AW: Reiseversicherungen - Auslandskrankenversicherung
Vielen Dank Ditschi für die Erläuterung.
(Leider bin ich aber bis auf weiteres ohne Beratungsbedarf.)
Krankenversicherung haben ein Interesse junge gesunde potente Beitragszahler zu binden.
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Die gesetzliche Krankenversicherung ruht m.E. bei Auslandsaufenthalt kraft Gesetzes. Schaut mal in §§ 16 SGB V. Bin da aber nicht der Experte. Eure KV ist verpflichtet, Euch zu beraten.
Auch bei der privaten Krankenversicherung würde ich nicht kündigen, sondern einen Antrag auf Ruhen stellen. Dann bezahlt man weiter einen geringen Anwartschaftsbeitrag. In dem Fall muß die KV Euch zu den alten Bedingungen wieder aufnehmen.
Daraus schließe ich im Umkehrschluß , daß sie Euch bei Kündigung nicht wieder aufnehmen muß. Schlecht, wenn man krank zurückkehrt, denn dann kommt Ihr ohne neue Gesundheitsprüfung und Ausschlüsse wohl nicht mehr in neue private KV.
Also, ruhen lassen statt kündigen. Aber Vorsicht, immer an etwaige mitversicherte Familienangehörige denken.
Bei dauerhafter Abmeldung aus D und Abmeldung aus der gesetzlichen KV:
https://wirelesslife.de/gesetzliche-...ndsaufenthalt/
M.E. kompetent, da die Normen genannt und abgedruckt sind und man die Aussagen somit sofort nachprüfen kann. Dennoch sollte auf eine Beratung durch die eigene KV nicht verzichtet werden.
Ditschi
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Zitat von TreeGirl Beitrag anzeigenDas ist der Knackpunkt. Wenn man den Job z.B. vor der Reise gekündigt hat, ist die KV verpflichtet einen aufzunehmen? Bei mir haben sie behauptet nein.
Wenn man im schlechtesten Fall ohne Wohnsitz und ohne festen Job dh. ohne bestehende Krankenversicherungsplicht schwer verletzt oder krank nach Deutschland kommt, dann wird das sicher alles ganz schwierig.Zuletzt geändert von Pielinen; 17.11.2017, 11:46.
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Zitat von LihofDirk Beitrag anzeigenGilt aber wie oben bereits erwähnt nur für Pflichtversicherte!
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Zitat von Radhalunke Beitrag anzeigenSoweit ich weiß ist die KV dazu verpflichtet dich aufzunehmen, egal welche Vorerkrankungen vorliegen (hab ich sogar irgendwo schriftlich..)
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Ja, eine Bestätigung der am Telefon getätigten Aussagen der gesetzlichen KV versuche ich noch einzuholen.
Soweit ich weiß ist die KV dazu verpflichtet dich aufzunehmen, egal welche Vorerkrankungen vorliegen (hab ich sogar irgendwo schriftlich..).
Zum Thema Anwartschaft ist wieder wirelesslife zu empfehlen: https://wirelesslife.de/anwartschaft...ndsaufenthalt/
Zum Thema Wiederaufnahme: https://wirelesslife.de/gesetzliche-...ndsaufenthalt/
Mir gings im Falle dieses Threads aber vor allem um "Empfehlungen" von Versicherungen. KV+Haftpflicht werde ich wohl bei Protrip abschließen, gibts Unfallversicherungen die speziell für Outdoorunternehmungen geeignet sind? D.h. meine etwaigen Rettungskosten (die in NZ soweit ich weiß sowieso erstmal entfallen) übernehmen, etc.
Edit: Was die "längere Auskurierung" im Ausland betrifft: Soweit ich das verstanden habe, bietet Protrip ab 2 Wochen KH-Aufenthalt eine Rückführung in das Land des Wohnsitzes oder ein anderes Land meiner Wahl an. Aber ich bin kein Jurist und nicht sehr papieraffin.
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... eben noch eingefallen: wenn die KV sagt "kein Problem, wenn Sie mit einer Verletzung / Krankheit / Behinderung zurück kommen, melden Sie sich einfach wieder bei uns an und alles ist gut" würde ich mir das schriftlich geben lassen. Wenn der schlimmste Fall eintritt, wäre es ziemlich hart wenn die Versicherung sich plötzlich nicht mehr an ihre ursprünglichen Zusagen erinnern kann...
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Zitat von LihofDirk Beitrag anzeigenDeshalb habe ich ja auch geschrieben: "Muss man sich auch klar machen, das es bedeutet, eine längere Krankheit oder Verletzung eben im Urlaubs/ Arbeitsland auskurieren zu müssen."
Zitat von LihofDirk Beitrag anzeigenWie das nach Rückkehr mit der Behandlung bleibender Schäden aussieht habe ich zum Glück nicht herausfinden müssen, ich war entsendet, in D sozialversicherungspflichtig beschäftigt und die AuslandsKV hat mein Arbeitgeber bezahlt. Aber aufnehmen muss eine GKV nur Pflichtversicherte. D.h. für freiwillig Versicherte (Freiberufler, oberhalb der Bemessungsgrenze, etc.) kann es sinnvoll sein, eine Anwartschaft abzuschliessen. Dazu sollte dann aber ein Fachmann kontaktiert werden.
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Zitat von TreeGirl Beitrag anzeigenDas ist ja alles schön und gut - aber leider hast du keine Kontrolle darüber, ob und was dir zustößt, sonst bräuchtest du ja keine Versicherung. Was ist, wenn etwas passiert, was sich nicht auskurieren lässt? Oder was bleibende Schäden hinterlässt? Wie geht es z.B. weiter, wenn du ohne Bein nach Deutschland zurück kommst? Oder auf der Reise eine Krebserkrankung festgestellt wird? Nimmt dich dann deine KV mit offenen Armen auf? Das sind jetzt Worst Case Scenarios, und meistens passiert ja nichts. Aber wenn, dann steht man da im Hemd...
Wie das nach Rückkehr mit der Behandlung bleibender Schäden aussieht habe ich zum Glück nicht herausfinden müssen, ich war entsendet, in D sozialversicherungspflichtig beschäftigt und die AuslandsKV hat mein Arbeitgeber bezahlt. Aber aufnehmen muss eine GKV nur Pflichtversicherte. D.h. für freiwillig Versicherte (Freiberufler, oberhalb der Bemessungsgrenze, etc.) kann es sinnvoll sein, eine Anwartschaft abzuschliessen. Dazu sollte dann aber ein Fachmann kontaktiert werden.
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Zitat von LihofDirk Beitrag anzeigenEs gibt auch Auslandskrankenversicherungen, die die volle medizinische Behandlung im Ausland übernehmen. War bei mir für > 6 monate in Australien beruflich sogar explizit voraussetzung für die Visumerteilung, da die deutsche KV nicht gezahlt hätte (was sie ausserhalb Europas eh nicht tun), es geht also nicht um einen Rücktransport und Behandlung in Deutschland, eine Möglichkeit, die dann halt ausgeschlossen ist. Muss man sich auch klar machen, das es bedeutet, eine längere Krankheit oder Verletzung eben im Urlaubs/ Arbeitsland auskurieren zu müssen.
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Zitat von TreeGirl Beitrag anzeigenDu kündigst deine KV??Soweit ich weiss sorgen alle Reisekrankenversicherungen NUR dafür, dass du im Ausland versorgt wirst bis du wieder reise- bzw. transportfähig bist. Den Transport zahlen sie meist auch noch - aber nicht die Behandlung in Deutschland! Dafür brauchst du deine normale KV. Aus diesem Grund habe ich vor meiner Neuseelandreise extra dafür gesorgt, dass ich wieder in einer deutschen KV war, und habe die monatlichen Beiträge gewissenhaft bezahlt. An deiner Stelle würde ich nachfragen, was passiert wenn du krank oder verletzt von deiner Reise zurück kommst. Und ich würde mich da nicht nur auf die Aussage der KV verlassen. Ich habe von meiner damaligen KV nachweislich falsche Auskünfte bekommen --- oder sagen wir mal, es wurden für mich ziemlich wichtige Informationen unterschlagen.
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Du kündigst deine KV??Soweit ich weiss sorgen alle Reisekrankenversicherungen NUR dafür, dass du im Ausland versorgt wirst bis du wieder reise- bzw. transportfähig bist. Den Transport zahlen sie meist auch noch - aber nicht die Behandlung in Deutschland! Dafür brauchst du deine normale KV. Aus diesem Grund habe ich vor meiner Neuseelandreise extra dafür gesorgt, dass ich wieder in einer deutschen KV war, und habe die monatlichen Beiträge gewissenhaft bezahlt. An deiner Stelle würde ich nachfragen, was passiert wenn du krank oder verletzt von deiner Reise zurück kommst. Und ich würde mich da nicht nur auf die Aussage der KV verlassen. Ich habe von meiner damaligen KV nachweislich falsche Auskünfte bekommen --- oder sagen wir mal, es wurden für mich ziemlich wichtige Informationen unterschlagen.
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Zitat von Mittagsfrost Beitrag anzeigenStaatenlos wirst Du nicht, auch im Ausland behältst Du Deine deutsche Staatsbürgerschaft.Zitat von blackteah Beitrag anzeigenMusste bei der Formulierung auch schmunzeln. Ohne deutsche Staatsbürgerschaft würde das mit den Visen und Grenzüberquerungen sonst etwas schwer werden
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Zitat von Mittagsfrost Beitrag anzeigenStaatenlos wirst Du nicht, auch im Ausland behältst Du Deine deutsche Staatsbürgerschaft.. Ohne deutsche Staatsbürgerschaft würde das mit den Visen und Grenzüberquerungen sonst etwas schwer werden
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Zitat von berniehh Beitrag anzeigenHabe keine feste Adresse im Ausland, bin also quasi staatenlos.
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Zitat von Intihuitana Beitrag anzeigenHallo Bernie
Mich würde interessieren wie du das machst.
Hast du eine Adresse im Ausland an die du dich meldest oder bist du dann solange Staatenlos?
Habe keine feste Adresse im Ausland, bin also quasi staatenlos.
Zitat von Radhalunke Beitrag anzeigenWurde gekündigt, läuft aber noch. Laut Aussage am Telefon müsse ich nur Aus- und Wiedereinreise (per Flugticket) nachweisen und für den Zeitraum eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Zitat von Radhalunke Beitrag anzeigenWie meldest du dich nach deiner Rückkehr wieder an? Wie sieht die Wiederaufnahme in die gesetzliche KV aus?
Die alte Krankenkasse muss dich wieder aufnehmen, es besteht ja KV-Pflicht. Hat bis jetzt immer problemlos geklappt.
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Zitat von berniehh Beitrag anzeigenWird oder wurde gekuendigt??? Meines Wissens werden sie die Kuendigung nicht akzeptieren, es sei denn du weist nach dass du eine andere gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen hast (in D besteht KV Pflicht) oder du meldest dich aus D ab.
Ich melde mich vor laengeren Reisen immer aus D ab, kuendige meine KV und schliesse eine langzeitreisekrankenversicherung beim ADAC ab. Sonst keine weiteren Versicherungen.
bernie
@Abt: Danke, die Seite kenne ich schon.
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Zitat von berniehh Beitrag anzeigenWird oder wurde gekuendigt??? Meines Wissens werden sie die Kuendigung nicht akzeptieren, es sei denn du weist nach dass du eine andere gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen hast (in D besteht KV Pflicht) oder du meldest dich aus D ab.
Ich melde mich vor laengeren Reisen immer aus D ab, kuendige meine KV und schliesse eine langzeitreisekrankenversicherung beim ADAC ab. Sonst keine weiteren Versicherungen.
bernie
Mich würde interessieren wie du das machst.
Hast du eine Adresse im Ausland an die du dich meldest oder bist du dann solange Staatenlos?
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Sicher findest du etwas unter Punkt 2.2., aber auch sonst ganz nutzlich.
https://wirelesslife.de/keine-meldeadresse/
Gruß Abt
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Zitat von Radhalunke Beitrag anzeigenKV in Deutschland wird/wurde gekündigt,
Ich melde mich vor laengeren Reisen immer aus D ab, kuendige meine KV und schliesse eine langzeitreisekrankenversicherung beim ADAC ab. Sonst keine weiteren Versicherungen.
bernie
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