Ich habe vor im Juli 2012 durch Österreich, Slowenien, Kroatien, Liechtenstein und Schweiz zureisen.
Das wird meine erste lange Tour ausserhalb von Deutschland.
Dazu habe ich jetzt fragen zur Aufenthaltbestimmung. In alle Länder kommt man ja mit dem Personalausweiß rein, wenn man über Land reist, wird man ja bestimmt nicht mal kontrolliert.
Aber wie sieht das mit den Aufenthaltbestimmungen und Anmeldepflicht aus ?
Da ich Wild zelten möchte, und auf Hotels etc. verzichte, übernimmt das ja keiner.
In Slowenien und Kroatien steht dies im AA.
Kroatien
Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Dasselbe gilt beim Einklarieren mit dem Schiff. Bei privater Unterbringung kann der Gastgeber die Anmeldepflicht übernehmen. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.
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Slowenien
Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis-neu eingeholt werden.
Nach den geltenden melderechtlichen Vorschriften in Slowenien besteht für Ausländer, die sich als Individualreisende bei Verwandten oder Freunden besuchsweise aufhalten, eine polizeiliche An- und Abmeldepflicht. Die Anmeldung muss innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft, die Abmeldung muss vor der Abreise erfolgen.
Bei Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung durch die Beherbungsstruktur.
Bei polizeilich festgestellten Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder zwischen 400 und 1200 Euro.
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Könnt Ihr mir erklären was damit gemeint ist ? Meldet ihr euch wenn ihr in der Schwei, Kroatien etc. unterwegs seid, bei der Polizei an, muss man das überhaubt ? ...
Bitte klärt mich mal auf. Ich war nämlich noch nie im Ausland ...
Das wird meine erste lange Tour ausserhalb von Deutschland.
Dazu habe ich jetzt fragen zur Aufenthaltbestimmung. In alle Länder kommt man ja mit dem Personalausweiß rein, wenn man über Land reist, wird man ja bestimmt nicht mal kontrolliert.
Aber wie sieht das mit den Aufenthaltbestimmungen und Anmeldepflicht aus ?
Da ich Wild zelten möchte, und auf Hotels etc. verzichte, übernimmt das ja keiner.
In Slowenien und Kroatien steht dies im AA.
Kroatien
Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Dasselbe gilt beim Einklarieren mit dem Schiff. Bei privater Unterbringung kann der Gastgeber die Anmeldepflicht übernehmen. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.
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Slowenien
Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis-neu eingeholt werden.
Nach den geltenden melderechtlichen Vorschriften in Slowenien besteht für Ausländer, die sich als Individualreisende bei Verwandten oder Freunden besuchsweise aufhalten, eine polizeiliche An- und Abmeldepflicht. Die Anmeldung muss innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft, die Abmeldung muss vor der Abreise erfolgen.
Bei Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung durch die Beherbungsstruktur.
Bei polizeilich festgestellten Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder zwischen 400 und 1200 Euro.
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Könnt Ihr mir erklären was damit gemeint ist ? Meldet ihr euch wenn ihr in der Schwei, Kroatien etc. unterwegs seid, bei der Polizei an, muss man das überhaubt ? ...
Bitte klärt mich mal auf. Ich war nämlich noch nie im Ausland ...

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