AW: Jedermannsland
@ Jedermannsland, erst einmal prima, daß Du dich hier angemeldet hast und eine direkte Kommunikation möglich wird. Die Absicht ist ja edel, und Illegalität sicher unerwünscht. Leider kann man aus Unwissenheit leicht in sie abgleiten. Ich kann Eurer Anwältin nur gut raten, sich umfassend einzuarbeiten.
Hier
http://vivalranger.com/home/wissen/outdoorrecht
hat unter den Bereichen " Übernachtung im Freien" ein kompetenter Jurist gut vorgearbeitet. Davon könnt ihr profitieren. Die Seite empfehlen wir in der Regel zu Rechtsfragen beim Wildcampen, denn das ist leider ein Gebiet, auf dem sich der Föderalismus voll austobt. Man muß also 16 Wald- und Naturschutzgesetze, also insgesamt 32 Landesgesetze, ständig im Auge behalten. Dazu die zahlreichen Ortssatzungen , Bestimmungen der Naturschutzgebiete , Nationalparks etc. Eine Heidenarbeit. Eine der wenigen kompetenten Seite im net.
Alleine aufgrund des Föderalismus wird sich ein Jedermannsrecht wie in Skandinavien hier nicht etablieren lassen. Eher wird es aufgrund zunehmend negativer Erfahrungen dort abgeschafft.
Was geht, wenn auch zäh und mühsam, ist die Schaffung von behördlichen zugelassenen Naturlagerplätzen, wie hier
https://www.outdoorseiten.net/forum/...-e-V-ist-dabei
geschehen.
Unser Vorstandsmitglied Dominik hat die Sache vorangetrieben und wird sicher Auskunft geben können, wenn er möchte und Zeit hat. Er weiß, was man da für dicke Bretter bohren muß.
Wenn ich unsere userin Waldhexe richtig in Erinnerung habe, arbeitet sie beruflich in der Landschaftsplanung und ist ebenfalls mit der Errichtung solcher Plätze befaßt. Auch sie wird die Schwierigkeiten aus erster Hand kennen.
Es steht mir nicht zu, diese beiden user in einen Dialog mit Euch zu zwingen. Aber vielleicht ein Tipp, wo man hier im Forum --per PN ?- auf professionelle Erfahrung zurückgreifen kann.
Ansonsten finde ich den Tipp von user Alf gut: meldet jemand einen Platz und ist nicht ohne weiteres ersichtlich und offenkundig, daß dieser legal ist, dann mag der Einsteller eine Bestätigung der Gemeinde oder der sonstigen zuständigen Behörde dazu beibringen. Einer Bestätigung des Eigentümers würde ich skeptisch gegenüberstehen, denn der kann sich im Rechtsirrtum darüber befinden, was auf seinem Grundstück zulässig ist und was nicht. Eine Behörde kann sich auch einmal irren, aber wer der Auskunft einer zuständigen Behörde vertraut, dürfte exkulpiert sein.
Jedenfalls stelle ich mir vor, daß es auch Euch nicht recht sein kann, Plätze auszuweisen, auf denen der Nutzer Ärger bekommt. Das ist nun einmal Sorgfalt notwendig, und die macht nervige Arbeit.
Ditschi
@ Jedermannsland, erst einmal prima, daß Du dich hier angemeldet hast und eine direkte Kommunikation möglich wird. Die Absicht ist ja edel, und Illegalität sicher unerwünscht. Leider kann man aus Unwissenheit leicht in sie abgleiten. Ich kann Eurer Anwältin nur gut raten, sich umfassend einzuarbeiten.
Hier
http://vivalranger.com/home/wissen/outdoorrecht
hat unter den Bereichen " Übernachtung im Freien" ein kompetenter Jurist gut vorgearbeitet. Davon könnt ihr profitieren. Die Seite empfehlen wir in der Regel zu Rechtsfragen beim Wildcampen, denn das ist leider ein Gebiet, auf dem sich der Föderalismus voll austobt. Man muß also 16 Wald- und Naturschutzgesetze, also insgesamt 32 Landesgesetze, ständig im Auge behalten. Dazu die zahlreichen Ortssatzungen , Bestimmungen der Naturschutzgebiete , Nationalparks etc. Eine Heidenarbeit. Eine der wenigen kompetenten Seite im net.
Alleine aufgrund des Föderalismus wird sich ein Jedermannsrecht wie in Skandinavien hier nicht etablieren lassen. Eher wird es aufgrund zunehmend negativer Erfahrungen dort abgeschafft.
Was geht, wenn auch zäh und mühsam, ist die Schaffung von behördlichen zugelassenen Naturlagerplätzen, wie hier
https://www.outdoorseiten.net/forum/...-e-V-ist-dabei
geschehen.
Unser Vorstandsmitglied Dominik hat die Sache vorangetrieben und wird sicher Auskunft geben können, wenn er möchte und Zeit hat. Er weiß, was man da für dicke Bretter bohren muß.
Wenn ich unsere userin Waldhexe richtig in Erinnerung habe, arbeitet sie beruflich in der Landschaftsplanung und ist ebenfalls mit der Errichtung solcher Plätze befaßt. Auch sie wird die Schwierigkeiten aus erster Hand kennen.
Es steht mir nicht zu, diese beiden user in einen Dialog mit Euch zu zwingen. Aber vielleicht ein Tipp, wo man hier im Forum --per PN ?- auf professionelle Erfahrung zurückgreifen kann.
Ansonsten finde ich den Tipp von user Alf gut: meldet jemand einen Platz und ist nicht ohne weiteres ersichtlich und offenkundig, daß dieser legal ist, dann mag der Einsteller eine Bestätigung der Gemeinde oder der sonstigen zuständigen Behörde dazu beibringen. Einer Bestätigung des Eigentümers würde ich skeptisch gegenüberstehen, denn der kann sich im Rechtsirrtum darüber befinden, was auf seinem Grundstück zulässig ist und was nicht. Eine Behörde kann sich auch einmal irren, aber wer der Auskunft einer zuständigen Behörde vertraut, dürfte exkulpiert sein.
Jedenfalls stelle ich mir vor, daß es auch Euch nicht recht sein kann, Plätze auszuweisen, auf denen der Nutzer Ärger bekommt. Das ist nun einmal Sorgfalt notwendig, und die macht nervige Arbeit.
Ditschi
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