Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

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  • Tie_Fish
    Alter Hase
    • 03.01.2008
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    Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

    Da bin ich mal wieder nach langer Pause...

    Ein kleiner Exkurz zu den rechtlichen Fragen des §35 BauG: Ich war neulich hier auf dem Bauamt, um nach Möglichkeiten zu fragen, ein Grundstück im Außenbereich zu erwerben und als Freizeitgrundstück teilweise (am Wochenende, in den Ferien) zu bewohnen. Man (besser frau) war sehr freundlich und geduldig mit einem Baurecht-Voll-Laien. Erstaunlicherweise kannten die beiden Damen das benannte Grundstück und die umliegenden Liegenschaften ganz genau, obwohl es ordentlich abseits liegt und man schon weit laufen muss...

    Fazit:
    1. Ich darf zelten, mehr nicht (aber nicht länger als drei Monate)
    2. Bauen darf ich nichts, nicht mal einen 1qm-Geräteschuppen, denn der wäre mit dem Erdreich verbunden und damit eine "bauliche Anlage", also ein unzulässiges Bauwerk,
    3. Einen Wohnwagen (auch Bauwagen, Zirkuswagen, Zelt, Jurte, Kote - egal wie man es nennt und ob ich Hühner, Schweine, Schafe oder Elefanten davorstelle) darf ich kurzzeitig abstellen, aber nicht dauerhaft. Wenn er dauerhaft (länger als drei Monate) steht und
    a) nicht angemeldet (zugelassen ist), ist es eine "bauliche Anlage", also ein unzulässiges Bauwerk.
    b) Steht er angemeldet mit Nummernschild, ist er kein Bauwerk, aber der Grund darunter ist ein Stellplatz, und der Stellplatz ist ein unzulässiges Bauwerk.
    4. Privilegiertes Bauen (also aus landwirtschaftlichem oder forstwirtschaftlichem Grunde, Forschungszwecken blabla) wird nicht bewilligt, da kann ich Gründe anbringen so viel ich will. Seit Jahren wurde kein Bauantrag im Außenbereich bewilligt.
    5. Alles, was auf der Erde steht und zu Wohnzwecken dient, ist ein Bauwerk und damit genehmigungspflichtig. Ein Baumhaus wäre möglich, aber es stehen nur kleine dünne Appelbäumchen auf dem Grundstück. Ein Hausboot auch, aber Wasser ist weit weg und antäuen am Erdboden dürfte ich das Hausboot nicht, denn dann wäre es mit dem Erdreich verbunden und -ratet mal- ein Bauwerk!

    Und nicht nur das: Die (wahrscheinlich) ohne Genehmigung errichtete olle Holzhütte und den Zaun ringsrum müsste ich unverzüglich abreißen, sobald ich das Grundstück kaufe - vom Land Sachsen-Anhalt wohlgemerkt.

    Ich werde wohl im Ausland was großflächig Waldiges suchen müssen, um nicht zwischen Gartenzwergen, Helene Fischer und Hobby-Kettensägern im Kleingarten zu enden. Mit dem Bauamt will ich jedenfalls keinen Kummer.
    Grüße, Tie »

  • FlorianHomeier
    Dauerbesucher
    • 24.09.2012
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    #2
    AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

    Die Lösung ist doch ganz einfach: Leg einen ordentlich großen See an, bau einen Steg, und mach daran das per Hubschrauber abgesetzte Hausboot fest. Aber vorsicht: der See muss seeeehr flach sein, ab 100m^3 Wasserinhalt brauchts sonst auch wieder ne Genehmigung, zumindest hier bei uns.

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    • Ditschi
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      • 20.07.2009
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      #3
      AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

      Danker, November. Auf den überraschenden post 153 hin habe ich den ganzen thread durchgelesen und gesucht, worauf sich insbesondere der erste Absatz beziehen könnte, aber nichts gefunden. Ich hatte überhaupt nichts gesehen, worauf sich der Beitrag beziehen könnte. Bin wohl schon zu müde. Jetzt, auf den Hinweis auf die posts 103 und 111 hin, sehe ich etwas klarer. Also danke an November für die Mühe. Post 103 von chouchen sehe ich als völlig neutrale Mitteilung an, post 111 enthält auch keine Tatsachenbehauptungen, wohl aber eine Wertung, die vielleicht user marcfreukes nicht gefällt. Da kann er sich ja mal mit fernwanderer auseinandersetzen.
      @ marcfreukes, ich sehe nicht, daß hier jemand Lügen verbreitet hätte. Aber wir haben ja eine Zitierfunktion. Nutze sie bitte und sprich denjenigen direkt an, an den sich Deine Vorwürfe richten.
      Ansonsten willkommen im Forum.
      Ditschi

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      • berlinbyebye
        Fuchs
        • 30.05.2009
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        #4
        AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

        Hi Marc,

        das sieht ja alles sehr sympathisch, konsequent und nicht nach der "üblichen" Spinnerei aus.
        Glückwunsch

        Am Rande: Man erkennt schon, dass die Aussage des "Lügens" allgemein gehalten ist und sich nicht auf dieses Forum ausdrücklich bezieht. Es gibt aber wohl viele, die sich- außer hier - sonst in keinen anderen Foren rumtreiben und sich daher betroffen fühlen. Irgendwie zu Recht. Vielleicht kannst du das ja klarstellen wie du es gemeint hast.

        Viele Grüße

        bbb

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        • Tie_Fish
          Alter Hase
          • 03.01.2008
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          #5
          AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

          Zitat von FlorianHomeier Beitrag anzeigen
          Die Lösung ist doch ganz einfach: Leg einen ordentlich großen See an, bau einen Steg, und mach daran das per Hubschrauber abgesetzte Hausboot fest. Aber vorsicht: der See muss seeeehr flach sein, ab 100m^3 Wasserinhalt brauchts sonst auch wieder ne Genehmigung, zumindest hier bei uns.
          "See anlegen" erfordert ziemlich wahrscheinlich Genehmigung; ein Steg ist definitiv ein Bauwerk, weil er mit dem Erdboden verbunden ist - ein Anker wäre vielleicht ok, weil der nicht "fest" verbunden ist; Hubschrauber ist nicht erforderlich, ich darf den ganzen Tag Baumaterial auf meinem Grundstück herumragen oder auch lagern oder was auch immer (§ 903 BGB: Eigentum / Befugnisse des Eigentümers: "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen."

          Ich fühl mich abgeschoben ...

          Nachtrag: See anlegen ist ein Bauwerk: "Bauliche Anlagen sind auch ... 1.Aufschüttungen und Abgrabungen, ..." (siehe BauO LSA §2 Abs.1). Im Außenbereich also nix mit Teich oder See. Ein Gartenteich ist zwar auch im Innenbereich "Verfahrensfrei", aber nicht "genehmigungsfrei".
          Zuletzt geändert von Tie_Fish; 17.01.2016, 10:17.
          Grüße, Tie »

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          • Ditschi
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            #6
            AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

            OT: Yepp, das Anlegen von Teichen / Seen ist zumeist genehmigungspflichtig nach dem Wasserhaushaltsgesetz und den Wassergesetzen der Länder. Hängt von der Größe ab und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Örtliche Bebauungspläne können auch Regelungen dazu enthalten. Mal richtet es sich die Größe nach dem Volumen, mal nach der Qudaratmeterzahl der Oberfläche. Grund ist, daß Grundwasser, das zu Oberflächenwasser wird, eine viel höhere Verdunstung aufweist. Eine unkontrollierte Schaffung oder Vergrößerung von Wasseroberflächen kann den Wasserhaushalt erheblich beeinträchtigen.
            @ tie-fish, Deine Auflistung in post 156 ( Auskunft des Bauamtes) kann ich in allen Punkten nachvollziehen mit einer Ausnahme:

            Ich darf zelten, mehr nicht (aber nicht länger als drei Monate)
            Nach meinem Wissenstand ist das Zelten in Sachsen in der freien Landschaft verboten und bußgeldbewehrt nach §§ 28.Abs. 1, 49 Abs 1 Ziff 5 SächsNatSchG. Eine Ausnahme für das Zelten auf eigenem Grundstück entnehme ich der Norm nicht.
            Nun es ist ja in Rechtsfragen ziemlich einfach, die Richtigkeitkeit einer Aussage zu prüfen. Wenn die zitierte Aussage oben richtig sein sollte, müßte es dafür eine Rechtsnorm geben. Die hätte ich gerne gewußt, denn diese Aussage ist mir neu. Kannst ja noch mal nachfragen?

            Ditschi

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            • derray

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              #7
              AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

              OT: @ Tie: Schau mal in den Bauwagenforen, zum Beispiel Wagenburg. Da gibt es einige Tipps zum Thema. Habe da mal gelesen, das ein Bauwagen kein Bauwerk ist, solange er Mobil bleibt und solange es nicht mehr als drei Verbindungen (Rohre, Kabel, etc.) zum Boden gibt. Da wurde auch öfter behauptet das die Leute vom Bauamt gerne Gesetze heranziehen, die gar nicht auf den entsprechenden Platz anwendbar sind.
              Man sollte also erst selber Rechtsprofi werden bevor man sowas anfängt


              mfg
              der Ray

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              • Ditschi
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                • 20.07.2009
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                #8
                AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                Das Problem ist, daß die Mitarbeiter von Behörden sich in den Normen, mit denen sie täglich zu tun haben, sehr gut auskennen.
                Dann ist aber auch oft Schluß. Das heißt, ein Mitarbeiter auf dem Bauamt muß sich nicht unbedingt im Naturschutz auskennen. Oder im Wasserrecht.
                Ich war an einem tatsächlichen Fall beteiligt, bei dem ein Landwirt beim Kreis die Genehmigung eines Teiches beantragte. Der Antrag landete beim Bauamt. Das teilte ihm schriftlich mit, baurechtliche Bedenken bestünden nicht und er könne loslegen. Dass hat er gemacht. Danach bekam er von der Wasserbehörde eine Bußgeldbescheid. Natürlich wurde er nach Einspruch mangels Verschuldens freigesprochen. So kanns aber gehen.
                Ditschi

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                • Dogmann
                  Fuchs
                  • 27.09.2015
                  • 1022
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                  #9
                  AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                  Ja der Ausstieg in die Wildnis-ich wäre sofort dabei-ein Traum!Für viele kaum vorstellbar und in Deutschland kaum zu realisieren!Gesetze-Gesetze und Verordnungen!Aber in manch anderem Land dürfte es ziemlich an das ran kommen was man sich darunter vorstellt.
                  Richtig wohl fühle ich mich nur draußen !

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                  • Ditschi
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                    • 20.07.2009
                    • 12335
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                    #10
                    AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                    Mit dem Hinweis auf die Bauwagenforen wäre ich vorsichtig. Habe nur mal einen Blick reingeworfen und gleich ziemlichen Unsinn entdeckt. Frage: was muß ich rechtlich beachten? Antwort: wichtig ist nur, daß Dich keiner sieht. Thema verfehlt! Und in dem Stil geht das weiter. Ich glaube, das Thema Bauwagen erschöpfend und insbesondere qualifiziert rechtlich abzuhandeln unter den Aspekten des Verkehrsrechtes, des Baurechtes, des Naturschutzrechtes, des Wasserrechtes, des Abfallrechtes usw. ergäbe eine äußerst umfangreiche Abhandlung.
                    Das deutsche Recht ist, zumindest rudimetär, bekannt. Daher sehnt man sich nach Freiheit in anderen Ländern. Diese Sehnsucht währt solange, bis man sich in deren Gesetzgebung eingearbeitet hat.
                    Aber es gibt Hoffnung: fast täglich werden neue Exoplaneten entdeckt. Vielleicht ist einer in bauwagenhabitabler Zone dabei?
                    Über Ausstieg in die Wildnis Kanadas habe ich einmal einen Bericht im TV gesehen: man muß sehr viel Geld mitbringen, eine Unmenge Genehmigungen einholen und beim Leben dort ansonsten genausoviel Normen beachten wie bei uns. Die lassen sich ihre Natur auch nicht mehr kaputt machen.
                    Ditschi

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                    • Dogmann
                      Fuchs
                      • 27.09.2015
                      • 1022
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                      #11
                      AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                      Gut das der Lebensraum für unsere Träume bestehen bleibt!
                      Richtig wohl fühle ich mich nur draußen !

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                      • Waldhexe
                        Alter Hase
                        • 16.11.2009
                        • 2871
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                        #12
                        AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                        Ich bin zwar nicht im Baurecht tätig sondern in der Landschaftsplanung, habe aber relativ oft auch mit dem Baurecht zu tun. Meine Einschätzung ist, dass man eine Einsiedelei, einen Wagen- oder Tipiplatz auf offiziellem Weg niemals oder nur nach langer Rennerei genehmigt bekommt. Ich halte es für extrem unwahrscheinlich.
                        Das Stichwort, um so etwas zu leben lautet Duldung. Meiner Erfahrung nach wird vieles geduldet, das heißt, die Behörden schauen weg, so lange keiner fragt, es keinen Ärger und dadurch keinen Vorgang gibt. So weiß ich von Leuten die in Bauwägen oder Geschirrhütten wohnen, die ansonsten obdachlos wären. In einem Fall hat dem speziellen Kandidaten sogar die Gemeinde ein Grundstück zugewiesen, im anderen Fall stellt ein Eigentümer Obdachlosen sein Grundstück zur Verfügung, die Stadtverwaltung weiß es, weiß aber offiziell von nichts.
                        So gibt es auch z.B. geduldete Biwakplätze an der oberen Donau. In Freiburg gibt es mehr oder weniger offizielle Wagenplätze.
                        Manche Gesetze wurden erlassen, um gegen Dinge ("Wildwuchs") vorgehen zu können, was noch nicht müssen heißt.

                        Mein Rat wäre, such Dir ein Grundstück in einer Gemeinde, wo so etwas am ehesten geduldet wird. Im Naturschutzgebiet wird es schwierig. Aber in einem Schrebergartengebiet - bei uns gibt es die auch in naturnah und groß, z.B. In Streuobstwiesen - oder ähnlichem prüft selten oder gar nicht jemand nach, ob man da übernachtet und wenn ja, wie oft. Ein Bauwagen oder gar ein hübscher Zirkuswagen mit sauberer Umgebung wird bestimmt an vielen Stellen geduldet, z.B. In der Nähe eines Bauernhofes ( mit Einverständnis des Bauern natürlich!). Vielleicht kann man auch eine alte Waldarbeiterhütte, Fischerhütte oder Weinbergshütte kaufen oder pachten. Manchmal haben Campingplätzen noch irgendwo Erweiterungsflächen, die man vielleicht günstig pachten kann um im Bauwagen oder Tipi zu wohnen. Generell sehe die Chancen ortsnah bzw. innerorts (auf "Brachen") höher an als in der freien Landschaft.
                        Ein wenig Kreativität und Unauffälligkeit ist nötig! Aber wie gesagt, es geht viel mehr als man denkt. Behörden werden meist nicht von sich aus tätig und sie sind oft nicht so schlimm wie man denkt - ich arbeite ja selbst für eine! Es gibt mittlerweile auch Altachtundsechziger unter den Amtsleitern oder Bürgermeistern...
                        Kreis- und Landesbehörden (Obere Naturschutzbehörde, Forstamt, Wasserwirtschaftsamt etc.) sind dabei meiner Erfahrung nach wesentlich unflexibler als Kommunen, gehen aber seltener raus, schon gar nicht ohne Anlass...

                        Übrigens glaube ich nicht, das ein unbefestigtes Grundstück ein Stellplatz wird und damit ein Bauwerk, nur weil ein Wagen drauf steht! Ein Bauwerk ist etwas gebautes! Ein Fahrteug ist ein mobiles Ding mit Rädern, auch wenn es kein Kennzeichen hat! Auf Wunsch frage ich mal bei den Kollegen vom Baurechtsamt.
                        In vielen Gegenden ist eine Geschirrhütte mit max. 25 cm3 übrigens genehmigungsfrei, aber da hilft ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung.

                        Also sorgfältig raussuchen und überlegen, einfach machen, sich mit den Nachbarn gut stellen, unauffällig bleiben oder ein harmloser "bunter Hund" sein und vor allem Ordnung halten!

                        Viel Erfolg!

                        Grüße,

                        Claudia
                        Zuletzt geändert von Waldhexe; 17.01.2016, 12:50.

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                        • Tie_Fish
                          Alter Hase
                          • 03.01.2008
                          • 3550
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                          #13
                          AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                          Zitat von derray Beitrag anzeigen
                          OT: @ Tie: Schau mal in den Bauwagenforen, zum Beispiel Wagenburg. Da gibt es einige Tipps zum Thema. Habe da mal gelesen, das ein Bauwagen kein Bauwerk ist, solange er Mobil bleibt und solange es nicht mehr als drei Verbindungen (Rohre, Kabel, etc.) zum Boden gibt. Da wurde auch öfter behauptet das die Leute vom Bauamt gerne Gesetze heranziehen, die gar nicht auf den entsprechenden Platz anwendbar sind.
                          Man sollte also erst selber Rechtsprofi werden bevor man sowas anfängt


                          mfg
                          der Ray
                          Da habe ich die Fragen an die Dame im Bauamt her und sie wusste ziemlich zügig die Antwort, die man oben lesen kann:

                          Entweder:
                          a) ist der Bauwagen ein Bauwerk, weil er auf dem Boden steht und nicht bewegt wird (auf dem Grundstück hin und her fahren oder so ein Quark ist Unsinn)
                          b) ist der Bauwagen ein Bauwerk, weil er bestimmungsgemäß zum Wohnen geeignet wäre (man beachte, es reicht aus, das er geeignet wäre und es ist irrelevant, ob jemand drin wohnt oder nicht)
                          c) der Bauwagen steht auf einem Stellplatz, der dann auch ein genehmigungspflichtiges Bauwerk wäre.

                          Alles scheidet aus.

                          Wie gesagt - es geht hier immer um den Außenbereich und nicht um Grundstücke in der Stadt oder im sogenannten Innenbereich. Die Bereichsgrenzen legt das Bauamt fest und der Innenbereich wird bei uns immer kleiner statt größer, weil die Einwohner immer weniger werden.

                          Es geht mir auch nicht darum, dauerhaft da draußen zu wohnen, sondern nur mal am Wochenende oder in den Ferien. Ich hatte eigentlich beim Bauamt gefragt, ob ich die 10 Bretterbuden auf dem Grundstück wegreißen (und Tonnen von Müll entsorgen) und dafür eine ordentliche kleine Laube bauen darf. Nee, ich muss die anderen Buden wegreißen, den Müll sowieso beseitigen, darf aber nix wieder bauen.

                          @Ditschi: Sachsen-AAAAAAnnnhalt! Das heisst so, weil die Sachsen davor erstmal anhalten müssen Am Harzrand! Die Gesetzgebung zum Zelten auf eigenem Grund dazu ist mir nicht bekannt, nur die Aussage der Bauamtsdame. Ich recherchiere nochmal...

                          @Waldhexe: Naja, ich kaufe ein Grundstück für eine fünfstellige Summe, investiere nochmal so viel in die Abfallbeseitigung (Wellethernitplatten, besser bekannt als Wellasbest!!) und am Ende kann ich auf Duldung hoffen? Neeneee, am Ende duldet man nicht und ich darf jeden Tag hingehen und mit mein leeres Grundstück angucken (und vielleicht nichtmal drauf zelten )... Ich will meine Ruhe und nicht das Gefühl, dass mir morgen wieder einer an die Karre pissen kann...
                          Zuletzt geändert von Tie_Fish; 17.01.2016, 12:56.
                          Grüße, Tie »

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                          • Waldhexe
                            Alter Hase
                            • 16.11.2009
                            • 2871
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                            #14
                            AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                            Musst Du die zehn Bretterbuden wegreißen? Wurde das schriftlich verfügt? Normalerweise gibt es für so etwas Bestandsschutz, zumindest wenn es seit langem steht. Bestandsschutz heißt, es darf repariert, aber nicht neu gebaut oder weggerissen und ersetzt werden. Zumindest nicht auf einmal erneuert. Und in Stand setzen darf man normalerweise...
                            Also richte Dir doch eine der Buden nach und nach und das Grundstück ordentlich her, wenn der Abriss nicht gerade schriftlich angeordnet wurde!
                            Und wegen gelegentlichem Zelten auf dem eigenen Grundstück: eine schriftliche Genehmigung und die absolute Sicherheit, dass es nicht doch irgendwann untersagt wird, wirst Du dafür niemals bekommen!

                            Gruß,

                            Claudia

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                            • Ditschi
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                              • 20.07.2009
                              • 12335
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                              #15
                              AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                              Also, Sachsen- Anhalt. War mir nicht klar. Las nur was von Sachsen.

                              ( Da fahre ich übrigens gleich hin für 3 Tage. Nach Leibzig. Frau hat Fortbildung. Ich bummle.)

                              Was Waldhexe schreibt, dürfte richtig sein. Es wird mehr geduldet, als erlaubt ist. Das ist natürlich eine Möglichkeit. Dort, wo etwas illegal ist, aber geduldet wird, endet auch jede rechtliche Erörterung. Juristen bekommen so etwas ja erst zu sehen, wenn die Duldung ein Ende hat. Und die schauen genau hin. Ob ich den Rat zur illegalen Duldung geben würde? Eher nein. Es ist ein Vabanquespiel. Gelegentlich überkommt es Politiker, Bürger, Behörden, die Polizei etc., rechtsfreie Räume nicht mehr zu tolerieren. Dann wird geräumt oder es gibt sonstigen Ärger. Menschen, die eh nichts zu verlieren haben, mag das wenig kratzen. Anderen würde ich eher abraten.
                              Ditschi

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                              • Waldhexe
                                Alter Hase
                                • 16.11.2009
                                • 2871
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                                #16
                                AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                                Wobei es ein Riesenunterschied ist, ob eine Straße oder Häuserblock rechtsfreier Raum ist oder ob an einem Bauernhof ein hübscher Holzwagen steht...
                                In letzterem Fall muss man schlimmstenfalls umziehen, eventuell kann es ein Bußgeld geben.

                                Gruß,

                                Claudia

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                                • hotdog
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                                  Liebt das Forum
                                  • 15.10.2007
                                  • 16106
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                                  #17
                                  AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                                  Bestandsschutz kann bei Nichtnutzung verfallen und bei einer Bretterbude, die z.B. zur Holzaufbewahrung genutzt wurde, wird ein Um- bzw. Ausbau schnell zu einer unzulässigen Umnutzung.
                                  Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

                                  Kommentar


                                  • derray

                                    Vorstand
                                    Lebt im Forum
                                    • 16.09.2010
                                    • 5372
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                                    #18
                                    AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                    Mit dem Hinweis auf die Bauwagenforen wäre ich vorsichtig. Habe nur mal einen Blick reingeworfen und gleich ziemlichen Unsinn entdeckt. Frage: was muß ich rechtlich beachten? Antwort: wichtig ist nur, daß Dich keiner sieht. Thema verfehlt!
                                    Das gibt es in jedem Forum und überall im Internet. Auch hier habe ich schon von selbsternannten Sörweiwelexperten gelesen, dass man problemlos mit Kindern ohne Sicherung Schneefelder und Gletscher überqueren kann... Ich kenne mich mit Gletschern und Schneefeldern gar nicht aus, aber trotzdem erkenne ich dass das Quatsch ist. Hirn ist wichtig wenn man im Internet liest.
                                    Im Bauwagenforum gibt es aber auch Leute die sich auskennen und zu ihren Äußerungen immer direkt passende Gesetzespassagen zitieren oder verlinken.

                                    mfg
                                    der Ray

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                                    • Waldhexe
                                      Alter Hase
                                      • 16.11.2009
                                      • 2871
                                      • Privat

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                                      #19
                                      AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                                      Zitat von hotdog Beitrag anzeigen
                                      Bestandsschutz kann bei Nichtnutzung verfallen und bei einer Bretterbude, die z.B. zur Holzaufbewahrung genutzt wurde, wird ein Um- bzw. Ausbau schnell zu einer unzulässigen Umnutzung.
                                      Wobei dann die Baurechtsbehörde erst mal Kentnis davon bekommen muss, dass die Hütte nicht mehr genutzt wurde oder jetzt anders genutzt wird. Von sich aus wird sie nicht tätig und kontrolliert nicht, normalerweise auch nicht stichprobenartig.
                                      Auf absolut sicherem und legalen Weg wird das nicht zu machen sein, aber je nach dem mit einer mehr oder weniger hohen Wahrscheinlichkeit, dass es niemals Ärger gibt. Abhängig von den Vorraussetzungen, dem eigenen Verhalten, den Nachbarn und der Mentalität im Ort.

                                      Gruß,

                                      Claudia

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                                      • Tie_Fish
                                        Alter Hase
                                        • 03.01.2008
                                        • 3550
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                                        #20
                                        AW: Einsiedler - Der Ausstieg in die Wildnis

                                        Bei den Bretterbuden handelt es sich auch um nicht genehmigte Bauten und die sind dem Bauamt sehr gut als solche bekannt, die allerdings zu Ostzeiten geduldet wurden, weil mal die "Assis" nicht im sozialistischen Stadtbild haben wollte und so inoffiziell ganz froh war, dass die im Walde hausen.

                                        Heute sind die "Assis" alle schon tot und ich habe das Gefühl, die suchen einen Dummen, der da auf eigene Kappe aufräumt. Bestandsschutz im Außenbereich gibt es hier nur für zulässigerweise errichtete Bauten vor 1966 (?), im Innenbereich für bauten älter als 7 Jahre, für unzulässigerweise errichtete Bauten gibt es das nicht (auch Aussage Bauamt, bin mir aber bei der Zahl nicht sicher)
                                        Grüße, Tie »

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