blutige Anfängerin!

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  • squirrel
    Gerne im Forum
    • 25.04.2010
    • 83
    • Privat

    • Meine Reisen

    #61
    AW: blutige Anfängerin!

    Zitat von Noreia Beitrag anzeigen
    Hier ist die Liste mit den Dingen, von denen ich denke das ich sie brauchen werde oder mitnehmen möchte.

    [...]

    Fällt euch noch etwas ein?
    Ja: Sonnenbrille gegen Sonne, Wind und Insekten

    Kommentar


    • Kane
      Anfänger im Forum
      • 23.06.2011
      • 33
      • Privat

      • Meine Reisen

      #62
      AW: blutige Anfängerin!

      Das Thema Zelten in freier Natur ist sehr komplex und hängt von vielen Faktoren ab und ist daher immer ein Individualfall. Grundsätzlich muss man sich das Landesrecht des Bundeslandes ansehen, hier muss man wiederrum auf Forstgesetze und zum Beispiel komunale Besonderheiten achten.

      In diesen Bundesländern ist es durch die Landesnaturschutzgesetze erlaubt eine Nacht in der freien Natur zu zelten, wenn man “nicht motorisiert” (also Kanufahrer, Wanderer, Radfahrer) ist und sich ausserhalb von Naturschutzgebieten befindet:
      * Brandenburg
      * Mecklenburg-Vorpommern
      * Schleswig-Holstein

      So heißt es im §36, Landesrecht Schleswig-Holstein

      § 36
      Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften


      (1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen nur auf einem Zelt- und Campingplatz aufgestellt und benutzt werden.

      (2) Nicht motorisierte Wanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen einmal in Zelten übernachten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassene Wohnwagen zur ausschließlich privaten Benutzung aufgestellt werden, längstens jedoch für einen Zeitraum von 6 Wochen. Durch Satzung der Gemeinde kann zur Wahrung der Wohnruhe, der Belange des Fremdenverkehrs oder des Orts- und Landschaftsbildes der Zeitraum eingeschränkt werden."


      Alles sehr kompliziert...
      Diese Gefahr umgeht man am besten mit einem Tarp oder bei gutem wetter einfach einem Biwak Schlafsack, denn das Lagern ist grundsätzlich erlaubt. In Deutschland gillt das Verbotsvorbehaltsrecht was so viel heißt wie, alles was nicht Verboten ist ist erst einmal erlaubt.

      Es ist schon ärgerlich das man sich kriminalisieren muss wenn man mal in die Natur möchte.


      Verstöße gegen geltendes Landesrecht sind Einzelfallentscheidungen. Verhältnissmäßigkeit wird gewahrt. Von Geldstrafen bis Freiheitsstrafen bis zum simplen Platzverweis ist alles dabei. Wer in einem Naturschutzgebiet zu Trockenzeiten ein Lagerfeuer entzündet verstößt so gegen das Zeltverbot, das Verbot offene Feuer in NSG zu entzünden usw..
      Je nach Alter haften unter umständen deine Eltern daher, such dir wenn, ein grünes/flecktarn Zelt oder nutze öffentliche Campingplätze.

      LG Kane

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      • blue0711
        Alter Hase
        • 13.07.2009
        • 3621
        • Privat

        • Meine Reisen

        #63
        AW: blutige Anfängerin!

        Eltern haften nicht für ihre Kinder

        (Das Gerücht hält sich echt zäh wie Teer)

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        • ranunkelruebe

          Fuchs
          • 16.09.2008
          • 2211
          • Privat

          • Meine Reisen

          #64
          AW: blutige Anfängerin!

          Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
          Eltern haften nicht für ihre Kinder

          (Das Gerücht hält sich echt zäh wie Teer)
          OT: Steht ja auch an jeder Baustelle. ich hab's aufgegeben, mich darüber aufzuregen. Ommm.
          Recht hast du aber natürlich trotzdem!

          Kommentar


          • Schattenschläfer
            Fuchs
            • 13.07.2010
            • 1702
            • Privat

            • Meine Reisen

            #65
            AW: blutige Anfängerin!

            Zitat von Kane Beitrag anzeigen
            Es ist schon ärgerlich das man sich kriminalisieren muss wenn man mal in die Natur möchte.
            OT: Naja, eigentlich ist es kaum möglich, sich selbst zu kriminalisieren. Außer vielleicht, wenn man im Justizministerium arbeitet..Nachdem du dich ja im Gesetz bestens auskennst, weißt du bestimmt auch, was kriminalisieren heißt..

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            • Chiloe
              Fuchs
              • 19.07.2009
              • 1411
              • Privat

              • Meine Reisen

              #66
              AW: blutige Anfängerin!

              Eltern haften nicht für ihre Kinder
              OT: Natürlich tun sie das! Oder gilt §832 des BGB nicht mehr?

              "Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde."

              Es stimmt lediglich nicht, dass Eltern immer für Ihre Kinder haften.
              ausrüstungsverliebter Schönwetter- & Gelegenheitstrekker

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              • Kane
                Anfänger im Forum
                • 23.06.2011
                • 33
                • Privat

                • Meine Reisen

                #67
                AW: blutige Anfängerin!

                Wollte ich grade Posten verdammt... aber naja mal am Thema, wenn sie z.B. irgendwo Feuer legt im Wald und ein Waldbrand entsteht und man sie als Verursacher feststellen kann wird man sich fragen ob die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
                Falls sie das haben haften sie für den verursachten Schaden.

                Beim Wildzelten stirbt die Pflanzenschicht unterm Zelt in wenigen Stunden ab, in Naturschutzgebieten sicher keine Ordnungswiedrigkeit.
                Ich wollte nich meckern sondern lediglich darauf Hinweisen was passieren könnte, lieber Vorsicht als Nachsicht =)

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                • blue0711
                  Alter Hase
                  • 13.07.2009
                  • 3621
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #68
                  AW: blutige Anfängerin!

                  OT:
                  Zitat von Chiloe Beitrag anzeigen
                  Natürlich tun sie das! Oder gilt §832 des BGB nicht mehr?
                  Dann lies mal den § richtig. Die Eltern haften für ihre Aufsichtspflicht, nicht für ihre Kinder, das ist ein himmelweiter Unterschied.
                  Und bei einer 17jährigen gibts keine nennenswerte Aufsichtspficht mehr.


                  Aber genug davon.
                  Noreia müsste jedenfalls etwaige Verstösse oder Schadenersatzforderungen selbst tragen, insofern wäre beim Skaten mit Gepäck und Hund eine Privathaftpflichtversicherung nebst Hundehalterhaftpflichtversicherung (je nachdem, wem der Hund rechtlich gehört) nicht verkehrt (letztere ist in manchen Bundesländern Pflicht).

                  Kommentar


                  • Buck Mod.93

                    Lebt im Forum
                    • 21.01.2008
                    • 9011
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #69
                    AW: blutige Anfängerin!

                    Man sind hier wieder Erbsenzähler unterwegs. Scheinbar ist man wenn man 17 ist nicht nur minderjährig sondern auch geistig behindert
                    Les Flics Sont Sympathique

                    Kommentar


                    • blue0711
                      Alter Hase
                      • 13.07.2009
                      • 3621
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #70
                      AW: blutige Anfängerin!

                      Der Erbsenzähler musste jetzt nicht sein.

                      Fahr doch mal mit den Skates in einen Fußgänger oder lass Deinen Hund unvermittelt über die Landstraße rennen.

                      Je nach Folgen kannst Du Dich ohne Versicherung gleich von der nächsten Brücke stürzen, weil Du eh alles abdrücken müssen wirst, was Du je in Deinem Leben verdienst. Also ist das gerade für Jüngere verdammt wichtig, aber gerade Jüngere vergessen das leicht.

                      Und dass man beim Zelten durchaus auch andere Folgen einstecken muss, als nur ein bisserl Geschimpfe vom Bauer, ist glaub auch der Erwähnung wert. Insofern ist der Einwurf von Kane schon berechtigt.

                      Der Exkurs zu Kindern ist im übrigen ja auch extra als OT markiert .

                      Kommentar


                      • hotdog
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 15.10.2007
                        • 16106
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #71
                        AW: blutige Anfängerin!

                        OT:
                        Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                        OT: Dann lies mal den § richtig. Die Eltern haften für ihre Aufsichtspflicht, nicht für ihre Kinder,
                        ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt.
                        Das würde ich als "haften für den Schaden, den ihre Kinder anrichten" interpretieren.
                        Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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                        • Chiloe
                          Fuchs
                          • 19.07.2009
                          • 1411
                          • Privat

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                          #72
                          AW: blutige Anfängerin!

                          Dann lies mal den § richtig. Die Eltern haften für ihre Aufsichtspflicht, nicht für ihre Kinder, das ist ein himmelweiter Unterschied.
                          OT: Nein, die Eltern haften für Schäden, die Kinder einem Dritten widerrechtlich zufügen, unter der Voraussetzung, dass sie zum Zeitpunkt der Schadensbegehung nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
                          Ist ja eigentlich auch egal. Es ging mir lediglich darum, dass Dein mit Wut-Smiley vorgetragenes Argument, dass Eltern grundsätzlich nicht für Ihre Kinder haften, genauso wenig korrekt ist, wie die pauschale Aussage an Bauzäunen, dass Sie's in jedem Fall tun.

                          Edit: Da war "hotdog" schneller.
                          Im konkreten Fall sehe ich das so:
                          Falls "noreia" -die mit Ihren 17 Jahren de facto nun mal minderjährig ist- bzw. Ihr Hund auf der Tour einen Unfall verursachen sollten und es tatsächlich dadurch zu einem Rechtsstreit kommt, dann gilt es zu klären, ob die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, als Sie Ihrer Tochter die Skate-Tour mit 15 Kilo-Rucksack und scheinbar äußerst lebhaftem Hund erlaubt haben.

                          Und soooo eindeutig fände ich diesen Fall trotz der 17 Jahre nicht unbedingt...
                          Zuletzt geändert von Chiloe; 23.06.2011, 13:30.
                          ausrüstungsverliebter Schönwetter- & Gelegenheitstrekker

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                          • blue0711
                            Alter Hase
                            • 13.07.2009
                            • 3621
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #73
                            AW: blutige Anfängerin!

                            OT: OK, ich wollt ja nix mehr dazu sagen, notfalls kann mans aber ja absplitten:

                            Die Haftung hat immer einen Haftungsanspruch, der per Gesetz festgelegt ist.
                            Di Haftung hat unter Umständen aber rein garnichts mit dem Schädiger zu tun.
                            So haftet ja auch ein Fahrzeughalter für die Schäden, die mit seinem Fahrzeug verursacht werden, auch wenn er selbst nicht Fahrer ist. Er haftet dabei nicht für den Fahrer, sondern für seine Eigenschaft als Halter.
                            So ist es auch mit den Kindern: Wer den Schaden produziert, ist zweittrangig, es ist entscheidend, ob der Schaden kausal durch die Verletzung der Aufsichtpflicht entstehen konnte, also haften die Aufsichtspflichtigen für die Aufsichtspflicht, nicht für die Kinder. Und aufsichtspflichtig sind nicht immer nur die Eltern.

                            Der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" suggeriert aber was völlig anderes, was definitiv nie stimmt.
                            Zuletzt geändert von blue0711; 23.06.2011, 13:43.

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                            • Buck Mod.93

                              Lebt im Forum
                              • 21.01.2008
                              • 9011
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #74
                              AW: blutige Anfängerin!

                              Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                              Der Erbsenzähler musste jetzt nicht sein.

                              .
                              Das war nicht an dich gerichtet.
                              Les Flics Sont Sympathique

                              Kommentar


                              • hotdog
                                Freak

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                                #75
                                AW: blutige Anfängerin!

                                OT:
                                Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                                OT:
                                Der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" suggeriert aber was völlig anderes, was definitiv nie stimmt.
                                Was suggeriert er denn? Ich meine jetzt einem Nichtjuristen.
                                Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

                                Kommentar


                                • blue0711
                                  Alter Hase
                                  • 13.07.2009
                                  • 3621
                                  • Privat

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                                  #76
                                  AW: blutige Anfängerin!

                                  OT:
                                  Zitat von Chiloe Beitrag anzeigen
                                  Und soooo eindeutig fände ich diesen Fall trotz der 17 Jahre nicht unbedingt...
                                  Eine Aufsichtpflichtverletzung käme IMHO nur in Frage, wenn die Eltern von einer unverantwortlichen Handlungsweise und fehlender Sorgfalt ihrer Tochter vor Beginn des Urlaubs gewusst hätten.
                                  Eine Aufsichtspflicht besteht schon bei Kindern nur, wenn die geistige (und eventuell motorische) Reife des Kindes nicht für die jeweilige Situation ausreicht.
                                  Deswegen seh ichs für Noreia hier recht eindeutig, denn sie macht einen sehr vernünftigen Eindruck und ist IMHO für die Durchführung einer Allein-Reise auch im beschriebenen Umfang befähigt.


                                  @Buck Mod.93

                                  Kommentar


                                  • blue0711
                                    Alter Hase
                                    • 13.07.2009
                                    • 3621
                                    • Privat

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                                    #77
                                    AW: blutige Anfängerin!

                                    OT:
                                    Zitat von hotdog Beitrag anzeigen
                                    OT:
                                    Was suggeriert er denn? Ich meine jetzt einem Nichtjuristen.
                                    Dass man sich eben in jedem Falle an die Eltern halten könne und zB. im Baustellenschild-Fall selbst von der Haftung befreien könne.
                                    Und semantisch suggeriert er, dass Kinder zu haben schon ein Schuldanerkenntnis sei.

                                    Der eigentliche Fehler liegt nämlich daran, dass man sagt, man hafte für eine Person - man haftet aber immer nur für einn Schaden aus einer schuldhaften Handlung (zB. Aufsichtpflichtverletzung) heraus oder zb. aus Gefährdungshaftung.

                                    Viele glauben deswegen auch, dass sich die Aufsichtpflicht auf jedwede Handlung eines Minderjährigen beziehen würde. Bezieht sich aber nur auf die Handlungen, bei denen dem Minderjährigen die Reife fehlt.
                                    Deswegen gibts ja die manchmal etwas blöde Situation, dass bei einem Schaden durch ein Kind schlicht keiner für den Schaden haftbar gemacht werden kann.


                                    PS: Jetzt sag ich hier aber nix mehr dazu, sonst meldet sich Noreia noch an der Jura-Fakultät an, statt in Urlaub zu skaten.

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                                    • hotdog
                                      Freak

                                      Liebt das Forum
                                      • 15.10.2007
                                      • 16106
                                      • Privat

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                                      #78
                                      AW: blutige Anfängerin!

                                      OT: Ich weiss nur noch, dass mir der Spruch in meiner Kindheit Respekt eingeflösst hat, weil ich dachte: "wenn die mich erwischen, gibt's richtig Ärger - von meinen Eltern!"
                                      Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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                                      • rotkohl
                                        Erfahren
                                        • 02.05.2011
                                        • 118
                                        • Privat

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                                        AW: blutige Anfängerin!

                                        Zitat von Noreia Beitrag anzeigen
                                        Ich könnte allerdings schaun ob ich auf dem Flohmarkt billig einen Kinderwagen erstehen könnte.
                                        Du könntest auch im Kindergarten einen Zettel aufhängen, vielleicht schenkt dir jemand einen alten Kinderwagen. Denn manch einer ist auch froh, wenn er ihn nicht selbst entsorgen muss. Wie und ob man damit skaten kann, kannst du dann ja ausprobieren.

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                                        • Vaenerntroll
                                          Anfänger im Forum
                                          • 10.02.2011
                                          • 11
                                          • Privat

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                                          #80
                                          AW: blutige Anfängerin!

                                          Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                                          OT: Dann lies mal den § richtig. Die Eltern haften für ihre Aufsichtspflicht, nicht für ihre Kinder, das ist ein himmelweiter Unterschied.
                                          Und bei einer 17jährigen gibts keine nennenswerte Aufsichtspficht mehr.


                                          Aber genug davon.
                                          Noreia müsste jedenfalls etwaige Verstösse oder Schadenersatzforderungen selbst tragen, insofern wäre beim Skaten mit Gepäck und Hund eine Privathaftpflichtversicherung nebst Hundehalterhaftpflichtversicherung (je nachdem, wem der Hund rechtlich gehört) nicht verkehrt (letztere ist in manchen Bundesländern Pflicht).

                                          Mit den Versicherungen stimme ich Dir zu!

                                          Da die TE Schülerin ist, ist sie falls die Eltern eine Privathaftpflichtversicherung haben, dort mit versichert.
                                          Auch sind dort die meisten finanziellen Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung abgesichert.

                                          Der Hund sollte über eine Tierhalterhaftpflicht abgesichert werden.

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