[Brandenburg] Wild Campen und Schutzgebiete

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  • Hakapaka
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    • 17.08.2017
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    [Brandenburg] Wild Campen und Schutzgebiete

    Hallo ihr alle,

    ich hab im Forum, bei VivalRanger und einigen anderen Seiten einiges gelesen, aber generell gibt es sehr viele widersprüchliche Informationen zu diesem Thema. Man darf bei z.B bei einer Fahrradfahrt, oder Wandern eine Nacht (außerhalb vom Wald!) in freier Natur irgendwo zelten, aber natürlich nicht in manchen Schutzgebieten. Etwas kompliziert wird es heraus zu finden in welchen Schutzgebieten das Zelten verboten ist und wie einfach rausfinde ob ich mich in einem befinde.

    Daher drei Fragen:

    1. Gerne wird die Karte des Schutzgebiete in Deutschland vom BFN empfohlen. Da steht etwas von 2011 und sie sieht sehr veraltet aus. Meine Frage ist: Ist diese überhaupt noch aktuell?

    2. Das es in Naturschutzgebiete, Nationalparks und landwirtschaftliche Nutzflächen verboten ist zu zelten ist klar. Vogelschutzgebiete sind schon etwas unklarer. Und wie sieht es mit dem ganzen Rest der Gebiete in dieser Karte aus?
    http://i.imgur.com/YmsGZmh.png

    3. Einzelne Orte, wie z.B Biospähren haben verschiedene Schutzzonen und in manchen darf man Zelten, aber in machen nicht. Gibt es da eine gute Karte, bei der alle Biospähre-Schutzzonen nochmal unterteilt angezeigt werden?

    Danke
    Zuletzt geändert von Vegareve; 17.08.2017, 11:56. Grund: Graphik in Link umwandelt

  • Homer
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    • 12.01.2009
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    #2
    AW: [Brandenburg] Wild Campen und Schutzgebiete

    Zitat von Hakapaka Beitrag anzeigen
    Da steht etwas von 2011
    da steht
    Fachdaten BfN
    Geobasisdaten blabla 2011

    ich verstehe das so, daß die basiskarte von 2011 vom BfN mit aktuellen daten geflegt wird
    420

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    • Hakapaka
      Neu im Forum
      • 17.08.2017
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      #3
      AW: [Brandenburg] Wild Campen und Schutzgebiete

      Wenn die aktuell noch gepflegt wird würden sie nicht auch die Geodaten auffrischen? 2011 ist schon ein gutes Stück. Außerdem ist die Website auch extrem schwer zu benutzen - eben sichtlich uralt.
      Zuletzt geändert von Hakapaka; 17.08.2017, 12:11.

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      • Ditschi
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        #4
        AW: [Brandenburg] Wild Campen und Schutzgebiete

        Eine aktuelle Liste mit den Naturschutzgebieten findet sich hier auf Wiki, Stand März 2017. Man kann sehr schön unter WDPA ( und unter Position) auf die Karten- und Satellitenausschnitte zoomen.

        https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_...in_Brandenburg

        Eine weitere Liste ohne Karte, Stand Dezember 2016, mit den Naturschutzgebieten findet sich hier. Beim Anklicken der blauen Hinweise auf die Rechtsquelle findet Du die jeweilige Verordnung im Wortlaut. Ich habe das einmal stichprobenartig gemacht. Gehe einfach einmal davon aus, daß in allen NSG-Gebieten das Zelten verboten ist. Der Wortlaut ist fast immer der gleiche.

        http://www.mlul.brandenburg.de/cms/m.../nsg_liste.pdf

        Dafür habe ich jetzt 15 Minuten gebraucht. Mit ein bißchen Kreativität wirst Du Gleiches oder Ähnliches wohl auch für die Nationalparks finden ? Was bleibt?

        Letzte Möglichkeit ist, Dein Problem einmal an die Landesbehörden heranzutragen und zu sagen, daß Du wandern und legal wild zelten möchtest, ohne die Zeltverbote in den geschützten Räumen zu mißachten, und daß Du um eine Karte bittest, in welcher die Flächen mit Zeltverboten ausgewiesen sind. Mal sehen, was die antworten? Du hast schon recht: die Erlaubnis des Wildcampens für eine Nacht läuft leer, wenn nicht gleichzeitig für eine Übersicht gesorgt wird, wo es nicht gestattet ist. Wenn es die im Zusammenhang nicht gibt, sollte sie geschaffen werden.

        Ditschi
        Zuletzt geändert von Ditschi; 17.08.2017, 15:07. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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        • Flachlandtiroler
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          #5
          AW: [Brandenburg] Wild Campen und Schutzgebiete

          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
          Letzte Möglichkeit ist, Dein Problem einmal an die Landesbehörden heranzutragen und zu sagen, daß Du wandern und legal wild zelten möchtest, ohne die Zeltverbote in den geschützten Räumen zu mißachten, und daß Du um eine Karte bittest, in welcher die Flächen mit Zeltverboten ausgewiesen sind. Mal sehen, was die antworten? Du hast schon recht: die Erlaubnis des Wildcampens für eine Nacht läuft leer, wenn nicht gleichzeitig für eine Übersicht gesorgt wird, wo es nicht gestattet ist. Wenn es die im Zusammenhang nicht gibt, sollte sie geschaffen werden.
          In NRW wäre die einfache Antwort gewesen: "Zelten [zzgl. lange Liste weiterer Draußenbeschäftigungen] ist überall verboten, wo es nicht explizit erlaubt ist"
          OT:
          Aber immerhin wurde der sperrwütige Minister ja samt seinem protzigen Tesla entfernt.


          Lange Rede kurzer Sinn: Bei den Umweltministerien der Länder findest Du teilweise auch Karten mit den Infos zu den Schutzgebieten; hab's aber nicht für Brandenburg ausprobiert.
          Zuletzt geändert von Flachlandtiroler; 17.08.2017, 14:39.
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          • Igelstroem
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            #6
            AW: [Brandenburg] Wild Campen und Schutzgebiete

            Sechs Jahre finde ich jetzt nicht »uralt«; die Naturschutzgebiete wandern ja nicht wie Wildschweine. Auch hängt nicht viel davon ab, ob die Geobasisdaten ein paar Jahre älter oder jünger sind.

            In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern fand ich die lokale Lagebeurteilung beim Wildcampen bisher nicht besonders schwierig. Ich nutze dann freilich eine Wanderkarte, die die Naturschutzgebiete verzeichnet, und wenn sich was ändert (im Sinne einer Erweiterung oder Neuausweisung), rechne ich damit, dass im Gelände irgendwo die einschlägigen Schilder auftauchen. Das finde ich hinreichend. In Vogelschutzgebieten gehe ich zudem ohne Prüfung der Rechtsquellen von einem Zeltverbot aus, denn wozu soll ein Vogelschutzgebiet dienen, wenn nicht zum Schutz vor Störungen, wie sie etwa durch Betreten abseits der Wege, Lagern und Nächtigen entstehen?
            Lebe Deine Albträume und irre umher

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            • Ditschi
              Freak

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              • 20.07.2009
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              #7
              AW: [Brandenburg] Wild Campen und Schutzgebiete

              @ Igelström, liest sich insgesamt gut und sollte als Tipp aus der Erfahrung heraus dem TO eine wichtige Hilfe sein.
              Ditschi

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              • Hakapaka
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                • 17.08.2017
                • 3
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                #8
                AW: [Brandenburg] Wild Campen und Schutzgebiete

                @all Danke für die guten Kommentare

                Zu Frage #2 weiß keiner eine generelle Antwort?

                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                Letzte Möglichkeit ist, Dein Problem einmal an die Landesbehörden heranzutragen und zu sagen, daß Du wandern und legal wild zelten möchtest, ohne die Zeltverbote in den geschützten Räumen zu mißachten, und daß Du um eine Karte bittest, in welcher die Flächen mit Zeltverboten ausgewiesen sind.
                Interessante Idee. Welche Landesbehörden würdest du da anschreiben?

                Welche Behörden würdest du empfehlen?

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                • Ditschi
                  Freak

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                  • 20.07.2009
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                  #9
                  AW: [Brandenburg] Wild Campen und Schutzgebiete

                  Zitat Hakapaka:
                  Welche Landesbehörden würdest du da anschreiben?
                  Das Ministerium:

                  http://service.brandenburg.de/de/min...aft_mlul/11335

                  Die werden das Schreiben schon an das zuständige Ressort weiterleiten.

                  Kann man mal machen, aber, wie gesagt, reicht vielleicht auch Igelstroems Anregung aus der Praxis. Er kommt damit offensichtlich gut klar.

                  Ditschi

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                  • Igelstroem
                    Fuchs
                    • 30.01.2013
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                    #10
                    AW: [Brandenburg] Wild Campen und Schutzgebiete

                    Es stimmt, dass die Vielfalt der verschiedenen Schutzgebietskategorien verwirrend ist. Es handelt sich dabei sozusagen um abgestufte Instrumente, die teils dem Schutz ›unberührter‹ Natur, teils aber auch der Landschaftsplanung dienen. Naturparke und Landschaftsschutzgebiete z.B. haben überwiegend die Funktion, charakteristische Landschaften u.a. für die Erholungsnutzung zu erhalten, während Naturschutzgebiete, auch wenn sie betreten werden dürfen, überwiegend die Funktion haben, die nichtmenschliche Natur vor dem Menschen zu schützen.

                    Daraus ergibt sich in der Tendenz, dass etwa in Brandenburg die Zugehörigkeit einer Fläche zu einem Naturpark oder einem Landschaftsschutzgebiet zunächst einmal noch kein Verbot des Zeltens begründet – ein ›automatisches‹ Verbot besteht nur in den Nationalparken und Naturschutzgebieten (und in Mecklenburg-Vorpommern auch in der Küstenzone).

                    Das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin ist sozusagen ein Hybrid. Die strengeren Schutzzonen umfassen die bereits bestehenden Naturschutzgebiete, während die übrigen Flächen dann quasi einen ähnlichen Status haben wie ein Landschaftsschutzgebiet oder ein Naturpark. Auch hier genügt es also im Prinzip, sich zu informieren, welche Teilbereiche als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind.

                    Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) und die Vogelschutzrichtlinie sind wiederum Instrumente der europäischen Natur- und Landschaftsschutzplanung, die darauf abzielen, bestimmte Lebensräume für bestimmte Arten zu erhalten und miteinander zu vernetzen. Aus der Ausweisung eines Gebiets als FFH-Gebiet ergibt sich, wenn ich das richtig sehe, zunächst einmal nichts Konkretes, außer dass es sich eben um kleinere oder größere Gebiete handelt, die für eine konkrete Unterschutzstellung (etwa als Naturschutzgebiet) in Frage kommen. Als Wildcamper könnte man daraus im vorrechtlichen Bereich seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen, aber diese Flächen sind im Unterschied zu Naturschutzgebieten nicht in den gängigen Wanderkarten verzeichnet.


                    Von der Regel, dass die Ausweisung eines Gebiets als Naturpark noch kein Zelt- oder Nächtigungsverbot mit sich bringt, gibt es Ausnahmen. Im Naturpark Spessart besteht etwa ein allgemeines Nächtigungsverbot, so dass man hier mangels Campingplätzen auf die neu angelegten Trekking-Lagerplätze verwiesen wäre. Das ist aber der seltenere Fall. In den Naturparken des Landes Brandenburg gibt es nach meiner Kenntnis keine zusätzlichen, spezifischeren Regelungen zum Zelten und Nächtigen. Wenn man das überprüfen will, muss man sich die einzelnen Verordnungen dieser Naturparke ansehen, die man normalerweise leicht im Internet findet.
                    Zuletzt geändert von Igelstroem; 18.08.2017, 13:02.
                    Lebe Deine Albträume und irre umher

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