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  • Pfad-Finder
    antwortet
    Wieder auf dem bekanntem unbenannten Gelände:
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  • Ditschi
    antwortet
    Ja, für solche Aufgaben ist die Wildkamera sehr geeignet. Meine liegt in der Schublade, ist also nicht mehr ständig im Einsatz. Aber manchmal kann man sie gut gebrauchen.
    Ditschi

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  • Spartaner
    antwortet
    Ich habe jetzt noch eine andere Erklärung für die Löcher im Kompost: die kommen nicht von irgendwelchen Wühlmäusen, sondern ausschließlich von dem futtersuchenden Waschbären. Ich denke jetzt, er sucht dort nicht nach Mäusenestern, sondern nach Regenwürmern, die sind da nämlich unter dem neuen Grasschnitt, also in der älteren Erde, in großer Zahl zu finden.

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  • Pfad-Finder
    antwortet
    Sehr schön!

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  • Spartaner
    antwortet
    Ich habe mich über die großen Löcher im Kompost gewundert und dachte, da sitzen wohl Wühlmäuse, Schermäuse oder so etwas drin.
    Dann habe ich für eine Nacht die Wildkamera installiert, um die Viecher zu erwischen.

    Statt der Mäuse ist aber ein Raubtier in die Fotofalle gegangen. Gleich 3 mal interessierte es sich in der einen Nacht für die Mauselöcher:

    https://youtu.be/J8pzavFYEJI

    (Berlin, im Ostteil der Stadt, die Zeiten stimmen diesmal)

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  • Ditschi
    antwortet
    Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen

    Verfahren wo im urbanen Bereich Kameras hingen oder im Wald abseits von Wegen?
    Sowohl als auch. Ich habe im net jetzt 10 Seiten dazu durchgeblättert. Damit war aber noch nicht Schluß. Urteile; Seiten von Anwälten, Jägern, Datenschützern zur regionalen Rechtslage und zu Verfahren.....
    Kann sich jeder raussuchen. Mir ist das für eine Wiedergabe zu viel.
    Ditschi

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  • Martin206
    antwortet
    Ein Dachs!

    Ich sollte meine Kamera mal raussuchen und auch mal "nachgucken" wer da nachts noch ist.

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  • Martin206
    antwortet
    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
    Na ja, das kommt hinzu, daß Wildkameras in freier Landschaft gerne gestohlen werden. Wahrscheinlich noch der geringste Schaden. Schlimmer, wenn einer es darauf anlegt, den Aufsteller ausfindig zu machen und zu belangen. Das passiert auch. So der Rückschluß aus einigen bekannt gewordenen Verfahren.
    Ditschi
    Verfahren wo im urbanen Bereich Kameras hingen oder im Wald abseits von Wegen?

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  • oesine63
    antwortet
    Ich habe nach langer Zeit wieder einmal die Kamera aufgestellt, weil ich wissen wollte, wer seit Herbst kleine Löcher in die Wiese gräbt. Meine Vermutung hat sich bestätigt Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: HVEU0291.jpg
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ID: 3320707

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  • Pfad-Finder
    antwortet
    Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
    IdR wirst Du als "Opfer" der Wildkamera bereits eine Übertretung begangen haben (Bann-, Schutz-, Sperrgebiet)
    Mist, er hat mich durchschaut!

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  • blauloke
    antwortet
    Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
    IdR wirst Du als "Opfer" der Wildkamera bereits eine Übertretung begangen haben (Bann-, Schutz-, Sperrgebiet)
    Ich begehe dort keine Übertretung. In der Regel hängen die Kameras an Fütterungsstellen oder Salzlecken fürs Wild, der Jägerstand steht in der Nähe. Der Jäger will halt wissen, welches Wild wann dort erscheint.

    OT: In den letzten Jahren habe ich mir angewöhnt, falls ich mal unvorhergesehen im Wald übernachten muss, den Platz auf Wildkameras abzusuchen.

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  • Moltebaer
    antwortet
    Ich würde mal aus der Häufigkeitsverteilung Mensch/Tier dort im Wald folgern, daß die Kamera ihren Zweck zur Tierbeobachtung erfüllen soll, nicht um Menschen zu beobachten. Sehe es daher unkritisch.

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  • Flachlandtiroler
    antwortet
    Zitat von blauloke Beitrag anzeigen
    Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ich könnte den Jäger verklagen und damit dann Geld verdienen?
    IdR wirst Du als "Opfer" der Wildkamera bereits eine Übertretung begangen haben (Bann-, Schutz-, Sperrgebiet)

    edit: P-F war schneller.

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  • Pfad-Finder
    antwortet
    Ich sehe das pragmatisch wie Killer, nicht juristisch.
    Vor Wildkameras wird an den Außengrenzen des Geländes gewarnt. Ich gehe davon aus, dass ich auch schon fotografiert worden bin. Vielleicht sogar beim Aufhängen der Kamera. Aber mein Fahrrad hat kein Kennzeichen, und Aufsichtspersonal habe ich schon seit Jahren nicht mehr gesehen.

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  • blauloke
    antwortet
    Ich bin ja viel im Wald unterwegs und sehe öfters Wildkameras an Bäumen befestigt. Wenn ich die sehe, winke ich freundlich hinein.

    Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ich könnte den Jäger verklagen und damit dann Geld verdienen?
    Bei einer Kamera am Weg war mal eine Beschriftung, dass hier die Wanderer gezählt werden, um die Beliebtheit des Weges festzustellen.

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  • Ditschi
    antwortet
    Na ja, das kommt hinzu, daß Wildkameras in freier Landschaft gerne gestohlen werden. Wahrscheinlich noch der geringste Schaden. Schlimmer, wenn einer es darauf anlegt, den Aufsteller ausfindig zu machen und zu belangen. Das passiert auch. So der Rückschluß aus einigen bekannt gewordenen Verfahren.
    Ditschi

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  • Killer
    antwortet
    Dazu muss 1. Jemand die Kamera überhaupt finden und 2. Erstmal zuordnen. Wenn keine Adresse drin steht, die Kamera besser abschreiben.

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  • Ditschi
    antwortet
    Ein Wolf in der eigenen Fotofalle ? Glückwunsch. Das war mir nie vergönnt. Aber meine stand auch nur im Garten. Schon da muß ich aufpassen, daß sie keine Nachbarn oder Personen einfängt, die das nicht wollen. In der Landschaft ist mir aus Rechtsgründen die Verwendung zu heikel. Privatrechtliche Abwehr-und Unterlassungsansprüche können teurer werden als jedes Bußgeld.
    Ditschi
    Ein bißchen Zeit: rechtlich ein schwieriges Terrain. Wildkameras in der Landschaft sind nicht grundsätzlich verboten. Sie können aus jagdlichen oder wissenschaftlichen Gründen ausdrücklich erlaubt sein. Es gibt wohl einzelne landesrechtliche Normen, die das schon expressis verbis regeln. In Konflikt kommen kann man ansonsten mit dem Kunsturhebergesetz ( Recht am eigenen Bild) mit entsprechenden strafrechtlichen und schadensersatzrechtlichen Konsequenzen. Und mit den Normen des Datenschutzes mit Bußgeldsanktionen. Da spielt dann aber auch die Veröffentlichung der Bilder eine wesentliche Rolle.
    Auf jeden Fall gilt überall in D, daß es zum Recht eines jeden Einzelnen gehört, sich als Ausfluß des grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechtes in der Landschaft unbefangen und unbeobachtet von versteckten Kameras zu bewegen.
    Treffen die unterschiedlichen Rechte aufeinander, kommt es zu einer Interessenkollision. Das bewegt dann die Gerichte in der Regel zu einer Güterabwägung. Wer Wildkameras in der Landschaft zum eigenen Vergnügen aufstellt, hat in so eine Güterabwägung wenig einzubringen. Teure Abwehransprüche mit anwaltlicher Hilfe bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes sind das, was man da am ehesten zu befürchten hat.
    Zuletzt geändert von Ditschi; 10.04.2025, 09:05.

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  • Pfad-Finder
    antwortet
    Nee danke, lass mal. Ich investiere lieber Zeit in das Finden einer guten Location für die Kamera.

    Zu viel Gedöns will ich auch nicht aufbauen. Am Wochenende sind fünf Wanderer in die Fotofalle gelaufen, haben die Kamera aber zum Glück nicht gesehen. Und den Reifenspuren nach ist sogar Aufsichtspersonal mit Kfz durchgefahren (eigentlich ist das Gelände No-Go-Area), wenn auch offenbar so schnell, dass die Fotofalle nicht zuschnappen konnte.

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  • Moltebaer
    antwortet
    Ich hab noch diverse ungenutzte Bewegungsmeldervarianten herumfliegen, die auf ein Projekt warten. Brauchst Du was davon? Radar, PIR, Lichtschranken etc. Könnte ich Dir zum Forentreffen mitbringen.

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