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  • Schoenwettersportler
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    • 08.07.2016
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    • Meine Reisen

    Sorry, ich kann die Debatte um eine mögliche Verantwortung der Ersteller solcher Tourenberichte für Unfälle oder Bergnöte dieser Art nicht nachvollziehen.
    Es geht hier um insgesamt 8(!) Lehrkräfte. Diese Pädagogen werden dafür ausgebildet, im Umgang mit Kindern und Jugendlichen verantwortungsvoll zu handeln. Das ist Teil von deren Job. Wer sich bei bekanntermaßen gefährlichen Aktivitäten wie Bergsport - und da kann sich keiner rausreden, dass das nicht bekannt wäre, das ist medial sehr präsent - auf eine (!) Internetbeschreibung verlässt, der wird seiner Verantwortung für andere in keiner Weise gerecht. Auch das Argument "Gruppendynamik" möchte ich hier nicht gelten lassen. Grundsätzlich ist das natürlich ein Faktor, allerdings greif aus meiner Sicht hier wieder das "Profi" Argument. Lehrer sollten und sind sich als professionelle Pädagogen / Erzieher / Aufsichtspersonen doch solchen Themen wie Gruppendynamik bewusst. Deshalb liegt der Fall, wie schon angemerkt, bei der Staatsanwaltschaft.
    Es wird spannend sein zu beobachten, was da raus kommt.

    Auch das Verfahren gegen den Autor des Tourenberichts finde ich interessant bzw. gestört. Hier würde mich die Grundlage interessieren, auf der er hier belangt werden kann oder soll. Kann mir da jemand juristisch Nachhilfe geben?

    Diese Disclaimer sind aus meiner Sicht eh ein Unding. Die dienen ja nur dazu, sich juristisch irgendwie abzusichern, zumindest glauben das viele Leute. Wirklich "besser" wird dadurch ja nichts.

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    • Flachlandtiroler
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      Moderator
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      • 14.03.2003
      • 29106
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      • Meine Reisen

      Zitat von Vegareve Beitrag anzeigen
      Die grobe Fahrlässigkeit betrifft definitiv die Lehrer, die diese Tour "geführt" haben.
      Ich verstehe nicht, warum da ein Offizialdelikt vermutet (und von der Polizei angezeigt/betrieben!!) wird.
      Eine Gruppe ruft die Rettung und die schickt denen eine Rechnung.
      Es ist doch Sache der Geretten, ihre obskure Schuildzuweisung privatrechtlich durchzusetzen.
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      • Becks
        Freak

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        • 11.10.2001
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        • Meine Reisen

        Zitat von Seepferdchen78 Beitrag anzeigen
        https://www.allgaeuer-zeitung.de/all...an_arid-431443

        Ohne Worte, dass jetzt Anzeige gegen den Autor der Tourbeschreibung erstattet wurde. Hoffe, für ihn kommt nichts mehr nach.
        Ich denke, das versumpft. Die Route ist T4 bewertet, was der älteren Einordnung nach in der Schweiz weiss-blau-weiss als Kennzeichnung zur Folge hätte. Soweit mir bekannt muss ein Führer solcher Touren rein rechtlich Bergführer sein. Ein Bergwanderführer darf so etwas zumindest nach deutschem Recht nicht leiten.

        Ausserdem sollten die Lehrer wissen, dass die Schwierigkeit bei guten Bedingungen bewertet wird. Wer nach Regenfällen auf nem schmierigen T4 herum eiert und dann noch Schutzbefohlene mit mangelhaftem Schuhwerk dabei hat, sowie obendrein auch noch zu wenig Führer (8 Lehrer bei 100 Leute) dabei hat, tjo.


        Ich denke, die Lehrer gehen vor Gericht unter. herausreden geht nicht, denn bei dem beklagten Tourenbericht ist das Bild hier mit drin. Mit so wenig Führer 100 Leute da sicher durchleiten, wenn es nass war/ist? Das ist bei der Planung grob fahrlässig und keine Fahrlässigkeit des Tourenberichtautors.

        Und last but not least: die AV Führerliteratur (hat auf hikr einer rausgekramt) stuft die Tour auch mit T4 ein.
        Zuletzt geändert von Becks; 09.06.2022, 21:58.
        After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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        • Seepferdchen78
          Gerne im Forum
          • 20.09.2009
          • 97
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          • Meine Reisen

          Zusätzlich noch besch*** Wettervorhersage und auch während der Tour Regen. Meine bessere Hälfte ist aufgrund des unsicheren Wetters an dem Tag zu Hause geblieben.
          Das Thema Wetter ist hier auch thematisiert:
          https://www.ksta.de/panorama/nach-pa...charf-39743130
          Wenn bei den ganzen Umständen der Autor des Berichts schuldig gesprochen wird, verstehe ich die Welt nicht mehr.

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          • Becks
            Freak

            Liebt das Forum
            • 11.10.2001
            • 19612
            • Privat

            • Meine Reisen

            Ich nehme ja gerne Unfälle auseinander. Mache ich auch mal hier, basierend auf dem Bericht hier, der ziemlich neutral und mit einigen Details erschienen ist, und wo schon in der Überschrift(!) steht: "Route falsch gewählt" (nur so am Rande)

            Es handelte sich um eine riesige Gruppe (100 Personen), von denen nur 8 Personen eine Leitungsposition inne hatten, der Rest bestand aus 12 bis 14-Jährigen. Die Gruppe stammt aus Ludwigshafen, was etwa 250km Luftlinie von den Alpen entfernt liegt. Das Wetter beim Start war ok, es setzte jedoch später Regen ein. Zudem war es an den Vortagen nass und somit der Weg, der unterhalb der Waldgrenze über einen Kamm/Grat verläuft, komplett durchfeuchtet und der Untergrund (Gras/Dreck) rutschig. Die Route ist laut Autor mit T4/I eingestuft und im Tourenbeschrieb sind 3 Bilder eingebettet, auf denen man eindeutig exponierte Abschnitte sieht, wo der Weg entweder über einen schmalen Grat oder in einer Grasflanke verläuft. Die Route wurde kurzfristig aus dem Internet heraus gepickt, weil "Abendrundtour" drin stand.

            Ich kann nur völlige Unwissenheit beim Lehrpersonal vermuten, denn die angebrachten Punkte strotzen nur so von roten Flaggen. Die Gruppe ist viel zu gross und unbeweglich, mit viel zu wenig Leitpersonal. Laut Zeitungsbericht wurde die Panik ausgelöst, als ein mit der Situation überforderter Lehrer umkehren wollte und dabei zwei Kinder abrutschten.

            Weder das Wetter der Vortage, noch der aufkommende Regen wurden mit eingeplant bzw. eventuell zeitlich falsch einkalkuliert und nicht bedacht, dass Grossgruppen nur etwa halb so schnell sind wie Kleingruppen. Die Einstufung des Autors als Abendrundtour teile ich, denn es sind nur knapp 550 Hm laut Beschrieb, was eine recht kurze Tour ist. Allerdings hat die zeitliche Einstufung keinerlei Einfluss auf die Schwierigkeit. Eine "Feierabendkletterei" kann auch kurz mal eine Einseillänge mit 9+ direkt an einem Parkplatz sein.

            Die Route wurde kurzfristig und nur unzureichend geplant und nicht zuvor von einer Lehrkraft auf Tauglichkeit erkundet.

            Aufgrund des Wohnorts nehme ich nicht an, dass auch nur mehr als ein Bruchteil der Kinder tatsächlich über eine Alpinausrüstung verfügt hat (insb. passendes Schuhwerk) und zudem garantiert keiner über Alpinerfahrung verfügte. Inwiefern die Lehrer über Bergerfahrung verfügen wird wohl vor Gericht abgeklärt.

            Die Einstufung einer Tour erfolgt bei guten Bedingungen. Bei - wie hier - vorliegenden schlechten Bedingungen muss man diese mindestens um eine Stufe erhöhen. Einige Routen sind bei unpassenden Bedingungen nur schwer oder gar nicht begehbar.

            T4 unterhalb der Waldgrenze bedeutet: schmale Pfade, die zudem stellen- oder streckenweise ausgesetzt sind und in Absturzgelände verlaufen (Anm.: im Gegensatz dazu sind Schutt T4 maximal lästig/hinderlich, und Wasser spielt bei solch einem Untergrund eher ein Nebenrolle).

            Eine nasse T4 im Gras kann im Extremfall so schlecht begehbar sein, dass man eigentlich besser dazu Steigeisen anziehen sollte, sofern man die dabei hat, und basierend auf den drei Bildern im Tourenbericht würde ich die Route bei Nässe mindestens mit T5 einstufen.

            T4 ist nach SAC weiss-blau-weiss markiert und folgendermassen beschrieben: "An gewissen Stellen braucht es die Hände zum Vorwärtskommen. Gelände bereits recht exponiert, heikle Grashalden, Schrofen, einfache Firnfelder und apere Gletscherpassagen. Falls nach SWW-Normen markiert: weiss-blau-weiss. Vertrautheit mit exponiertem Gelände. Stabile Trekkingschuhe. Gewisse Geländebeurteilung und gutes Orientierungsvermögen. Alpine Erfahrung. Bei Wettersturz kann ein Rückzug schwierig werden."

            Soweit mir bekannt, dürfen zumindest Bergwanderführer keine Kunden über Wege führen, die weiss-blau-weiss markiert sind. Diese Bereiche sind Bergführern vorbehalten.


            Fazit:
            Es wird sicher nun vor Gericht der Punkt Garantenstellung abgeklärt ("In der Regel befinden sich Bergführer, Tourenleiter und allenfalls auch der Seilschaftsführer dann in einer sogenannten Garantenstellung. Bei der Garantenstellung handelt es sich juristisch gesehen um die Pflicht, andere Personen (meist die Tourenteilnehmer) vor drohenden Gefahren zu schützen. Eine Garantenstellung zulasten des Tourenleiters wird von den Gerichten fast immer angenommen. Das heisst aber noch lange nicht, dass dieser im konkreten Fall einen Fehler gemacht hat. Er kann nur belangt werden, wenn er auch seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.").

            Zumindest ich sehe hier den Punkt "Verletzung der Sorgfaltspflicht" erfüllt, während die Route korrekt beschrieben, aber wie im Artikel erwähnt, fälschlich ausgewählt wurde. Und dafür kann weder der Weg noch der Autor etwas.


            Zuletzt geändert von Becks; 10.06.2022, 06:34.
            After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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            • Schattenschläfer
              Fuchs
              • 13.07.2010
              • 1585
              • Privat

              • Meine Reisen

              Dass krasse Fehler gemacht wurde, die darauf schließen lassen, dass hier planende Lehrkörper völlig frei von jeglicher Erfahrung und sehr unbedarft und naiv waren, dürfte klar sein.
              Jedem Wanderer mit ein wenig Alpinerfahrung erscheint das recht eindeutig. Der Schaden (neben schlechter Laune, Angst etc.) dürfte vor allem finanzieller Art sein, da wird also geklärt werden wer denn die ganzen Flüge bezahlt, mit denen über 100 Personen ins Tal gebracht wurden bzw. falls Lehrpersonen persönlich haften müssen, ob ihnen das möglich ist.

              Dann sollte sich die Schulleitung eine möglichst gute Strategie überlegt haben, mit den Eltern die Fehler und Versäumnisse zu kommunizieren. Vielleicht alle einladen für eine Art Konferenzveranstaltung? Da wird es jedenfalls noch unfreundliche Diskussionen geben. Dennoch wäre aus meiner Sicht ungeschickt, wenn der Eindruck entsteht, dass man nun Köpfe von 1-2 Lehrern rollen lässt und fertig.. schade, dass die nächsten Wandertage wohl in erster Linie besonders sicher sein müssen.

              Ich halte die Idee, dass der Autor haften sollte, weil der Text zu blumig und entspannt klang auch für einigermaßen abwegig (diese Anschuldigung kam ja NICHT von beteiligten Personen), dennoch interessant, dass das gerichtlich geklärt wird. Wenn ein Nebeneffekt ist, etwas weniger unbedarft ins Netz zu ballern, fände ich das gar nicht schlimm. Dass reine Disclaimer (also eine automatisierte Dauerwarnung) praktisch keinen Sicherheitsgewinn bringen, dürfte auch jedem klar sein.

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              • Torres
                Freak

                Liebt das Forum
                • 16.08.2008
                • 30790
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                • Meine Reisen

                Ich finde, dass es nicht weiter führt, auf den Lehrern herum zu hacken. Das ist dieser übliche Empörungsreflex, den man heute hat - wie konnten die nur, das macht man so oder so, blabla.

                Klar ist, dass die einen schweren Fehler gemacht haben. Ich bin mir sicher, dass sie sich dessen nicht bewusst waren, sondern den Jugendlichen ein schönes Erlebnis bieten wollten. Die sind da blauäugig und unbedarft rangegangen und haben die Strecke nicht geprüft. Was T4 ist, wussten die garantiert nicht (hätte ich auch nicht gewusst). Die reihen sich ein in die Gruppe von Menschen, die sich auf das Navi verlässt und unter der Brücke hängen bleibt, ins Wasser fährt u.ä. Die auch das Wetter unterschätzt und in diesem Fall falsch eingeschätzt hat und daher keine Kleidervorschriften gemacht hat bzw. durchgesetzt hat (Schuhe). Auch für derartige Fehler gibt es ausreichend andere Beispiele, die weniger glimpflich ausgegangen sind.
                Die Lehrer haben sich also komplett verschätzt und konnten das aufgrund der Umstände nicht umgehend korrigieren. Die haben als Flachländer und womöglich als Großstadtsozialisierte die Wanderung geplant und nicht gewusst, was sie wirklich erwartet. (Unterkühlt, durchnässt, falsches Schuhwerk, rutschig, Ängste passiert übrigens auch auf Küstenwanderungen von Schulklassen gerne mal, nur muss man dann keinen Heli rufen, zur Not tut es ein Taxi. Da passt auch die Gruppengröße).

                Früher musste man alleine Wege schon deshalb prüfen, weil es keine Infos gab. Mehr auf Sicherheit achten, weil es außer Tagesschau keine Wetterprognosen gab. Ich bin immer wieder erstaunt, wie unbedarft Menschen in Unwetter geraten, obwohl meine App in Echtzeit zeigt, was gleich blüht.

                Die Lehrer werden natürlich erklären müssen, wie sie zu dieser Fehleinschätzung gekommen sind. Vielleicht hat das auch arbeitsrechtliche Konsequenzen, zumindest wird es neue Richtlinien geben.

                Dennoch kann ich auch die Polizei verstehen, die dem Autor eine gewisse Mitschuld unterstellt und das geklärt wissen will. Wenn eine Route so schwer ist, dass sie aus den örtlichen Führern genommen wird und dann als lockere Feierabendrunde weiterhin im Netz kommuniziert wird - auf die Gefahr hin, dass Menschen ohne jegliche Bergerfahrung das glauben - so kann die Anzeige zumindest für eine Sensibilisierung von Autoren sorgen. Auch bei ods fühlt man sich gerne im privaten Kreis und übersieht, dass die Welt mitlesen kann. Je mehr Wissen sich ins Internet verlagert, umso mehr muss sich der Schreiber seiner Verantwortung bewusst werden.

                Dass dem Autor eine Verurteilung droht, glaube ich nicht, war der Bericht nicht von 2014?, das ist internettechnisch Jahrhunderte her und die Lehrer hätten sich nicht darauf verlassen dürfen, dass die Route so noch existiert. Nachdenken, was man schreibt, kann dennoch nicht schaden. Jeder Outdoorer weiß doch, dass vieles easy klingt, aber tatsächlich hartes Training, viel Erfahrung und auch Begabung dahinter steht. Bei anderen Berichten auf hikr.org wird sehr klar gesagt, wie der Weg beschaffen ist, was man braucht und so sollten Tourenvorstellungen bei allen eigenen Fähigkeiten auch sein. Dass man selbst das locker gepackt hat, kann ja trotzdem erwähnt werden.
                Oha.
                (Norddeutsche Panikattacke)

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                • Becks
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                  • 11.10.2001
                  • 19612
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                  • Meine Reisen

                  Zitat von Schattenschläfer Beitrag anzeigen
                  Ich halte die Idee, dass der Autor haften sollte, weil der Text zu blumig und entspannt klang auch für einigermaßen abwegig (diese Anschuldigung kam ja NICHT von beteiligten Personen), dennoch interessant, dass das gerichtlich geklärt wird. Wenn ein Nebeneffekt ist, etwas weniger unbedarft ins Netz zu ballern, fände ich das gar nicht schlimm. Dass reine Disclaimer (also eine automatisierte Dauerwarnung) praktisch keinen Sicherheitsgewinn bringen, dürfte auch jedem klar sein.
                  Die Anschuldigung mit der blumigen Beschreibung wird entweder vor Gericht abgewimmelt, oder so mancher Verlag wird da mal die Tourenliteratur sichten müssen, ob da eine schwerere Route nicht "blumig positiv" (und ev. falsch gegendert) beschrieben wird.

                  Für die Planung relevant sind die Einstufung der Schwierigkeit, die Tourenlänge, das Gelände, die Witterung und andere objektive Elemente wie Bilder Route relevant, und nicht der Schreibstil des Autors.

                  Ich habe auf hikr auch schon Leute für ihre Berichte angepflaumt, weil sie mehr Zeit mit der Beschreibung des Abendessens als mit den Details zur Route verbracht haben, und somit der Bericht für mich untauglich zur Planung war.
                  After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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                  • walnut
                    Fuchs
                    • 01.04.2014
                    • 1124
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                    • Meine Reisen

                    Entschuldige bitte Torres, die Lehrer waren nicht als Privatpersonen unterwegs, die hatten nicht nur die Verantwortung für sich. Das Wort Aufsichtspflicht impliziert halt nicht nur dass jemand aufpasst dass die Kids keinen Mist bauen.
                    Ich geh doch auch als Lehrer ohne Rettungsschwimmerschein nicht an nen See wo es keinen Rettungsschwimmer gibt und geb dann nem nem Blogger die Schuld, der von einem idyllischen Gewässer schrieb, weil eins der Kinder ertrunken ist.
                    All das was du schreibst, kann ich als Privatperson bringen, da kann ich gerne ahnungslos etc sein, aber nicht als verantwortliche Person für andere Menschen.

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                    • Becks
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                      • 11.10.2001
                      • 19612
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      Der SAC schreibt zu dem Ganzen ja auch: "Wer aber wirklich zu wenig von der Alpintechnik versteht und gleichwohl eine Gruppe leitet, dem droht eine Verurteilung wegen einem sog. Übernahmeverschulden. Wer ungenügend qualifiziert ist, muss somit auf die Ausübung der verantwortungsvollen Tätigkeit des Tourenleiters verzichten."

                      Zur Planung & Durchführung gehört Erfahrung. Alleine aus dem Grund heraus hätten die Lehrer auf die Tour verzichten oder frühzeitig umkehren müssen.

                      Aus dem Grund schreiben wir ja auch beim Wintertreffen immer explizit und mehrfach rein, dass die ganzen Touren ungeleitet sind, weil wir verhindern wollen, dass jemand die Garantenstellung angelastet bekommt.

                      @Torres:
                      Die Lehrer können sich nicht rausreden, da sie weder privat noch alleine unterwegs sind, sondern die Führung für eine Veranstaltung der Schule übernommen haben. Da greift auf jeden Fall die Garantenstellung sowie das, was z.B. der SAC sonst so rechtlich ausgelegt hat.

                      "Dummheit/Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt nicht nur im Strassenverkehr. Nur weil ich nicht weiss, was ein Stoppschild ist, kann ich dem Architekt einer Kreuzung keine Verantwortung in die Schuhe für einen Unfall in die Schuhe schieben, wenn ich ungebremst da rein rausche und mit einem LKW kollidiere.

                      Wenn ich nicht weiss, was eine T4 bedeutet, obwohl ich in wenigen Sekunden die Skala nachschlagen konnte, dann gehe ich da nicht mit Kindern wandern und trete danach auf den Autor der Route ein, weil ich runter gefallen bin.





                      Zuletzt geändert von Becks; 10.06.2022, 07:32.
                      After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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                      • Flachlandtiroler
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                        Liebt das Forum
                        • 14.03.2003
                        • 29106
                        • Privat

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                        Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                        Dennoch kann ich auch die Polizei verstehen, die dem Autor eine gewisse Mitschuld unterstellt und das geklärt wissen will.
                        Es bleibt ein Rätsel, wieso sich ausgerechnet die Exekutive hier betätigt. Sowas ist allenfalls Sache der Staatsanwaltschaft -- oder halt des seine Verantwortung verweigernden Flachland-Lehrkörpers, wenn die Rechnung kommt.

                        Wenigstens ist die Disziplinarkommission der Schulbehörde (Bundesland RLP) nicht aus Norddeutschland... in der Pfalz sollte der Hausverstand schon ausreichen, das Verschulden des Lehrkörper sowie deren nicht vorhandene Medienkompetenz angemessen zu sanktionieren, statt eine freie Internetplattform und seine Nutzer mit Verfahrenskosten zu bedrohen.

                        Zitat von walnut Beitrag anzeigen
                        Entschuldige bitte Torres, die Lehrer waren nicht als Privatpersonen unterwegs, die hatten nicht nur die Verantwortung für sich. Das Wort Aufsichtspflicht impliziert halt nicht nur dass jemand aufpasst dass die Kids keinen Mist bauen.
                        Full ACK. Wer vorgibt, die Tourenbeschreibung nicht zu verstehen, darf die Tour nicht führen.
                        Zuletzt geändert von Flachlandtiroler; 10.06.2022, 07:37.
                        Meine Reisen (Karte)

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                        • ApoC

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                          Lebt im Forum
                          • 02.04.2009
                          • 5899
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
                          Es bleibt ein Rätsel, wieso sich ausgerechnet die Exekutive hier betätigt. Sowas ist allenfalls Sache der Staatsanwaltschaft -- oder halt des seine Verantwortung verweigernden Flachland-Lehrkörpers, wenn die Rechnung kommt.
                          Ich denke die Formulierung in dem Artikel ist etwas unpräzise und vielleicht unvollständig. Bei einem solchen Vorfall bekommt die Polizei in jedem Fall Kenntnis von der Sache und nimmt daher erstmal die Ermittlungen auf.

                          Dann werden erstmal Beweise in alle halbwegs möglichen Richtungen gesammelt und jenachdem was dort jemand über den Tourenbericht gesagt hat besteht da natürlich sehr schnell ein Anfangsverdacht. Aus Sicht der Polizei würde ich das sogar als meine Pflicht sehen die Tourenbeschreibung zu prüfen (s.u.). Ich denke der besteht genauso gegen die Lehrer aber wird nicht erwähnt. Jetzt kann allerdings die Polizei in vielen Fällen ein solches Verfahren nicht mehr stoppen. Deutschland bzw. NRW sind die Polizeibeamten die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Die sammeln also die ganzen Beweise und leiten das dann an die Staatsanwaltschaft weiter und die entscheidet dann drüber ob das Ganze eingestellt wird wie es weiter geht. Also geprüft ob der Autor eine Mitschuld haben könnte. Einstellen geht (fast) nur mit Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft. Von daher für mich von der juristischen Seite erstmal normal. Dass ich es bescheuert finde dem Autor eine Schuld zu geben steht auf einem anderen Blatt.

                          Edit: Es gibt natürlich noch die Möglichkeit, dass ein Tatbestand nicht als Straftat sondern als Ordnungswidrigkeit bewertet wird. Dann wird die Sache an die Busgeldstelle abgegeben. Das genaue Verfahren dazu wie das läuft kenne ich nicht. Aber ein Busgeldtatbestand steht hier meiner Meinung nach sowieso nicht zur Debatte. Wenn dann ein Anfangsverdacht aus dem Strafgesetzbuch der sich aber später (hoffentlich) nicht bestätigt.
                          Zuletzt geändert von ApoC; 10.06.2022, 07:54.

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                          • Becks
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                            • 11.10.2001
                            • 19612
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            Und wenn ich schon beim Ätzen bin....


                            Wenn ich einen Urlaub plane (vor allem in solch einer Situation wo auf 100 Kinder 8 Lehrer kommen), dann besteht die Planung nicht im Studium der Speisekarten der Restaurants vor Ort, sondern in der Abklärung der Schwierigkeiten/Probelme/Gefahren vor Ort. das gilt gleich doppelt, wenn ich selber das Gebiet nicht kenne oder wenn ich als Anfänger mich mit einer neuen Aktivität (hier Bergwandern) beschäftigen will.

                            Ich habe da gerade mal wieder so einen Faltzettel im Briefkasten gefunden, Thema: "sicher am Berg". Als Lehrer hätte ich da wohl so etwas mal durchgelesen. Die zettel kosten nix, gibt es als pdf im Netz. Und wenn ich ernsthafter bin, kauf ich eben zuvor ein buch zu dem Thema.

                            Der relevante Zettelinhalt:

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                            Zu Punkt 2 - Planung. Das Lehrpersonal hat hier imo gegen sicherlich 70-80% aller Punkte der Checkliste auf Bild #3 und 4 verstossen.


                            After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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                            • Flachlandtiroler
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                              • 14.03.2003
                              • 29106
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                              Zitat von ApoC Beitrag anzeigen
                              Ich denke die Formulierung in dem Artikel ist etwas unpräzise und vielleicht unvollständig. Bei einem solchen Vorfall bekommt die Polizei in jedem Fall Kenntnis von der Sache und nimmt daher erstmal die Ermittlungen auf.
                              Warum soll die Polizei ermitteln? Wer ist denn zu Schaden gekommen? Was ist das unterstellte Delikt, das die Ordnungsmacht von sich aus (!!) verfolgen müsste ("Offizialdelikt")?
                              Meine Reisen (Karte)

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                              • ApoC

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                                • 02.04.2009
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                                Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
                                Warum soll die Polizei ermitteln? Wer ist denn zu Schaden gekommen? Was ist das unterstellte Delikt, das die Ordnungsmacht von sich aus (!!) verfolgen müsste ("Offizialdelikt")?
                                100 Kinder sind fast? zu schaden gekommen. Und erst recht wenn einer der Lehrer das passende gesagt hat besteht da denke ich schnell der Anfangsverdacht für ein mögliches Offizialdelikt. Der kann sich ja später dann nicht erhärten. Welches Delikt genau: Keine Ahnung. Körperverletzung kann natürlich sein. Ob dann fahrlässig, leicht, schwer wie auch immer.

                                Edit: Und ich würde nicht jedes Wort der Artikel auf die Goldwaage legen. Nichtmal das der Pressesprecher der Polizei. Ob die Polizei jetzt wirklich ganz von sich aus die Ermittlungen aufgenommen hat oder nach einem entsprechenden Spruch der Lehrer oder Kinder geht daraus nicht sicher hervor. Und ich denke die Polizei kann auch bei Nicht-Offizialdelikten aktiv werden, oder? Von daher würde ich aus den Ermittlungen gar nicht sicher auf ein Offizialdelikt handelt. 100 Kinder sind halt echt 'ne Hausnummer.
                                Zuletzt geändert von ApoC; 10.06.2022, 08:24.

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                                • Becks
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                                  Wenn jemand eine Anzeige gestellt hat, dann muss die Polizei zwangsweise ermitteln. Das ist hier beim Tourenautor der Fall, auch wenn die objektive Betrachtung der Sachlage aus Sicht einer Person mit Bergerfahrung völliger Unsinn ist.

                                  Die Polizei ermittelt und stellt dann irgendwann das Verfahren ein, fertich.
                                  After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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                                  • mariusgnoedel
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                                    Üblicherweise wird Sport mit erhöhtem Risko (Schneesport, Rudern/Paddeln, Klettern, Wattwanderung,...) im Schulsport oder Schulveranstaltungen von Vorschriften/Erlässen des jeweiligen Bundesland geregelt. Es wird meist eine entsprechende Kenntnisse (+ ggf. Rettungsschwimmer) und Sorgfalt (Wetter, Verhältnisse, ...) gefordert.

                                    Manche haben das klar geregelt, z.B. wird eine entsprechende Ausbildung von einem Fachverband (DAV, ...), Fortbildung speziell für Lehrer oder Prüfung im Studium gefordert oder es ist eine externe Fachkraft notwendig.

                                    Bei anderen Ländern ist das eher schwammig.

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                                    • ApoC

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                                      • 02.04.2009
                                      • 5899
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                                      Zitat von mariusgnoedel Beitrag anzeigen
                                      Üblicherweise wird Sport mit erhöhtem Risko (Schneesport, Rudern/Paddeln, Klettern, Wattwanderung,...) im Schulsport oder Schulveranstaltungen von Vorschriften/Erlässen des jeweiligen Bundesland geregelt. Es wird meist eine entsprechende Kenntnisse (+ ggf. Rettungsschwimmer) und Sorgfalt (Wetter, Verhältnisse, ...) gefordert.

                                      Manche haben das klar geregelt, z.B. wird eine entsprechende Ausbildung von einem Fachverband (DAV, ...), Fortbildung speziell für Lehrer oder Prüfung im Studium gefordert oder es ist eine externe Fachkraft notwendig.

                                      Bei anderen Ländern ist das eher schwammig.
                                      OT: Und da gibt oder gab es skurrile Konstelationen. Den aktuellen Stand kenne ich nicht aber es gab mal eine Zeit da durften FÜL Hochtouren keine Kletterscheine abnehmen. FÜL Hochtouren (mit Klettererfahrung) durften jedoch die Fortbildungen für Klettern im Schulsport geben und die fortgebildeten Lehrer wiederum durften Kletterscheine abnehmen.

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                                      • ApoC

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                                        • 02.04.2009
                                        • 5899
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                                        Das hier ist der Polizeibericht:

                                        https://www.polizei.gv.at/vbg/presse...7877733D&pro=0

                                        Da steht nichts von einer Anzeige gegen den Autor.

                                        Diem Spekulationen über die Mitschuld in dem oben verlinkten Artikel der Allgäuer Zeitung können also sehr gut auch aus einer Nachfrage an den Pressesprecher kommen. Und die Pressesprecher der Polizei sind sagen wir mal sehr unterschiedlich qualifiziert und dann wird halt nur so eine Aussage wiedergegeben. Ich habe da durchaus Erfahrung aus einem "früheren Leben" mit ;) .

                                        Den Artikel meine ich:
                                        https://www.allgaeuer-zeitung.de/all...an_arid-431443
                                        Zuletzt geändert von ApoC; 10.06.2022, 08:49.

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                                        • tuan
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                                          • 22.10.2009
                                          • 1038
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                                          Zitat von Becks Beitrag anzeigen
                                          Wenn jemand eine Anzeige gestellt hat, dann muss die Polizei zwangsweise ermitteln. Das ist hier beim Tourenautor der Fall, auch wenn die objektive Betrachtung der Sachlage aus Sicht einer Person mit Bergerfahrung völliger Unsinn ist.

                                          Die Polizei ermittelt und stellt dann irgendwann das Verfahren ein, fertich.
                                          Da hast du grundsätzlich recht...
                                          In dem Fall hat aber, lt. Artikel, die Polizei selbst die Anzeige gestellt. So einfach wird es dann wohl nicht sein...

                                          Ich befürchte ja tatsächlich Konsequenzen, vielleicht keine schlimmen, aber in der heutigen Zeit, in unserer Rechtssprechung und in unserer heutigen Gesellschaft, wo es ja nicht sein kann, daß man mal was verbockt ohne selber dafür verantwortlich zu sein (diese unsägliche Diskussion hatten wir ja auch schon zur Genüge hier im Forum), würde es mich wundern, wenn das hier wieder im Off verschwindet.
                                          Thema Eigenverantwortung, ich wei, das hören die meisten nicht gerne...

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