Fahrrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Ultraheavy
    Alter Hase
    • 06.02.2013
    • 3186
    • Privat

    • Meine Reisen

    #21
    AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

    OT: Ich buche das jetzt mal unter "eigentlich meinen wir das gleiche".
    Ich glaub, ich schlaf am Stock

    Kommentar


    • Christian J.
      Lebt im Forum
      • 01.06.2002
      • 9228
      • Privat

      • Meine Reisen

      #22
      AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

      OT: Na dann ist doch gut. Prost!
      "Er hat die Finsternis der Latrinen ertragen, weil in der Scheiße nach Mitternacht sich manchmal die Sterne spiegelten"
      Durs Grünbein über den Menschen

      Kommentar


      • Ultraheavy
        Alter Hase
        • 06.02.2013
        • 3186
        • Privat

        • Meine Reisen

        #23
        AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

        OT: Cheers!
        Leider nichts kaltes mehr hier zum Anstoßen
        Ich glaub, ich schlaf am Stock

        Kommentar


        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 12345
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

          Ihr argumentiert m.E. am Problem vorbei. Das Leben ist gefährlich, auch für Kinder. Irgendetwas muß man aber machen, wenn man nicht den ganzen Tag, eingehüllt in dicke Kissen, im Bett bleiben will. Da sind Spielen auf dem Spielplatz, Wandern in den Bergen oder das Radfahren ja völlig o.K., sozialadäquat und werden selbst dann nicht kritisiert, wenn etwas passiert.
          Aber bleiben wir beim Radfahren:

          Es gibt 4 Arten, sein Kind auf dem Rad / im Hänger zu transportieren. Alle Tranportsysteme sind ohne weiteres machbar , drei sind erlaubt und erprobt, aber eines ist vom Gesetz verboten und wird vom Hersteller des Transportsystems mit einem Warnhinweis und einem Ausschluß für das Fahrrad bedacht. Muß ich grade dieses System wählen?

          Ich könnte das Beispiel Bergwandern mit Kind wählen: ihr habt vier Wege zur Auswahl, aber einer ist von den Behörden wegen besonderer Gefahren gesperrt. Welchen geht ihr mit eurem Kind? Grade den?

          Beispiel Spielplatz: viele Geräte, aber an einem steht ein Schild: " Bitte nicht benutzen, Unfallgefahr" . Sagt ihr Euren Kleinen jetzt: " Glaube ich nicht. Geht mal da hin!" ?

          Niemand kann Euch vorher sagen, ob jetzt nicht grade auf den erlaubten Wegen -- im übertragenen Sinne--etwas passiert. Niemand kann euch sagen, ob auf den verbotenen Wegen etwas passiert wäre. Wahrscheinlich ist Euch nicht ersichtlich, warum eigentlich die verbotenen Wege verboten sind. Die Verbote könnten in der Tat sogar unsinnig sein.

          Aber eines ist sicher: geht ihr den erlaubten Weg, habt ihr wenig zu befürchten, selbst wenn etwas passiert. Geht ihr -- im übertragenen Sinne--den verbotenen Weg und es passiert etwas, habt ihr ein massives Problem.

          Das ist die Abwägung. Und meine Frage ist dann , was das Motiv ist, sein ( Haftungs)Risiko und sein Schicksal herauszufordern?

          Überhebliche Ignoranz? Besserwisserei? Eigensinn? Sturheit? Negative Motive fallen mir sofort ein.

          Eine innere Überzeugung, zum Wohle des eigenen Kindes zu handeln, wobei alle anderen sich mit dem Verbot und der Warnung irren ?
          Ja, ein positives Motiv, das denkbar wäre. Da muß man "nur" noch, wenn`s schiefgeht, die anderen überzeugen, daß der eigene Weg trotzdem richtig war. Insbesondere die, von denen man erwartet, daß sie für den Schaden aufkommen.

          Ditschi
          Zuletzt geändert von Ditschi; 05.07.2015, 13:30. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

          Kommentar


          • Christian J.
            Lebt im Forum
            • 01.06.2002
            • 9228
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

            Das ist richtig. ICH PERSÖNLICH würde auch nie mit Kind auf dem Rücken radfahren. Jedoch glaube ich, dass die Reihenfolge der sicheren Transportmittel auf dem Rad (vom sichersten zum unsichersten) Anhänger - Tragetuch auf dem Rücken - Kindersitz auf dem Gepäckträger lautet. Der Gesetzgeber ist aber der Meinung, es lautete Anhänger + Kindersitz - Tragetuch. Und mir ist nicht klar, warum das Tragetuch als unsicherer als der Kindersitz betrachtet wird.

            Was aber auffällt: Bisher wurde noch gar nicht darauf eingegangen, ob wir von 3 km entspanntem Radweg um den See oder vom Fahren im Berufsverkehr freitag 17:00 bei Blitzeis reden.
            "Er hat die Finsternis der Latrinen ertragen, weil in der Scheiße nach Mitternacht sich manchmal die Sterne spiegelten"
            Durs Grünbein über den Menschen

            Kommentar


            • Ditschi
              Freak

              Liebt das Forum
              • 20.07.2009
              • 12345
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

              Zitat ChristianJ: Jedoch glaube ich, dass die Reihenfolge der sicheren Transportmittel auf dem Rad (vom sichersten zum unsichersten) Anhänger - Tragetuch auf dem Rücken - Kindersitz auf dem Gepäckträger lautet. Der Gesetzgeber ist aber der Meinung, es lautete Anhänger + Kindersitz - Tragetuch. Und mir ist nicht klar, warum das Tragetuch als unsicherer als der Kindersitz betrachtet wird.
              Die eine oder andere Antwort hast Du hier schon im thread bekommen. Da gibt es halt unterschiedliche Meinungen, was sicherer ist. Der Gesetzgeber hat auch eine Meinung. Seine zählt, Deine nicht.
              Ich vermute, der Gesetzgeber tut sich schwer, gegen die Hersteller zu argumentieren. Wenn die schon aus Gründen der Produkthaftung sagen, nehmt bitte unser ein Tragetuch / Manduca nicht zum Radfahren, kann man das nicht einfach übergehen.
              Ditschi

              Kommentar


              • Christian J.
                Lebt im Forum
                • 01.06.2002
                • 9228
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                Der Gesetzgeber hat auch eine Meinung. Seine zählt, Deine nicht.
                Und da sind wir an dem Punkt, wo wir oft mit Deinen sehr nützlichen (und das meine ich kein Stück ironisch) rechtlichen Kommentaren hinkommen! Aus meiner Perspektive ist es genau andersherum: Wenn ich Verantwortung für meine Kinder habe, steht meine Risikoeinschätzung über der des Staates. Sprich: Ich bin bereit, im Notfall gegen Gesetze zu verstoßen.

                Hinweis: Um die OT-Diskussion nicht noch weiter zu befeuern habe ich einen Seitenstrang meiner Argumentation nachträglich gelöscht. Keiner der nachfolgenden hat darauf Bezug genommen, so dass ich hoffe, den Sinn nicht entstellt zu haben.
                Zuletzt geändert von Christian J.; 05.07.2015, 14:16.
                "Er hat die Finsternis der Latrinen ertragen, weil in der Scheiße nach Mitternacht sich manchmal die Sterne spiegelten"
                Durs Grünbein über den Menschen

                Kommentar


                • Ultraheavy
                  Alter Hase
                  • 06.02.2013
                  • 3186
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                  Zitat von Christian J. Beitrag anzeigen
                  U[...] Wenn ich Verantwortung für meine Kinder habe, steht meine Risikoeinschätzung über der des Staates. Sprich: Ich bin bereit, gegen Gesetze zu verstoßen.
                  Das sehe ich genau so.
                  Als Beispiel: mit meiner 5-jährigen Tochter bin ich Motorrad gefahren.
                  Selbstverständlich äußerst vorsichtig.
                  Einige fanden das toll, andere verantortungslos.
                  Gegen kleine Kinder im Kindersitz im Beiwagen hatte keiner etwas einzuwenden, wobei die Gefahr ziemlich gleich ist.
                  Ich glaub, ich schlaf am Stock

                  Kommentar


                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 12345
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                    Zitat ChristianJ. Aus meiner Perspektive ist es genau andersherum: Wenn ich Verantwortung für meine Kinder habe, steht meine Risikoeinschätzung über der des Staates. Sprich: Ich bin bereit, gegen Gesetze zu verstoßen.
                    Juristisch argumentiert: Du hast Verantwortung für Deine Kinder. Diese Verantwortung ist nicht nur Dein Recht, sondern auch Deine Pflicht. Aber Kinder sind eigenständige Rechtspersönlichkeiten und nicht Eigentum ihrer Eltern, mit dem sie nach Belieben verfahren können. Deshalb können sie auch einen eigenen Schadensersatzanspruch gegen ihre Eltern haben. Deine Risikoeinschätzung steht nicht über der des Staates.

                    Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz wird von allen Eltern gerne zitiert:

                    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
                    Satz 2 wird gerne überlesen:

                    Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
                    Unbestritten nach unserer Verfassung: Das Wächteramt des Staates steht über dem Erziehungsrecht der Eltern. Verstoßen Eltern zu Lasten ihrer Kinder gegen Gesetze und werden Kinder dadurch oder auf sonstige Art geschädigt, kann der Staat eingreifen mit einem ganzen Arsenal an Möglichkeiten: von der schlichten Auflage bis hin zum kompletten Sorgerechtsentzug.

                    Ich ergänze einmal: ...kann der Staat eingreifen, ist nicht ganz richtig. Kann bedeutet Ermessen. Richtiger ist: er muß eingreifen. Instrumentarium wäre § 1666 BGB.

                    Abs. 1 lautet:

                    Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind
                    Hat = muß! Da wird das Gericht durchaus einmal von Amts wegen tätig. Allerding kommt die Anregung zumeist von außen; sonst hätte das Gericht keine Kenntnis.



                    Ditschi
                    Zuletzt geändert von Ditschi; 05.07.2015, 14:44. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

                    Kommentar


                    • Ultraheavy
                      Alter Hase
                      • 06.02.2013
                      • 3186
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                      Da hatte ich auch mal eine kleine Meinungsverschiedenheit mit einem Familienrichter wegen Motorradfahrens mit Kind.
                      Da hatte ich die besseren Argumente. Und selbstverständlich von Anfang an ein paar zusätzliche Fußrasten angebracht

                      Wenn bowflow meint, das Radfahren mit einem Säugling im Tuch wäre für ihn/sie in Ordnung, dann ist das eben so.
                      Es wurde ja auch nach anderen Meinungen gefragt.
                      Ich persönlich habe da nicht einmal einen Gedanken drüber verschwendet.
                      Ganz einfach, weil ich abschätzen kann, wie wahrscheinlich es ist, sich mit dem Rad mal hinzulegen.
                      Im letzten Jahr bin ich genau 3 Mal unfreiwillig vom Rad abgestiegen, dafür habe ich auf dem Motorrad über 20 Jahre gbraucht.
                      Also ist für mich persönlich das Risiko zu hoch.
                      Was bowflow mit meiner Einschätzung anfangen kann, entzieht sich meinem Einfluß.
                      Ich glaub, ich schlaf am Stock

                      Kommentar


                      • Waldhexe
                        Alter Hase
                        • 16.11.2009
                        • 2875
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                        Zitat von Ultraheavy Beitrag anzeigen

                        Wenn bowflow meint, das Radfahren mit einem Säugling im Tuch wäre für ihn/sie in Ordnung, dann ist das eben so.

                        Er vergisst nur, dass auch wenn es für ihn in Ordnung ist, eine weitere im Zweifel betroffene Person das vielleicht nicht in Ordnung findet. Jetzt kann man den Säugling nicht fragen, deshalb vertritt der Staat im Zweifel seine Interessen und regelt, was die Eltern mit ihrem Kind tun dürfen und was nicht.
                        Ich habe wie Ditschi oft den Eindruck, viele Eltern vergessen, dass "ihr" Kind nicht ihr Eigentum ist.

                        Das Argument, dass andere Eltern nur neidisch seien, weil sie nicht so viel machen mit ihrem Kind ist ganz ganz schwach.

                        Gruß,

                        Claudia

                        Kommentar


                        • Ultraheavy
                          Alter Hase
                          • 06.02.2013
                          • 3186
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                          Wobei das Argument nicht von mir stammt.
                          Nur, weil das Zitat von mir ist, könnte man das als Nichtmitleser durchaus schlußfolgern
                          Ich glaub, ich schlaf am Stock

                          Kommentar


                          • Ditschi
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 12345
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                            Ich wollte nicht in diesem Fall hier mit dem dem § 1666 BGB winken. Das wäre völlig unangemessen. Die Norm ist eine Kanone, mit der man nicht auf Spatzen schießt. Bei meiner Erwähnung ging es nur um die von ChristianJ. grundsätzlich aufgeworfene Frage, wer letztlich , wenn es hart auf hart kommt, das Sagen über Kinder hat, Eltern oder Staat? Antwort: Staat.
                            Bevor man den § 1666 BGB anwendet, stehen Einflußnahme und Gespräche an erster Stelle. Meist mit Erfolg.

                            Ich selbst habe mit der Norm lange Jahre gearbeitet . Ich hatte keinen Fall in meiner Kasuistik, in dem Eltern eine risikoreiche Unternehmung mit ihren Kindern verboten worden wäre. Aber, wenn eine solche das körperliche Kindeswohl gefährdet: möglich wär`s. Die üblichen Fälle betrafen das eklig-traurige Eingreifen bei Mißhandlung und/oder Mißbrauch. Aber nicht nur.
                            Fall: ein 16jähriger aus durchaus arrivierten Verhältnissen hatte zur Konfirmation ca. 12.000,-€ bekommen. Er wandte sich an das Gericht mit dem Antrag, seinem Vater zu verbieten, mit dem Geld an der Börse zu spekulieren. Vater hatte ja als gesetzlicher Vertreter Zugriff. Vater spekulierte gerne mit mäßigem Erfolg. Hatte jetzt aber einen totsicheren Tip und wollte natürlich für Sohnemann nur das Beste. Sohnemann fürchtete um sein Geld. Vater darf nicht mit Geld der Kinder spekulieren, § 1642 BGB. Da steht immer noch in der Kommentierung: Eltern ist nicht gestattet, mit dem Geld der Kinder das gleiche Risiko einzugehen wie mit eigenem Geld. Um den Satz geht es mir, denn den kann man auf jede Entscheidung übertragen: die Risikoabwägung für das Kind ist nicht die gleiche wie für sich selbst. Für sich selbst sind Eltern frei, für das Kind nicht. Auf diese Erkenntnis kommt es mir in dem realen Fallbeispiel an.
                            Das wurde dem uneinsichtigen Vater dann auch so gesagt; leider war es schon zu spät. Das Geld war schon verzockt. Sohn hat dann mit Pfleger den Vater erfolgreich auf Schadensersatz verklagt, um einen Titel zu bekommen. Ob er sein Geld wiedergesehen hat, weiß ich nicht.


                            Ditschi

                            Kommentar


                            • Ultraheavy
                              Alter Hase
                              • 06.02.2013
                              • 3186
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                              Um den Satz geht es mir, denn den kann man auf jede Entscheidung übertragen: die Risikoabwägung für das Kind ist nicht die gleiche wie für sich selbst. Für sich selbst sind Eltern frei, für das Kind nicht.
                              Damit hast du es sehr schön auf den Punkt gebracht.
                              Üblicherweise sind Eltern aber mehr auf das Wohl der Kinder bedacht, als auf das eigene.
                              Ausnahmen wie im von dir genannten Fall gibt es leider zu häufig.
                              Ich glaub, ich schlaf am Stock

                              Kommentar


                              • Christian J.
                                Lebt im Forum
                                • 01.06.2002
                                • 9228
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #35
                                AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                                Schön wie wir uns alle einig sind.
                                Es ist hier einfach zu unterscheiden zwischen moralischer und juristischer Verantwortung. Dass letztgenannte beim Staat liegt, steht außer Zweifel. Und wie Ultraheavy richtig sagt: Eltern sind in den allermeisten Fällen sehr wohl um das Wohl ihrer Kinder sehr besorgt. Sofern kann ich Waldhexe nicht zustimmen wenn sie sagt.

                                Ich habe wie Ditschi oft den Eindruck, viele Eltern vergessen, dass "ihr" Kind nicht ihr Eigentum ist.
                                (Hervorhebung durch mich)

                                Der Staat greift nur ein, wenn etwas gravierend schief läuft. Es ist ja nicht so, dass sofort der Polizist lauert wenn jemand seinem Kleinkind drei Kugeln Eis kauft (streng genommen gefährdet er ja mit so viel Süßkram die Gesundheit des Kindes).

                                Dass es in Deutschland eine gewisse Skepsis gegenüber staatlichen Interventionen in die Familie gibt, ist historisch bedingt.
                                "Er hat die Finsternis der Latrinen ertragen, weil in der Scheiße nach Mitternacht sich manchmal die Sterne spiegelten"
                                Durs Grünbein über den Menschen

                                Kommentar


                                • Ditschi
                                  Freak

                                  Liebt das Forum
                                  • 20.07.2009
                                  • 12345
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  #36
                                  AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                                  Zitat Ultraheavy: Üblicherweise sind Eltern aber mehr auf das Wohl der Kinder bedacht, als auf das eigene.
                                  OT: Ich habe Familien kennengelernt, da war das nicht so. Aber " üblicherweise" kann ich stehen lassen. Geht mir auch so: meine Kinder sind 29 und 34 Jahre alt, aber ich mache mir um sie immer noch mehr Sorgen als um mich selbst. Ich glaube, das hört nie auf.
                                  Das Problem an dem obigen Satz ist, daß das Gegenteil von gut nicht immer schlecht ist, sondern gut gemeint. So war es in dem geschilderten Fall ja auch. Der Vater wollte das Geld seines Kindes nicht verspielen, sondern mehren. Er hatte das Risiko falsch eingeschätzt und gegen ein konkretes Gesetz verstoßen. Gelegentlich müssen sich Eltern das auch einmal von außen sagen lassen. Anderes Beispiel wäre, daß ehrgeizige, aber wohlmeinende Eltern ihr Kind schlicht überfordern, was ja auch dem Kindeswohl zuwiderläuft. Führt uns aber von thread weg.
                                  Ditschi

                                  Kommentar


                                  • Ultraheavy
                                    Alter Hase
                                    • 06.02.2013
                                    • 3186
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    #37
                                    AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                                    Zitat von Christian J. Beitrag anzeigen
                                    Dass es in Deutschland eine gewisse Skepsis gegenüber staatlichen Interventionen in die Familie gibt, ist historisch bedingt.
                                    Und das durchaus zurecht.
                                    Interessanterweise mußte ich mich als alleinerziehender Vater deutlich mehr rechtfertigen, als dies in der Standardfamilie der Fall ist. Anlaßlos.
                                    Und was habe ich gekämpft.
                                    OT: Wickelräume sind jetzt nicht mehr durch die Damentoilette erreichbar.
                                    Ich glaub, ich schlaf am Stock

                                    Kommentar


                                    • Ditschi
                                      Freak

                                      Liebt das Forum
                                      • 20.07.2009
                                      • 12345
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      #38
                                      AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                                      Zitat von Christian J.:
                                      Dass es in Deutschland eine gewisse Skepsis gegenüber staatlichen Interventionen in die Familie gibt, ist historisch bedingt.
                                      Ob es diese Skepsis gibt, ist fallabhängig. Sie ist keinesfalls durchgängig vorhanden. Betrifft es eine Familie selbst, ist es zuviel staatliche Intervention. Stirbt ein Kind an Mißhandlung, war es viel zu wenig Staat und alle Repräsentanten haben versagt.
                                      Oft ist der Vorwurf nicht falsch. Was also tun, mehr oder weniger? Leider gibt es keinen Mittelweg. Einen solcher würde dem Rechtsgut Kindeswohl auch nicht gerecht.
                                      Ditschi

                                      Kommentar


                                      • derMac
                                        Freak
                                        Liebt das Forum
                                        • 08.12.2004
                                        • 11888
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        #39
                                        AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                        Eine innere Überzeugung, zum Wohle des eigenen Kindes zu handeln, wobei alle anderen sich mit dem Verbot und der Warnung irren ?
                                        Das Verbot bzw. die Warnung kommt ja nicht von allen anderen. Wenn es vom Staat kommt hat der "natürlich" recht (auch wenn er nicht recht hat), er ist aber trotzdem nicht "alle". Bei den Warnungen ist es nicht selten so, dass man vor allem die hört, die am lautesten schreien, nicht unbedingt die, die die Mehrheit darstellen und noch weniger oft die, die recht haben. Wollte ich nur mal so ganz allgemein einwerfen.

                                        Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
                                        Er vergisst nur, dass auch wenn es für ihn in Ordnung ist, eine weitere im Zweifel betroffene Person das vielleicht nicht in Ordnung findet. Jetzt kann man den Säugling nicht fragen, deshalb vertritt der Staat im Zweifel seine Interessen und regelt, was die Eltern mit ihrem Kind tun dürfen und was nicht.
                                        In dem Moment hat der Säugling aber gar nicht unbedingt die Interessen, die du ihm unterstellst. Der Staat hat Interessen die er vertritt, das sind aber nicht (zwingend) die des Säuglings. Es ist ja völlig ok, dass der Staat, die Gesellschaft und die Eltern Interessen haben und sie vertreten, aber bitte nicht mit irgendwelche Interessen argumentieren, die man nicht kennt (das ist eine Unsitte, die auch beim Tierschutz gern angewendet wird).

                                        Mac

                                        Kommentar


                                        • Ditschi
                                          Freak

                                          Liebt das Forum
                                          • 20.07.2009
                                          • 12345
                                          • Privat

                                          • Meine Reisen

                                          #40
                                          AW: Fahrad und Kind auf dem Rücken (z.B. Manduca)

                                          Zitat Mac: noch weniger oft die, die recht haben
                                          ...wenn Du jetzt noch, vielleicht in einem Satz, allen schreiben könntest, wer recht hat und woran man das erkennt?

                                          Mein Vorschlag: Schreib einfach Ich. Kürzer kann man es nicht sagen.

                                          In dem Moment hat der Säugling aber gar nicht unbedingt die Interessen, die du ihm unterstellst. Der Staat hat Interessen die er vertritt, das sind aber nicht (zwingend) die des Säuglings. Es ist ja völlig ok, dass der Staat, die Gesellschaft und die Eltern Interessen haben und sie vertreten, aber bitte nicht mit irgendwelche Interessen argumentieren, die man nicht kennt (das ist eine Unsitte, die auch beim Tierschutz gern angewendet wird).
                                          Ich habe schon verstanden, was Waldhexe meint. Ich bin sicher, daß man einem Säugling bereits unterstellen kann, daß er nicht durch den Egoismus oder die Willkür der Eltern den Rest seines Lebens unnötigerweise mit einer schweren Behinderung als Pflegefall verbringen möchte. Dieses Interesse kann man unterstellen, und es ist Aufgebe des Staates, dieses Interesse des Kindes zu schützen. Darum geht es, und das sind nicht " irgendwelche Interessen", sondern ganz erhebliche. Es ist auch nicht schwer, sie zu erkennen.
                                          Ditschi
                                          Zuletzt geändert von Ditschi; 05.07.2015, 17:34.

                                          Kommentar

                                          Lädt...
                                          X