Da bin ich mal wieder nach langer Pause...
Ein kleiner Exkurz zu den rechtlichen Fragen des §35 BauG: Ich war neulich hier auf dem Bauamt, um nach Möglichkeiten zu fragen, ein Grundstück im Außenbereich zu erwerben und als Freizeitgrundstück teilweise (am Wochenende, in den Ferien) zu bewohnen. Man (besser frau) war sehr freundlich und geduldig mit einem Baurecht-Voll-Laien. Erstaunlicherweise kannten die beiden Damen das benannte Grundstück und die umliegenden Liegenschaften ganz genau, obwohl es ordentlich abseits liegt und man schon weit laufen muss...
Fazit:
1. Ich darf zelten, mehr nicht (aber nicht länger als drei Monate)
2. Bauen darf ich nichts, nicht mal einen 1qm-Geräteschuppen, denn der wäre mit dem Erdreich verbunden und damit eine "bauliche Anlage", also ein unzulässiges Bauwerk,
3. Einen Wohnwagen (auch Bauwagen, Zirkuswagen, Zelt, Jurte, Kote - egal wie man es nennt und ob ich Hühner, Schweine, Schafe oder Elefanten davorstelle) darf ich kurzzeitig abstellen, aber nicht dauerhaft. Wenn er dauerhaft (länger als drei Monate) steht und
a) nicht angemeldet (zugelassen ist), ist es eine "bauliche Anlage", also ein unzulässiges Bauwerk.
b) Steht er angemeldet mit Nummernschild, ist er kein Bauwerk, aber der Grund darunter ist ein Stellplatz, und der Stellplatz ist ein unzulässiges Bauwerk.
4. Privilegiertes Bauen (also aus landwirtschaftlichem oder forstwirtschaftlichem Grunde, Forschungszwecken blabla) wird nicht bewilligt, da kann ich Gründe anbringen so viel ich will. Seit Jahren wurde kein Bauantrag im Außenbereich bewilligt.
5. Alles, was auf der Erde steht und zu Wohnzwecken dient, ist ein Bauwerk und damit genehmigungspflichtig. Ein Baumhaus wäre möglich, aber es stehen nur kleine dünne Appelbäumchen auf dem Grundstück. Ein Hausboot auch, aber Wasser ist weit weg und antäuen am Erdboden dürfte ich das Hausboot nicht, denn dann wäre es mit dem Erdreich verbunden und -ratet mal- ein Bauwerk!
Und nicht nur das: Die (wahrscheinlich) ohne Genehmigung errichtete olle Holzhütte und den Zaun ringsrum müsste ich unverzüglich abreißen, sobald ich das Grundstück kaufe - vom Land Sachsen-Anhalt wohlgemerkt.
Ich werde wohl im Ausland was großflächig Waldiges suchen müssen, um nicht zwischen Gartenzwergen, Helene Fischer und Hobby-Kettensägern im Kleingarten zu enden. Mit dem Bauamt will ich jedenfalls keinen Kummer.
Ein kleiner Exkurz zu den rechtlichen Fragen des §35 BauG: Ich war neulich hier auf dem Bauamt, um nach Möglichkeiten zu fragen, ein Grundstück im Außenbereich zu erwerben und als Freizeitgrundstück teilweise (am Wochenende, in den Ferien) zu bewohnen. Man (besser frau) war sehr freundlich und geduldig mit einem Baurecht-Voll-Laien. Erstaunlicherweise kannten die beiden Damen das benannte Grundstück und die umliegenden Liegenschaften ganz genau, obwohl es ordentlich abseits liegt und man schon weit laufen muss...
Fazit:
1. Ich darf zelten, mehr nicht (aber nicht länger als drei Monate)
2. Bauen darf ich nichts, nicht mal einen 1qm-Geräteschuppen, denn der wäre mit dem Erdreich verbunden und damit eine "bauliche Anlage", also ein unzulässiges Bauwerk,
3. Einen Wohnwagen (auch Bauwagen, Zirkuswagen, Zelt, Jurte, Kote - egal wie man es nennt und ob ich Hühner, Schweine, Schafe oder Elefanten davorstelle) darf ich kurzzeitig abstellen, aber nicht dauerhaft. Wenn er dauerhaft (länger als drei Monate) steht und
a) nicht angemeldet (zugelassen ist), ist es eine "bauliche Anlage", also ein unzulässiges Bauwerk.
b) Steht er angemeldet mit Nummernschild, ist er kein Bauwerk, aber der Grund darunter ist ein Stellplatz, und der Stellplatz ist ein unzulässiges Bauwerk.
4. Privilegiertes Bauen (also aus landwirtschaftlichem oder forstwirtschaftlichem Grunde, Forschungszwecken blabla) wird nicht bewilligt, da kann ich Gründe anbringen so viel ich will. Seit Jahren wurde kein Bauantrag im Außenbereich bewilligt.
5. Alles, was auf der Erde steht und zu Wohnzwecken dient, ist ein Bauwerk und damit genehmigungspflichtig. Ein Baumhaus wäre möglich, aber es stehen nur kleine dünne Appelbäumchen auf dem Grundstück. Ein Hausboot auch, aber Wasser ist weit weg und antäuen am Erdboden dürfte ich das Hausboot nicht, denn dann wäre es mit dem Erdreich verbunden und -ratet mal- ein Bauwerk!
Und nicht nur das: Die (wahrscheinlich) ohne Genehmigung errichtete olle Holzhütte und den Zaun ringsrum müsste ich unverzüglich abreißen, sobald ich das Grundstück kaufe - vom Land Sachsen-Anhalt wohlgemerkt.
Ich werde wohl im Ausland was großflächig Waldiges suchen müssen, um nicht zwischen Gartenzwergen, Helene Fischer und Hobby-Kettensägern im Kleingarten zu enden. Mit dem Bauamt will ich jedenfalls keinen Kummer.
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