Ditschi das mit den Doppelversicherungen wird ja oft abgefragt, wenn man eine neue abschließt, bzw. Wenn man einen Schaden anmeldet, von daher war mir das schon bewußt. Was ich mich aber schon öfters gefragt habe: ich habe zwei Versicherungen:
Unfallversicherung A für alles mögliche
Unfallversicherung B vom DAV (kann ich die überhaupt abwählen, wäre aber eine anders Thema…)
Beide leisten „subsidär“.
Wenn ich jetzt im Haushalt verunglücke ist nur Versicherung A zuständig. Einfach, oder? Wenn ich jetzt aber in den Alpen verunglücke kämen beide in Frage: ich melde den Schaden bei A an und gebe auch an, dass ich bei B auch versichert bin. Verweisen die jetzt gegenseitig auf die jeweils andere Versicherung, weil jede nur nachrangig bezahlt, dann hätte ich jetzt einen Zirkelschluss? Handeln die Versicherungen das selbständig aus?
Spezialfall: Schaden ist 75 T€ und bei A und B bin ich mit je 50 T€ versichert. Ich glaube (müsste aber nochmals nachschauen), dass eine der Versicherungenbedingungen dann aussagte, dass sie bis zur Schadenssumme aufkommt, die nicht durch die andere Versicherung erstattet wird, bis max. der versicherten Summe. Das würde bedeuten: eine Versicherung zahlt 50 T€, die zweite 25 T€?
Unfallversicherung A für alles mögliche
Unfallversicherung B vom DAV (kann ich die überhaupt abwählen, wäre aber eine anders Thema…)
Beide leisten „subsidär“.
Wenn ich jetzt im Haushalt verunglücke ist nur Versicherung A zuständig. Einfach, oder? Wenn ich jetzt aber in den Alpen verunglücke kämen beide in Frage: ich melde den Schaden bei A an und gebe auch an, dass ich bei B auch versichert bin. Verweisen die jetzt gegenseitig auf die jeweils andere Versicherung, weil jede nur nachrangig bezahlt, dann hätte ich jetzt einen Zirkelschluss? Handeln die Versicherungen das selbständig aus?
Spezialfall: Schaden ist 75 T€ und bei A und B bin ich mit je 50 T€ versichert. Ich glaube (müsste aber nochmals nachschauen), dass eine der Versicherungenbedingungen dann aussagte, dass sie bis zur Schadenssumme aufkommt, die nicht durch die andere Versicherung erstattet wird, bis max. der versicherten Summe. Das würde bedeuten: eine Versicherung zahlt 50 T€, die zweite 25 T€?
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