Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

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  • Sabine38

    Lebt im Forum
    • 07.06.2010
    • 5368
    • Privat

    • Meine Reisen

    Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

    Eben ist so ein Eumel bei uns über die Abspannleinen gestolpert und zwar so ordentlich, dass es die Leine samt Befestigung aus dem Zelt gerissen hat. Gut, er meinte dann, dass dafür ja die Haftpflicht da sei, soweit also alles Roger.

    Jetzt stellt auch mit nur die Frage: kommt die Haftpflicht für ein neues Zelt auf oder nur für die Reparatur? Eine Reparatur ist vermutlich möglich (muss mir den Schaden mal bei Tageslicht angucken), aber eigentlich sehe ich das nicht ein. Das Zelt ist gerade 4 Monate alt, also quasi neuwertig (bis auf den Schaden) und hat immerhin fast 500 Euro gekostet. Da wäre ich mit nur einer bezahlten Reparatur eigentlich ganz und hat nicht einverstanden um ehrlich zu sein...

    Hast jemand Erfahrung diesbezüglich? Oder wissen da die Versicherungsexperten oder Juristen mehr?
    Uuuups... ;-)

  • Zio
    Erfahren
    • 10.02.2009
    • 229
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

    Nur soviel, Dein 4 Monate altes Auto würde auch nur (soweit möglich) repariert werden...
    Nett hier - aber waren Sie schon mal in Köln?

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    • Fabian485
      Fuchs
      • 12.06.2013
      • 1651
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

      Sofern eine Reparatur denn zufriedenstellend möglich ist. Hast du mal beim Zelthersteller nachgefragt ob es möglich ist ein neues Außenzelt zu erwerben?
      Wäre vllt. die günstigere Option.

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 12345
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

        Wo war denn das? In D ? Ein Auto gilt bis 1000 KM als neu. So der BGH in ständiger Rechtsprechung. Bis dahin Neuwagen, danach Reparatur. Für ein Zelt gibt es so eine starre Grenze zur Orientierung nicht. Klar, wenn ein Zelt erst 4 Monate alt ist, möchte man kein repariertes Zelt. Letztlich hängt das aber auch sicher von der Art des Schadens und der Möglichkeit der Reparatur ab. Sieht man nachher noch etwas von der Reparatur.? Ist der Gebrauch optisch beeinträchtigt? Eine Gebrauchsbeeinträchtigung nach Reparatur muß man eh nicht hinnehmen. Nur neues Außenzelt möglich?
        Ich würde die Ersatzbeschaffung eines neuen gleichwertigen Zeltes als Schaden geltend machen und schauen, was die Versicherung daraus macht. Anspruchsgegener ist aber immer der Schädiger, nicht seine Versicherung, da private Haftpflicht. Da gibt es in der Regel keinen Direktanspruch.
        Im Streitfall vor Gericht würde der Schaden vom Richter wohl frei geschätzt ( § 287 ZPO). Oder ein Sachverständiger beurteilt den Schaden. Bei dem Streitwert kaum lohnend, ihn einzuschalten. Wie das ganz genau ausgeht, kann niemand vorhersagen.
        Ditschi

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        • Sabine38

          Lebt im Forum
          • 07.06.2010
          • 5368
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

          Zitat von Zio Beitrag anzeigen
          Nur soviel, Dein 4 Monate altes Auto würde auch nur (soweit möglich) repariert werden...
          Das finde ich nicht gerade vergleichbar. Bei der Zeltreparatur bleiben schließlich Spuren zurück. Und preislich ist es auch durchaus was anderes...

          Zitat von Fabian485 Beitrag anzeigen
          Sofern eine Reparatur denn zufriedenstellend möglich ist. Hast du mal beim Zelthersteller nachgefragt ob es möglich ist ein neues Außenzelt zu erwerben?
          Wäre vllt. die günstigere Option.
          Naja, was heißt zufriedenstellend? Spurlos? Das wird nicht gehen. Außenzelt separat erwerben wäre ne Nachfrage wert, ist ja erst gestern Abend passiert, nachgefragt habe ich daher noch gar nix.
          Uuuups... ;-)

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          • Sabine38

            Lebt im Forum
            • 07.06.2010
            • 5368
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

            @Ditschi: danke für die ausführliche Antwort! Das werden wir so versuchen. Du hast Recht, mit allen rechtlich Mitteln hier zugeschlagen macht bei den Streitwert wenig Sinn. Wollen wir ja auch gar nicht. Aber es wäre echt ärgerlich. Wir reichen den Schaden mal ein und gucken dann was die Versicherung bzw. der Typ sagt.

            Ach und ja, war in D. Eine optische Beeinträchtigung würde sicher bleiben...
            Uuuups... ;-)

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            • TanteElfriede
              Moderator
              Lebt im Forum
              • 15.11.2010
              • 6442
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

              ...wie Ditschi schon schreibt solltet Ihr aber mit Eurer Wunschforderung (ggf. eben untermauert mit einem "ein neues Außenzelt würde x-kosten") selbst stellen. Die Versicherung wird i.d.R. die Instandsetzung vorschlagen.

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              • Scrat79
                Freak
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                • 11.07.2008
                • 12532
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                Oder ein Sachverständiger beurteilt den Schaden.
                Ich würde Torres hinzu ziehen.


                ...Beim Auto tauscht man auch die komplette Stoßstange aus. Und flext nicht nur die Delle raus und schweißt was neues drauf.
                Also kleinstmöglicher Austausch des zerstörten Teiles hört sich doch vernünftig an. Außenzelt. Außer man kann es nicht käuflich erwerben.
                Just my 2 ct.
                Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                • cast
                  Freak
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                  • 02.09.2008
                  • 19412
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

                  Nur soviel, Dein 4 Monate altes Auto würde auch nur (soweit möglich) repariert werden...
                  Falsch, ich habe eine Neuwagenregelung bis zu 12 Monaten in der Police.
                  "adventure is a sign of incompetence"

                  Vilhjalmur Stefansson

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                  • Funner
                    Fuchs
                    • 02.02.2011
                    • 2146
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

                    Zitat von cast Beitrag anzeigen
                    Falsch, ich habe eine Neuwagenregelung bis zu 12 Monaten in der Police.
                    Bei der Haftpflicht? Sicher nur bei der Kasko.

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                    • Ditschi
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 20.07.2009
                      • 12345
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

                      Ja, bei der Vollkasko. Von 6 - 24 Monaten, je nach Tarif. Vertraglich kann man alles vereinbaren . Und dafür Prämie zahlen. Bleibt der Verlust des Schadensfreiheitsrabattes.

                      Ditschi

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                      • Jonamu
                        Erfahren
                        • 15.09.2014
                        • 131
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

                        Ich habe letztens auch einen Schaden an einem anderen Zelt erzeugt, das war allerdings nur 180€ wert.
                        Hier war eine Reperatur wegen der hinterher nicht wieder garantierten Dichtheit nicht möglich. So hat meine HP das Zelt komplett bezahlt.

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                        • Lobo

                          Vorstand
                          Moderator
                          Lebt im Forum
                          • 27.08.2008
                          • 6497
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

                          Gleiches Problem habe ich auch.

                          Allerdings stehe ich auf "der anderen Seite"

                          Letzte Woche habe ich in unserem Norwegenurlaub die Angelrolle eines Angelfreundes unabsichtlich ruiniert. Die Rolle wurde erst im Mai diesen Jahres gekauft und hat ca.200€ gekostet.




                          Die Frage ist die gleiche:
                          Muss der geschädigte eine Reparatur hinnehmen oder besteht ein Anspruch auf Ersatz durch Neuware.

                          Die Versicherung will auf jeden Fall dass eine Reparatur geprüft wird. Die Rolle wurde jetzt zum Hersteller eingeschickt um den Schaden zu begutachten. Bei so einem Gewalt-schaden ist halt die Frage ob die Rolle trotz Reparatur noch genauso gut funktioniert wie davor.

                          Ich werde berichten wie es ausgegangen ist.

                          Grüße
                          Thomas

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                          • Ditschi
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                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 12345
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

                            Beim Auto gibt es, wie gesagt, die 1000-KM- Grenze. Ein Neuwagen ist ja hochwertig, die Grenzziehung angesichts der Häufigkeit des Problems dort sinnvoll.
                            Ansonsten können sich Schädiger, Geschädigter und dessen Versicherung über die Frage, ob Reparatur oder ( neuwertige?) Ersatzbeschaffung bei sonstigen Sachen, endlos streiten oder auch besser nicht. Wie das ausgeht, wenn ein Gericht das entscheiden muß, kann niemand vorhersagen. Das liegt an dem weiten Ermessen, den der § 287 ZOP einem Gericht einräumt. Ob freie Schätzung, ob mit oder ohne Gutachten -- alles ist möglich. § 287 ZPO Auszug:

                            § 287
                            Schadensermittlung; Höhe der Forderung

                            (1) Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung. Ob und inwieweit eine beantragte Beweisaufnahme oder von Amts wegen die Begutachtung durch Sachverständige anzuordnen sei, bleibt dem Ermessen des Gerichts überlassen.
                            Die Frage Ersatz vs. Reparatur läßt sich nicht eindeutig vorab beantworten.

                            Ditschi

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                            • Zio
                              Erfahren
                              • 10.02.2009
                              • 229
                              • Privat

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                              #15
                              AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

                              Zitat von cast Beitrag anzeigen
                              Falsch, ich habe eine Neuwagenregelung bis zu 12 Monaten in der Police.
                              Aha, und was hat das mit der Haftpflicht des Verursachers zu tun...
                              Bevor Du bei Anderen schreibst das es falsch ist solltest Du erstmal überlegen ob das richtig ist was Du schreiben willst.
                              Nett hier - aber waren Sie schon mal in Köln?

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                              • Sabine38

                                Lebt im Forum
                                • 07.06.2010
                                • 5368
                                • Privat

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                                #16
                                AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

                                OT:
                                Zitat von Zio Beitrag anzeigen
                                Aha, und was hat das mit der Haftpflicht des Verursachers zu tun...
                                Bevor Du bei Anderen schreibst das es falsch ist solltest Du erstmal überlegen ob das richtig ist was Du schreiben willst.
                                Naja, wer hatte denn hier die Autoanalogie rein gebracht, hmm?
                                Uuuups... ;-)

                                Kommentar


                                • mitreisender
                                  Alter Hase
                                  • 10.05.2014
                                  • 4855
                                  • Privat

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                                  #17
                                  AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

                                  Zitat von Sabine38 Beitrag anzeigen
                                  Bei der Zeltreparatur bleiben schließlich Spuren zurück.
                                  Ich denke eine ästhetische Befindlichkeit wird da keine Rolle spiele. Ein Zelt ist draußen im Gebrauch immer irgendwelchen Witterungen und Gefahren ausgesetzt.

                                  PS wenn es jetzt bei eigenem Gebrauch passiert wäre, würden die Spuren der Reparatur auch so stören? Die Natur hat vermutlich keine Haftpflicht. Du bist doch in einer guten Situation. Jemand ist über Deine Leinen gestolpert und will für den Schaden gerade stehen. In Berlin hätte Dich jemand wegen der gespannten Leinen verklagt.

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                                  • Ditschi
                                    Freak

                                    Liebt das Forum
                                    • 20.07.2009
                                    • 12345
                                    • Privat

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                                    #18
                                    AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

                                    Zitat Sabine:
                                    Bei der Zeltreparatur bleiben schließlich Spuren zurück.
                                    Zitat Mitreisender:
                                    Ich denke eine ästhetische Befindlichkeit wird da keine Rolle spielen.
                                    Doch, sie spielt eine Rolle. Es ist doch ein Unterschied, ob ich mich über den Anblick einer neu erworbenen unbeschädigten Sache freue oder mich jetzt über eine reparierte Sache mit Narbe ärgern muß. Hypothetische Überlegungen, daß so ein Zelt auch ohne Verschulden oder durch eigenes Mißgeschick ebenfalls einmal solche Narben bekommen kann, liegen neben der Sache.
                                    Je älter und vorgeschädigter eine Sache allerdings ist, desto weniger wird ein bleibender optischer Mangel ins Gewicht fallen bis hin zu Berücksichtigung = 0.
                                    Ein Gericht würde letztendlich den Schaden schätzen und entscheiden, ob es ein neues Zelt gibt oder die Reparaturkosten plus Wertminderung im Falle eines verbleibenden optischen Mangels. Aber bei allen Überlegungen nicht im luftleeren Raum hangeln, sondern den gesetzlichen Inhalt eines Schadensersatzanspruches , also die sog. Naturalrestitution, beachten.

                                    § 249 Abs. 1 BGB: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
                                    Und noch das Wahlrecht beachten. Man muß nicht reparieren:

                                    § 249 Abs. 2 BGB Auszug: Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
                                    Ditschi
                                    Zuletzt geändert von Ditschi; 31.08.2017, 17:40. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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                                    • mitreisender
                                      Alter Hase
                                      • 10.05.2014
                                      • 4855
                                      • Privat

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                                      #19
                                      AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

                                      Ich bin ja schon oft genug über Abspannleinen diverser Zelte gestolpert. Aber rausgerissen ist da nie etwas. Vielleicht ist das Zelt ja generell ein Garantiefall, wegen fehlerhaften Material Das wäre dann die einfachste Lösung.

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                                      • Ditschi
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                                        Liebt das Forum
                                        • 20.07.2009
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                                        #20
                                        AW: Haftpflichtversicherung: Ersatz vs Reparatur?

                                        @ Mitreisender, jemand rennt Sabine38 in die Leinen, beschädigt ihr Zelt, und sie soll das -- als einfachste Lösung-- als Garantiefall beim Hersteller reklamieren ?
                                        Ich laß`das mal so stehen, weil ich jetzt nicht recht weiß, wie ich das einordnen soll?
                                        Ditschi

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