Erlaubtes Camping

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  • Igelstroem
    antwortet
    AW: Erlaubtes Camping

    Zitat von ApoC Beitrag anzeigen
    bin da im Endeffekt dabei gelandet, dass in den meisten Bundesländern auch zum Beispiel der Bauer nicht erlauben darf auf seiner Wiese zu zelten da es entsprechend der Gesetze verboten ist und er sich da wenn es hart auf hart käme auch nicht drüber hinweg setzen kann
    OT: Es ist in mehreren Bundesländern so, aber die meisten sind es glaube ich nicht. Ein etwas delikater Zug dieser Diskussionen ist, dass man in den tausend ODS-Threads zum Wildcampen noch nicht wirklich von einem Fall gelesen hat, in dem es im obigen Sinne hart auf hart gekommen wäre, wohl aber erlebt man es manchmal unterwegs, dass die Frage, wo man jetzt wirklich nächtigen oder nicht nächtigen sollte, zwischen unmittelbar beteiligten Nichtjuristen in vivo ausdiskutiert wird – nicht selten ohne genaue Kenntnis der Rechtslage und mitunter auch ohne Interesse an einer solchen Kenntnis.

    Man sollte sich aber auch darüber im Klaren sein, dass es für die praktische Frage, wo man nächtigt, und ebenso für die Verhandelbarkeit dieser Frage einen riesigen Unterschied macht, ob man sich in einem Nationalpark/Naturschutzgebiet befindet oder nicht, ob man sich in einer touristisch stark frequentierten Gegend mit ohnehin belasteter Natur (etwa im Allgäu oder an der Küste) befindet oder irgendwo in der landwirtschaftlich genutzten Binnenpampa. Wenn es einen stets dahin zieht, wo eh schon alle hinwollen (und das gilt sicher für große Teile der Alpen), darf man sich zumindest nicht wundern, wenn die lokalen Behörden oder die Einheimischen schon eine dezidierte Meinung darüber haben, was unterbleiben sollte, und dann werden die rechtlichen Regelungen eben auch durchgesetzt.


    (OT wegen obigen Ratschlags)

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  • Vegareve
    antwortet
    AW: Erlaubtes Camping

    Lasst und beim Thema übernachten im Freien in den Bergen, nicht im Tal auf der Wiese beim Bauern. Der schweizer Alpinverein dazu: https://www.sac-cas.ch/de/umwelt/ber...nd-biwakieren/

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  • ApoC
    antwortet
    AW: Erlaubtes Camping

    Zitat von Trkk Beitrag anzeigen
    [...] Er sagt zwar das ich übernachten darf, es aber grundsätzlich verboten ist.
    [...]
    Ich habe das aber mal aus in Deutschland versucht genauer aber dennoch juristisch laienhaft zu recherchieren und bin da im Endeffekt dabei gelandet, dass in den meisten Bundesländern auch zum Beispiel der Bauer nicht erlauben darf auf seiner Wiese zu zelten da es entsprechend der Gesetze verboten ist und er sich da wenn es hart auf hart käme auch nicht drüber hinweg setzen kann. In Schleswig Holstein ist das ganze wohl etwas anders. Deswegen ist dort auch das Projekt "Wildes Schleswig" Holstein möglich. Wie gesagt ich habe da jetzt keine Quellen zur Hand aber ich habe da damals schon einige Stunden drüber gebrütet und auch den ein oder anderen Juristentext dazu gelesen. Im Endeffekt muss sich aber ja erstmal jemand dazu durchringen so etwas zur Anzeige zu bringen wenn der Bauer sagt: Du darfst auf meiner Wiese zelten.

    Vielleicht gibt es sowas ja auch in Östereich und der Besitzer weis so etwas?

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  • mariusgnoedel
    antwortet
    AW: Erlaubtes Camping

    Ein (weiteres) Problem ist, dass nicht nur die Gesetze der Bundesländer (in Ö), sondern auch noch die Regelungen bzgl. des Naturschutz berücksichtigt werden müssen. Es gibt viel alpines Ödland, das geschützt ist.

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  • Fjellfex
    antwortet
    AW: Erlaubtes Camping

    Für Österreich: wildes Campen am ehesten in Oberösterreich und der Steiermark gestattet, auf gar keinen Fall in Tirol oder Kärnten.

    https://www.alpenverein.at/portal/na...biwakieren.php
    Zuletzt geändert von Fjellfex; 17.06.2020, 16:18. Grund: Link hinzugefügt

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  • Trkk
    antwortet
    AW: Erlaubtes Camping

    @Fjellfex

    Die Kernaussage aus dem Gesetz zur Wegefreiheit im Bergland (1922): "Das Ödland oberhalb der Baumgrenze, mit Ausnahme der anders als durch Weide genutzten Gebiete (Almen) ist für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden". Der Begriff "Betreten" ist hier weiter gefasst als im Forstgesetz und im Hinblick auf die Gemeinverträglichkeit sollte auch das Zelten im Ödland möglich sein.
    So ist es bezüglich meines Bundeslandes in Österreich von dem Alpenverein zusammengefasst worden.
    Also keine genaue Äußerung. Deshalb wollte ich auch in diesem Forum genauer Nachfragen.

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  • Trkk
    antwortet
    AW: Erlaubtes Camping

    Danke erstmal für die Antworten.
    Also ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich aus Österreich komme also die Infos die ich gesammelt habe stammen von Österreich.

    Im Zusammenhang mit Bergtouren spricht man nicht von campen, sondern von biwakieren, egal ob mit Zelt oder ohne.
    Campen implziert für mich dauerhaftes, stationäres Zelten (auch tagsüber) und das ist halt genau mit alpinen Touren nicht gemeint; außer vielleicht "base camps" an hohen Bergen, die sind auch quasi stationär).
    Das mit dem Biwaken ist auch so eine Sache habe ich gelesen. Also beim Biwaken ist in Österreich das Not-Biwaken gemeint und nicht das geplante Biwaken. Denn dies zählt man in Österreich als Campen.

    @Ditschi

    Ich wusste nicht das so ein Thema bzw. so eine Aussäuerung schon für Probleme gesorgt hat. Ich habe gehofft, dass diese Aussage nicht so ernst genommen wird. Ich habe ja auch wie gesagt den Grundbesitzer persönlich gefragt und mich desshalb abgesichert. Wenn diese scherzhaft gemeinte Frage für Probleme sorgt kann ich sie ruhig löschen.

    Mindestens solltest Du Dir im Klaren sein, was Dein Fehlverhalten für Dich sowie vor allem auch für Dritte (die Natur selber und auch andere Naturfreunde, die dann womöglich reglementiert werden) für Konsequenzen haben kann.
    Das ist mir natürlich bewusst. Ich bin der Ansicht, dass "Bergleute" sowiso eher einen guten Hausverstand besitzen und sich als Naturfreund oder Naturliebhaber bezeichnen. Natürlich gibt es immer schwarze Schafe. Aber Menschen die sich nicht an Sachen wie Müllbeseitigung usw. halten haben meiner Meinung nichts am Berg oder an Gewässern zu suchen.

    Der Alpenverein ist ein Sport- und Naturschutzverein mit Hütten in den Bergen.(man kann es auch eleganter formulieren). Er kann keine verbindlichen Regeln für die Raumnutzung festlegen. Das ist nicht nur in D so.
    Auf der Seite des Alpenvereins waren auch nur Hinweise und Links zur Gesetzgebung nachzulesen. Ich glaube aber schon, dass in solchen Sachen der Alpenverein eine vertrauenswürdige Quelle ist um mal einen Einblick zu bekommen wie und wo man um Erlaubnis fragen muss..

    Also was ich aus den Antworten herauslesen konnte, sollte man immer den Grundbesitzer des Grundstückes wo man Campieren will herausfinden und ihn persönlich um Erlaubnis bitten? Oder gibt es gewisse Orte oder Standpunkte (außer den Campingplätzen) wo man sagen kann das es Allgemein erlaubt ist.
    Also für meine erste Übernächtigung ist sowieso alles abgeklärt und persönlich erlaubt worden. Ich wollte nur für eventuelle weitere Übernächtigungen bei anderen Plätzen fragen.

    Vielen Dank nochmal.

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  • Fjellfex
    antwortet
    AW: Erlaubtes Camping

    Zitat von Trkk Beitrag anzeigen
    Ich habe mich erkundigt und etwas auf der Alpenvereins-seite gestöbert und da heißt es, auf dem Alpinen Ödland ist es grundsätzlich erlaubt zu campen. Mit Ausnahmen natürlich.
    Vorsätzliches/ geplantes Campen ist in den Alpen eher verboten als erlaubt. Einen ersten Überblick gibt es hier:

    https://www.alpenverein.de/huetten-w...aid_33555.html

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  • Bulli53
    antwortet
    AW: Erlaubtes Camping

    Der Alpenverein ist ein Sport- und Naturschutzverein mit Hütten in den Bergen.(man kann es auch eleganter formulieren). Er kann keine verbindlichen Regeln für die Raumnutzung festlegen. Das ist nicht nur in D so.
    Maßgeblich für die Regeln sind die die Staaten, Länder, Kommunen und die Grundeigentümer bzw. die Pächter. Das ist nicht nur in den Alpen so. (Vielleicht habe ich sogar die richtige Reihenfolge der „Bestimmer“ getroffen).

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  • Wanderzwerg
    antwortet
    AW: Erlaubtes Camping

    Hallo,

    Ich habe mich erkundigt und etwas auf der Alpenvereins-seite gestöbert und da heißt es, auf dem Alpinen Ödland ist es grundsätzlich erlaubt zu campen.
    Das ist in dieser Verallgemeinerung sicherlich falsch, für Deutschland wäre es ehr richtig zu behaupten das wildes Campen in den Alpen verboten ist.

    Gruß
    Zwerg

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  • Flachlandtiroler
    antwortet
    AW: Erlaubtes Camping

    Zitat von Trkk Beitrag anzeigen
    Erkundigt ihr euch auch sehr lange und gründlich davor oder wird nach dem Motto "No risk no fun" gacampt?
    Das Erkundigen würde ich dringend empfehlen, insbesondere da in der gegenwärtigen Pandemie ja viel mehr Leute mit Wildzelten liebäugeln und folglich auch die Gesetzeslage mit deutlich größerem Kontrolldruck durchgesetzt wird.
    Mindestens solltest Du Dir im Klaren sein, was Dein Fehlverhalten für Dich sowie vor allem auch für Dritte (die Natur selber und auch andere Naturfreunde, die dann womöglich reglementiert werden) für Konsequenzen haben kann.

    Sich über Verordnungen hinweg zu setzen wird in kleinem Umfang immer mal toleriert, aber als Elefant in den Porzellanladen marschieren (no risk no fun...) ist halt asozial.

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  • Ditschi
    antwortet
    AW: Erlaubtes Camping

    Zur letzten Frage: Ein heißes Eisen. Viele halten sich als Naturschützer ganz bewußt an die Regeln, andere ignorieren sie ebenso bewußt. Aber mittlerweile sind die Erlaubnisse und Verbote in den verschiedenen europäischen Regionen und den deutschen Bundesländern fast allen gestandenen usern hier gut bekannt. Ergebnis jahrelanger Diskussionen.
    Auf einem anderen Blatt steht, daß ODS als größtes deutsches Outdoorforum und der gemeinnützige Trägerverein in der Öffentlichkeit schlecht dastehen, sollten sie öffentlich unerlaubtes Wildcampen ( und andere Regelverletzungen) tolerieren oder gar fördern.
    So heißt es daher in den Forenregeln:
    Der Betreiber legt Wert auf den Grundsatz der freien Meinungsäußerung, sofern sie im Rahmen der Zielsetzung und des Zwecks von outdoorseiten.net erfolgt und nicht gegen Gesetze und staatliche Vorschriften verstößt. Beiträge, bei denen der Betreiber davon ausgehen muss, dass sie gegen Gesetze und staatliche Vorschriften verstoßen, werden bei Kenntnisnahme gelöscht.
    Also Vorsicht mit dem Propagieren unerlaubten Handelns.
    Als persönliche Anmerkung halte ich aber einmal fest, daß zwar oft alles Mögliche moderiert und gelöscht wird, diese Forenregel aber leider oft von den Verantwortlichen aus dem Gedächtnis verdrängt wird.
    Ditschi

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  • Flachlandtiroler
    antwortet
    AW: Erlaubtes Camping

    Auch wenn es in dem von Dir verlinkten Thread wahrscheinlich schon drinsteht:

    Im Zusammenhang mit Bergtourenspricht man nicht von campen, sondern von biwakieren, egal ob mit Zelt oder ohne.
    Campen implziert für mich dauerhaftes, stationäres Zelten (auch tagsüber) und das ist halt genau mit alpinen Touren nicht gemeint; außer vielleicht "base camps" an hohen Bergen, die sind auch quasi stationär).

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  • Trkk
    hat ein Thema erstellt Erlaubtes Camping.

    Erlaubtes Camping

    Hallo Leute,

    ich bin neu hier auf diesem Forum.
    Bin über dieses Thema auf euch aufmerksam geworden.

    Ich wollte schon immer mal am Berg zelten und den Sonnenaufgang direkt miterleben. Durch den Fotos bei dem Thread stieg die Motivation nochmals deutlich an.

    Ich hätte aber eine Frage: Ich habe mich erkundigt und etwas auf der Alpenvereins-seite gestöbert und da heißt es, auf dem Alpinen Ödland ist es grundsätzlich erlaubt zu campen. Mit Ausnahmen natürlich. Auf einem schönen Plätzchen habe ich den Besitzer, von dem Platz wo ich Zelten will, ausfindig gemacht und habe dort um Erlaubnis gebeten. Er sagt zwar das ich übernachten darf, es aber grundsätzlich verboten ist.

    Wie geht ihr an die Sache heran wenn ihr, wie auf den Fotos, campen geht? Erkundigt ihr euch auch sehr lange und gründlich davor oder wird nach dem Motto "No risk no fun" gacampt?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen..

    Danke im Voraus

    Grüße
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