Heute wieder was lustiges über das deutsche Zollrecht gelernt.
Was war passiert? Ich habe ein technisches Gerät in China gekauft. Ordnungsgemäß bei der Einfuhr verzollt. Nun "starb" dieses Gerät relativ schnell. Ich nahm Kontakt mit dem Lieferanten auf. Eine Reparatur auf Garantie wurde vereinbart.
Also Ware zurück nach China. Reparatur durchgeführt. Ware zurück nach Deutschland. Und ich war wieder beim Zoll.
Ich wähnte mich auf der sicheren Seite. Denn, ich hatte sowohl den Beleg über die Verzollung bei der Einfuhr, als auch den Beleg über die Zolldeklaration bei der Rücksendung nach China. Inklusive des Schriftwechsels bezüglich der Garantie Abwicklung.
Was ich nun gelernt habe ist, dass ich die "Veredelung" verzollen müsste (müsste, weil man mich so hat ziehen lassen). Sprich der Zoll sagt: Das Gerät war ja "Schrott" als ich es zurück gesendet habe, kam aber heil wieder. Die Differenz zwischen "Schrott" und heil müsste ich verzollen. Und zwar unabhängig davon, dass es auf Garantie behoben wurde.
Ist sicher eine Art die Dinge zu sehen, aber bestimmt nicht meine.
Da hier im Forum viel in China gekauft wird dachte ich der Hinweis kann nicht Schaden. Denn am Ende kann dieser Vorgang zur zweiten Komplett Verzollung führen. Da zwischen Schrott und heil letztlich der Neuwert als Zollwert liegt.
Was war passiert? Ich habe ein technisches Gerät in China gekauft. Ordnungsgemäß bei der Einfuhr verzollt. Nun "starb" dieses Gerät relativ schnell. Ich nahm Kontakt mit dem Lieferanten auf. Eine Reparatur auf Garantie wurde vereinbart.
Also Ware zurück nach China. Reparatur durchgeführt. Ware zurück nach Deutschland. Und ich war wieder beim Zoll.
Ich wähnte mich auf der sicheren Seite. Denn, ich hatte sowohl den Beleg über die Verzollung bei der Einfuhr, als auch den Beleg über die Zolldeklaration bei der Rücksendung nach China. Inklusive des Schriftwechsels bezüglich der Garantie Abwicklung.
Was ich nun gelernt habe ist, dass ich die "Veredelung" verzollen müsste (müsste, weil man mich so hat ziehen lassen). Sprich der Zoll sagt: Das Gerät war ja "Schrott" als ich es zurück gesendet habe, kam aber heil wieder. Die Differenz zwischen "Schrott" und heil müsste ich verzollen. Und zwar unabhängig davon, dass es auf Garantie behoben wurde.
Ist sicher eine Art die Dinge zu sehen, aber bestimmt nicht meine.
Da hier im Forum viel in China gekauft wird dachte ich der Hinweis kann nicht Schaden. Denn am Ende kann dieser Vorgang zur zweiten Komplett Verzollung führen. Da zwischen Schrott und heil letztlich der Neuwert als Zollwert liegt.
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