AW: Der Tod trägt Schwarz
Es steht an vielen Stellen im net, daß die an Fahrrädern installierten Beleuchtungseinrichtungen nicht blinken dürfen. Aber meist steht es dort ohne Quellenangabe. Einer schreibt es vom anderen ab, keiner weiß es genau. Stimmt aber. Ich habe etwas suchen müssen, bin aber fündig geworden. Um anderen sie Suche zu ersparen, hier die einmal die Quelle:
Zu lesen in " Besondere bautechnische Anforderungen an lichttechnische Einrichtungen von Fahrrädern und an deren Versorgungssystemen" T 4, Bestandteil der gesetzlichen Bestimmungen über § 22 a StvZO. Zu lesen ganz klein am Ende von Absatz 10:
http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/...g/node392.html
Ditschi
Zitat Torres: ...und dass sie nicht blinken sollen. Ob alles so stimmt, weiß ich nicht,
Zu lesen in " Besondere bautechnische Anforderungen an lichttechnische Einrichtungen von Fahrrädern und an deren Versorgungssystemen" T 4, Bestandteil der gesetzlichen Bestimmungen über § 22 a StvZO. Zu lesen ganz klein am Ende von Absatz 10:
Blinkende Scheinwerfer und Schlußleuchten sind an Fahrrädern unzulässig.
Ditschi
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