Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

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  • Orangeday
    Erfahren
    • 17.03.2016
    • 137
    • Privat

    • Meine Reisen

    Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

    Gibt es eigentlich einen Unterschied bezüglich der Strafen, abhängig davon, ob man im Biwak oder im Zelt schläft?
    In den meisten Ländern, in denen ich gerne mal wandern gehen würde, ist das Wildcampen ausdrücklich verboten. Ich frage mich allerdings, ob ein Biwaksack unbedingt als Campen zählt? Als ich mal in Italien war, lagen unzählige Obdachlose in Schlafsäcken in der Stadt. Keiner wurde dafür belangt. Angenommen ich würde das machen und ein Polizist würde mich erwischen, könnte er mir dann eine Strafe auferlegen?

  • MaxD

    Lebt im Forum
    • 28.11.2014
    • 8914
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

    Du bist gerade dabei, Pandoras rostige Büchse zu öffnen...

    Das würde hier schon eingehend diskutiert.

    1

    2
    ministry of silly hikes

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    • Ditschi
      Freak

      Liebt das Forum
      • 20.07.2009
      • 12345
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

      In D gilt Biwakieren -- also das Schlafen ohne Zelt-- nicht als Zelten ( Wildcampen) und ist folglich zumeist in den Landesgesetzen nicht verboten.
      Zumeist schreibe ich deshalb, weil in den speziellen Vorschriften für Naturschutzgebiete oft auch das Biwakieren verboten ist.
      Für die Geldbußen gibt es Bußgeldkataloge, die hier mal jemand verlinkt hatte. Die habe ich im Moment nicht parat.
      Üblicherweise verweisen wir in diesen Fragen auf die gute Zusammenstellung bei Vivelranger / Outdoorrecht:
      http://www.vivalranger.com/index.php...ender-teil-iii
      Schaue Dir auch Teil I und II an.
      Ditschi
      Zuletzt geändert von Ditschi; 31.03.2016, 07:26. Grund: Ergänzung

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      • Mus
        Freak

        Vorstand
        Liebt das Forum
        • 13.08.2011
        • 13116
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
        In D gilt Biwakieren -- also das Schlafen ohne Zelt-- nicht als Zelten ( Wildcampen) und ist folglich zumeist in den Landesgesetzen nicht verboten.
        Es gibt aber auch Bundesländer, die verbieten nachts auch das Sitzen und Liegen auf dem Boden.

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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 12345
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

          Zitat Mus:
          Es gibt aber auch Bundesländer, die verbieten nachts auch das Sitzen und Liegen auf dem Boden.
          Zeige bitte mal. 16 Bundesländer jetzt daraufhin durchzugehen, ist mühselig. Mir ist das so nicht bekannt.
          Ditschi

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          • Dogmann
            Fuchs
            • 27.09.2015
            • 1022
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

            Generell kann ich sagen, wenn man mich wirklich entdeckt hat, war man solange ich mit Tarp unterwegs war , irgendwie immer verständlicher! Hat man das Zelt aufgeschlagen sieht das immer so entgültig aus! Aber letzendlich kommt es immer darauf an, wer entdeckt einen, wie ist das zusammen treffen? Dummerweise haben wir mal mitten in einer Jagt übernachtet, ein Jäger kam zu uns und sagte, verzichtet bitte aufs Frühstück, es ist hier gleich Betrieb und haltet erstmal jene Richtung kurz ein.
            Wenns immer so abgeht, ist es ja prima.
            Richtig wohl fühle ich mich nur draußen !

            Kommentar


            • markrü
              Alter Hase
              • 22.10.2007
              • 3336
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

              Zitat von Mus Beitrag anzeigen
              Es gibt aber auch Bundesländer, die verbieten nachts auch das Sitzen und Liegen auf dem Boden.
              Oh Gott, wie soll man denn dann sonst schlafen?!?
              Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
              Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

              Kommentar


              • Waldwichtel
                Fuchs
                • 26.08.2006
                • 1052
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                Üblicherweise verweisen wir in diesen Fragen auf die gute Zusammenstellung bei Vivelranger / Outdoorrecht:
                http://www.vivalranger.com/index.php...ender-teil-iii
                Schaue Dir auch Teil I und II an.
                Ditschi
                Diesen Text von diesem "Vivalranger" würde ich ganz schnell vergessen, da steht zuviel Unsinn drin.

                Nur ein Beispiel:

                Bayern: "Es besteht kein bußgeldbewehrtes Zeltverbot in der freien Natur nach dem BayNatSchG."

                Die Bayern sehen das natürlich gänzlich anders:
                Das Aufstellen und Bewohnen von Zelten oder Wohnwagen in der freien Natur außerhalb behördlich genehmigter Zelt- oder Campingplätze ist mehr als nur ein „normales Betreten“ und wird daher nicht vom Betretungsrecht gedeckt; dafür ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten erforderlich. Dies gilt auch für das Entzünden und Betreiben offener Feuer als Kochstelle oder Lagerfeuer. Darunter fallen sowohl offene Feuerstätten (z.B. Grillgeräte) als auch unverwahrtes Feuer (d.h. Feuer, das nicht in einer offenen Feuerstätte, sondern z.B. in einer Feuerstelle am Boden oder in einer dafür hergestellten Bodenmulde betrieben wird).

                Und beim Aufstellen von mehr als 3 Zelten gilt das als Errichten eines Campingplatzes und Bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Gemeinde.

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                • sompio

                  Erfahren
                  • 25.04.2013
                  • 284
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

                  Wo steht denn im bayerischen Naturschutzgesetz ein bußgeldbewehrtes Zeltverbot?

                  Vivalranger schreibt m. E. völlig zutreffend:
                  "Wichtig: Selbst wenn in den jeweiligen Gesetzen das Zelten nicht ausdrücklich verboten ist, ist es nach einhelliger Auffassung dennoch nicht vom jeweiligen Betretensrecht gedeckt und bedarf der Erlaubnis des Eigentümers. Lediglich das Bußgeld entfällt."

                  Kommentar


                  • Markus K.
                    Lebt im Forum
                    • 21.02.2005
                    • 7452
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

                    So, so Waldwichtel. Dir sind also die unterschiedlichen Begrifflichkeiten von "Lagern" und "Bewohnen" nicht so ganz geläufig, was?
                    "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                    -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                    • Hapi
                      Erfahren
                      • 22.09.2015
                      • 426
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

                      zu #8: Zelte und Wohnwagen haben m. E. nichts mit einem Biwak zu tun. Sollte demnach unter "normales Betreten" fallen. Ansonsten wäre ja ein Nickerchen auf der Picknickdecke bereits genehmigungspflichtig
                      Look deep into nature and you will understand everything better (A. Einstein)

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                      • Ditschi
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 20.07.2009
                        • 12345
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

                        Zitat Waldwichtel:
                        Diesen Text von diesem "Vivalranger" würde ich ganz schnell vergessen, da steht zuviel Unsinn drin.
                        Es ist m.E. der einzig kompetente Text in net zu dem Thema, belegt mit Fußnoten, soweit es Kommentare und Rechtsprechung gibt. Auch der Autor, der da unter einem Pseudonym schreibt, ist qualifiziert wie kein Zweiter und hat eine sauber begründete Fleißarbeit abgeliefert. Übrigens habe ich das Umweltministerium in Bayern ja mal angeschrieben, als ich -- vor Vivelranger-Zeiten-- kein Verbot des Wildcampens in Bayern fand ( Ausnahme Wald) und bestätigt bekommen, daß Wildcampen in Bayern nicht bußgeldbewehrt ist. Das Antwortschreiben ist irgendwo in den Tiefen des Forums zu finden.
                        Ditschi
                        Zuletzt geändert von Ditschi; 31.03.2016, 16:36. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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                        • Orangeday
                          Erfahren
                          • 17.03.2016
                          • 137
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                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

                          schade, dass es darin nur um deutschland geht, da habe ich leider erstmal keine tour geplant

                          Kommentar


                          • peter-hoehle
                            Lebt im Forum
                            • 18.01.2008
                            • 5175
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

                            Zitat von Orangeday Beitrag anzeigen
                            ...In den meisten Ländern, in denen ich gerne mal wandern gehen würde, ist das Wildcampen ausdrücklich verboten...
                            schade, dass es darin nur um deutschland geht
                            Dann sag doch mal wo du wandern willst.

                            Gruß Peter
                            Wir reis(t)en um die Welt, und verleb(t)en unser Geld.
                            Wer sich auf Patagonien einlässt, muss mit Allem rechnen, auch mit dem Schönsten.

                            Kommentar


                            • Orangeday
                              Erfahren
                              • 17.03.2016
                              • 137
                              • Privat

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                              #15
                              AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

                              sorry, das hätte ich natürlich gleich sagen sollen.
                              Vor allem erstmal Italien und Spanien

                              Kommentar


                              • Itchy ST
                                Fuchs
                                • 10.06.2009
                                • 1174
                                • Privat

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                                #16
                                AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

                                Und wo genauer in Italien und Spanien?

                                Kommentar


                                • Orangeday
                                  Erfahren
                                  • 17.03.2016
                                  • 137
                                  • Privat

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                                  #17
                                  AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

                                  In Italien in Venedig, Rom, Neapel und Sizilien
                                  und in Spanien Teneriffa, Cran Canaria, Fuerteventura und Lanzarote

                                  Kommentar


                                  • Mus
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                                    • 13.08.2011
                                    • 13116
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                                    #18
                                    AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

                                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                    Zitat Mus:

                                    Zeige bitte mal. 16 Bundesländer jetzt daraufhin durchzugehen, ist mühselig. Mir ist das so nicht bekannt.
                                    Ditschi
                                    Ich weiß es nicht mehr genau, nur dass ich eine entsprechende Stelle gelesen hatte (auf einer offiziellen Seite) und mir deshalb fast die Augen rausgefallen wären, weil ich mir überlegt hatte, wie das wohl wäre mit den Kindern eine Nachtwanderung zu machen und sich zwischendurch noch nicht mal hinsetzten zu dürfen.
                                    Kann sein, dass es Hessen war.

                                    Kommentar


                                    • Ditschi
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                                      #19
                                      AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

                                      @ Mus, kann es sein, daß Du da im Gedächtnis etwas verwechselst mit den nächtlichen Wegegeboten ( Waldbetretungsverboten abseits von Wegen) ) in Hessen und Schleswig- Holstein?
                                      Ditschi

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                                      • Mus
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                                        #20
                                        AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

                                        Ich bin auch gerade am Überlegen, wo ich da was gelesen haben könnte. Ich bin mir sicher, dass es explizit um "auf dem Boden niederlassen" ging, aber ich finde jetzt auch nichts mehr. Vielleicht war es ja auch nur ein wieder verworfener Entwurf des neuen Waldgesetztes.

                                        OT: Aber ich weiß jetzt, dass ich in Hessen den Wald sowieso nicht mehr gemeinsam mit meinen Kindern betreten darf. Das steht nämlich immer ausdrücklich "zum Zwecke der Erholung"

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