Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

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  • reinergeorg
    Erfahren
    • 01.06.2014
    • 282
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    #81
    AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

    Sekundärliteratur kann auch hinsichtlich Zelten im Wald hilfreich sein als Orientierung. Allgemeine Behauptungen oder Unwillen helfen jedoch nicht.
    Besser ist es, die konkreten Regelungen zu kennen und umzusetzen. Seit der Besetzung Germaniens durch die Römer vor 2.000 Jahren gilt: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
    Im Einzelnen nach Bundesland und dem jeweiligen Landes-Waldgesetz:
    1. Baden-Württemberg: § 37 Absatz 4 Nr. 2 Zelten nur mit besonderer Befugnis
    2. Rheinland-Pfalz: § 22 Absatz 4 Nr. 3 Zelten nur mit Zustimmung des Waldbesitzers
    3. Niedersachsen: § 27 Zelten außerhalb Campingplätze nicht gestattet
    4. Hessen: § 15 Absatz 5 Nr. 3 Zelten bedarf Zustimmung des Waldbesitzers
    5. NRW: § 3 Absatz 1 lit. e) Zelten verboten
    6. Schleswig-Holstein:§ 17 Absatz 2 Nr. 3 Zelten nicht gestattet, es sei denn es liegt hierfür Zustimmung der waldbesitzenden Person vor.
    7. Saarland: § 25 Absatz 3 Nr. 5 Zelten nur mit Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt
    8. Hamburg: § 9 Absatz 3 Zelten nur mit besonderer Erlaubnis des Waldbesitzers
    9. Mecklenburg Vorpommern: § 29 Absatz 1 Zelten unzulässig, Ausnahmen nur mit vorheriger Genehmigung Forstbehörde und Zustimmung Waldbesitzer
    10. Brandenburg: § 17 Absatz 1 Nr. 1 Das gelegentliche und auf einen Tag begrenzte Zelten darf vom Waldbesitzer gestattet werden (§ 15 regelt als gestattet nur das Betreten)
    11. Berlin: § 23 Absatz 1 Nr. 4 Zelten oder ähnliche Lagerstätten verboten (Anmerkung: Damit auch Tarp)
    12. Sachsen-Anhalt: § 22 Absatz 2 Nr. 1 Zelten bedarf vorheriger Zustimmung des Nutzungsberechtigten
    13. Sachsen: § 11 Absatz 4 Zelten nur mit besonderer Genehmigung des Waldbesitzers
    14. Thüringen: § 6 Absatz 6 Nr. 3 Zelten nur mit Zustimmung des Waldbesitzers
    15. Bremen: keine spezielle Regelung zum Zelten, nur allgemein keine unzumutbare Beeinträchtigung Naturschutz und Interessen der Eigentümer
    16. Bayern: keine spezielle Regelung zum Zelten, Artikel 13 Absatz 1 regelt nur das Recht zum Betreten und verweist auf das Bayerische Naturschutzgesetz - dort in Artikel 28 ist nur geregelt, dass jeder Mann auf Privatwegen in der freien Natur Wandern darf
    17. Österreich: In Kenntnis, dass das eine eigene Bundesrepublik ist hier wegen vielfacher Nutzung mit angeführt. Österreichisches Forstgesetz § 33 Absatz 3 Zelten und Lagern bei Dunkelheit (Anmerkung: Tarp und Biwak sind Lagern) nur mit Zustimmung des Waldeigentümers zulässig.
    Die jeweiligen Waldgesetze sind einfach mit Angabe Waldgesetz und jeweiliges Bundesland aufrufbar bei Google oder unter www.gesetze-im-internet.de .

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    • Ditschi
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      • 20.07.2009
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      #82
      AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

      @ reinergeorg, warum das Rad neu erfinden? Wir sind in der Lage, die Gesetze zu finden und zu lesen. Ich habe auf die Quelle bei Vivelranger hingewiesen. Ich habe mich selbst einmal ausgiebig mit den Rechtsfragen zum Betreten und Zelten des Waldes und der freien Landschaft beschäftigt und mir überlegt, die Erkenntnisse zusammenzufassen. Überflüssig, da es diese Aufstellung schon gibt und sie -- nach meiner persönlichen Überzeugung-- zuverlässig ist. Die einzige verwertbare Quelle im net im Vergleich zu Bemühungen ähnlicher Art. Einmal dort nachsehen, dann übersieht man auch nicht so schnell etwas.
      Z.B. wie Du im Bayerischen Waldgesetz den Art. 46 Abs. 4 Nr. 3 ( Hervorhebung durch mich). ( Und bei Betreten hast Du nur den Art. 28 BaynatSchG genannt, den Art. 27 übersehen. )



      (4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig in einem Wald unbefugt

      1.
      Holz schleift oder stürzt,
      2.
      Vorrichtungen, die zum Sperren von Wegen oder dem Schutz von Waldverjüngungsflächen dienen, öffnet und offen stehen lässt, entfernt oder in anderer Weise unwirksam macht,
      3.
      Zelte oder Wohnwagen aufstellt,
      4.
      entgegen Art. 17 Abs. 3 in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober raucht.

      Österreich hat z.B. eine Fülle unterschiedlicher Regelungen je nach Region. Darüber gibt es einen thread hier. Wieder der gleiche Fehler in Deiner Darstellung mit dem Versuch einer pauschalen Beschreibung .
      Niemand will Dir zu nahe treten, aber wir sind durch langjährige Diskussionen weiter, während Du Dich erst reintastest.

      Ditschi
      Zuletzt geändert von Ditschi; 24.08.2017, 09:52. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler und Ergänzung

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      • cast
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        Liebt das Forum
        • 02.09.2008
        • 19413
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        #83
        AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

        4. Hessen: § 15 Absatz 5 Nr. 3 Zelten bedarf Zustimmung des Waldbesitzers
        wie ditschi schreibt, es gibt mehr als ein Gesetz welches da greifen könnte.

        In Hessen steht schlicht im Jagdgesetz:

        (11) Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten; § 19a des Bundesjagdgesetzes bleibt hiervon unberührt.

        Also geht das hier über das zelten hinaus.

        §19a des Bundesjagdgesetz ist sowieso ein hübscher Paragraph in dem Zusammenhang.

        § 19a BJagdG – Beunruhigen von Wild

        Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.
        "adventure is a sign of incompetence"

        Vilhjalmur Stefansson

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        • reinergeorg
          Erfahren
          • 01.06.2014
          • 282
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          #84
          AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

          Die Regelungen zum Zelten im Wald waren/sind offenbar Foristen nicht konkret bekannt. Sonst hätte es nicht in der Tendenz die unrichtigen Behauptungen gegeben, dass das überall erlaubt wäre.
          Und immer schön beim Thema bleiben - Zelten im Wald. Sonst wird hier noch über Reiten oder sonstwas abseits des Themas palavert.
          Ditschi - bitte mal die Regelung in Bayern konkret angeben, wonach das Zelten im Wald verboten ist. Mit Ordnungsstrafe kann nur belegt werden, was vorher eben verboten ist - da ist eventuell eine Lücke in der Regelung vorhanden.
          Die konkreten Landes-Waldgesetze zum Zelten im Wald sind konkret angegeben worden.
          Dass es in NP oder NSG oder wegen Windbruch, Aufforstung, Rodung bzw. ähnlichem weitere spezielle und auch nur zeitweilige oder dauernde Regelungen geben kann, dürfte bekannt sein.
          Ansonsten gilt das österreichische Forstgesetz in der gesamten Bundesrepublik Österreich, egal ob in Tirol oder Kärnten.
          Regional oder nur örtlich noch verschärfende Regelungen hinsichtlich Waldnutzung gibt es auch in D in einer unbekannten Vielzahl. Weis der norddeutsche Küstenbewohner konkret, was bei mir im Grenz-Forst konkret gilt?

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          • Ditschi
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            • 20.07.2009
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            #85
            AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

            Zitat reinergeorg:
            Ditschi - bitte mal die Regelung in Bayern konkret angeben, wonach das Zelten im Wald verboten ist. Mit Ordnungsstrafe kann nur belegt werden, was vorher eben verboten ist - da ist eventuell eine Lücke in der Regelung vorhanden.
            Da sind im zitierten Art. 46 Abs. 4 Nr. 3 Tatbestand des Verbotes und Sanktion in der Sanktionsnorm zusammengefaßt. So ist es jedenfalls gemeint. Ich gebe zu , daß ich darüber auch gestolpert bin. Daher hatte ich einmal das zuständige Bayerische Ministerium angeschrieben und gefragt. Das Antwortschreiben habe ich nicht mehr, aber ich habe irgendwo in den Tiefen des Forum berichtet, ohne es jedoch im Wortlaut einzuscannen und wiederzugeben. Das macht man ja nicht. In meiner Erinnerung ist jedenfalls seit dem eingegraben, daß auch in Bayern das Zelten im Wald verboten, in der freien Landschaft erlaubt ist.

            Ditschi

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            • Lobo

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              #86
              AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

              Zitat von cast Beitrag anzeigen
              wie ditschi schreibt, es gibt mehr als ein Gesetz welches da greifen könnte.

              In Hessen steht schlicht im Jagdgesetz:

              (11) Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten; § 19a des Bundesjagdgesetzes bleibt hiervon unberührt.

              Also geht das hier über das zelten hinaus.
              Ja das geht über Zelten hinaus, aber "unberechtigtes Verlassen" ist nicht gleich "verlassen".
              Darf ich die Wege verlassen wenn ich kein Wild störe?
              Wer definiert ob ich Wild störe?
              Wie immer ist dort viel Interpretationsspielraum...

              Zitat von cast Beitrag anzeigen
              Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.
              Störe ich das Wild auch wenn ich schlafe?
              Okay bei meinem geschnarche evtl schon, aber ist ein Stören immer gegeben?

              Grüße
              Thomas

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              • cast
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                #87
                AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                Ja das geht über Zelten hinaus, aber "unberechtigtes Verlassen" ist nicht gleich "verlassen".
                unberechtigt ist jeder, der nicht jagt, deswegen steht das ja im Jagdgesetz.
                Weil nur derjenige, der zum Zweck der Jagd unterwegs ist stören darf.

                Das ganze ist nicht wegen ein paar Landstreichern oder anderer zeitlich befristeter Obdachloser entstanden, sondern vorallem gegen Nachtcaches, aber es lässt sich prima auch für Jedermann anwenden, der Nachts im Wald sowieso nix verloren hat. Mir sind schon Pilzsucher mit Taschenlampe begegnet.

                und zum BJG,
                Da steht ausdrücklich auch "aufsuchen", das macht jeder der die Wege verlässt.
                "adventure is a sign of incompetence"

                Vilhjalmur Stefansson

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                • Ditschi
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                  • 20.07.2009
                  • 12362
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                  • Meine Reisen

                  #88
                  AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                  Zitat cast:
                  und zum BJG,
                  Da steht ausdrücklich auch "aufsuchen", das macht jeder der die Wege verlässt.
                  Nein, so ist das im 19a BJagdG nicht gemeint. Wenn das " Aufsuchen" schon jedes Verlassen der Wege im Wald bedeutete, würde die Norm ja immer kollidieren mit dem allgemeinen Waldbetretungsrecht auch abseits von Wegen, z.B., um Pilze zu sammeln.

                  Das Wollen im Vorsatz muß sich schon auf das " Wild" beziehen, das nicht nicht gestört werden soll an seinen Unterständen durch ein "Nachstellen ohne Gewehr", sei es, um es zu fotografieren, sei es nur, um es zu Gesicht zu bekommen.

                  Die nächtlichen Waldbetretungsverbote abseits von Wegen in Hessen und Schleswig- Holstein schließen natürlich das Verbot des Zeltens ein, falls nicht ohnehin durch spezielle Norm an anderer Stelle verboten. Zelten ohne Betreten ist halt nicht vorstellbar.
                  Zelten auf Wegen ist vom Gemeingebrauch nicht gedeckt und dürfte überall erlaubnispflichtige Sondernutzung sein. Aber wer macht das schon?

                  Ditschi
                  Zuletzt geändert von Ditschi; 24.08.2017, 14:09. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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                  • Lobo

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                    • 27.08.2008
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                    • Meine Reisen

                    #89
                    AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                    Zitat von cast Beitrag anzeigen
                    unberechtigt ist jeder, der nicht jagt, deswegen steht das ja im Jagdgesetz.
                    Weil nur derjenige, der zum Zweck der Jagd unterwegs ist stören darf.
                    Nein, es können auch andere berechtigt sein. Es gibt noch mehr auf dieser Welt als die Jagd.
                    Ich will das Wild nicht stören.


                    Zitat von cast Beitrag anzeigen
                    und zum BJG,
                    Da steht ausdrücklich auch "aufsuchen", das macht jeder der die Wege verlässt.
                    Nö, ich kann auch Wege verlassen ohne Wild aufzusuchen. Wenn ich zum Beispiel meine Notdurft verrichte, oder wenn ich Pilze/Beeren/Kräuter sammle, dann suche ich kein Wild auf.

                    Aber mich stören die Regeln auch nicht, immerhin hat ein Berechtigter dann eine Handhabe gegen "echte" Störer.
                    Und bislang wurde ich nie als Störer empfunden.

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                    • Ziz
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                      • 02.07.2015
                      • 7333
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                      • Meine Reisen

                      #90
                      AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                      Zitat von cast Beitrag anzeigen
                      aber es lässt sich prima auch für Jedermann anwenden, der Nachts im Wald sowieso nix verloren hat. Mir sind schon Pilzsucher mit Taschenlampe begegnet.
                      Ist das jetzt persönliche Meinung, Wiedergabe des Gesetztestextes oder persönliche Interpretation des Gesetzestextes?

                      Ich war übrigens schon mal mit Taschenlampe Pilze suchen. Ein Riesen Reizkerfeld auf dem Heimweg kurz nach Sonnenuntergang entdeckt. Das musste abgegrast werden!
                      Nein.

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                      • Sawyer
                        Lebt im Forum
                        • 26.04.2003
                        • 6193
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                        #91
                        AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                        Also ich wenn ich nachts von einem meiner Freunde nach Hause laufe und der Weg durch den Wald der kürzeste und für mich der beste ist, dann habe ich sehr wohl im Wald was zu suchen.

                        Zum Glück legt die hiesige Jagdschule der Saarjäger Wert darauf, dass man sich nicht nach Gutsherrenart im Wald benimmt. Ein Satz bei der Begrüßungsrede liegt mir noch immer (und hoffentlich für immer) in den Ohren: "Die Menschen sollten mehr miteinander reden, statt übereinander."
                        Gruß Sawyer

                        As a rebel I came and I´ll die just the same. On the cold winds of night you will find me.

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                        • cast
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                          • 02.09.2008
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                          #92
                          AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                          Zitat von Lobo Beitrag anzeigen
                          Nein, es können auch andere berechtigt sein.
                          Nö, das Jagdrecht ist verpachtet, wenn es das Jagdrecht beschneidet bist du nicht berechtigt, wenn sich drr Grundeigentümer drüber hinwegsetzen will bekommt er ein Problem, also zumindest wird der Jagdausübungsberechtigte vorher gefragt.
                          Lehnt er ab wirds nix.
                          "adventure is a sign of incompetence"

                          Vilhjalmur Stefansson

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                            • 02.09.2008
                            • 19413
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                            #93
                            AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                            Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
                            Also ich wenn ich nachts von einem meiner Freunde nach Hause laufe und der Weg durch den Wald der kürzeste und für mich der beste ist, dann habe ich sehr wohl im Wald was zu suchen.

                            Zum Glück legt die hiesige Jagdschule der Saarjäger Wert darauf, dass man sich nicht nach Gutsherrenart im Wald benimmt. Ein Satz bei der Begrüßungsrede liegt mir noch immer (und hoffentlich für immer) in den Ohren: "Die Menschen sollten mehr miteinander reden, statt übereinander."
                            Wenn du nachts in Hessen die Wege nicht verlässt hast du zwar immer noch nix da verloren, darfst aber. Mehr nicht.
                            "adventure is a sign of incompetence"

                            Vilhjalmur Stefansson

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                              Liebt das Forum
                              • 02.09.2008
                              • 19413
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                              #94
                              AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                              Zitat von Ziz Beitrag anzeigen
                              Ist das jetzt persönliche Meinung, Wiedergabe des Gesetztestextes oder persönliche Interpretation des Gesetzestextes?

                              Ich war übrigens schon mal mit Taschenlampe Pilze suchen. Ein Riesen Reizkerfeld auf dem Heimweg kurz nach Sonnenuntergang entdeckt. Das musste abgegrast werden!
                              Ja, und in Hessen kannst du solche Spinner verscheuchen, schlimmer sind caches die ständig nachts aufgesucht werden.
                              "adventure is a sign of incompetence"

                              Vilhjalmur Stefansson

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                              • Lobo

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                                • 27.08.2008
                                • 6497
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                                #95
                                AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                                Unsinn!
                                ich weiß ja nicht wie das bei euch in Hessen ist, aber bei uns sind die Zeiten vorbei als die Kurfürsten zur Jagd gingen und sich entsprechend aufführten. Der Wald gehört nicht den Jägern!

                                Aber ich werde mit dir keine Diskussion darüber beginnen.

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                                • Ziz
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                                  • 02.07.2015
                                  • 7333
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                                  #96
                                  AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                                  Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                  Ja, und in Hessen kannst du solche Spinner verscheuchen, schlimmer sind caches die ständig nachts aufgesucht werden.
                                  Eieiei, so schnell wird man zum Spinner. Mal schauen, was du noch aufm Petto hast, wenn ihr dir erzähle, dass ich auch schon zwei Nachtcaches heben wollte. Leider ohne Erfolg, aber das hatte andere Gründe.

                                  Kleiner Tipp: Caches haben Leute, die sie pflegen. Wenn eine Cacheposition für Wild oder Jäger augenscheinlich oft störend ist, kann man den Cacheleger einfach mal darauf ansprechen. Gerade im Wald gehe ich von naturverbundenen Menschen aus, die sicherlich bereit sind, den Cache zu verlegen. Aber aus dem Wald aussperren werden sie sich nicht lassen.
                                  Nein.

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                                  • cast
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                                    Liebt das Forum
                                    • 02.09.2008
                                    • 19413
                                    • Privat

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                                    #97
                                    AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                                    Nochmal für dich, nachts in hessischen Wäldern abseits der Wege ist VERBOTEN. Gerade wg. Caches.

                                    Pilzesammler mit Taschenlampe bleiben für mich Spinner.
                                    "adventure is a sign of incompetence"

                                    Vilhjalmur Stefansson

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                                    • MaxD

                                      Lebt im Forum
                                      • 28.11.2014
                                      • 8918
                                      • Privat

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                                      #98
                                      AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                                      Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                      Pilzesammler mit Taschenlampe bleiben für mich Spinner.
                                      OT:
                                      Wäre ein nächtlicher Pilzsammler ohne Taschenlampe nicht wesentlich spinnerter?
                                      ministry of silly hikes

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                                      • Fritsche
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                                        • 14.03.2005
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                                        #99
                                        AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                                        Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                        Pilzesammler mit Taschenlampe bleiben für mich Spinner.
                                        Leute, die Andere wegen nix und wieder nix für Spinner halten, sind Spinner.

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                                        • cast
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                                          AW: Suche nach Lagerplatz / Jagdbetrieb

                                          Nur für dich, Pilze sammeln, nachts , im dunklen. Was soll man von so jemandem halten?

                                          Spinner viel mir nur ein, weil ich mich gebremst habe.

                                          Was kommt als nächstes?

                                          Wieso ist es so schwer zu verstehen, daß wenigstens nachts mal Ruhe ist?
                                          "adventure is a sign of incompetence"

                                          Vilhjalmur Stefansson

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