fällen meist zu Ungunsten für den Fahrzeugführer aus.
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