Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

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  • Martin1978
    Fuchs
    • 16.08.2012
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    • Meine Reisen

    #61
    AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

    Der ganze Bürokratiewahn ist nicht so ganz neu:

    http://www.zeit.de/1972/43/kampf-den-zwergen

    Du gamla, Du fria, Du fjällhöga nord
    Du tysta, Du glädjerika sköna!
    Jag hälsar Dig, vänaste land uppå jord,
    Din sol, Din himmel, Dina ängder gröna.

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    • Sarekmaniac
      Freak

      Liebt das Forum
      • 19.11.2008
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      • Meine Reisen

      #62
      AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

      Ja, in den Nachkriegsjahren, und vermutlich auch, als in den 1950er Jahren Urlaub und Freizeit zum ersten Mal ein Thema für den Großteil der Bevölkerung wurde, aber nicht unbedingt das Geld für große Reisen da war, war der Wildwuchs sicher größer als heute. Ich halte es aber nicht für Behördenwahn, dagegen vorzugehen.

      (Wir haben da noch ein paar Häuschen am Rande des Hagener Stadtwaldes außerhalb des heutigen Bebauungsplans, in der Wohnraumnot nach dem Krieg einfach gebaut, behördlich geduldet und schließlich sogar offiziell erschlossen, die Bestandssschutz haben).
      Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
      (@neural_meduza)

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      • Waldhexe
        Alter Hase
        • 16.11.2009
        • 2891
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        • Meine Reisen

        #63
        Beim Schimpfen über Bürokratiewahn sollte man nicht vergessen, dass wir eins der am dichtesten besiedelten Länder sind, gleichzeitig wirtschaftlich zu den stärksten gehören, eine sehr dichte Verkehrsinfrastruktur haben, Reise- und Freizeitweltmeister sind und z.B. einen für Mitteleuropa hohen Waldanteil haben. Im Prinzip ist bei uns jeder Quadratmeter mindestens doppelt belegt und hat Mehrfachnutzen. Eine Wiese ist zB. nicht nur eine Wiese sondern wahrscheinlich Privatgrundstück, landwirtschaftliche Fläche, eventuell in einem regionalen Grünzug, klimaaktive Fläche, vielleicht Überschwemmungsgebiet, dient der Grundwasserneubildung, Naherholungsfläche, Lebensraum für Tiere und Pflanzen und möglicherweise anderes mehr. Es ist schon sinnvoll, dass all das durch Gesetze geregelt ist. Wildnis gibt es bei uns nun mal keine mehr.
        Aber immerhin haben wir ein freies Betretungsrecht der Landschaft, was es z.B. in Großbritannien nicht gibt.

        Gruß,

        Claudia

        P.S. Zu Hecke statt Zaun: Hecken gelten als Einfriedungen, ich müsste jetzt nachschauen, aber ein Grundstück darf nicht ohne weiteres eingefriedet werden. Die Hecke darf also nicht geschlossen sein...
        Zuletzt geändert von Waldhexe; 21.01.2016, 14:44.

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        • Sarekmaniac
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          • 19.11.2008
          • 10958
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          • Meine Reisen

          #64
          AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

          Fundstücke:

          Baden-Württemberg, Stichwort: Der Außenbereich ist Erholungsgebiet für die Allgemeinheit.

          https://www.enzkreis.de/media/custom/179_1008_1.PDF


          Und in Hessen:

          https://www.vogelsbergkreis.de/Bauge...rei.196.0.html

          Demnach sind "offene Einfriedungen" zumindet in Hessen auch im Außenbereich zulässig. Dazu müsste man sich mal erkundigen, was genau darunter fällt.

          Edit: Waldhexe, gerade erst deinen Post gelesen. Ggf sind ja Hecken mit "offene Einfriedungen" gemeint. Und irgendeine Lücke ist da immer, schließlich will man selbst ja auch das eigene Grundstück betreten.

          (Wobei der Gedanke mir gut gefällt, ein komplett eingewachsenes Grundstück durch die einzig vorhandene Lücke zu betreten und in Rote-Zora-Manier das Loch hinter sich mit einem toten Dornbusch zu verstopfen.)
          Zuletzt geändert von Sarekmaniac; 21.01.2016, 14:56.
          Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
          (@neural_meduza)

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          • Sarekmaniac
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            • 19.11.2008
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            • Meine Reisen

            #65
            AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

            Und schon fündig geworden:

            I, 7.1 "Offene" Einfriedungen sind solche Einfriedungen, die nicht als geschlossene Wand ausgebildet sind und auch nicht als solche wirken, zum Beispiel Zäune, Einfriedungen aus Maschendraht und dergleichen. "Geschlossene" Einfriedungen sind vor allem Mauern und durchgehende Bretterwände. Als "geschlossene" Einfriedungen gelten auch solche mit mehr als 50 Prozent geschlossener Fläche, das heißt wenn die Baustoffe (zum Beispiel Latten) breiter sind als die Zwischenräume. Hecken und andere Bepflanzungen sind keine bauliche Anlagen und auch keine anderen Anlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2, da an sie in der HBO keine materiellen Anforderungen gestellt sind. Sie unterfallen nicht der HBO und sind deshalb auch nicht baugenehmigungspflichtig.

            Im Außenbereich ist die Höhe der baugenehmigungsfreien" offenen" Einfriedungen nicht begrenzt. Im Rahmen des naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigungsverfahrens (§ 6 HENatG) ist die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB zu prüfen, soweit das Vorhaben bauplanungsrechtlich relevant (siehe Nr. 55) ist und der naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigungspflicht unterliegt.
            Quelle: https://www.umwelt-online.de/recht/b.../he/bovv08.htm
            Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
            (@neural_meduza)

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            • Ditschi
              Freak

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              • 20.07.2009
              • 12362
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              • Meine Reisen

              #66
              AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

              @ Martin1978, den link in Deinem post 61 kannte ich nicht, aber da geschieht genau das, was ich schon in post 15 als Gefahr beschrieben habe:

              eig Zitat:
              Ob ich den Rat zur illegalen Duldung geben würde? Eher nein. Es ist ein Vabanquespiel. Gelegentlich überkommt es Politiker, Bürger, Behörden, die Polizei etc., rechtsfreie Räume nicht mehr zu tolerieren. Dann wird geräumt oder es gibt sonstigen Ärger.
              Das ist die Gefahr, wenn man stillschweigend duldet. Aus dem Finger wird die ganze Hand, und in nullkommanichts ist das ganze Land an den schönsten Stellen mit wilden Feriendomizilen überwuchert. Davon träumt jeder. Geht aber nun mal nicht, wenn man Natur schützen möchte vor völliger Zersiedelung.

              Ich glaube, da können die Besitzer klagen, bis sie schwarz werden, mit oder ohne Verein. Ich hoffe zumindest für die Landschaft und die Natur, daß da die Verwaltungsgerichte bei ihrer Linie bleiben.

              Ditschi

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              • Martin1978
                Fuchs
                • 16.08.2012
                • 1668
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                • Meine Reisen

                #67
                AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                @ Martin1978, den link in Deinem post 61 kannte ich nicht, aber da geschieht genau das, was ich schon in post 15 als Gefahr beschrieben habe:
                der Artikel ist allerdings von 1972! Hab ich auch erst später bemerkt.
                Du gamla, Du fria, Du fjällhöga nord
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                • Abt
                  Lebt im Forum
                  • 26.04.2010
                  • 5726
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                  • Meine Reisen

                  #68
                  AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                  Wenn ich das Forum meinerzeit schon gekannt hätte, und die vielen Tips zu den Bauvorschriften, wäre vermutlich aus meinem Vorhaben nichts geworden. So aber habe ich all die vielen Fehler gemacht, hab Unmengen von Geld investiert und meinen Traum mittlerweise realisiert.
                  Aber, schön davon zu lesen

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                  • Waldhexe
                    Alter Hase
                    • 16.11.2009
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                    • Meine Reisen

                    #69
                    AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                    @ Martin1978, den link in Deinem post 61 kannte ich nicht, aber da geschieht genau das, was ich schon in post 15 als Gefahr beschrieben habe:

                    eig Zitat:

                    Das ist die Gefahr, wenn man stillschweigend duldet. Aus dem Finger wird die ganze Hand, und in nullkommanichts ist das ganze Land an den schönsten Stellen mit wilden Feriendomizilen überwuchert. Davon träumt jeder. Geht aber nun mal nicht, wenn man Natur schützen möchte vor völliger Zersiedelung.

                    Ich glaube, da können die Besitzer klagen, bis sie schwarz werden, mit oder ohne Verein. Ich hoffe zumindest für die Landschaft und die Natur, daß da die Verwaltungsgerichte bei ihrer Linie bleiben.

                    Ditschi
                    Mein Rat bezog sich auch nicht darauf, einfach ein Ferienhäuschen in die Landschaft zu setzten, das wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht geduldet. Aber ob jemand merkt, dass man in einer Geschirrhütte gelegentlich übernachtet und falls doch, ob dagegen geklagt wird, ist die Frage. Oder wenn man auf seinem Grundstück gelegentlich zeltet. Oder ob man eine schon länger vorhandene Hütte repariert und gelegentlich drin wohnt. Oder ob man einen Zirkuswagen an einem Bauernhof auf die Wiese stellt. Die Chancen auf Duldung, für die es keine Sicherheit gibt, sind bei vorhandenen Baustrukturen und wenn es nur um die Art der Nutzung geht höher als wenn man einfach in die Landschaft baut.

                    Gruß,

                    Claudia

                    Übrigens habe ich mal für ein ähnliches Wildwuchsgebiet wie im Artikel einen Bebauungsplan gemacht. Der Wildwuchs wurde also nachträglich von der Gemeinde legalisiert. Aber die Entscheidung hierüber liegt bei den Komunalpolitikern. Erfahrungsgemäß legen die sich nicht gerne mit Kleingärtnern an...
                    Zuletzt geändert von Waldhexe; 21.01.2016, 16:27.

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                    • Abt
                      Lebt im Forum
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                      #70
                      AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                      daher lasse ich mal die Vorschriften weitgehend weg und gehe mal an den hinteren Teil des Leitsatzes oben.
                      Was muss vor dem Kauf beachtet werden?
                      Erst mal dass keine Grundlast, (Hypothek) eingetragen ist
                      Dann sollte man die Bodenleitwertstelle mal befragen, wie hoch der vergleichbare Quadratmeterpreis ist
                      Wichtig ist , ob sich der Grund und Boden belastet, also konterniniert ist
                      Dann muss mal die Zufahrt geklärt sein, also die Erreichbarkeit nicht über fremdes Terrain führt.
                      Die Wasserversorgung und Medienversorgung sollte geklärt sein.
                      So, ich rate Hände weg,da man nicht weiß, wo man sonst finanziell uberhaupt rauskommt
                      Zuletzt geändert von Abt; 21.01.2016, 16:29.

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                      • Waldhexe
                        Alter Hase
                        • 16.11.2009
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                        #71
                        AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                        Schauen, ob es einen Bebauungsplan oder eine Kleingartensatzung o.ä. gibt. Falls nichts dergleichen, in den Flächennutzungsplan schauen, als was das Gebiet eingestuft ist.
                        Sich die Nachbarn gut anschauen!

                        Gruß,

                        Claudia

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                        • Ditschi
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                          #72
                          AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                          Zitat Martin1978:
                          der Artikel ist allerdings von 1972! Hab ich auch erst später bemerkt.
                          Der Vorgang wiederholt sich ständig. Insofern ist das Beispiel aktuell. Wünschen wir mal Abt, daß das bei ihm nicht geschieht.
                          So etwas passiert täglich. Nicht ist beständiger als der Wandel.

                          Alltägliches Beispiel aus einem völlig anderem Rechtsgebiet: Eltern stellen für ihren geistig behinderten Sohn einen Betreuungsantrag ( § 1896 BGB.). Die Eltern kommen vom Dorf, sind um die 80 Jahre; der Sohn ist 45 Jahre alt. Auf Frage, warum jetzt erst: " 45 Jahre lang ging alles so. Wir kamen an sein Konto und konnten für ihn Geld holen. Dann bekam die Bank einen neuen Chef. Der wies die Angestellten an, sich den Betreuerausweis vorlegen zu lassen. Sowas haben wir nicht. Den brauchen wir jetzt."
                          Anmerkung von mir: der neue Chef hat recht.


                          So läuft das meistens. Da kommt ein Neuer, der sich auskennt, und urplötzlich ist alles anders, und wenn es manchmal 50 Jahre geduldet dahinplätscherte.

                          @ Sarekmaniac: eine lebende Hecke ist in der Tat kein Bauwerk, das nach Baurecht zu beurteilen ist. Aber nach Naturschutzrecht kann sie zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen. Auch dürfen keine gebietsfremden Hölzer verwendet werden. Da würde ich mit der unteren Naturschutzbehörde kommunizieren.

                          Ditschi

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                          • cast
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                            • 02.09.2008
                            • 19413
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #73
                            AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                            Wichtig ist , ob sich der Grund und Boden belastet, also konterniniert ist
                            Wie willst du als Laie entscheiden ob der Boden kontaminiert ist?

                            Entweder ist der Grund im Altlastenkataster, dann steht er eigentlich nicht so einfach zum Kauf oder es ist ein alter Industriestandort mit Verdachtsflächen.
                            Historische Recherche ohne Fachwissen führt da meist zu nix.
                            "adventure is a sign of incompetence"

                            Vilhjalmur Stefansson

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                            • Sarekmaniac
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                              #74
                              AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen

                              @ Sarekmaniac: eine lebende Hecke ist in der Tat kein Bauwerk, das nach Baurecht zu beurteilen ist. Aber nach Naturschutzrecht kann sie zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen. Auch dürfen keine gebietsfremden Hölzer verwendet werden. Da würde ich mit der unteren Naturschutzbehörde kommunizieren.

                              Ditschi
                              Ditschi, das konkrete Grundstück (Dreieck), um das es mir geht, ist bereits sehr schön eingewachsen. An einer Seite nicht durchgängig, bzw. die Büsche (Hasel, Holunder) sind hoch und licht geworden. An der anderen Seite mit einer Buchenhecke. Die ist über 40 Jahre alt und durch regelmäßigen Rückschnitt gepflegt. Die Idee ist jetzt, da wo es Sinn macht, Lücken zu schließen, mit einheimischen Wildgehölzen, habe ich ja geschrieben.

                              Entlang der dritten Grundstücksseite stehen ausgewachsene Bäume. Da drunter ist es (vermutlich) eh zu schattig, dass eine dichte Hecke hochwachsen könnte. Ehemals war da ein niedriger Maschendrahtzaun (vor 30 Jahren hat da mal jemand Schafe gehalten) ggf. könnte man dort, als symbolische Grenze, einen niedrigen Staketenzaun oder etwas anderes, optisch Ansprechendes setzen. Wenn zulässig.
                              Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
                              (@neural_meduza)

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                              • Abt
                                Lebt im Forum
                                • 26.04.2010
                                • 5726
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                                #75
                                AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                                Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                Wie willst du als Laie entscheiden ob der Boden kontaminiert ist?

                                Entweder ist der Grund im Altlastenkataster, dann steht er eigentlich nicht so einfach zum Kauf oder es ist ein alter Industriestandort mit Verdachtsflächen.
                                Historische Recherche ohne Fachwissen führt da meist zu nix.
                                Das ist vollkommen richtig.Gerad wenn man so ein Geviert zum Appelpreis angeboten bekommt ist Vorsicht angeraten.
                                Eigentlich gehört in Gegenden wie Erzgebirge und Harz ene bergbauliche Stellungnahme dazu. Hier war uns mal eine frühere Halde mit angeboten wurden... Na dann....herzlichen Glückwunsch! wenn man einmal eingetragen ist und einem Unterbeschäftigtem auf einem Amt fällt es auf,-
                                Wie gesagt, Finger weg, wenn man nicht auf das darauf wachsende Holz scharf ist

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                                • Sarekmaniac
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                                  • 19.11.2008
                                  • 10958
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  #76
                                  AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                                  Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                  Wenn du also kein Stück Papier besitzt ist die Bude illegal.
                                  Sodele, ich war heute Abend bei meinen Eltern zu Besuch und habe die Baugenehmigung für besagtes Hüttchen auf besagter hessischer Wiese im Außenbereich mit eigenen Augen gesehen (von Januar 1968): Genehmigt wurde, im Rahmen der Grenze von 30 Kubikmetern, "eine Hütte für Geräte und ein kleiner Aufenthaltsraum."
                                  Zuletzt geändert von Sarekmaniac; 21.01.2016, 23:07.
                                  Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
                                  (@neural_meduza)

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                                  • Ditschi
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                                    • 20.07.2009
                                    • 12362
                                    • Privat

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                                    #77
                                    AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                                    Mit Aufenthaltsraum? Das ist bemerkenswert und dürfte sie von heutigen genehmigungsfreien Hütten bis 30 m3 unterscheiden.
                                    Ditschi

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                                    • cast
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                                      • 02.09.2008
                                      • 19413
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      #78
                                      AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                                      Sodele, ich war heute Abend bei meinen Eltern zu Besuch und habe die Baugenehmigung für besagtes Hüttchen auf besagter hessischer Wiese im Außenbereich mit eigenen Augen gesehen (von Januar 1968): Genehmigt wurde, im Rahmen der Grenze von 30 Kubikmetern, "eine Hütte für Geräte und ein kleiner Aufenthaltsraum."
                                      Dann ist ja alles gut.

                                      1968 ging so einiges, das heißt aber nicht, daß heutzutage nicht das Amt auf die Idee kommen könnte die Baugenehmigung zu widerrufen.
                                      Alles schon vorgekommen, denn wenn die Hütte damals einem bestimmten Zweck diente der heute nicht mehr gegeben ist, dann ja dann...

                                      Hat das Forstamt mit unserem Jagdhaus versucht. Steht mitten im Wald.
                                      Der Pächter 1958 kam von außerhalb, der brauchte das Teil, so die Argumentation.
                                      Der heutige Pächter wohnt vor Ort also fällt die Privilegierung weg.
                                      Allerdings sind die an den falschen Richter gekommen, der hat sogar ausdrücklich nicht nur Bestandsschutz sondern auch eventuellen Neubau ins Urteil geschrieben und die Baugenehmigung bestätigt.
                                      Hat dem Forstamtsleiter einen Karriereknick besorgt.
                                      "adventure is a sign of incompetence"

                                      Vilhjalmur Stefansson

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                                      • Abt
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                                        • 26.04.2010
                                        • 5726
                                        • Unternehmen

                                        • Meine Reisen

                                        #79
                                        AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                                        Wie kommt man eigentlich auf die 30m³?

                                        Einen Tip noch an den einen oder anderen, der seinem Pioniergest und Drang nach Selbstverwirklichung nicht bremsen kann.
                                        Falls es da irgendwann eine Wasserzuleitung gegeben hat, sollte man vor dem Sondenkauf mal an die Wasserversorgung herantreten und in deren Unterlagen nachsehen. Mein IMda meint, hier in der Satzung meines Trinkwasserzwangsverbandes steht, dass man bei antiker Bleirohrverlegung die Kosten als Neuanschlusses zu tragen hätte, bei Vorhandensein einer alten Verzinkten sine diese Kosten der Zuleitung als werterhaltende maßnahme von besagter Verwaltung zu tragen.
                                        Zuletzt geändert von Abt; 22.01.2016, 12:18.

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                                        • Sarekmaniac
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                                          Liebt das Forum
                                          • 19.11.2008
                                          • 10958
                                          • Privat

                                          • Meine Reisen

                                          #80
                                          AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                                          Zitat von Abt Beitrag anzeigen
                                          Wie kommt man eigentlich auf die 30m³?.
                                          Wenn meinst Du mit man? den Gesetzgeber?. Der halt eben diesen Maximalwert in Hessen irgendwann einmal festgelegt.

                                          Falls es dir um die Berechnung geht:

                                          Grundfläche 3 x 4 m, Wandhöhe 2 m, Firsthöhe 3 m. Umbauter Raum: 30 Kubikmeter. Bzw. vermutlich ist die Grundfläche etwas kleiner da die vom Dachüberstand abgedeckte Flächen ebenfalls als umbauter Raum gilt, d.h. das Dach darf 3 x 4 Meter abdecken und die Wände springen dementsprechend leicht zurück.
                                          Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
                                          (@neural_meduza)

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