Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

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  • chinook
    Fuchs
    • 27.04.2005
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    • Meine Reisen

    #21
    AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

    Völlig unabhängig von der jeweiligen Rechtslage: Wenn ich irgendwo draußen unterwegs bin, dann verhalte ich mich ab der beginnenden Dämmerung sehr unauffällig, identifiziere einen schlecht einsehbaren Ort und lege mich dann dort einfach hin.
    Nie Zelt, ich verhalte mich auch fast unhörbar.
    Zudem hat meine Ausrüstung nur gedeckte Farben. Bis her hat mich noch nie jemand entdecken können und ich habe da auch keine Sorgen.
    Ich hinterlasse nichts, geh spät schlafen und stehe sehr früh auf.

    In Nationalparks (Canarische Inseln z.B.) würde ich aber auch das nicht machen. Da gibt es andere Wege.


    -chinoook
    Realität ist ein Problem von Leuten, die nicht mit Alkohol umgehen können.

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    • sompio

      Erfahren
      • 25.04.2013
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      • Meine Reisen

      #22
      AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

      Zitat von chinook Beitrag anzeigen
      Bis her hat mich noch nie jemand entdecken können und ich habe da auch keine Sorgen.
      So so, noch nie...

      OT: Könnte ein Mod das vielleicht mit dem verlinkten Faden zusammenführen, denn die Überschneidungen sind doch ganz erheblich und die Wiederauffindbarkeit ist dann m. E. besser.

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      • Abt
        Lebt im Forum
        • 26.04.2010
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        #23
        AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

        chinook hat's doch am 1.4. geschrieben.
        Und wer sich so unauffällig verhält, ruft natürlich dann doppelten Verdacht hervor.
        Aber vielleicht verrät er uns, wie er doch entdeckt wurde.

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        • Abt
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          #24
          AW: Rechtslage: Biwak / Zelten in der Natur

          Zitat von Orangeday Beitrag anzeigen
          Gibt es eigentlich einen Unterschied bezüglich der Strafen, abhängig davon, ob man im Biwak oder im Zelt schläft?
          In den meisten Ländern, in denen ich gerne mal wandern gehen würde, ist das Wildcampen ausdrücklich verboten. Ich frage mich allerdings, ob ein Biwaksack unbedingt als Campen zählt? Als ich mal in Italien war, lagen unzählige Obdachlose in Schlafsäcken in der Stadt. Keiner wurde dafür belangt. Angenommen ich würde das machen und ein Polizist würde mich erwischen, könnte er mir dann eine Strafe auferlegen?
          Also es gibt da wohl einen Unterschied. Und der scheint zumindest in den Bundesländern in D auch anders oder gar nicht geahndet zu werden.
          http://www.wildcamper.de/zelte/wild-zelten

          Siehe auch mal unter Boofen nach, also das biwakieren im Elbsandsteingebirge an den dafür vorgesehenen Plätzen. Da würdest du mit Zelt zumindest angemahnt abzubauen.
          Die Tschechen haben das wort Lagern dafür.
          Zuletzt geändert von Abt; 10.04.2016, 10:49.

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