Nabendynamo - kein Licht geht auf!

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  • Phipus
    Erfahren
    • 27.05.2005
    • 292

    • Meine Reisen

    #21
    Hallo Henning und Chris,

    das mit den MTB 13kg habe ich irgendwo gelesen, sollte allem Anschein nach ab November diesen Jahres in einer Gesetzesnovelle der StVZO ergänzt werden. Allerdings weiß ich nichts sicheres darüber.

    Paradox sind diese Regelungen ohnehin, man darf also mit schnellen Rädern regelkonform mit Batterielicht fahren, mit langsameren Straßenschaukeln aber nicht - für mich ergibt das irgendwie wenig Sinn.

    Wie dem auch sei, ich habe mir auf Grund der dürftigen gesetzlichen Fahrradlichtsituation ein Herz genommen und heute den halben Tag an meiner alten Lichtanlage gebastelt. Alles nochmal ganz von vorne montiert, verlegt, verlötet und isoliert. Das Ergebnis ist, dass mein Licht - angetrieben per altbewährtem Nabendynamo - wieder fröhlich flakert wie zu seinen besten Tagen - von hellem leuchten zu sprechen wäre nun wirklich maßlos übertrieben...

    Das bereits gekaufte Batterielicht kann ich dann aber immernoch für mein MTB verwenden, vor allem dann, wenn diese obskure Gesetzesnovelle tatsächlich der Wahrheit entsprechen sollte. :wink:

    Beste Grüße,

    Phipus
    Echtes Naturerleben verlangt, dass man friert ohne zu erfrieren und dürstet ohne zu verdursten; solches Bloßerleben raubt gerade jenen Genuss, der sich sehnsüchtelnd einstellt, sobald die ferne Erinnerung schwelgt.

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    • Flachlandtiroler
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      Moderator
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      • 14.03.2003
      • 29048
      • Privat

      • Meine Reisen

      #22
      Nix für ungut aber das Risiko (ich kann jetzt nur für's Revier sprechen) als Radfahrer wegen funktionierenden (!), aber batteriebetriebenen Lichts angehalten zu werden ist IMHO vernachlässigbar. Wenn es nur das ist ... ;)

      Gruß, Martin
      Meine Reisen (Karte)

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      • Phipus
        Erfahren
        • 27.05.2005
        • 292

        • Meine Reisen

        #23
        Hallo nochmal,

        ich habe mich nun genauer informiert. Die von mir erwähnte Gesetzesnovelle, nach der auch MTB´s bis 13kg mit Batterielicht (mind. 10 Lux) fahren dürfen, ist zwar schon seit Jahren angekündigt, bislang jedoch nicht verabschiedet worden. Demnach dürfen lediglich Rennräder bis 11kg allein mit Batterielicht fahren, alle anderen Räder benötigen einen Dynamo mit nach StVZO zugelassenen Lampen (d.h. ziemlich dunkle Funzeln).

        Ein Radhändler hat mir heute erzählt, dass er erst kürzlich von der Polizei um 15 Euro erleichtert wurde, obwohl er mit Licht unterwegs war - aber nach StVZO nicht zugelassen. Bei uns in Freiburg scheint jetzt in dieser Hinsicht sehr hart durchgegriffen zu werden, das hängt wohl vor allem vom jeweiligen Polizeichef ab und wie kulant dieser sich verhält, bzw. seine Befehlsempfänger verhalten lässt.

        ps. in der Schweiz ist Batterielicht für alle Räder zugelassen, man muss es auch nicht bei Tage mitführen und vorweisen. Solch eine Regelung wäre meineserachtens auch für unsere Lande begrüßenswert, vor allem wenn man bedenkt, wie unzuverlässig und störanfällig die Beleuchtung per Dynamo sein kann - hier spreche ich aus eigener Erfahrung.

        Beste Grüße,

        Phipus
        Echtes Naturerleben verlangt, dass man friert ohne zu erfrieren und dürstet ohne zu verdursten; solches Bloßerleben raubt gerade jenen Genuss, der sich sehnsüchtelnd einstellt, sobald die ferne Erinnerung schwelgt.

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        • mikestichel
          Anfänger im Forum
          • 14.11.2006
          • 12

          • Meine Reisen

          #24
          Hallo Bene

          Na ich weiß ja nicht. Der Nabendynamo ist doch eine feine Sache, wenn man das richtige Modell nimmt. Was soll ein Seitenläufer denn bringen? Das es bei Regen immer schön durchrutscht? Oder meinst du die Speichendynamos, welche so wundervoll lange halten, wenn das Rad mal umkippt?
          Sehe ich mir die Entwicklung bei den neuen Modellen aller Radhersteller an, so verbauen immer mehr einen Nabendynamo - leider nur den Falschen.
          Mit Plattfuß und Kettenriß

          Mike \"Stichel\" Strübing
          Reiseinfos

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          • hrrh
            Dauerbesucher
            • 18.03.2005
            • 609

            • Meine Reisen

            #25
            Zitat von Phipus
            Ein Radhändler hat mir heute erzählt, dass er erst kürzlich von der Polizei um 15 Euro erleichtert wurde, obwohl er mit Licht unterwegs war - aber nach StVZO nicht zugelassen.
            liegt wohl an der lampe. ab einer gewissen leistung faellts auf wenn suchscheinwerfer äh fahrradlampe nicht zugelassen sind
            ein 20W halogenscheinwerfer waehre aber sicher toll damit man mal gesehen wird


            zur zugelassenen akkulampe: bislang zeigte man sich bei kontrollen mit meiner (zugelassenen) akkufunzel zufrieden, auch leere akkus waren bislang immer kostenfrei. mein fahrrad wollte auch noch keiner nachwiegen :wink:

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            • Phipus
              Erfahren
              • 27.05.2005
              • 292

              • Meine Reisen

              #26
              Hallo hrrh,

              daran habe ich auch schon gedacht. Da ja Rennräder bis 11kg offiziell mit Batterielicht zugelassen sind (sofern Licht zugelassen), kann ich im Fall des Falles durchaus mein MTB als Rennrad ausgeben, oder wird irgendwo explizit definiert, wie ein Rennrad exakt auszusehen hat? Mein Rad ist sehr leicht, sicherlich nicht mehr als 12kg und von daher den Ordnungshütern vielleicht der Arbeitsaufwand nebst offensichtlicher Knausrigkeit evtl. etwas zu hoch. :wink:

              Wie dem auch sei, meist bin ich des Nächtens sowieso mit meinem braven und zu 100% StVZO genormten Trekker unterwegs.

              Beste Grüße,

              Phipus
              Echtes Naturerleben verlangt, dass man friert ohne zu erfrieren und dürstet ohne zu verdursten; solches Bloßerleben raubt gerade jenen Genuss, der sich sehnsüchtelnd einstellt, sobald die ferne Erinnerung schwelgt.

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