Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

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  • Tie_Fish
    Alter Hase
    • 03.01.2008
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    #21
    AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

    Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
    Wobei dann die Baurechtsbehörde erst mal Kentnis davon bekommen muss, dass die Hütte nicht mehr genutzt wurde oder jetzt anders genutzt wird. Von sich aus wird sie nicht tätig und kontrolliert nicht, normalerweise auch nicht stichprobenartig.
    Auf absolut sicherem und legalen Weg wird das nicht zu machen sein, aber je nach dem mit einer mehr oder weniger hohen Wahrscheinlichkeit, dass es niemals Ärger gibt. Abhängig von den Vorraussetzungen, dem eigenen Verhalten, den Nachbarn und der Mentalität im Ort.

    Gruß,

    Claudia
    Die Buden sind seit 1982 nicht mehr bewohnt, wurden aber gelegentlich als Sommer-Residenz (und Messi-Lager) genutzt - ich glaube, sämtliche Ämter und auch lustwandelnde Bürger wären sicher froh, wenn der Müll verschwände, Nachbarn sind 1,5km weit weg und ich hatte vor, einen schönen kleinen Garten und eine fröhliche kleine Laube zu platzieren. Solange es aussieht wie eine Müllhalde, interessiert es keinen, aber wehe man macht das hübsch, dann kommen die Neider wie die Fliegen zur Sche**e.
    Grüße, Tie »

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    • Ditschi
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      • 20.07.2009
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      #22
      AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

      Zitat Waldhexe:
      Wobei dann die Baurechtsbehörde erst mal Kentnis davon bekommen muss, dass die Hütte nicht mehr genutzt wurde oder jetzt anders genutzt wird. Von sich aus wird sie nicht tätig und kontrolliert nicht, normalerweise auch nicht stichprobenartig.
      Werden bei Euch keine Luftbilder gemacht und ausgewertet? Das ist hier üblich. Übereinandergelegt, entdeckt der Computer + Programm jede Veränderung. Mein Nachbar hat grade sein Garage zum Wohnraum für die alte Mutter umgebaut. Von der Straße aus nicht zu sehen. Als er halb fertig war, mußte er abreißen und bekam ein saftiges Bußgeld. Er war stocksauer und wollte wissen, ob ihn jemand angezeigt hat. Antwort: Nö, niemand, haben wir auf dem Luftbild sofort gesehen.
      Als ich noch am Anfang meines Berufslebens mit Bußgeldsachen befaßt war, habe ich solche Luftbilder als Beweismittel auch mit eigenen Augen zu Gesicht bekommen.
      Ditschi
      Zuletzt geändert von Ditschi; 17.01.2016, 13:44. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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      • Waldhexe
        Alter Hase
        • 16.11.2009
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        #23
        AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

        Zitat von Tie_Fish Beitrag anzeigen
        Die Buden sind seit 1982 nicht mehr bewohnt, wurden aber gelegentlich als Sommer-Residenz (und Messi-Lager) genutzt - ich glaube, sämtliche Ämter und auch lustwandelnde Bürger wären sicher froh, wenn der Müll verschwände, Nachbarn sind 1,5km weit weg und ich hatte vor, einen schönen kleinen Garten und eine fröhliche kleine Laube zu platzieren. Solange es aussieht wie eine Müllhalde, interessiert es keinen, aber wehe man macht das hübsch, dann kommen die Neider wie die Fliegen zur Sche**e.
        Woher weißt Du das im Vorraus? Räum doch auf, mach einen Garten! Wer soll da was dagegen haben? Abreißen musst Du nicht, wenn es nicht angeordnet wurde. Sieht es jemand, wenn da mal übers WE ein Zelt steht?

        @Ditschi: zumindest bei uns hat die Baurechtsbehörde anderes zu tun als die Luftbilder nach ungenehmigten Anbauten zu kontrollieren, aber in kleinen Orten mag das anders sein.
        Eine Umnutzung eines Schuppens ist auf dem Luftbild nicht zu sehen, das ist fast immer Anzeige durch den Nachbarn, wird vielleicht so nicht gesagt. Und die "innere Umgestaltung" muss ja von außen nicht zu sehen sein.

        Gruß,

        Claudia
        Zuletzt geändert von Waldhexe; 17.01.2016, 13:47.

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        • Tie_Fish
          Alter Hase
          • 03.01.2008
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          #24
          AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

          Kennt jemand einen Baurechtler, den ich mal anrufen kann? Bitte PN an mich, danke!!!
          Grüße, Tie »

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          • Tie_Fish
            Alter Hase
            • 03.01.2008
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            #25
            AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

            Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
            Woher weißt Du das im Vorraus? Räum doch auf, mach einen Garten! Wer soll da was dagegen haben? Abreißen musst Du nicht, wenn es nicht angeordnet wurde. Sieht es jemand, wenn da mal übers WE ein Zelt steht?
            Du meinst, dass die Neider kommen? Hmmm. Es führt ein Weg am Grundstück vorbei und da gehen öfters Leute mit Hund gassi und das Grundstück ist ganz gut einsehbar. Ich denke, ich werde die Karte "Guckt mal, wie schön sauber ich das hier gemacht habe!" spielen und hoffen, dass man sich an meinen Anblick gewöhnt, wie man sich an die Buden und den Müll gewöhnt hat. Die Zeit spielt da sicher auch eine entscheidende Rolle.
            Grüße, Tie »

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            • Tie_Fish
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              • 03.01.2008
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              #26
              AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
              Werden bei Euch keine Luftbilder gemacht und ausgewertet? Das ist hier üblich. Übereinandergelegt, entdeckt der Computer + Programm jede Veränderung.
              Die erste Dame im Bauamt wusste nicht mal, dass man in Ihrem Flurprogramm eine Statellitenbild-Ansicht hat, ich konnte ihr aber helfen. Außerdem sind die maßlos personell in allen Bereichen überfordert, das weiß ich definitiv von einer Bekannten bei der Stadt. Ich war eigentlich erstaunt, dass man sich so lange und stets freundlich mit mir Baudeppen abgegeben hat - oder die hoffen, dass sie mich totgequatscht haben und nie wieder sehen
              Grüße, Tie »

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              • Gast180628
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                #27
                AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                wenn da eh ein wanderweg is:
                haste schon mal daran gedacht, eine allgemein zugängliche schutzhütte ohne aufenthaltsraum für wanderer zu errichten? und nach fördermitteln gefragt? waldgarten? naturschutzziegenschafepferdeirgendwasanlegen?

                ...weil: vielleicht darf da ja viel später auch ein (offener) zaun ums grundstück, die probleme wasser/abwasser könnten gelöst werden und am ende darf man sogar drinnen übernachten? kann man über die jahre reinwachsen...

                einstweilen kannste ja manchmal neben der schutzhütte zelten :-)
                (wenns kein schutzgebiet, sondern "feld oder wald" is). spart auch die zweitwohnsitzsteuer. abfall? "offenes feuer"?

                nen gewächshaus bauen?
                oder einen ortsfesten behälter aufstellen (weil möglicherweise verfahrensfrei)?

                bauwagen ... tja: ???
                ich hab letztes jahr beim radfahrn jemand getroffen, der lebt in s/a an einer elbaue in nem einzelnen bauwagen (kein aussenbereich). wenn hochwasser is, kommt die stadt und schleppt ihn aufn ersatzplatz. so über die jahre...

                ja, wie jeder kleingärtner weiss: erst infos sammeln (auch von der behörde), dann beratung und dann erst infos an die behörde is wohl die richtige reihenfolge (könntest ein problem haben, weil du die ununterbrochene nutzung der gebäude beweisen musst; weiss ich für thüringen, eine hütte im aussenbereich musste erst denkmal werden, damit man wieder rein durfte).

                einfacher issn erholungsgrundstück (was auch so eingetütet is und schön zugewachsen) oder beim bauern...
                billiger is pachten, grade in neufünfland gibts noch zehncentproqmprojahr-gelände zu finden (musst halt aufpassen, ob die grad verkauft/abgewickelt/"entwickelt" werden oder im fnp und aufgrund der lage gesichert sind).

                ausstieg in die wildnis :-)
                Zuletzt geändert von Gast180628; 17.01.2016, 17:10. Grund: dieses jahr, letztes jahr :-)

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                  • 02.09.2008
                  • 19412
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                  #28
                  AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                  Musst Du die zehn Bretterbuden wegreißen? Wurde das schriftlich verfügt? Normalerweise gibt es für so etwas Bestandsschutz, zumindest wenn es seit langem steht. Bestandsschutz heißt, es darf repariert, aber nicht neu gebaut oder weggerissen und ersetzt werden.
                  Das ist sehr abhängig vom Bundesland bzw. dessen Gesetzen.

                  Bei uns wird in der Feldgemarkung seit geraumer Zeit aufgeräumt und zwar von der unteren Naturschutzbehörde beim Kreis, all das was über Jahrzehnte einfach ignorierte wurde wird abgerissen. Zäune entfernt.
                  Einzig einige wenige Ausnahmen, ein Kollege darf, etwas verkleinert bleiben, er hat Bienenvölker.

                  und das Ganze ist völlig i.O.
                  Die Gemeinde hat gemäß hessischem Naturschutzgesetz Bebauungsgebiete für Kleingärten ausgewiesen. Das hat nix mit Schrebergarten zu tun, sondern einfach "hier darf man wenn man will".

                  OT: Hat der Familie einen unverhofften "Reichtum" gebracht. Unsere 1000 qm Streuobstwiese für 1,50 DM /qm gekauft sind plötzlich ca. 100€/qm wert. Die Nachfrage ist hoch.
                  "adventure is a sign of incompetence"

                  Vilhjalmur Stefansson

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                    • 19.11.2008
                    • 10958
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                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                    Bei uns wird in der Feldgemarkung seit geraumer Zeit aufgeräumt und zwar von der unteren Naturschutzbehörde beim Kreis, all das was über Jahrzehnte einfach ignorierte wurde wird abgerissen. Zäune entfernt.
                    Ich habe ja keine Ahnung was da abgerissen wird. In Hessen sind im Außenbereich bis 30 Kubikmeter umbauter Raum genehmigungsfrei, vorausgesetzt, kein Aufenthaltsraum, keine Toiletten und keine Feuerstätte vorhanden.

                    Für Imkerei, Fortwirschaft und Landwirtschaft sind auch größere (Zweck)Bauten möglich, aber nur nach Antrag und Genehmigung.
                    Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
                    (@neural_meduza)

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                      #30
                      AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                      Ich habe ja keine Ahnung was da abgerissen wird. In Hessen sind im Außenbereich bis 30 Kubikmeter umbauter Raum genehmigungsfrei, vorausgesetzt, kein Aufenthaltsraum, keine Toiletten und keine Feuerstätte vorhanden.


                      Ja, in genehmigten Baugebieten, aber nicht im Außenbereich. Da ist ALLES illegal, es sei denn mit Genehmigung durch die Behörde. Was fast nicht mehr möglich ist.
                      Da greift Naturschutzrecht und nicht das Baurecht was du meinst.
                      Landwirtschaft ist auch nur genehmigungsfähig, wenn es um einen echten landwirtschaftlichen Betrieb geht. Hobbypferdehaltung ist KEINE Landwirtschaft.


                      Illegale Gartenhütten, Zäune, usw.
                      Salat pflanzen darfst du trotzdem, nur eben ohne Zaun und Hütte, gemauerte Grillstelle, Swimmingpool und was da sonst noch herumsteht.
                      "adventure is a sign of incompetence"

                      Vilhjalmur Stefansson

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                      • blauloke

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                        • 22.08.2008
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                        #31
                        AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                        Ich verstehe jeden der sich außerhalb von Ortschaften, im Wald oder Feld, eine Hütte für sich bauen will.

                        Trotzdem bin ich dagegen und für das strenge Baurecht in Deutschland, dass Bauten im Außenbereich verbietet.
                        Da ich überwiegend in Deutschland wandere habe ich keine Lust nach jedem Kilometer an einer Wochenendhütte, und sei sie noch so gepflegt, vorbei zukommen.
                        Deutschland ist zersiedelt genug!
                        Du kannst reisen so weit du willst, dich selber nimmst du immer mit.

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                        • Tie_Fish
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                          • 03.01.2008
                          • 3550
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                          #32
                          AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                          Salat ohne Zaun? Ich sehe die Rehe schon hinter der Hecke kichern

                          Ich steige auch noch nicht so recht durch die ganzen Baugesetze durch. Werde erstmal ein Gebot abgeben und abwarten und wenn das klappt, entscheide ich weiter. Zaun steht ja, dann wird der halt als letztes abgerissen - oder vergessen...
                          Schwimmbecken soll keins hin und grillen kann ich bis ich schwarz werde. Yeah!

                          Mit der Unteren Naturschutzbehörde werde ich mal reden, wenn ich einen Schritt weiter bin, vielleicht beteiligen die sich ein wenig an der Müllthematik. Wermersehn.
                          Grüße, Tie »

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                          • Sarekmaniac
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                            • 19.11.2008
                            • 10958
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                            #33
                            AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                            Du schreibst: Was fast nicht mehr möglich ist. Was ja richtig sein mag. Mit der Begründung, "das wäre heutzutage nicht mehr möglich" kann man aber nicht den Abriss von Bauten verfügen, die einmal legal errichtet wurden.

                            Deshalb meine Frage, was denn da laut deiner Schilderung eingerissen werden muss. Doch nur Bauten, die schon immer illegal waren.

                            Dass Schuppen von 30 Kubikmeter im Außenbereich nicht mehr genehmigungsfähig sind, wäre mir neu. Da ich so einen Schuppen (unter 30 Kubikmeter, auf einer Streuobstwiese im Außenbereich, in Hessen, ca 1968 oder 1969 legal und genehmigungsfrei errichtet) eigentlich diesen Sommer erneuern möchte (erneuern, nicht erweitern) werde ich mich demnächst eh erkundigen müssen. Ich glaube nicht, dass das ein Problem werden wird.

                            Was hat es eigentlich mit diesem Einfriedungsverbot auf sich? Komm mir widersinnig vor, wieso darf ich ein Naturgrundstück nicht umzäunen, oder welche Art Einfriedungen sind da gemeint?

                            Und edit: ich stimme Blauloke zu, ich bin sehr froh, dass wir ein strenges Baurecht in Deutschland haben.
                            Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
                            (@neural_meduza)

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                            • peter-hoehle
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                              • 18.01.2008
                              • 5175
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                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                              Zitat von Tie_Fish Beitrag anzeigen
                              ...Und nicht nur das: Die (wahrscheinlich) ohne Genehmigung errichtete olle Holzhütte und den Zaun ringsrum müsste ich unverzüglich abreißen, sobald ich das Grundstück kaufe - vom Land Sachsen-Anhalt wohlgemerkt.
                              Und wieso muss das Land SAH die Hütte ec. nicht abreissen?
                              Gelten für das Land andere Richtlinien als wie für Privatpersonen?
                              Ist schon ziemlich undurchsichtig und verwirrend im deutschen §§§-Dschungel.

                              Gruß Peter
                              Wir reis(t)en um die Welt, und verleb(t)en unser Geld.
                              Wer sich auf Patagonien einlässt, muss mit Allem rechnen, auch mit dem Schönsten.

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                              • Leser
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                                • 07.12.2013
                                • 226
                                • Privat

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                                #35
                                AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                                Ich wohne in Sachsen-Anhalt. In der Umgebung meines Wohnortes ist es (noch) so, dass Bestand von der Baubehörde und der Naturschutzbehörde in der Regel geduldet wird.
                                Hier geht es darum, dass ein bisher zwar "vermülltes" aber nicht genutztes Grundstück intensiv genutz werden soll. Einen kenne ich sofort, den diese intensive Nutzung stören würde und der sie deshalb den Behörden weiter geben wird: Den, der überhaupt nicht verstehen kann, dass es Leute gibt, die querfeldein gehen und so seine Lebendfallen gefunden haben. Den, der mir erklärt hat, er könne überhaupt nicht verstehen, was die Leute alle im Wald wollen und dass die Joggger im Winter in der Dämmerung das Wild vorsätzlich stören usw. usf. en, der mir gedroht hat, mich anzuzeigen, weil ich 5 m von der Asphaltstraße mein Auto am Waldrand geparkt hatte. Auf dem Platz, wo er sonst steht.
                                Direkt unter den von ihm genutzten Hochsitzen bzw. an den Stellplätzen für sein Auto finden sich Berge von Müll mit Plastik, Autoreifen, Asbestplatten, Sofas, Kühlschränken, Fernsehern...

                                Ich habe nicht grundsätzlich etwas gegen Jäger.

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                                • cast
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                                  • 02.09.2008
                                  • 19412
                                  • Privat

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                                  #36
                                  AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                                  Deshalb meine Frage, was denn da laut deiner Schilderung eingerissen werden muss. Doch nur Bauten, die schon immer illegal waren.

                                  Ja.

                                  Dass Schuppen von 30 Kubikmeter im Außenbereich nicht mehr genehmigungsfähig sind, wäre mir neu. Da ich so einen Schuppen (unter 30 Kubikmeter, auf einer Streuobstwiese im Außenbereich, in Hessen, ca 1968 oder 1969 legal und genehmigungsfrei errichtet) eigentlich diesen Sommer erneuern möchte (erneuern, nicht erweitern) werde ich mich demnächst eh erkundigen müssen. Ich glaube nicht, dass das ein Problem werden wird.

                                  Der Schuppen war nie legal es sei denn mit Baugenehmigung

                                  Was hat es eigentlich mit diesem Einfriedungsverbot auf sich? Komm mir widersinnig vor, wieso darf ich ein Naturgrundstück nicht umzäunen, oder welche Art Einfriedungen sind da gemeint?

                                  Zäune sind Bauwerke gehören auch nicht ins Feld.

                                  Und edit: ich stimme Blauloke zu, ich bin sehr froh, dass wir ein strenges Baurecht in Deutschland ha

                                  Im Außenbereich war nie etwas legal, es sei denn mit Baugenehmigung.
                                  Es wurde ignoriert, noch nicht mal geduldet.
                                  "adventure is a sign of incompetence"

                                  Vilhjalmur Stefansson

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                                  • Tie_Fish
                                    Alter Hase
                                    • 03.01.2008
                                    • 3550
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                                    #37
                                    AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                                    Zitat von blauloke Beitrag anzeigen
                                    Ich verstehe jeden der sich außerhalb von Ortschaften, im Wald oder Feld, eine Hütte für sich bauen will.

                                    Trotzdem bin ich dagegen und für das strenge Baurecht in Deutschland, dass Bauten im Außenbereich verbietet.
                                    Da ich überwiegend in Deutschland wandere habe ich keine Lust nach jedem Kilometer an einer Wochenendhütte, und sei sie noch so gepflegt, vorbei zukommen.
                                    Deutschland ist zersiedelt genug!
                                    Das sehe ich ganz genauso wie du!! 100 pro Zustimmung. Ich würde auch überhaupt nicht drüber nachdenken, links oder rechts von dem Grundstück, um das es in meinem Falle hier geht, irgendetwas ins Grüne bauen zu wollen (wir haben schließlich genug scheußliche Kleingartenanlagen ). Da es dort aber schon seit -wasweißich- vierzig Jahren Müll und Bretterbuden en masse gibt, dachte ich halt naiv: Den Müll machen wir weg und stellen einen kleinen sauberen Schuppen hin - sozusagen als Rettung des Landschaftsbildes und Kompromiss im Baurecht. Gibt aber keinen. Na gut, dann gehts zurück zur Natur pur.

                                    Lang oder kurz werde ich wohl in eine Region ziehen, die an der Besiedelung des Landes interessiert ist: Mittelschweden oder Westitalien. Oder Sibirien. Da kommen dann auch nicht alle Stunde deutsche Wanderer vorbeigewandert

                                    Im Fernsehen lief mal ein Beitrag von der Ostküste Canadas, da verschenkt der Staat großzügig Land an (Wiederbe-)Siedler, wenn die sich verpflichten, x Jahre da zu bleiben und eine ehrenamtliche Funktion bei der Feuerwehr oder als Sanitäter, Schulhelfer, Altenpfleger oder sowas zu übernehmen. Das ist mir aber zu weit weg...

                                    @cast: Vollkommen richtig kommentiert. Vielen Dank!
                                    Zuletzt geändert von Tie_Fish; 19.01.2016, 22:08.
                                    Grüße, Tie »

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                                    • Tie_Fish
                                      Alter Hase
                                      • 03.01.2008
                                      • 3550
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                                      Zitat von peter-hoehle Beitrag anzeigen
                                      Und wieso muss das Land SAH die Hütte ec. nicht abreissen?
                                      Gelten für das Land andere Richtlinien als wie für Privatpersonen?
                                      Ist schon ziemlich undurchsichtig und verwirrend im deutschen §§§-Dschungel.

                                      Gruß Peter
                                      Solange es keinen "Vorgang" gibt, rührt sich keiner. Beamtenmikado. Der Besitzer des Grundstücks ist sein 30 Jahren tot. Hat keiner gemerkt, der steht noch im Grundbuch. Wenn jetzt das Grundstück verkauft wird, wird sicher "von Amts wegen" irgendein großer, von Kaiser Wilhelm persönlich exekutierter Prozess angestoßen und die Verantwortung wird nicht mehr totgeschwiegen oder zwischen den Behörden in handlungsloser Schwebe hin- und hergespielt, sondern fokussiert sich auf einen neuen Verantwortlichen.

                                      So stelle ich mir das vor.
                                      Grüße, Tie »

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                                      • Waldhexe
                                        Alter Hase
                                        • 16.11.2009
                                        • 2871
                                        • Privat

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                                        #39
                                        AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                                        Wer viel fragt, bekommt viel Antwort.

                                        Auch bei uns sind Geschirrhütten bis 25 oder 30 m3 (müsste ich nachschauen) genehmigungsfrei. Zäune allerdings nicht, und das ist gut so, da sie das freie Betretungsrech der Landschaft einschränken und Barrieren für das Wild darstellen können, abgesehen davon, dass sie das Landschaftsbild verschandeln. Ein Grundstück in der Landschaft ist kein Garten. Wiesen dürfen zum Beispiel nicht einfach umgegraben werden.
                                        Aber wie gesagt, es hängt von der bisherigen Nutzung und der Nutzung der Umgebung ab, ob es möglicherweise Bestandsschutz gibt oder die Nutzung geduldet wird und seit wann.

                                        Gruß,

                                        Claudia

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                                        • Sarekmaniac
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                                          • 19.11.2008
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                                          #40
                                          AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                                          Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                          Im Außenbereich war nie etwas legal, es sei denn mit Baugenehmigung.
                                          Es wurde ignoriert, noch nicht mal geduldet.
                                          Ich bewundere dich ja, wie Du dich mit "historischem" Baurecht auskennst. Ich kenne aber den Erbauer und weiß daher, dass er illegal keine zwei Steine übereinanderstapeln würde. Vielleicht gab es damals tatsächlich eine Genehmigung. Ich werde bei Gelegenheit mal nachfragen. Ich erinnere mich an eine Familienanekdote, dass einmal jemand vom Bauamt auftauchte, um den umbauten Raum zu ermitteln.

                                          Also ignoriert wurde es nicht, der Dorfbürgermeister hat anno damals, als jenseits der fraglichen Obstwiese Baugrundstücke erschlossen würde, aus eigenem Antrieb eine Wasserleitung zu dem Grundstück legen lassen. Auf Kosten der Gemeinde.

                                          Der Anschluss wurde aber nie genutzt und leider ist nicht mehr bekannt, wo er liegt. Ich muss mal einen Metalldetektor ausleihen...
                                          Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
                                          (@neural_meduza)

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