Vorfahrt und straßenbegleitende Radwege

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  • sigggi
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    • 22.04.2011
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    • Meine Reisen

    #21
    AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

    Zitat von derMac Beitrag anzeigen
    Da wir hier schon die Zeit Spitzfindigkeiten betreiben: Doch, das geht, der Radweg gehört dann einfach nicht zu Straße.
    Mac
    Na ja, ich denke mal so einfach ist das nicht.
    Eine Strasse besteht aus verschiedenen Strassenteilen. Dazu gehören Radwege, Fusswege, Schienen, Fahrbahnen, u.s.w..
    Verläuft ein Radweg in so einer Strasse gehört er auch zu dieser.
    Das Schild "Verbot für Radfahrer " sperrt die ganze Strasse für Radfahrer, mit all ihren Strassenteilen.
    Ein Radwegschild in so einer Strasse ist unsinnig.

    Leider wird immer wieder strassenebegleitend und fahrbahnbegleitend durcheinander gebracht. So auch vom Ministerium in ihrer Pressemitteilung.
    1. Irrtum
    Annahme: Ein Radweg teilt immer die Vorfahrt der Hauptfahrbahn.

    Richtig ist: Nur der straßenbegleitende Radweg teilt die Vorfahrtsrechte der Hauptfahrbahn. Ist der Radweg abgesetzt - d.h. über 5 Meter von der Fahrbahn weg oder z.B. durch Hecken visuell von der Fahrbahn getrennt -, dann gilt dies nicht. Wichtig wird dies bei Einmündungen und Kreuzungen. Also Vorsicht, Radfahrer: Hier haben sie keine Vorfahrt.
    Auch die Vorfahrtregelung gilt für die ganze Breite der Strasse und nicht nur für die Fahrbahn.
    Zuletzt geändert von sigggi; 08.06.2016, 18:51.

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    • Ulv
      Erfahren
      • 07.12.2009
      • 165
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      #22
      AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

      Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
      Ich sag' mal ganz platt:
      Absteigen wegen einer Baustelle, Fahrbahnverschwenkung oder sonstiger, konstruktiv bedingter Gefahrenstelle ist für den Alltags-Radfahrer als Verkehrsteilnehmer völlig inakzeptabel.
      An einer Unfallstelle, umgestürzter Baum, spontane Menschenansammlung o.ä. wird natürlich geschoben, das dürfte einleuchtend sein.
      Aber geplante und zeitlich oder räumlich anhaltende "Schiebestellen" darf es nicht geben!

      Es versteht sich aber IMHO von selber, dass das Verletzen einer verhängten Benutzungspflicht (ob "gerechtfertigt" oder nicht...) entsprechend gesteigerte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme (!) erfordert.
      ...und DU bist Moderator !!!

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      • Flachlandtiroler
        Freak
        Moderator
        Liebt das Forum
        • 14.03.2003
        • 29014
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        #23
        AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

        Zitat von Ulv Beitrag anzeigen
        ...und DU bist Moderator !!!
        Äh... ich verstehe Dich nicht.
        War meine Äußerung nicht moderat?
        Falls Du das so empfindest:
        Auch Moderatoren haben ein Recht auf eine eigene Meinung...
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        • Torres
          Freak

          Liebt das Forum
          • 16.08.2008
          • 30686
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          • Meine Reisen

          #24
          AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

          Zitat von Ulv Beitrag anzeigen
          ...und DU bist Moderator !!!
          ? Was hat das mit dem Thema zu tun?

          Ich gebe Flachlandtiroler Recht und so wird es bei uns mittlerweile auch erfreulicherweise umgesetzt, dass der benutzungspflichtige Radweg bei Dauerbaustellen entsprechend verschwenkt wird oder der Bürgersteig zur gemeinsamen Nutzung freigegeben wird. Absteigen ist dann tatsächlich nicht nötig. Oder es werden bei bennutzungsfreien Radwegen extra Rampen angelegt, damit der Radfahrer bequem auf die Straße ausweichen kann.
          Ich dachte an die berühmten "Da ist eine Leitung geplatzt"-Baustellen, die spontan entstehen und wo dann eben mal Rücksicht genommen werden muss. Oder eben Menschenansammlungen etc.
          Klappt aber leider nicht. Schieben ist unmodern geworden. Auch Kopfsteinpflaster wird auf dem Gehweg umfahren etc.etc.

          OT: Neuste Variante übrigens: Die Motorradfahrer nutzen jetzt die Fahrradwege, die neuerdings auf die Straße verlegt sind, um Staus zu verkürzen. Natürlich in Motorradgeschwindigkeit. Vorhin ist fast einer mit einem Geisterradler zusammengestoßen, der Motorradfahrer konnte gerade noch ausweichen. Es bleibt spannend.
          Oha.
          (Norddeutsche Panikattacke)

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          • Seghal
            Gerne im Forum
            • 03.11.2013
            • 51
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            #25
            AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

            Zitat von Torres Beitrag anzeigen
            Für das Teilstück ist das so, und so lese ich es auch heraus. Genauso wie eine gesperrte oder nicht benutzbare Straße einem Autofahrverbot entspricht. Der Autofahrer darf dann auch nicht auf dem Bürgersteig fahren, wenn es nicht durch Verkehrszeichen freigegeben ist. Folglich ist der Radfahrer ebenfalls gezwungen, entweder umzukehren oder als Fußgänger den Gehweg zu benutzen.
            Die RWBP ist aber Ausnahme von der Regel der Fahrbahnbenutzung für alle Fahrzeuge (also auch Fahrräder). Daher muß man, wenn man denn fahren will, auf die Fahrbahn ausweichen. Dort darf man dann ausdrücklich fahren, da der Sonderweg ja nicht zur Verfügung steht und somit der Regelfall (= Fahrbahnbenutzung) wieder in Kraft tritt.

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            • Seghal
              Gerne im Forum
              • 03.11.2013
              • 51
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              • Meine Reisen

              #26
              AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

              Zitat von derMac Beitrag anzeigen
              Da wir hier schon die Zeit Spitzfindigkeiten betreiben: Doch, das geht, der Radweg gehört dann einfach nicht zu Straße. Das Radwegzeichen zeigt dann nicht eine Benutzungspflicht (es gibt ja keine zugehörige Fahrbahn) sondern ein Benutzungsverbot für Nichtfahrräder an. Und wenn so ein Radweg temorär nicht benutzbar ist, dann muss man eben woanders langfahren (aber nicht auf der verbotenen Straße). Es gibt IMO auch tatsächlich Stellen, wo solche Konstrukte sinnvoll sind (meist als kombinierter Rad/Fußweg) obwohl es dort prinzipiell z.b. auch Zeichen 260 tun würde.

              Mac
              Der Radweg gehört aber per Definition immer zur Straße (wie übrigens auch Parkstreifen, Grünstreifen, Gehweg). Die Straße ist definiert als der Verkehrsraum zwischen den Grundstücksgrenzen. Man sollte Straße nicht immer mit Fahrbahn verwechseln. Das sind zwei verschiedene Dinge.

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              • Seghal
                Gerne im Forum
                • 03.11.2013
                • 51
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                #27
                AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                Ich gebe Flachlandtiroler Recht und so wird es bei uns mittlerweile auch erfreulicherweise umgesetzt, dass der benutzungspflichtige Radweg bei Dauerbaustellen entsprechend verschwenkt wird oder der Bürgersteig zur gemeinsamen Nutzung freigegeben wird. Absteigen ist dann tatsächlich nicht nötig. Oder es werden bei bennutzungsfreien Radwegen extra Rampen angelegt, damit der Radfahrer bequem auf die Straße ausweichen kann.
                In der "Fahrradstadt" Oldenburg machen das die Baufirmen so wie es ihnen gerade in den Kopf kommt. Leider haben diese absolut keine Ahnung von der Rechtslage und die Stadtverwaltung kontrolliert das nur, wenn sie explizit von Bürgern darauf hingewiesen werden. Da wird dann auch mal auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg ein blauer Lolli aufgestellt, die linke Seite freigegeben und ähnliches. Ein Verschwenken auf die Fahrbahn ist hier auch undenkbar. Dann könnte ja der Einzelhandel reihenweise pleite gehen. Auf eine auch nur halbwegs brauchbare gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern wird auch überhaupt nicht geachtet, sofern es diese überhaupt geben kann (woran nicht nur ich zweifle, sondern auch die Forschung). Highlight zur Zeit ist eine längere Zeit andauernde Baustelle auf einer stark genutzten Fahrradstraße, wo für Fußgänger und Radfahrer für beide Richtungen weniger als 2 unbefestigte Meter zur Verfügung stehen.

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                • derMac
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                  • 08.12.2004
                  • 11888
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                  #28
                  AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                  Zitat von Seghal Beitrag anzeigen
                  Der Radweg gehört aber per Definition immer zur Straße (wie übrigens auch Parkstreifen, Grünstreifen, Gehweg). Die Straße ist definiert als der Verkehrsraum zwischen den Grundstücksgrenzen. Man sollte Straße nicht immer mit Fahrbahn verwechseln. Das sind zwei verschiedene Dinge.
                  Ein Radweg, der die ursprüngliche Straße verlässt und seperat weitergeführt wird, ist spätestens beim verlassen der ursprünglichen Straße eine eigene Straße. Wenn er dazu noch baulich von der Fahrbahn der ursprünglichen Straße getrennt ist (z.B. durch eine Leitplanke) ist jetzt die Frage, ab wann er eine eigene "Straße" darstellt. Genau um solche Situationen ging es mir. Die gibt es auch recht häufig. Wie man das nennt ist mir eigentlich egal.

                  Mac

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                  • Pfad-Finder
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                    • 18.04.2008
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                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                    Bei landstraßenbegleitenden Radwegen erkennt man das meistens ganz gut an Straßenmarkierung und Beschilderung an den Einmündungen. Steht das Vorfahrt-achten- bzw. Stoppschild samt Haltelinie vor dem Radweg landseitig vor dem Radweg, wird der Radweg der "Hauptstraße" zugerechnet. Ist der Radweg mit Vorfahrt-achten-Schildern garniert, gilt er als eigener Verkehrsweg.
                    Schutzgemeinschaft Grüne Schrankwand - "Wir nehmen nur das Nötigste mit"

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                    • Pfad-Finder
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                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                      Bei landstraßenbegleitenden Radwegen erkennt man das meistens ganz gut an Straßenmarkierung und Beschilderung an den Einmündungen. Steht das Vorfahrt-achten- bzw. Stoppschild samt Haltelinie vor dem Radweg landseitig vor dem Radweg, wird der Radweg der "Hauptstraße" zugerechnet. Ist der Radweg mit Vorfahrt-achten-Schildern garniert, gilt er als eigener Verkehrsweg. Die Handhabung ist je nach Kreuzungsqualität, zuständiger Straßenverkehrsbehörde und Bundesland sehr unterschiedlich.
                      Schutzgemeinschaft Grüne Schrankwand - "Wir nehmen nur das Nötigste mit"

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                      • sigggi
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                        • 22.04.2011
                        • 556
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                        #31
                        AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                        Zitat von Pfad-Finder Beitrag anzeigen
                        Steht das Vorfahrt-achten- bzw. Stoppschild samt Haltelinie vor dem Radweg landseitig vor dem Radweg, wird der Radweg der "Hauptstraße" zugerechnet. Ist der Radweg mit Vorfahrt-achten-Schildern garniert, gilt er als eigener Verkehrsweg.
                        Komme ich an ein Vorfahrtachten Schild, ohne Zusatzschild bedeutet das, die Querstrasse ist die Hauptstrasse und ich komme aus der Nebenstrasse.
                        Von dem, was Du da schreibst, finde ich nichts in der StVO.

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                        • DerNeueHeiko
                          Alter Hase
                          • 07.03.2014
                          • 3136
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                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                          Die Frage ist nicht, wann bin ich auf einer Straße ohne Vorfahrt und wann auf einer Straße mit Vorfahrt, sondern gehört ein Radweg mit einer parallel verlaufenden Fahrbahn zu einer Straße (und wäre damit benutzungspflichtig, wenn entsprechend beschildert) oder bildet er eine eigene Straße (damit kann ein Radfahrer sich aussuchen, welche Straße er nutzt)

                          Und das hängt eben u.a. davon ab, ob der Radweg die gleiche Vorfahrtsregelung hat wie die parallel verlaufende Fahrbahn. Die außerorts häufig vorkommende Version, in der ein parallel zur Fahrbahn geführter Radweg an jeder Einmündung nachrangig ist, die Fahrbahn aber Vorrang hat, bedeutet also, dass der Radverkehr die Fahrbahn nutzen darf.

                          In der StVO steht dazu nur in §2 sinngemäß "Radwege in der gleichen Fahrtrichtung mit blauem Schild, sind benutzungspflichtig", die weitere Interpretation, was ein Radweg in der gleichen Fahrtrichtung eigentlich ist (oben), hat die Rechtsprechung geschaffen. Soweit jedenfalls mein laienhaftes Verständnis.

                          MfG, Heiko

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                          • sigggi
                            Dauerbesucher
                            • 22.04.2011
                            • 556
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                            Zitat von DerNeueHeiko Beitrag anzeigen
                            Die Frage ist nicht, wann bin ich auf einer Straße ohne Vorfahrt und wann auf einer Straße mit Vorfahrt, sondern gehört ein Radweg mit einer parallel verlaufenden Fahrbahn zu einer Straße (und wäre damit benutzungspflichtig, wenn entsprechend beschildert) oder bildet er eine eigene Straße (damit kann ein Radfahrer sich aussuchen, welche Straße er nutzt)

                            Und das hängt eben u.a. davon ab, ob der Radweg die gleiche Vorfahrtsregelung hat wie die parallel verlaufende Fahrbahn. Die außerorts häufig vorkommende Version, in der ein parallel zur Fahrbahn geführter Radweg an jeder Einmündung nachrangig ist, die Fahrbahn aber Vorrang hat, bedeutet also, dass der Radverkehr die Fahrbahn nutzen darf.

                            In der StVO steht dazu nur in §2 sinngemäß "Radwege in der gleichen Fahrtrichtung mit blauem Schild, sind benutzungspflichtig", die weitere Interpretation, was ein Radweg in der gleichen Fahrtrichtung eigentlich ist (oben), hat die Rechtsprechung geschaffen. Soweit jedenfalls mein laienhaftes Verständnis.

                            MfG, Heiko
                            Das liest man immer wieder. Leider steht da auch nichts in der StVO darüber.
                            Die StVO sagt ganz klar strassenbegleitend.
                            Ist ein Radweg strassenbegleitend, dann ist er es. Daran kann ein vorfahrtregelndes Verkehrszeichen nichts ändern.
                            Ich glaube nicht an diesen Unsinn mit der unterschiedlichen Vorfahrtregelung.
                            Was hätten wir denn z.B. hier für eine Regelung? Radweg = Haupstrasse, Fahrbahn = rechts vor links?


                            Oder was ist wenn neben dem Radweg gar kein Vorfahrtzeichen steht, aber die Fahrbahn hat ein Vorfahrtzeichen?
                            Dann liegt doch auch eine unterschiedliche Vorfahrtregelung vor.
                            Ne ne. Ich glaube nicht an diesen Unsinn.
                            Da hat mal irgend Jemand etwas losgetreten und nun geistert das schon seit Jahren durch die Medien, ohne dass mal Jemand diesen Unsinn hinterfragt.

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                            • Flachlandtiroler
                              Freak
                              Moderator
                              Liebt das Forum
                              • 14.03.2003
                              • 29014
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                              Zitat von sigggi Beitrag anzeigen
                              Diesen Radweg würde ich nicht benutzen wollen (sowieso keine Benutzungspflicht, keine optische Trennung vom Trottoir, wilde Verschwenkung und Wegführung hinter parkenden Autos; paar dämliche Poller mitten im Weg...)
                              So ordnungsgemäß auf der Fahrbahn fahrend gehe ich also dann davon aus, dass ich mich auf der Vorfahrtstraße befinde
                              Meine Reisen (Karte)

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                              • HaegarHH

                                Alter Hase
                                • 19.10.2009
                                • 2925
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #35
                                AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                Zitat von sigggi Beitrag anzeigen
                                Was hätten wir denn z.B. hier für eine Regelung? Radweg = Haupstrasse, Fahrbahn = rechts vor links?
                                Ich weiss ehrlich gesagt nicht, was Du mit dem Bild sagen willst, oder uns das Bild sagen soll?

                                Da sehe ich unterschiedliche Pflasterungen auf dem Gehweg (Bürgersteig) und eine rote Markierung auf der einmündenden Strasse / Fahrbahn. Einen Radweg sehe ich da nirgends und einen benutzungspflichtigen Radweg noch viel weniger, spätestens nach der Einmündung müsste da ein blauer Lolly stehen, steht da aber nicht.

                                Die Vorfahrtszeichen sind doch i. d. R. "irgendwo" neben der Fahrbahn, wo sie halt hinpassen, oder der Errichter es für schick hält. Wobei es AFAIK um das Schild "Vorfahrt achten!" geht und halt nicht um das Schild "Vorfahrtsstraße". Bei zumindest Radweg ich meine sogar ausschliesslich bei benutzungspflichtigen Radweg ist es maßgeblich, wo das Schild "Vorfahrt achten!" steht.
                                Aktuelle Bilder von unterwegs … kommindiepuschen auf Instagram

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                                • jona3101
                                  Neu im Forum
                                  • 13.06.2016
                                  • 1
                                  • Privat

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                                  #36
                                  AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                  www. roland- schutzbrief. de/privatkunden_1/fahrrad_schutzbrief/fahrradschutzbrief.html

                                  Jemand zufälligerweise schonErfahrung mit dem Produkt gemacht?
                                  Vielen Dank im Voraus
                                  Zuletzt geändert von Pfad-Finder; 13.06.2016, 13:33. Grund: Link wegen Verdacht auf SEO-Spam entschärft

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                                  • Waldhexe
                                    Alter Hase
                                    • 16.11.2009
                                    • 2891
                                    • Privat

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                                    #37
                                    AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                    Was mich stören würde und warum ich extrem vorsichtig wäre: Das sind genau die Einmündungen, bei denen man Gefahr läuft, auf die Motorhaube genommen zu werden. Der/die Autofahrer fahren ganz vor bis zur Sichtlinie, denken einfach nicht an Radfahrer und gucken geschockt, wenn man plötzlich knapp vor ihrer Kühlerhaube oder auf Höhe ihres Fensters zum Stehen kommt.
                                    In der Stadt in der ich studiert habe, war es an der Hauptstraße genau so: Alle 50m eine solche Einmündung, alle 50m eine Beinahkollision.

                                    Da es mir als Autofahrerin schon genau so gegangen ist, behaupte ich es liegt nicht an den rücksichtslosen Autofahrern (bin ich natürlich nicht!) sondern an der Verkehrsführung.
                                    Ich weiß nicht mehr wie, aber ich weiß dass in Dänemark solche Stellen (wie auch Kreisverkehre!) wesentlich besser gelöst sind und man vor der Sichtlinie des Autofahrers quert, also wesentlich weniger Gefahr läuft, übersehen zu werden.
                                    Hat jemand vielleicht Fotobeispiele aus DK? Ich ärgere mich schon länger, dass ich keine gemacht habe.

                                    Gruß,

                                    Claudia

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                                    • sigggi
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                                      • 22.04.2011
                                      • 556
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                      Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
                                      So ordnungsgemäß auf der Fahrbahn fahrend gehe ich also dann davon aus, dass ich mich auf der Vorfahrtstraße befinde
                                      So ist es auch.
                                      Geht man allerdings nach dieser Theorie von der unterschiedlichen Vorfahrtsregelung hat die Fahrbahn dort kein vorfahrtregelndes Verkehrszeichen und der Radweg hat das Schild Vorfahrtstrasse.
                                      Also auch hier dann eine unterschiedliche Vorfahrtregelung - wenn man der Theorie folgt.

                                      Der Radweg im Bild war früher ein getrennter benutzungspflichtiger Rad/Fussweg. Die Benutzungspflicht wurde aufgehoben - übrig bleibt ein Radweg ohne Benutzungspflicht.

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                                      • sigggi
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                                        • 22.04.2011
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                                        #39
                                        AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                        Zitat von HaegarHH Beitrag anzeigen
                                        Bei zumindest Radweg ich meine sogar ausschliesslich bei benutzungspflichtigen Radweg ist es maßgeblich, wo das Schild "Vorfahrt achten!" steht.
                                        Wo finde ich darüber etwas in der StVO?

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                                        • derMac
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                                          Liebt das Forum
                                          • 08.12.2004
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                                          #40
                                          AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren

                                          Zitat von sigggi Beitrag anzeigen
                                          Das liest man immer wieder. Leider steht da auch nichts in der StVO darüber.
                                          Gesetzestexte haben es leider so an sich, dass nicht immer alles perfekt für jeden denkbaren Fall erklärt ist. Oft kommt es auch auf den Kontext an. Besierend auf dem Kontext scheint die Rechtssprechung der Meingung zu sein, dass ein Radweg, der eine andere Vorfahrtsregelung als die Hauptfahrbahn hat, nicht Straßenbegleitend ist. Warum die dieser Meinung sind, kann man dann normalerweise in den Urteilsbegründungen lesen. Zumindest die höheren Gerichte haben meist auch sinnvolle Urteilsbegründungen. Da kommt man aber nicht immer ohne viel Aufwand ran. Vll. hat ja hier im Forum mal jemand ein Bsp. In deinem Bsp.-Bild hat der Radweg (so man da einen erkennen mag) die gleiche Vorfahrtsregelung wie die restliche Straße, ist aber nicht benutzungspflichtig. Wenn du ihn benutzen würdest, müssten die anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrtsregel für dich analog zu Fahrbahn berücksichtigen.

                                          Mac

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