Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

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  • Tie_Fish
    Alter Hase
    • 03.01.2008
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    #21
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    @TanteElfriede: Danke, dass du das gepostet hast, wir kaufen fürs Geschäft viel außerhalb der EU ein und haben auch den einen oder anderen Garantiefall. Gut zu wissen, wie man da jetzt rangehen muss.

    OT: Was ich jetzt von den ganzen Gesetzen sogenannter Staaten und dem perversen Konstrukt, die ganze Welt in absurde Gebilde einzelner Staaten einzuteilen und Millionen Leute auf jeder Seite aberwitziger Grenzen damit zu beschäftigen, sich selbst das Leben schwerer zu machen als es ist, sage ich jetzt mal nichts... Ups, SCNR!
    Grüße, Tie »

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    • Ditschi
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      • 20.07.2009
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      #22
      AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

      Zitat Tie-fish:
      OT: Was ich jetzt von den ganzen Gesetzen sogenannter Staaten und dem perversen Konstrukt, die ganze Welt in absurde Gebilde einzelner Staaten einzuteilen und Millionen Leute auf jeder Seite aberwitziger Grenzen damit zu beschäftigen, sich selbst das Leben schwerer zu machen als es ist, sage ich jetzt mal nichts... Ups, SCNR!
      OT: Oh, ein Befürworter von TTIP. Davon gibts es zur Zeit nicht viele.
      Ditschi

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      • Tie_Fish
        Alter Hase
        • 03.01.2008
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        #23
        AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
        Zitat Tie-fish:

        OT: Oh, ein Befürworter von TTIP. Davon gibts es zur Zeit nicht viele.
        Ditschi
        OT: Ich wette, du verstehst schon, was ich meine...
        Grüße, Tie »

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        • Ditschi
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          #24
          AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

          Zitat Tie-fish:
          OT: Ich wette, du verstehst schon, was ich meine...
          Und ich wette, Du verstehst Spaß.

          Ditschi

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          • Tie_Fish
            Alter Hase
            • 03.01.2008
            • 3550
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            #25
            AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
            Zitat Tie-fish:

            Und ich wette, Du verstehst Spaß.

            Ditschi
            OT: Anders kann man den Wissenschaften ja nicht beikommen
            Grüße, Tie »

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            • Borderli
              Fuchs
              • 08.02.2009
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              #26
              AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

              OT: Ja, ohne ein wenig Galgenhumor geht da gar nichts. Nach 30 Jahren bei dem "Verein" weiß ich, wovon ich rede...
              Während des Grundstudiums sagte uns ein Dozent, dass man versuchen werde, uns in den nächsten drei Jahren den gesunden Menschenverstand auszutreiben. Nun, bei mir waren sie nicht so erfolgreich.

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              • Ditschi
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                • 20.07.2009
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                #27
                AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                Zitat borderli:
                Nun, bei mir waren sie nicht so erfolgreich.
                Für eine sachliche und verständliche Darstellung in Kurzform hat es gereicht.
                Ditschi

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                • Sarekmaniac
                  Freak

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                  • 19.11.2008
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                  #28
                  AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                  OT: Ich dachte immer, Borderli hätte sich den Nick nach den Hunden gegeben, jetzt verstehe ich den wahren Hintergrund..


                  Dass ein außerhalb der EU reparierter Gegenstand mehr Wert ist und die Differenz zu verzollen ist leuchtet ein.

                  Bei einer Garantiereparatur/Reklamation sollte aber kein solcher Mehrwert entstehen, da ja der "Garantiefall" ja per definitionem bedeutet, dass der Gegenstand eine versprochenen und bereits bezahlte Eigenschaft ("kann das und das so und so lange" etc.) nicht besitzt. Mit der Reparatur wird also der Wert, der bereits verzollt wurde, wieder hergestellt.

                  So hat es mir mal ein Zöllner erklärt, nach dem ich es falsch gemacht hatte (delaminierten Schlafsack einfach direkt in die USA geschickt, Ersatzschlafsack musste dann natürlich erneut importiert werden).

                  Ich hätte den Schlafsack beim Zoll vorführen können, der Rücksendezweck wäre dokumentiert worden (Rücksendung von Waren, deren Beschaffenheit nicht der versprochenen entspricht) und das Paket versiegelt. Dann zur Post, und beim erneuten Import des reparierten Gegenstands oder eines Ersatzes fällt kein erneuter Zoll an.
                  Zuletzt geändert von Sarekmaniac; 18.06.2016, 08:26.
                  Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
                  (@neural_meduza)

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                  • Ditschi
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                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 12345
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                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                    Zitat Sarekmaniac:
                    Bei einer Garantiereparatur/Reklamation sollte aber kein solcher Mehrwert entstehen, da ja der "Garantiefall" ja per definitionem bedeutet, dass der Gegenstand eine versprochenen und bereits bezahlte Eigenschaft ("kann das und das so und so lange" etc.) nicht besitzt. Mit der Reparatur wird also der Wert, der bereits verzollt wurde, wieder hergestellt.
                    Yepp, so habe ich borderli auch verstanden. Denn was sagt die Zollfachfrau mit den Borderline- Collies dazu:

                    Bei einer nachgewiesenen Garantiereparatur fallen grundsätzlich keine Einfuhrabgaben an
                    Ditschi

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                    • Borderli
                      Fuchs
                      • 08.02.2009
                      • 1734
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                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                      Hach, es tut gut, wenn man verstanden wird.
                      Sarekmaniac und Ditschi, ihr habt es genau auf den Punkt gebracht.

                      Ähm, den Nick habe ich mir tatsächlich nach meinen Hunden gegeben. Die andere Auslegung fiel mir erst später auf...

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                      • Tie_Fish
                        Alter Hase
                        • 03.01.2008
                        • 3550
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                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                        Zitat von Borderli Beitrag anzeigen
                        Hach, es tut gut, wenn man verstanden wird.
                        Sarekmaniac und Ditschi, ihr habt es genau auf den Punkt gebracht.
                        Gibt's dazu einen Paragraphen, den man zücken kann, wenn man beim Zoll vorstellig werden und das entsprechende Gegenüber ist nicht ganz so gut informiert wie wir jetzt?

                        Wir fliegen meist unter der Zollfreigrenze, aber einmal haben wir eine Garantie falsch abgewickelt und hatten offenbar Glück, dass beim "Neuimport" kein Zoll und nix berechnet wurde. Beim nächsten Mal will ich das gleich richtig angehen, von daher hilft diese Info hier ungemein.
                        Grüße, Tie »

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                        • Borderli
                          Fuchs
                          • 08.02.2009
                          • 1734
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                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                          Ja, aber den habe ich hier daheim nicht vorrätig. Ich schaue am Montag mal in die schlauen Bücher - sollte ich nicht daran denken, erinnere mich bitte daran.

                          Obwohl - der UZK (Zollkodex der Union) ist ja im Internet. Ich habe gerade mal geschaut: Artikel 260 UZK besagt:
                          Artikel 260
                          Kostenlos ausgebesserte Waren
                          (1) Wird den Zollbehörden nachgewiesen, dass die Waren
                          entweder aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungspflicht
                          oder wegen eines Fabrikations- oder Materialfehlers
                          kostenlos ausgebessert wurden, so ist eine vollständige
                          Befreiung von den Einfuhrabgaben zu gewähren.
                          (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Fabrikations-
                          oder Materialfehler bereits bei der ersten Überlassung der
                          Waren zum zollrechtlich freien Verkehr berücksichtigt worden
                          ist
                          Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...01:0101:DE:PDF

                          Achtung: Es reicht nicht aus, einfach zum Zollamt zu gehen, und zu sagen "Ich habe da eine Garantiereparatur, ich zahle nichts". Das ganze Prozedere läuft, wie schon erwähnt, unter dem Begriff "Passive Veredelung". Diese ist als ein so genanntes "Besonders Zollverfahren" bewilligungsabhängig. Diese Bewilligung kann vereinfacht oder auch mit förmlich (also mit Vordrucken und Stempel und Prüfungen und so) erteilt werden. Bei Ausbesserungsfällen (also auch bei Garantiereparatur) kann sie vereinfacht erteilt werden, mit Annahme der Zollanmeldung. Wie das am sinnvollsten gemacht wird, wissen die Kollegen vor Ort am Zollamt besser als ich. Am besten schon vor der Rücksendung der defekten Ware beim Zollamt anrufen und fragen, was man tun soll. Oder, falls man viel Zeit und Geduld hat, das Infocenter anrufen.
                          Infocenter Zoll

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                          • Tie_Fish
                            Alter Hase
                            • 03.01.2008
                            • 3550
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                            Zitat von Borderli Beitrag anzeigen
                            Wie das am sinnvollsten gemacht wird, wissen die Kollegen vor Ort am Zollamt besser als ich. Am besten schon vor der Rücksendung der defekten Ware beim Zollamt anrufen und fragen, was man tun soll. Oder, falls man viel Zeit und Geduld hat, das Infocenter anrufen.
                            Infocenter Zoll
                            Super, danke!

                            Klar, so hatte ich das vorher auch schon verstanden und so hätte ich das auch jetzt gemacht: Angerufen und/oder direkt zum Zollamt mit der defekten Ware tippeln und die Stempel holen und dann Ware zurücksenden.
                            Grüße, Tie »

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                            • khyal
                              Lebt im Forum
                              • 02.05.2007
                              • 8195
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                              Zitat von Borderli Beitrag anzeigen
                              ....Bei einer nachgewiesenen Garantiereparatur fallen grundsätzlich keine Einfuhrabgaben an. ...
                              Ist ja schoen, wenn das rechtlich so ist, nur schade, dass es anscheinend die meisten Zoellner nicht wissen..

                              Ich hatte auch eine andere Auskunft vom Zoll bekommen, als ich genau das wegen einer Garantie-Rep in der Schweiz ausgecheckt habe...

                              Auch bei (Aus)Tausch von 2 Kanusitzen sollte Zoll usw faellig werden...

                              Irgendwie fand ich solche Sachen in Afrika einfacher, als ich mal z.B. mal div Motorrad-Ersatzteile nachTunesien geschickt bekam, musste ich nur beim Zoll am Flughafen die alten defekten Teile abgeben (die wollte ich ja eh nicht in der Sahara spazieren fahren) und bekam die Neuen zollfrei...
                              www.terranonna.de

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                              • Ultraheavy
                                Alter Hase
                                • 06.02.2013
                                • 3186
                                • Privat

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                                #35
                                AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                                OT: Freue mich, wenn ich das so lese, daß ich EU-Member bin.
                                Hatte schon mal wegen eines Werkzeugkoffers einen mehrstündigen Aufenthalt an der Grenze zu Österreich, bis das Carnet de Passage erteilt wurde
                                Tja und die Briten werden sich noch wundern
                                Ich glaub, ich schlaf am Stock

                                Kommentar

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