AW: Artikel "Notruf ohne Notfall"
Ich kann das Urteil auch gut nachvollziehen.
In der Tat: dieser Teil des Sachverhaltes, in der Zeitschrift zu lesen,
findet sich im Urteil mit keinem Wort wieder. Das hat sydoni richtig erkannt. Die Frage, warum nicht, kann ich nicht mit Sicherheit beantworten.
Ich hege jedoch eine Vermutung: angesichts der Gründlichkeit des Urteils kann ich mir schwerlich vorstellen, daß ein derart wichtiger Teils des Sachverhaltes vom Gericht einfach unterschlagen und somit nicht beurteilt wurde. Das wäre schon sehr ungewöhnlich. Das kann den Schluß zulassen, daß dieser wichtige Teil des Sachverhaltes nicht vorgetragen wurde und daher dem Gericht nicht bekannt war. Möglicherweise hat also der Kläger ihn dem Gericht vorenthalten und erst nachträglich der Zeitschrift gegenüber geäußert? Oder nachträglich dazu erfunden? Wer verliert schon gerne?
Wenn das Gericht den Teil des Sachverhaltes nicht kannte und folglich nicht beurteilen konnte, dann wäre die von der Zeitschrift vorgenommene Wertung des Urteils im letzten Absatz obsolet, denn in der Wertung wird von der Zeitschrift der fehlende Teil des Sachverhaltes einbezogen.
Wie man es dreht oder wendet: zwischen dem von der Zeitschrift zitierten Urteil mit dem darin festgehaltenen Sachverhalt und ihrer eigenen Darstellung des Geschehens gibt es einen Bruch.
Ohne dem Kläger hier zu unterstellen, daß es so war, sondern ganz allgemein: es ist häufig zu beobachten, daß der Verlierer eines Prozesses in seiner Schilderung des Geschehens nachträglich am Sachverhalt bastelt, damit er selbst besser und das Gericht schlecht dasteht.
Ditschi
Ich kann das Urteil auch gut nachvollziehen.
In der Tat: dieser Teil des Sachverhaltes, in der Zeitschrift zu lesen,
Als ein Stein, auf dem der Kläger mit den Frontalzacken seiner Steigeisen gestanden war, plötzlich ausbrach, stürzte er ins Seil. Durch diesen Sturz erlitt der Kläger keine Verletzungen, allerdings traten im Kniebereich seiner Hose 2 bis 4 cm lange Risse auf, im Bereich des Oberschenkels wurde die Hose abgeschürft. Der Kläger und sein Kletterpartner setzten ihre Tour bis zum Gipfel fort. Infolge Durchnässung der Hose und dem Feuchtigkeitseintritt erlitt der Kläger Erfrierungen an beiden Vorfüßen, die eine Vorfußamputation notwendig machten.
Ich hege jedoch eine Vermutung: angesichts der Gründlichkeit des Urteils kann ich mir schwerlich vorstellen, daß ein derart wichtiger Teils des Sachverhaltes vom Gericht einfach unterschlagen und somit nicht beurteilt wurde. Das wäre schon sehr ungewöhnlich. Das kann den Schluß zulassen, daß dieser wichtige Teil des Sachverhaltes nicht vorgetragen wurde und daher dem Gericht nicht bekannt war. Möglicherweise hat also der Kläger ihn dem Gericht vorenthalten und erst nachträglich der Zeitschrift gegenüber geäußert? Oder nachträglich dazu erfunden? Wer verliert schon gerne?
Wenn das Gericht den Teil des Sachverhaltes nicht kannte und folglich nicht beurteilen konnte, dann wäre die von der Zeitschrift vorgenommene Wertung des Urteils im letzten Absatz obsolet, denn in der Wertung wird von der Zeitschrift der fehlende Teil des Sachverhaltes einbezogen.
Wie man es dreht oder wendet: zwischen dem von der Zeitschrift zitierten Urteil mit dem darin festgehaltenen Sachverhalt und ihrer eigenen Darstellung des Geschehens gibt es einen Bruch.
Ohne dem Kläger hier zu unterstellen, daß es so war, sondern ganz allgemein: es ist häufig zu beobachten, daß der Verlierer eines Prozesses in seiner Schilderung des Geschehens nachträglich am Sachverhalt bastelt, damit er selbst besser und das Gericht schlecht dasteht.
Ditschi
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