Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

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  • Hexe
    Fuchs
    • 01.08.2006
    • 1816

    • Meine Reisen

    #21
    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

    Kocher Auseinanderbauen, gut lüften nach der Tour damit er nicht mehr all zu sehr stinkt, und in allem möglichen einwickeln, dann ist er nicht mehr zu erkennen...! Bis jetzt ist es gut gegangen....!
    Dank sei Marcus verpackungskünsten...

    Man kann sich ja nicht jedes mal einen neuen Kocher in dem Land kaufen, wo man gerade hinfliegt.
    Nach Fletchers Flugkrankheits-Index steht die Papageienkrankheit an fünfter Stelle des - am liebsten wäre ich tot - Indexes. Der höchste Grad der Krankheit wird vom Großen Seitenscheiteladler erlitten, der über drei Länder auf einmal reihern kann.
    - Terry Pratchett -

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    • hotdog
      Freak

      Liebt das Forum
      • 15.10.2007
      • 16106
      • Privat

      • Meine Reisen

      #22
      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

      Ist es nicht sowieso so, dass das Fluggepäck zentral kontrolliert wird und nicht separat von jeder einzelnen Fluggesellschaft?
      Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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      • julianbali
        Erfahren
        • 24.05.2008
        • 281
        • Privat

        • Meine Reisen

        #23
        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

        ja, ist schon so.
        was das einwickeln gegens durchleuchten des gepäcks helfen soll weiß ich allerdings nicht. die packen ja nicht das zeug aus und schauens sich an, sondern schauen auf ihren schirm, der das metall sicherlich auch in was weiß ich wieviel lagen stoff papier o.ä. anzeigt. und wenn ich ihn so einwickel, dass sie ihn dann nicht mehr als kocher erkennen können, nuss das so massiv sein, dass es mit sicherheit extrem auffällig ist und dadurch sämtliche aufmerksamkeit auf sich zieht...

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        • hotdog
          Freak

          Liebt das Forum
          • 15.10.2007
          • 16106
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          • Meine Reisen

          #24
          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

          Könnte man seinen Brenner nicht einfach in ner Blechdose verstauen? Oder im Kochtopf?
          Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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          • Ixylon
            Fuchs
            • 13.03.2007
            • 2264
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

            Zitat von hotdog Beitrag anzeigen
            Könnte man seinen Brenner nicht einfach in ner Blechdose verstauen? Oder im Kochtopf?
            Das bringt nichts. Große Dinge, die der Mann / die Frau von der Security auf dem Monitor nicht eindeutig identifizieren kann, lassen sie sich zeigen, z.B. die Isotasse die aufs Gestänge gesteckt war, weils so schön gepasst hat und so das Volumen in der Tasse genutzt wurde.

            Und nach Kochern fragen sie auch durchaus mal explizit. O-Ton aus Schönefeld: "Sie gehen also Zelten? Dann haben sie doch bestimmt auch einen Kocher dabei? Zeigen sie den doch mal her!" Da nützt dann auch alles Verpacken und Auseinanderbauen nichts.
            FOLKBOAT FOREVER

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            • hotdog
              Freak

              Liebt das Forum
              • 15.10.2007
              • 16106
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

              Zitat von Ixylon Beitrag anzeigen
              Das bringt nichts. Große Dinge, die der Mann / die Frau von der Security auf dem Monitor nicht eindeutig identifizieren kann, lassen sie sich zeigen
              Du sprichst vom Handgepäck? Ja, da durfte ich auch schon einiges vorzeigen. Aber beim aufgegebenen Gepäck ist man ja in der Regel (dass es da Ausnahmen gibt, ist mir durchaus bewusst) nicht dabei, wenn das Gepäck kontrolliert wird. Spiritus- und Gasbrenner im Trangia verpackt haben so zuletzt die Reise unbeschadet überstanden. Ich traf allerdings auch eine, der wurde der Benzinbrenner entnommen ohne dass sie darüber informiert worden wäre. War ne böse Überraschung für sie später...
              Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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              • Ixylon
                Fuchs
                • 13.03.2007
                • 2264
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                Nö, ich meine den aufgegebenen Rucksack. Ich wurde beim Check-In zum Sperrgepäckschalter geschickt. Dort wurde der Rucksack durchleuchtet und letzendendes durfte ich dann den gesamten Rucksack auspacken. Der gute Mann hatte offensichtlich sehr viel Zeit.
                FOLKBOAT FOREVER

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                • Ixylon
                  Fuchs
                  • 13.03.2007
                  • 2264
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                  Zitat von hotdog Beitrag anzeigen
                  Aber beim aufgegebenen Gepäck ist man ja in der Regel (dass es da Ausnahmen gibt, ist mir durchaus bewusst) nicht dabei, wenn das Gepäck kontrolliert wird.
                  Habs auch schon oft erlebt, dass Leute ausgerufen wurden, wenn mit ihrem Gepäck was nicht stimmte.
                  FOLKBOAT FOREVER

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                  • hotdog
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 15.10.2007
                    • 16106
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                    Wäre die Praxis an den Flughäfen nicht so willkürlich, dann bräuchten wir Threads wie diesen hier nicht...
                    Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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                    • Christoph P.
                      Erfahren
                      • 26.09.2008
                      • 303
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                      Hallo zusammen,

                      im von Onyx beigesteuerten LH-Link (klick) steht aktuell sehr eindeutig (wurde das im Laufe der Diskussion hier ergänzt?):

                      "Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
                      [...]
                      - Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
                      [...]
                      - Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Testzwecke)"


                      Das schließt Benzinkocher (es sei denn originalverpackt und ganz offensichtlich ungetestet/-benutzt) unabhängig von Zerlegungsgrad und Lüftungszustand aus, das Zippo bleibt zu Hause, ein reiner Gasbrenner ohne Kartusche dürfte mit, ebenso ein gut ausgelüfteter Spiritusbrenner. Eine offensichtlich bereits benutzte (auch leere, ausgelüftete, offen transportierte) Benzinflasche nicht.

                      Bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit dürften sie uns aber auch den neuen, unbenutzten Benzinkocher und die neue, unbenutzte Benzinflasche abnehmen (wieder mit zurück darf das ganze auf dem Luftweg sowieso nicht).

                      Wer sein Fahrrad luftverlasten möchte bedenke dies bei der Auswahl des Kettenreinigers.

                      Da hilft nur (Luft-)Post...

                      LG,
                      Christoph

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                      • Ixylon
                        Fuchs
                        • 13.03.2007
                        • 2264
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                        Zitat von Christoph P. Beitrag anzeigen
                        ... ein reiner Gasbrenner ohne Kartusche dürfte mit, ebenso ein gut ausgelüfteter Spiritusbrenner. ...
                        Man beachte den Konjuktiv. Mir wurde schon ein Spiritusbrenner abgenommen. Da kann man in der jeweiligen Situation eigentlich nichts machen, weil man ja nicht wirklich nachweisen kann, dass man nichts Verbotenes macht. Im Zweifelsfall hat das Gegenüber auch einfach deutlich mehr Zeit zum Diskutieren als man selbst.
                        FOLKBOAT FOREVER

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                        • Markus K.
                          Lebt im Forum
                          • 21.02.2005
                          • 7452
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                          Lüften alleine reicht nicht aus. Wenn dann alle Teile mit Seifenlauge waschen.

                          Ich stelle mir gerade die Frage, ob ein auseinandermontierter und mit Seifenlauge gereinigter Kocher noch als Kocher gilt, oder schon als Ersatzteile?

                          Gruss Markus K.
                          "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                          -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                          • derMac
                            Freak
                            Liebt das Forum
                            • 08.12.2004
                            • 11888
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                            Zitat von Christoph P. Beitrag anzeigen
                            im von Onyx beigesteuerten LH-Link (klick) steht aktuell sehr eindeutig
                            OT: unter anderem auch: "Stark magnetische Materialien". Was ist in diesem Zusammenhang mit magnetisch gemeint und ab wann ist das stark?

                            Mac

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                            • Onyx
                              Fuchs
                              • 21.06.2007
                              • 1082
                              • Privat

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                              #34
                              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                              Zitat von derMac Beitrag anzeigen
                              OT: "Stark magnetische Materialien".

                              OT: Mist jetzt muß ich den Neutronenstern doch daheim lassen

                              Mit einem Neodymmagneten kommt man auf 1,5 T oder? Ob das ausreicht um die elektronik um Flugzeug durcheinander zu bringen?
                              Die Wahrheit ist ein wegloses Land

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                              • Ixylon
                                Fuchs
                                • 13.03.2007
                                • 2264
                                • Privat

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                                #35
                                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                OT:
                                Zitat von Onyx Beitrag anzeigen
                                Ob das ausreicht um die elektronik um Flugzeug durcheinander zu bringen?
                                Och, da reicht auch sowas.
                                FOLKBOAT FOREVER

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                                • Onyx
                                  Fuchs
                                  • 21.06.2007
                                  • 1082
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                                  #36
                                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                  OT: Durch Zufall sehe ich eben im Lager einen Karton von Logitech stehen in dem 2 Lautsprecher und ein Subwoofer untergebracht sind. Außen drauf ist ein Warnhinweis: " Magnetized Material Keep Away from Aircraft Compass Detector Unit" Also scheint so ein simpler Magnet wie z.B. in einem Kleinen Subwoofer schon auszureichen und könnte Probleme im Reisegepäck machen.
                                  Die Wahrheit ist ein wegloses Land

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                                  • derMac
                                    Freak
                                    Liebt das Forum
                                    • 08.12.2004
                                    • 11888
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                                    #37
                                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                    Zitat von Onyx Beitrag anzeigen
                                    OT: Mit einem Neodymmagneten kommt man auf 1,5 T oder? Ob das ausreicht um die elektronik um Flugzeug durcheinander zu bringen?
                                    OT: Die Magnetische Flussdichte ist ja nicht plötzlich im gesamten Flugzeug 1,5 T. Und genau darauf zielte meine Frage ab: Besteht ein Neodymmangnet aus einem stark magnetischen Material? Ich würde mal sagen ja, das ist schon ganz ordentlich. Ist deshalb mein Kopfhörer, der möglicherweise gleich 2 von den Dingern enthält im Flugzeug verboten? Ich würde mal sagen nein. Wenn du den Magneten allerdings rauspulst und direkt auf einen Microchip des Flugzeugs legst, könnte das schon leichte Störungen verursachen.

                                    Mac

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                                      • 02.05.2007
                                      • 2526
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                      Zitat von Harry Beitrag anzeigen

                                      Da muss ich mir wohl was anderes einfallen lassen.
                                      Und was hast Du Dir einfallen lassen?
                                      Steh im Mai vor dem gleichen Problem.

                                      LG

                                      Chris
                                      unser Blog HikingGear.de

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                                      • julianbali
                                        Erfahren
                                        • 24.05.2008
                                        • 281
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                                        #39
                                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                        im sommer würd ich mir einfach den bauen und mitnhemen. den wird, denke ich, niemand im eingecheckten gepäck beanstanden, wenn man ihn gut verteilt.

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                                        • NRWStud
                                          Alter Hase
                                          • 02.05.2007
                                          • 2526
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                                          #40
                                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                          @ Andray & Harry: Scheinbar sieht Air Berlin das doch nicht so ernst:

                                          ABB Air Berlin:

                                          Nicht erlaubtes Gepäck

                                          6.1. Die Beförderung von Gefahrgut ist bei allen Flügen der Fluggesellschaft grundsätzlich verboten.

                                          6.2. Der Fluggast darf folgende Gegenstände generell nicht mitführen:
                                          - Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen zu gefährden, insbesondere Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind;
                                          - Gegenstände, die wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art für die Beförderung ungeeignet sind.

                                          6.3. Einzeln mitgebrachte Lithium-Batterien oder Lithium-Akkumulatoren (wie sie in elektronischen Gebrauchsgütern wie z. B. in Laptop-Computern, Mobiltelefonen, Uhren, Kameras, gebräuchlich sind) dürfen ausschließlich im Handgepäck befördert werden. Es dürfen höchstens zwei einzelne Lithium-Batterien oder Akkumulatoren mit einer Wattstundenleistung bis 160Wh als Ersatzzellen für elektronische Gebrauchsgüter befördert werden. Die Beförderung von einzelnen Batterien oder Akkumulatoren mit einer Wattstundenleistung von 100Wh bis 160Wh bedarf der vorherigen Zustimmung der Fluggesellschaft. Weitere Einzelheiten zur Beförderung von Batterien und Akkumulatoren sind den Sicherheitshinweisen im Internet zu entnehmen.

                                          6.4. Weder im Handgepäck noch an der Person darf der Fluggast Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Behälter unter Gasdruck, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können, mitführen. Gleiches gilt für Munition und explosionsgefährliche Stoffe jedweder Art. Benzinfeuerzeuge (Zippos) sind verboten. Der Fluggast darf 1 Gasfeuerzeug an seiner Person mitführen.

                                          6.5. Nur im aufgegebenen Gepäck dürfen Spielzeuggewehre (Plastik oder Metall), Katapulte, Besteck, Rasierklingen (sowohl mit Sicherheits- als auch offener Klinge), handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet werden können, Stricknadeln, Sportschläger und sonstige Sport- und Freizeitausrüstung, die als Waffe verwendet werden kann (z. B. Skateboard, Angelrute oder Paddel) und jegliche anderen scharfen Objekte transportiert werden. Dies gilt auch für Nagelscheren, -feilen, Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke) sowie für Kerzen mit Gel-Anteil, Schuheinlagen mit Gel-Anteil, Schneekugeln oder ähnliche Dekorationen unabhängig von Größe oder Flüssigkeitsmenge. Um Verletzungen zu vermeiden, sind sämtliche scharfen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck zu sichern und gesichert zu verpacken.

                                          6.6. Es wird empfohlen, im aufzugebenden Gepäck keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände, Gegenstände von besonderem Wert, wie z. B. Geld, Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Laptops, Kameras, Funktelefone, Navigations- oder sonstige elektronische Geräte, Wertpapiere sowie andere Wertsachen oder Dokumente, Muster, Ausweispapiere, Haus-, Autoschlüssel, Medikamente oder Flüssigkeiten zu befördern.
                                          Ich lese da irgendwie nix explizit über Kocher...

                                          Werde es wohl auch mit einem Trangia mit Gaseinsatz und/oder einem Micron versuchen,. Notfalls kurbel ich auf Mallorca die Nachfrage nach CampingazKocher an und verscherbel sie dann hier bei Ebay
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