Wenn dies dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Nutzungsbedingungen
durch. Du musst dich registrieren,
bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke dazu oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Du kannst auch jetzt schon Beiträge lesen.
Guter Beitrag, Abt. Habe mir das alles mal durchgelesen. Das erscheint mir gründlich recherchiert. Davon hat man etwas, wenn man sich für die Fragen interessiert. Mir ist zumindest beim ersten Lesen kein Fehler ins Auge gesprungen, was auch daran liegen mag, daß sich der Autor mit der Materie weitaus umfassender beschäftigt hat, als es meinem Kenntnisstand entspicht.
Eine nüchterne, sachliche und dem ersten Anschein nach vollständige Gegenüberstellung der Fakten.
Ditschi
Absolut guter Artikel! Er hat mir gut geholfen, als ich genau vor der Frage stand, was passiert, wenn ich mich abmelde. Mein Ergebnis: man fühlt sich schon beim Verlassen des Meldebüros frei und beginnt ein neues Leben. Allerdings sollte man auch bedenken, dass unser System nicht für Leute gemacht ist, die sich abgemeldet haben. Vorher sollte man unbedingt noch eine Kreditkarte beantragen, mit der man weltweit kostenlos Bargeld abheben kann. Ohne Meldeadresse geht das nicht mehr. Auch für die Krankenkasse kann sich einiges ändern und fürs Finanzamt.... ziemlich viel langweiliger Papierkram. Auch stellt sich die Frage, welche Behörde nun für einen zuständig ist, wenn man irgendwas braucht (Führerschein, Perso, Pass...). Jeder sollte sich vorher genau überlegen, welche Vorteile für einen überwiegen. Ich würde mich (bis jetzt) jedenfalls jederzeit wieder sofort abmelden.
Wenn ich mich recht erinnere benötigt man als Bürger der BRD eine sog. „Ladungsfähige Addresse“. Auch Sozial-, Kranken- und sonstige Versicherungen setzen eine voraus. Ähnliches gilt für Bankkonten (kein Konto, keine Kreditkarte).
Hier hatte noch mal, ich glaube es war Wonderrenter einen Artikel über eine im Internet hinterlegte Dokumente , zB. Passkopie eingestellt.
Könnt ihr darüber noch etwas mitteilen?
einen Artikel über eine im Internet hinterlegte Dokumente , zB. Passkopie eingestellt.
ich erinnere mich nicht, muss jemand anders gewesen sein.
180 tage ... ich denke: nein. wenn man die wohnung behält, kann man auch länger als 180 tage abwesenheit gemeldet bleiben. die regelung aus § 27 II meldegesetz (da steht was von 180 tagen) meint was anderes.
auch was anderes: wenn für eineN das AufenthG gilt: erlischt nach 180 tagen der aufenthaltstitel (reise als solche zählt nicht als ausnahmegrund - der vorher geltend gemacht werden muss).
Kommentar