AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren
Na ja, ich denke mal so einfach ist das nicht.
Eine Strasse besteht aus verschiedenen Strassenteilen. Dazu gehören Radwege, Fusswege, Schienen, Fahrbahnen, u.s.w..
Verläuft ein Radweg in so einer Strasse gehört er auch zu dieser.
Das Schild "Verbot für Radfahrer " sperrt die ganze Strasse für Radfahrer, mit all ihren Strassenteilen.
Ein Radwegschild in so einer Strasse ist unsinnig.
Leider wird immer wieder strassenebegleitend und fahrbahnbegleitend durcheinander gebracht. So auch vom Ministerium in ihrer Pressemitteilung.
Auch die Vorfahrtregelung gilt für die ganze Breite der Strasse und nicht nur für die Fahrbahn.
Zitat von derMac
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Eine Strasse besteht aus verschiedenen Strassenteilen. Dazu gehören Radwege, Fusswege, Schienen, Fahrbahnen, u.s.w..
Verläuft ein Radweg in so einer Strasse gehört er auch zu dieser.
Das Schild "Verbot für Radfahrer " sperrt die ganze Strasse für Radfahrer, mit all ihren Strassenteilen.
Ein Radwegschild in so einer Strasse ist unsinnig.
Leider wird immer wieder strassenebegleitend und fahrbahnbegleitend durcheinander gebracht. So auch vom Ministerium in ihrer Pressemitteilung.
1. Irrtum
Annahme: Ein Radweg teilt immer die Vorfahrt der Hauptfahrbahn.
Richtig ist: Nur der straßenbegleitende Radweg teilt die Vorfahrtsrechte der Hauptfahrbahn. Ist der Radweg abgesetzt - d.h. über 5 Meter von der Fahrbahn weg oder z.B. durch Hecken visuell von der Fahrbahn getrennt -, dann gilt dies nicht. Wichtig wird dies bei Einmündungen und Kreuzungen. Also Vorsicht, Radfahrer: Hier haben sie keine Vorfahrt.
Annahme: Ein Radweg teilt immer die Vorfahrt der Hauptfahrbahn.
Richtig ist: Nur der straßenbegleitende Radweg teilt die Vorfahrtsrechte der Hauptfahrbahn. Ist der Radweg abgesetzt - d.h. über 5 Meter von der Fahrbahn weg oder z.B. durch Hecken visuell von der Fahrbahn getrennt -, dann gilt dies nicht. Wichtig wird dies bei Einmündungen und Kreuzungen. Also Vorsicht, Radfahrer: Hier haben sie keine Vorfahrt.
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