Moin,
wer kann mir was zum Übernachtungsrecht sagen (Kanutour in Deutschland auf der Ruhr/Lenne etc..., Übernachtung ausserhalb von Campingplätzen)
das Landschaftsschutzgesetz verbietet eine Nacht verbringen definitiv nicht. Es stellt sogar sicher das die Landschaft zur Erholung genutzt werden kann. Was nicht definitiv verboten ist - ist ja erstmal erlaubt.
Hintergrund: unsere Landschaftswächter sind übereifrige ältere Menschen (die warscheinlich nur in ihrer Wächterfunktion aufgehen) und wollen sogar Angler einschränken die fast überall sitzen dürfen bei uns (natürlich auch mit Regenschutz).
Ich bin schon mehrere Male von der Polizei drauf angesprochen worden das an meinen gewählten Plätzen (alle stellten kein Problem dar) das Zelten ja verboten sei. Das stimmt ja so nicht ganz! (Mal abgesehen davon das ich mir auch eine Hängematte mit Tarp hätte aufhängen können aber das ist ein anderes Thema)
Also wer kenn das Übernachtungsrecht in NRW? Google gibt mir da nix gescheites...
wer kann mir was zum Übernachtungsrecht sagen (Kanutour in Deutschland auf der Ruhr/Lenne etc..., Übernachtung ausserhalb von Campingplätzen)
das Landschaftsschutzgesetz verbietet eine Nacht verbringen definitiv nicht. Es stellt sogar sicher das die Landschaft zur Erholung genutzt werden kann. Was nicht definitiv verboten ist - ist ja erstmal erlaubt.
Hintergrund: unsere Landschaftswächter sind übereifrige ältere Menschen (die warscheinlich nur in ihrer Wächterfunktion aufgehen) und wollen sogar Angler einschränken die fast überall sitzen dürfen bei uns (natürlich auch mit Regenschutz).
Ich bin schon mehrere Male von der Polizei drauf angesprochen worden das an meinen gewählten Plätzen (alle stellten kein Problem dar) das Zelten ja verboten sei. Das stimmt ja so nicht ganz! (Mal abgesehen davon das ich mir auch eine Hängematte mit Tarp hätte aufhängen können aber das ist ein anderes Thema)
Also wer kenn das Übernachtungsrecht in NRW? Google gibt mir da nix gescheites...
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