AW: Schwarzer Sonntag am Pigne d'Arolla (ausgelagert aus "Bergunfälle")
Dieser Unfall hat von Anfang an Ensetzen hervorgerufen. Das Entsetzen kam nicht nur aus der hohen Anzahl der Opfer, die ja erst auch noch niedriger war, sondern aufgrund seines Hergangs. Die Grundfakten dazu waren ziemlich bald bekannt:
>Aufbruch und Weiterführung der Tour trotz schlechtem Wetterbericht und am Tourentag eindeutiger Wetteranzeichen.
>die Gruppen wurden schutzlos aufgefunden.
Dies wurde von Anfang an bewertet, und zwar überall und auf verschiedenste Weise: manche Medien haben, quasi automatisiert, ihr "vom Wetter überrascht" hinzugefügt. Aber die beiden genannten Grundfakten wurden genannt und selbst Retter und Bergführerkollegen haben sich exakt über diese beiden Punkte entsetzt gezeigt.
Soweit ist eine Bewertung, ergänzt durch Hinweise zur Route und zum Zeitablauf, möglich und sinnvoll. Raum für Spekulationen ist vorhanden, aber hat enge Grenzen: Eine Gruppe, die ausgeruht für 500Hm bei noch passablem Wetter 3h braucht, rast nicht plötzlich gegen einen Schneesturm mit fünffacher Grundgeschwindigkeit. Das wäre Spekulation.
Und das ist auch Spekulation:
Eine Schuldfrage wurde hier nicht aufgestellt, jedenfalls nicht von denen, die versuchen, diesen Unfall zu analysieren.
Die Fragen, die dabei aufgekommen sind
<wie sieht eine Tourplanung bei schlechtem Wetter aus,
<wie geht Navigation im white out,
<welche Schutzausrüstung und welche Techniken braucht man, um eine Nacht im Sturm überleben zu können
sind sinnvoll gestellt und hinreichend beantwortet worden. Dies nun als Schuldzuweisung an die Beteiligten des Unfalls zu interpretieren, ist eine doch ehe grobe Verkehrung.
Man muss nicht jeden Punkt von Becks Analysen 100%teilen, und die Konsequenz, mit der er jeden Punkt verteidigt kann man missverstehen, aber man kann nicht das gesamte Bemühen um das Verstehen des Vorgefallenen grundsätzlich bestreiten, das hilft definitiv niemand. Und schon garnicht auf die allfälligen Gerichtsverhandlungen als bestes Mittel der Aufklärung verweisen. Da geht es dann nämlich wirklich um Schuld - im juristischen Sinne. Eine Ermittlung des Vorgefallenen ist dort Mittel der Verurteilung, nicht Zweck der Übung.
Grüße von Tilmann
Dieser Unfall hat von Anfang an Ensetzen hervorgerufen. Das Entsetzen kam nicht nur aus der hohen Anzahl der Opfer, die ja erst auch noch niedriger war, sondern aufgrund seines Hergangs. Die Grundfakten dazu waren ziemlich bald bekannt:
>Aufbruch und Weiterführung der Tour trotz schlechtem Wetterbericht und am Tourentag eindeutiger Wetteranzeichen.
>die Gruppen wurden schutzlos aufgefunden.
Dies wurde von Anfang an bewertet, und zwar überall und auf verschiedenste Weise: manche Medien haben, quasi automatisiert, ihr "vom Wetter überrascht" hinzugefügt. Aber die beiden genannten Grundfakten wurden genannt und selbst Retter und Bergführerkollegen haben sich exakt über diese beiden Punkte entsetzt gezeigt.
Soweit ist eine Bewertung, ergänzt durch Hinweise zur Route und zum Zeitablauf, möglich und sinnvoll. Raum für Spekulationen ist vorhanden, aber hat enge Grenzen: Eine Gruppe, die ausgeruht für 500Hm bei noch passablem Wetter 3h braucht, rast nicht plötzlich gegen einen Schneesturm mit fünffacher Grundgeschwindigkeit. Das wäre Spekulation.
Und das ist auch Spekulation:
Zitat von Meerlie
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Die Fragen, die dabei aufgekommen sind
<wie sieht eine Tourplanung bei schlechtem Wetter aus,
<wie geht Navigation im white out,
<welche Schutzausrüstung und welche Techniken braucht man, um eine Nacht im Sturm überleben zu können
sind sinnvoll gestellt und hinreichend beantwortet worden. Dies nun als Schuldzuweisung an die Beteiligten des Unfalls zu interpretieren, ist eine doch ehe grobe Verkehrung.
Man muss nicht jeden Punkt von Becks Analysen 100%teilen, und die Konsequenz, mit der er jeden Punkt verteidigt kann man missverstehen, aber man kann nicht das gesamte Bemühen um das Verstehen des Vorgefallenen grundsätzlich bestreiten, das hilft definitiv niemand. Und schon garnicht auf die allfälligen Gerichtsverhandlungen als bestes Mittel der Aufklärung verweisen. Da geht es dann nämlich wirklich um Schuld - im juristischen Sinne. Eine Ermittlung des Vorgefallenen ist dort Mittel der Verurteilung, nicht Zweck der Übung.
Grüße von Tilmann
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