AW: Radwege - wie und wie nicht
@Ditschi: Ich bin jetzt auch ein Stück weit fassungslos.
Irgendwie scheint der Blick durch die Windschutzscheibe auch an einem ansonsten angenehm ruhigen und sachlichen Juristen irgendwelche unguten Veränderungen vorzunehmen.
Es beginnt hier schon mal mit der Terminologie.
Hier nur mal beispielhaft aus Bayern:
Der Radfahrer fährt also ohnehin auf der "Straße".
Es ist wohl unstreitig, dass sich aus der Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht ein Fahrbahnverbot nur dann ergeben kann, wenn der zu benutzende Sonderweg unzweifelhaft Bestandteil der gleichen Straße ist. Ist dies nicht der Fall dann ist das blaue Schild bestenfalls ein netter Hinweis (und bedeutet andererseits, dass hier Kfz nichts verloren haben, was diese uU nicht wirklich interessiert, wie ich schon mehrmals feststellen konnte).
Die Minimalanforderungen an Radwege ergeben sich aus der VwV-StVO. Sofern diese in den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden überhaupt bekannt sein sollte (die täglich im öffentlichen Verkehrsraum zu bewundernden Sonderlichkeiten bieten Anlass, daran zu zweifeln) scheint sie nicht mehr Wirkung zu erzeugen als ein müdes Achselzucken der Adressaten.
Die Arroganz, einerseits zu fordern, langsame Radfahrer mögen einem nicht im Wege sein, andererseits dem Radfahrer aber abzuverlangen abzusteigen und zu schieben macht mich nur fassungslos. Ist der MIV ein besserer Verkehr? Gibt es ein Kastenwesen im Straßenverkehr? Die StVO zumindest gibt das nicht her.
Wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, dann zumeist nicht zum Müßiggang sondern weil ich ein wahrhaftiges Verkehrsbedürfnis habe. Sei es, dass ich zum Dienst muss oder von diesem wieder nach Hause will. Ist dieses Ansinnen mehr wert wenn ich mit einem Kfz unterwegs bin? (Gründe nicht mit dem Pkw in die Münchner Innenstadt zu fahren gibt es übrigens zahlreiche. Will ich legal parken brauche ich mit Anfahrt und Parkplatzsuche in etwa die gleiche Zeit wie mit dem Fahrrad.)
Und zu dem immer wieder dargebrachten Sermon vom "gefährlichen Auto":
Die Dinger sind - man darf mir glauben - maximal harmlos. Die beissen nicht, man kann sich gefahrlos unter sie legen, an ihnen vorbeigehen etc.
Gefahrlich sind sie erst dann, wenn sie in Betrieb genommen werden. Der Kraftfahrer in seinem ungehemmten Vorwärtsdrang ist das Problem! Von diesem geht die Gefahr aus und hier gilt es Maßnahmen zu ergreifen!
Ich sehe es verdammt noch mal nicht ein auf irgendwelche fragwürdigen (und nur in ganz wenigen Fällen rechtskonformen) Wegelchen gezwungen zu werden, nur weil Trollo sein Testosteron und seine PS nicht im Griff hat.
Genug für den Moment ...
@Ditschi: Ich bin jetzt auch ein Stück weit fassungslos.
Irgendwie scheint der Blick durch die Windschutzscheibe auch an einem ansonsten angenehm ruhigen und sachlichen Juristen irgendwelche unguten Veränderungen vorzunehmen.
Es beginnt hier schon mal mit der Terminologie.
Hier nur mal beispielhaft aus Bayern:
Zitat von BayStrWG
Es ist wohl unstreitig, dass sich aus der Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht ein Fahrbahnverbot nur dann ergeben kann, wenn der zu benutzende Sonderweg unzweifelhaft Bestandteil der gleichen Straße ist. Ist dies nicht der Fall dann ist das blaue Schild bestenfalls ein netter Hinweis (und bedeutet andererseits, dass hier Kfz nichts verloren haben, was diese uU nicht wirklich interessiert, wie ich schon mehrmals feststellen konnte).
Die Minimalanforderungen an Radwege ergeben sich aus der VwV-StVO. Sofern diese in den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden überhaupt bekannt sein sollte (die täglich im öffentlichen Verkehrsraum zu bewundernden Sonderlichkeiten bieten Anlass, daran zu zweifeln) scheint sie nicht mehr Wirkung zu erzeugen als ein müdes Achselzucken der Adressaten.
Die Arroganz, einerseits zu fordern, langsame Radfahrer mögen einem nicht im Wege sein, andererseits dem Radfahrer aber abzuverlangen abzusteigen und zu schieben macht mich nur fassungslos. Ist der MIV ein besserer Verkehr? Gibt es ein Kastenwesen im Straßenverkehr? Die StVO zumindest gibt das nicht her.
Wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, dann zumeist nicht zum Müßiggang sondern weil ich ein wahrhaftiges Verkehrsbedürfnis habe. Sei es, dass ich zum Dienst muss oder von diesem wieder nach Hause will. Ist dieses Ansinnen mehr wert wenn ich mit einem Kfz unterwegs bin? (Gründe nicht mit dem Pkw in die Münchner Innenstadt zu fahren gibt es übrigens zahlreiche. Will ich legal parken brauche ich mit Anfahrt und Parkplatzsuche in etwa die gleiche Zeit wie mit dem Fahrrad.)
Und zu dem immer wieder dargebrachten Sermon vom "gefährlichen Auto":
Die Dinger sind - man darf mir glauben - maximal harmlos. Die beissen nicht, man kann sich gefahrlos unter sie legen, an ihnen vorbeigehen etc.
Gefahrlich sind sie erst dann, wenn sie in Betrieb genommen werden. Der Kraftfahrer in seinem ungehemmten Vorwärtsdrang ist das Problem! Von diesem geht die Gefahr aus und hier gilt es Maßnahmen zu ergreifen!
Ich sehe es verdammt noch mal nicht ein auf irgendwelche fragwürdigen (und nur in ganz wenigen Fällen rechtskonformen) Wegelchen gezwungen zu werden, nur weil Trollo sein Testosteron und seine PS nicht im Griff hat.
Genug für den Moment ...
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