Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

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  • TanteElfriede
    Moderator
    Lebt im Forum
    • 15.11.2010
    • 6442
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    • Meine Reisen

    Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    Heute wieder was lustiges über das deutsche Zollrecht gelernt.

    Was war passiert? Ich habe ein technisches Gerät in China gekauft. Ordnungsgemäß bei der Einfuhr verzollt. Nun "starb" dieses Gerät relativ schnell. Ich nahm Kontakt mit dem Lieferanten auf. Eine Reparatur auf Garantie wurde vereinbart.

    Also Ware zurück nach China. Reparatur durchgeführt. Ware zurück nach Deutschland. Und ich war wieder beim Zoll.

    Ich wähnte mich auf der sicheren Seite. Denn, ich hatte sowohl den Beleg über die Verzollung bei der Einfuhr, als auch den Beleg über die Zolldeklaration bei der Rücksendung nach China. Inklusive des Schriftwechsels bezüglich der Garantie Abwicklung.

    Was ich nun gelernt habe ist, dass ich die "Veredelung" verzollen müsste (müsste, weil man mich so hat ziehen lassen). Sprich der Zoll sagt: Das Gerät war ja "Schrott" als ich es zurück gesendet habe, kam aber heil wieder. Die Differenz zwischen "Schrott" und heil müsste ich verzollen. Und zwar unabhängig davon, dass es auf Garantie behoben wurde.

    Ist sicher eine Art die Dinge zu sehen, aber bestimmt nicht meine.

    Da hier im Forum viel in China gekauft wird dachte ich der Hinweis kann nicht Schaden. Denn am Ende kann dieser Vorgang zur zweiten Komplett Verzollung führen. Da zwischen Schrott und heil letztlich der Neuwert als Zollwert liegt.

  • Borderli
    Fuchs
    • 08.02.2009
    • 1734
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    Naja, das ist nicht neu, und ist auch nicht deutsches Zollrecht, zumindest nicht mehr seit den späten 1980er Jahren. Das was du beschreibst, nennt sich "Passive Veredelung", und ist im Zollkodex der Union (seit 1.5.16), davor im Zollkodex und davor in einer anderen EU-Verordnung geregelt (wie diese hieß, ist mir entfallen...).

    Vereinfacht ausgedrückt:
    Man hat hier eine Ware, die sich im freien Verkehr der Union befindet. Sie ist also entweder hier hergestellt, oder sie wurde importiert und verzollt (oder zollfrei belassen, weil eine Wertgrenze unterschritten wurde). Diese will man in einem Nicht-EU-Land, sagen wir in China, be- oder verarbeiten lassen. Eine Reparatur, egal ob auf Garantie oder nicht, fällt auch unter den Begriff der "Veredelung", genau wie seit dem 1.5.16 die Zerstörung von Waren.

    "Passive Veredelung" bedeutet im Gegensatz zur "Aktiven Veredelung", dass die Veredelungsvorgänge nicht im Zollgebiet der EU stattfinden, sondern außerhalb.

    Kommt jetzt die be- oder verarbeitete, oder hier die reparierte Ware wieder in die EU, muss sie erneut den "Einfuhrprozess" durchlaufen wie jede andere Ware auch. Der einzige Unterschied ist, dass man, wenn alles richtig abgewickelt wurde, nur auf die Reparaturkosten Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlt, nicht auf die gesamte Ware. Bei einer nachgewiesenen Garantiereparatur fallen grundsätzlich keine Einfuhrabgaben an.

    Im echten Zöllnerleben ist das ganze noch etwas komplizierter und würde hier den Rahmen sprengen.
    Bei Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern, wie auch bei deren Ausfuhr, haben wir vom Zoll ganz gerne die Finger drauf. Da wird nämlich ganz viel Unfug gemacht...

    Wer viel Zeit und gute Nerven hat, kann das auch auf www.zoll.de nachlesen. Aber Achtung, die Informationen geben noch die Rechtslage vor dem 1.5.2016 wieder. Die Seiten werden derzeit überarbeitet. Ob sie dadurch für den Laien (also für jemanden, der nicht tagtäglich mit der Materie zu tun hat) besser verständlich werden, lasse ich mal offen...

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    • TanteElfriede
      Moderator
      Lebt im Forum
      • 15.11.2010
      • 6442
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

      ..OK, dann gab es das schon länger. Wichtig war mir der Hinweis, dass es so laufen kann (bzw. ja so laufen wird).

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      • nimrodxx
        Fuchs
        • 10.03.2009
        • 1662
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

        Zitat von TanteElfriede Beitrag anzeigen
        Die Differenz zwischen "Schrott" und heil müsste ich verzollen. Und zwar unabhängig davon, dass es auf Garantie behoben wurde.
        Zitat von Borderli Beitrag anzeigen
        Bei einer nachgewiesenen Garantiereparatur fallen grundsätzlich keine Einfuhrabgaben an.
        Hier erkenne ich eine kleine Differenz in den Aussagen

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        • TanteElfriede
          Moderator
          Lebt im Forum
          • 15.11.2010
          • 6442
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

          ...mir wurde gesagt ich dürfte "aus Kulanz" gehen, müsste aber eigentlich zahlen.. und es war ein nachgewiesener Garantie Fall (die Unterlagen wurden auch einbehalten).

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          • Borderli
            Fuchs
            • 08.02.2009
            • 1734
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

            Manchmal ist es - wenn man es aus der Sichtweise der Fachaufsicht betrachtet - schon lustig, wie sich ein Zöllner gegenüber einem Wirtschaftsbeteiligten äußert... Den Tatbestand der "Kulanz" kennt das Zollrecht nicht. Aber egal - du hast deine Ware, musstest nichts bezahlen, und hattest keinen großen Papierkrieg.

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            • TanteElfriede
              Moderator
              Lebt im Forum
              • 15.11.2010
              • 6442
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              • Meine Reisen

              #7
              AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

              ...ich sag ja auch nichts böses. Wichtig war mir nur das - für mich neu - erlangte Wissen über den Umstand der Veredelung und den daraus resultierenden Zoll Gebühren zu teilen.. das kann ja ggf. den einen oder anderen vor einer Überraschung retten.

              Ganz konkret hatte ich den Kollegen dort noch auf einen möglichen Austritt von GB aus der EU und einem dann erfolgenden Batterie Wechsel bei einem PLB dort angesprochen. Auch in den Fall würde wohl dann so eine Veredelung vorliegen. Wie hoch der Wert eines PLB ohne Batterie und einem mit dann sein würde und wie das dann berechnet wird?

              Ich würde ja meinen es sei der Preis des Batterie Tausches (also Batterie, Arbeitslohn plus Versand) zu verzollen. Aber bei ihm klang es so, als ob auch dort der Ansatz vorher wertlos, danach Neupreis möglich wäre.

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              • Borderli
                Fuchs
                • 08.02.2009
                • 1734
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                Naja, warten wir erst einmal ab, wie sich die Briten entscheiden. Und wie es dann weitergeht.
                Wäre schon lästig, wenn ich meine Schottland-Reisemitbringsel irgendwann verzollen müsste. Roter Ausgang am Flughafen und so.

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                • TeilzeitAbenteurer
                  Fuchs
                  • 31.10.2012
                  • 1410
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                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                  OT: Da musst du dir wohl gar nicht so viele Sorgen machen. Die Schotten sind ja immerhin ausgewiesene Fans der EU. Falls die Briten tatsächlich austreten, sind sie die Schotten wahrscheinlich los, bevor sie aus der EU heraus sind und die Schotten bleiben drin

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                  • Borderli
                    Fuchs
                    • 08.02.2009
                    • 1734
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                    Auch OT: Ms Sturgeon hat ja schon angekündigt, im Falle des Brexit ein erneutes Referendum zur Unabhängigkeit Schottlands zu fordern. Es könnte kompliziert werden...

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                    • Ditschi
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 20.07.2009
                      • 12345
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                      Danke, borderli. Wieder was gelernt zum Zollrecht. ( Ach, was sind fachkundige Antworten wohltuend).
                      Ditschi

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                      • Mittagsfrost
                        Erfahren
                        • 11.04.2014
                        • 263
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                        #12
                        AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                        Als nicht auf die höhere Zollschule gegangener Normalbürger frage ich mich, woher diese Betrachtungsweise des Zolls kommt.

                        Ersteinfuhr: volle Gebühren/Steuern/Zoll, weil (ohne Überprüfung) angenommen wird, dass es kein Schrott ist.
                        Unverzügliche Ausfuhr wegen Defekt: plötzlich ist es Schrott. Müsste denn da keine Korrektur der ursprünglich falschen Gebühren/Steuern/Zoll-Berechnung durchgeführt werden, also eine Rückerstattung? Schließlich wurde ja Schrott eingeführt, aber gute Ware veranschlagt.

                        Aber ich befürchte, es gilt die bewährte Regel: Die Obrigkeit hat immer recht.
                        Bei Tieren reden wir von artgerechter Haltung, aber den Menschen pferchen wir in Städten zusammen.

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                        • Ditschi
                          Freak

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                          • 20.07.2009
                          • 12345
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                          #13
                          AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                          Zitat Mittagsfrost:
                          .......woher diese Betrachtungsweise des Zolls kommt.
                          Wessen Betrachtungsweise des Zolls? post 1 oder post 2 ?
                          Ditschi

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                          • Mittagsfrost
                            Erfahren
                            • 11.04.2014
                            • 263
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                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                            Die Betrachtungsweise der Zöllner vor Ort.
                            Bei Tieren reden wir von artgerechter Haltung, aber den Menschen pferchen wir in Städten zusammen.

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                            • Ditschi
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                              Liebt das Forum
                              • 20.07.2009
                              • 12345
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                              #15
                              AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                              Zitat Mittagsfrost:
                              Die Betrachtungsweise der Zöllner vor Ort.
                              Und mußte Tante Elfriede zahlen ( post 5) ? Und vor allem: hatte die Obrigkeit damit recht ( post 2)?

                              So ist das, Borderli.......

                              Ditschi

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                              • lanzelot72
                                Erfahren
                                • 17.12.2013
                                • 315
                                • Privat

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                                #16
                                AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                                Zitat von TanteElfriede Beitrag anzeigen
                                Ganz konkret hatte ich den Kollegen dort noch auf einen möglichen Austritt von GB aus der EU und einem dann erfolgenden Batterie Wechsel bei einem PLB dort angesprochen.
                                OT: Und warum sollte man den Batteriewechsel nicht einfach in D machen lassen ?

                                Griaßle !
                                Meine Beiträge sind das Produkt aus rein zufälligen persönlichen Einzelerfahrungen und einem sehr pragmatischen Weltbild !
                                http://hikker.eu

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                                • Borderli
                                  Fuchs
                                  • 08.02.2009
                                  • 1734
                                  • Privat

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                                  #17
                                  AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                                  Unverzügliche Ausfuhr wegen Defekt: plötzlich ist es Schrott. Müsste denn da keine Korrektur der ursprünglich falschen Gebühren/Steuern/Zoll-Berechnung durchgeführt werden, also eine Rückerstattung? Schließlich wurde ja Schrott eingeführt, aber gute Ware veranschlagt.
                                  Diese Möglichkeit gibt es durchaus. Nennt sich Erstattung und ist antragsabhängig. Und von diversen anderen Voraussetzungen. Man sehe mir aber bitte nach, dass ich mich an einem freien Tag nicht weiter mit dem Job befassen will.

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                                  • Mittagsfrost
                                    Erfahren
                                    • 11.04.2014
                                    • 263
                                    • Privat

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                                    #18
                                    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                                    Zitat von TanteElfriede Beitrag anzeigen
                                    Sprich der Zoll sagt: Das Gerät war ja "Schrott" als ich es zurück gesendet habe, kam aber heil wieder. Die Differenz zwischen "Schrott" und heil müsste ich verzollen. Und zwar unabhängig davon, dass es auf Garantie behoben wurde.

                                    Ist sicher eine Art die Dinge zu sehen, aber bestimmt nicht meine.
                                    Darauf bezog sich mein Beitrag. Da sind Zollbeamte vor Ort, die wohl starke Probleme mit dem logischen Denken haben und - im Gegensatz zu Borderli - wohl auch die eigenen Vorschriften nicht so recht kennen.
                                    Also muss sich der gemeine Steuerzahler selbst im Zollrecht weiterbilden und gegebenenfalls auch noch einen Juristen bemühen um zu seinem Recht zu kommen.

                                    Bitte seht mir meine nur mit Mühe unterdrückte Wut nach. Ich habe erst kürzlich wieder der netten Tante vom Zollamt kostenlosen Nachhilfeunterricht erteilen müssen
                                    Bei Tieren reden wir von artgerechter Haltung, aber den Menschen pferchen wir in Städten zusammen.

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                                    • Torres
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                                      Liebt das Forum
                                      • 16.08.2008
                                      • 30593
                                      • Privat

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                                      #19
                                      AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                                      @Mittagsfrost

                                      Bei Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern, wie auch bei deren Ausfuhr, haben wir vom Zoll ganz gerne die Finger drauf. Da wird nämlich ganz viel Unfug gemacht...
                                      Ich würde ja sagen, dass die Garantiereparaturen von Schrott plötzlich überproportional steigen würden, wenn auf den Wertgewinn kein Zoll erhoben würde.

                                      Ich finde diese Denke ziemlich logisch. Ist ja bei den Steuern ähnlich. Kaputtes Mopped gekauft, repariert, anschließend verkauft = die Differenz ist Gewinn und muss versteuert werden. Der Sonderfall ist hier bei der Zollsache ja nur, dass es sich um einen Garantiefall handelt und da wurde ja schon mitgeteilt, dass man sich das dann auf Antrag zurückerstatten lassen kann.
                                      Oha.
                                      (Norddeutsche Panikattacke)

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                                      • Ditschi
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                                        • 20.07.2009
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                                        #20
                                        AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

                                        Na ja, @ Mittagsfrost, dann schreib es auch so, wenn Du nur mal Luft ablassen willst.

                                        Tante Elfriede ist an einen Zöller geraten, der sowohl inhaltlich als auch vom Verfahren her ( Kulanz !?) Unfug verbreitete. Da kommt manchmal auch nicht alles an, was Unterricht und Lehrgänge an richtiger Handlungsweise vermitteln.

                                        Borderli ist von Fach und hat das in post 2 grade gerückt, nach meinem Verständnis absolut verständlich und inhaltlich stimmig.

                                        Wenn Du jetzt den bereits widerlegten Unfug aufgreifst, für bare Münze nimmst und Dich unnötig darüber ereiferst, dann hast Du entweder post 2 nicht gelesen oder nicht verstanden. Weder ist es so, wie es in post 1 steht, noch liegt erst recht nicht die " Obrigkeit" damit richtig.

                                        Ich habe nur mit Borderli gefühlt, denn es ist etwas zermürbend, wenn man etwas Richtiges in den Wind schreibt.

                                        Ditschi
                                        Zuletzt geändert von Ditschi; 17.06.2016, 19:17. Grund: Ergänzung

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