Keine Schlauchboote...

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  • Scoutdoor
    Gerne im Forum
    • 22.07.2008
    • 82
    • Privat

    • Meine Reisen

    Keine Schlauchboote...

    Hallo!

    In vielen Flussbeschreibungen und ihren Befahrungsregelungen erscheint öfter die Aussage, dass Boote mit einer Länge von über 6 Metern und einer Breite von mehr als 1 Meter dort nicht fahren dürfen.
    Das gleiche gilt für Schlauchboote. Sind damit auch Schlauchboote von Gumotex, Grabner usw. gemeint oder nur sogenannte Badeboote?

  • mimi1
    Erfahren
    • 12.11.2011
    • 357
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Keine Schlauchboote...

    Von Grabner und Gumotex gibt es keine Boote in dieser Größe.

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    • bumbum
      Erfahren
      • 18.06.2009
      • 151
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Keine Schlauchboote...

      Hey, ich glaube scoutdoor meint damit, dass keine Boote von über 6m Länge und 1m Breite oder Schlauchboote allgemein fahren dürfen.

      Grundsätzlich sind die grabner dinger ja auch Schlauchboote. Ich würde einfach mal die wapo des entsprechenden Gewässers anrufen und nachfragen. Beziehungsweise da wo es steht.

      Grüße BumBum

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      • GandalftheGrey
        Dauerbesucher
        • 19.05.2011
        • 614
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Keine Schlauchboote...

        Schlauchboot ist Schlauchboot, egal von welchem Hersteller. Und zu den Schlauchbooten zählen auch Schlauchkajaks, sofern sie nicht explizit ausgenommen sind.

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        • Beavis
          Anfänger im Forum
          • 11.03.2010
          • 28
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Keine Schlauchboote...

          Bleibt die Frage, in welchen Flussbeschreibungen das drinsteht.
          Ein paar Beispiellinks währen da hilfreich um zu sehen wie es dort genau formuliert ist
          und ob dort Motorboote sowieso verboten sind oder ob sich das verbot auf motorisierte
          Schlauchboote beziehen könnte.

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          • GandalftheGrey
            Dauerbesucher
            • 19.05.2011
            • 614
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Keine Schlauchboote...

            Hier findet man als Beispiel die Verordnung über den Gemeingebrauch an der Pegnitz. Solche Verordnungen sind die Grundlage für "ist verboten"-Aussagen in den jeweiligen Flussbeschreibungen.

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            • Scoutdoor
              Gerne im Forum
              • 22.07.2008
              • 82
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Keine Schlauchboote...

              Es steht zum Beispiel in den Büchern : Kanuwandern in ... von Gerlach / Nejedly oder nur Neyedly.

              Oder:

              http://www.kanu.de/go/dkv/_ws/mediab...regelungen.pdf


              Editiert vom Moderator
              ... hab den Googlerattenschwanzunendlich-Link eingekürzt...

              Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden. Dein Team der
              Zuletzt geändert von ronaldo; 10.08.2015, 12:07.

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              • entwederoder
                Erfahren
                • 21.06.2011
                • 128
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Keine Schlauchboote...

                ... die Antwort auf die gestellte Frage steht im verlinkten Text doch explizit, z.B. auf Seite 2:

                "keine Rafting- oder
                Schlauchbootfahrten (außer Schlauch-Canadier);"

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                • Ziz
                  Administrator

                  Vorstand
                  Administrator
                  Lebt im Forum
                  • 02.07.2015
                  • 7345
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Keine Schlauchboote...

                  Zitat von GandalftheGrey Beitrag anzeigen
                  Hier findet man als Beispiel die Verordnung über den Gemeingebrauch an der Pegnitz. Solche Verordnungen sind die Grundlage für "ist verboten"-Aussagen in den jeweiligen Flussbeschreibungen.
                  Also da steht in dem PDF direkt:
                  Nein.

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                  • Scoutdoor
                    Gerne im Forum
                    • 22.07.2008
                    • 82
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Keine Schlauchboote...

                    Es gibt die unterschiedlichsten Aussagen: Mal Schlauchkanadier, mal Schlauchkajaks etc...
                    Warum das so ist, erschließt sich mir nicht.
                    In den o.a. Büchern steht grundsätzlich keine Schlauchbboote.

                    Meinen Dank an den Moderator für das Editieren...

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                    • Ditschi
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 20.07.2009
                      • 13207
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Keine Schlauchboote...

                      Zitat scoutdoor: Es gibt die unterschiedlichsten Aussagen: Mal Schlauchkanadier, mal Schlauchkajaks etc...
                      Warum das so ist, erschließt sich mir nicht.
                      Diese Befahrensregeln sind ja meist kodifiziert in lokalen Satzung und Allgemeinverfügungen. Eine einheitliche Sprachregelung hat sich da eben bislang nicht durchgesetzt. Hinzukommt, daß die Gemeindevertreter und ihre Bediensteten in den Amtsstuben möglicherweise nicht mit der Materie des Kanufahrens vertraut sind.
                      Der richtige Rat wurde schon gegeben: wer sich unsicher ist, was denn nun gemeint ist, aber nicht anecken will, sollte einfach anrufen und fragen.
                      Ditschi
                      Zuletzt geändert von Ditschi; 10.08.2015, 17:41. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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                      • nosports
                        Dauerbesucher
                        • 26.02.2007
                        • 790

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Keine Schlauchboote...

                        Ich denke die wollen die Badeboot-Fraktion ausbremsen.
                        Sind ja nur drei Fälle lt. dem PDF: Ammer, Isar-Mündung und Leitzach.
                        Bei der Ammer sind Canadier erlaubt, da kannst auch mit nen Kajak fahren.
                        Der Förster wird dich nicht gleich harpunieren.

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                        • weserwolf
                          Erfahren
                          • 02.09.2008
                          • 107
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Keine Schlauchboote...

                          Ich denke das geht da um den Schutz der Ufer daher auch die Größenbeschränkung. Mit einem Ruder-Badeboot kann man (ich) nicht vernünftig steuern und rauscht überall rein.

                          Ich habe einen Grabner Explorer I seit 1993 und bin noch nie angehalten worden von wg kein Schlauchboot erlaubt hier.

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                          • Ditschi
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 13207
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Keine Schlauchboote...

                            Zitat wesertom: .........bin noch nie angehalten worden
                            " bin noch nie angehalten worden...." erlaubt keinen Rückschluß auf die Frage, ob verboten oder nicht. Grabner selbst nennt alle seine Boote Schlauchboote.
                            http://www.grabner.com/boote/
                            Wenn Schlauchboote verboten sind, fallen auch sie darunter wie alle anderen Pusteboote auch.
                            Ich denke auch, daß der Grund für derartige Befahrensregelungen im Schutz der Ufervegetation und Uferfauna in schmalen Flußläufen gesehen wird.
                            Wenn der Normgeber da zu große Kanus den Schlauchbooten gleichstellt, kann bei letzteren der Grund dafür gesehen werden, daß diese oft windempfindlich reagieren und schnell mal von einer Böe gegen die Böschung gedrückt werden.
                            Da ich das Forum kenne: "....ich nie" oder "....mein Boot nie". Die Leute, die da die Norm setzen, haben es in der Hand, ob sie da nochmal differenzieren oder lieber auf die abstrakte Gefährdung reagieren.
                            Und es ist wie immer: Leute, die sich nicht dran halten, provozieren Verschärfungen zu Lasten aller.

                            Wie heißt es im DKV Handbuch Nordwestdeutschland:

                            "Setzen Sie an diesem Gewässer erst in Adorf ein!"
                            "Fahren Sie diesen Fluss bitte erst nach dem 15. Juni jeden Jahres!"
                            "Rasten und Übernachten Sie bitte nur an den ausgewiesenen Plätzen...!"

                            Vorschriften, Gebote, Regeln! Typisch deutsch? Nein und ja!

                            Die Befahrungsregeln für Wassersportler sind in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern in enger Absprache zwischen den Wassersportverbänden und den Naturschutzbehörden erarbeitet worden.

                            Dafür gab es zwei Gründe:
                            1. Die Mitglieder und Verbände haben in einem längeren Lernprozess begriffen, dass viele Gewässerabschnitte zeitweise oder ganz eines besonderen Schutzes bedürfen.
                            2. Oft wurde von Naturschutzseite deswegen ein totales Befahrungsverbot gefordert. Um dem zu entgehen, wurden gemeinsam die Befahrungsregeln erarbeitet, die ein weiteres Erleben dieser Gewässer mit Einschränkungen erlauben.

                            Das Ganze funktioniert natürlich nur so lange, wie alle Wassersportler sich an diese Regeln halten. Helfen Sie darum bitte im Interesse der Natur, aber auch aller anderen Wassersportler mit, unsere Gewässer für uns zu erhalten!
                            Besser finde ich es so wie auf der oberen Treene:

                            Treene oberhalb Tarp:
                            Im Bereich des Naturschutzgroßprojektes Obere Treene von Quelle bis Tarp gilt eine
                            Vereinbarung der Treene-Anlieger und -Nutzer: freiwilliger ganzjähriger Befahrungsverzicht (die alte Vereinbarung entfällt).
                            Da übrigens die Treene von Tarp bis Langstedt aus Naturschutzgründen nicht mehr für Kanuten " gepflegt" wird, gilt heute als erste Einsatzstelle Langstedt. So weit ich das mitbekomme, halten sich alle dran.Vor den jetzigen Regelungen für die Treene gab es für den Oberlauf auch die Größen- und Schlauchboot-Beschränkung. Entfällt, denn ab Langstedt können alle Boote fahren.Und höher sollte man freiwillig nicht gehen.

                            Oft wurde von Naturschutzseite deswegen ein totales Befahrungsverbot gefordert. Um dem zu entgehen, wurden gemeinsam die Befahrungsregeln erarbeitet, die ein weiteres Erleben dieser Gewässer mit Einschränkungen erlauben.
                            Ich habe diesen Satz noch einmal aus dem DKV-Handbuch herausgezogen, um zu verdeutlichen, worum es geht: eine Befahrensregel ist ein oft mühsam erarbeiteter Kompromiß, um eine Sperrung in Gänze zu verhindern. Wer da mit Spitzfindigkeiten argumentiert ( " ... mein Schlauchboot ist aber kein Schlauchboot" .....; ...ich passe schon auf"; " .... ich kann doch garnicht gemeint sein, oder?") , verärgert die die Partner des Kompromisses. So zu diskutieren hätte ich aus deren Sicht auch keine Lust. Folge: nächstes Jahr ist ganz dicht und fertig.

                            Gruß Ditschi
                            Zuletzt geändert von Ditschi; 14.08.2015, 11:35. Grund: Ergänzung

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