AW: Berg- und Kletter-Unfälle
Zitat Teilzeitabenteurer:
Gute Frage. Da der Fall in Österreich spielt, kann ich mich dazu nicht äußern, da ich das österreichische Recht nicht kenne.
In D müßte man prüfen, ob ein Anspruch der Bergretter auf Aufwendungsersatz nach GOA ( Geschäftsführung ohne Auftrag) bestünde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%..._(Deutschland)
Festlegen möchte ich mich nicht, da es letztlich zur Beantwortung oft auf die örtlichen Usancen und die Umstände des Einzelfalles ankommt. Aber ihr könnte ja einmal diskutieren: Hat der Wanderer mit dem Zurücklassen des Rucksacks einen zurechenbaren Rechtsschein gesetzt, der die Bergretter dazu bewegen durfte, auch ohne Auftrag rettend für ihn tätig zu werden ? Auch wenn das Zurücklassen des Rucksackes verschiedene Bedeutung haben kann, mußten die Bergretter in anbetracht der Tatsache, daß vielleicht ein Menschenleben in Gefahr ist, sogar vom ungünstigsten Fall ausgehen? Und muß der Wanderer sich dann diesen möglichen ungünstigten Fall zurechnen lassen ?
Ich finde, daß Pendel neigt sich zu Lasten des Wanderers. Also, m:E. lieber Zettel dran machen.
Ditschi
Zitat Teilzeitabenteurer:
Die erste Frage wäre vermutlich, ob ihm die Kosten überhaupt in Rechnung gestellt werden können.
In D müßte man prüfen, ob ein Anspruch der Bergretter auf Aufwendungsersatz nach GOA ( Geschäftsführung ohne Auftrag) bestünde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%..._(Deutschland)
Festlegen möchte ich mich nicht, da es letztlich zur Beantwortung oft auf die örtlichen Usancen und die Umstände des Einzelfalles ankommt. Aber ihr könnte ja einmal diskutieren: Hat der Wanderer mit dem Zurücklassen des Rucksacks einen zurechenbaren Rechtsschein gesetzt, der die Bergretter dazu bewegen durfte, auch ohne Auftrag rettend für ihn tätig zu werden ? Auch wenn das Zurücklassen des Rucksackes verschiedene Bedeutung haben kann, mußten die Bergretter in anbetracht der Tatsache, daß vielleicht ein Menschenleben in Gefahr ist, sogar vom ungünstigsten Fall ausgehen? Und muß der Wanderer sich dann diesen möglichen ungünstigten Fall zurechnen lassen ?
Ich finde, daß Pendel neigt sich zu Lasten des Wanderers. Also, m:E. lieber Zettel dran machen.
Ditschi
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