Wiedergabe von Infotafeln

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  • Abt
    Lebt im Forum
    • 26.04.2010
    • 5726
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    • Meine Reisen

    Wiedergabe von Infotafeln

    Hallo allhier

    Mich ärgert, die unterschiedliche Herangehensweise bei der Wiedergabe von Werbetafeln, die der Information und der Öffentlichkeit gewidmet sind.
    Wenn ich also eine Bahnhofsschild, eine Wanderwegmarkierung oder ein Straßenschild hier in Berichten wiedergebe, wird niemand etwas dagegenhaben.
    Lichte ich dagegen eine öffentlich aufgestellte Wanderkarte von unterwegs ab, gerate ich ins Kreuzfeuer der Meinungen.und die wird aus dem Beitrag gelöscht, wo möglich kassiere ich noch nen Punkt.

    Wie ist das aber nun rechtlich, denn de facto ist es ja auch nur eine Information, die der Öffentlichkeit gewidmet ist.
    Gruß Abt

  • Torres
    Freak

    Liebt das Forum
    • 16.08.2008
    • 30686
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Wiedergabe von Infotafeln

    Karten sind urheberrechtlich geschützt. Daher dürfen sie nur dann öffentlich dargestellt werden, wenn man die entsprechenden Rechte besitzt.

    Verkehrsschilder sind als "amtliche Werke" nicht urheberrechtlich geschützt. Daher darf man sie öffentlich darstellen.
    Oha.
    (Norddeutsche Panikattacke)

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    • Goettergatte
      Freak

      Liebt das Forum
      • 13.01.2009
      • 27465
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Wiedergabe von Infotafeln

      Ali, logische rationalität ist etwas, was Du in solchen Dingen nicht erwarten darfst
      "Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
      Mit erkaltetem Knie;------------------------------
      Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
      Der über Felsen fuhr."________havamal
      --------

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      • Torres
        Freak

        Liebt das Forum
        • 16.08.2008
        • 30686
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Wiedergabe von Infotafeln

        Aber sicher ist das logisch. Selbst wenn ein Ort in einem Schild eine Wanderkarte aufstellt, so hat er sich das Kartenmaterial vom Rechteinhaber besorgt und die Rechte erworben. Eine Karte zu erstellen, ist ein andere Vorgang, als ein Schild in Auftrag zu geben. Sie beruht auf Datenmaterial, an dem jemand die Rechte hält.

        Schilder sind amtliche Werke. Sie darf man auch auf T-Shirts drucken u.ä. Vgl. T-Shirts mit Ortsschildern oder die Autokennzeichen mit Namen. Nur der Straßenverkehr sollte dadurch natürlich nicht beeinflusst werden.

        Edit: Wobei ich mir nicht sicher wäre, ob man beim Druck von Schildern auf T-Shirts die Schrift verwenden darf. Da muss jemand anderes etwas zu sagen.
        Zuletzt geändert von Torres; 09.05.2015, 06:59.
        Oha.
        (Norddeutsche Panikattacke)

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        • MaxD

          Lebt im Forum
          • 28.11.2014
          • 8918
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Wiedergabe von Infotafeln

          Klarer Fall von "isso", ich bin da ganz bei Torres.
          Hier kommen ein paar knappe Auszüge aus dem Urheberrechtsgesetz:

          § 2 Geschützte Werke

          (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
          ....
          7.
          Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

          § 5 Amtliche Werke

          (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

          § 16 Vervielfältigungsrecht

          (1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.
          (2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.

          § 17 Verbreitungsrecht
          (1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

          Für einen Gesetzestext ist das sogar - wider Erwarten - verständlich formuliert.
          (ich habe es ja auch verstanden...)

          Es ist also besser, wenn die Mods solche Bilder entfernen.
          Sonst bekommt erst das Forum, dann der betreffende Nutzer, juristisch auf den nackten Hintern geschlagen.

          Btw...Wikipedia verrät hierzu, dass Auswahl und Gestaltung der Karte geschützt sind, nicht aber die Geoinformationen an sich.
          Ein "Appausen" oder Skizzieren einzelner Kartenelemente sollte damit zulässig sein.
          Das findet man hin und wieder z. B. in Wanderführern die in Eigen- oder Kleinverlagen herausgegeben wurden.
          ministry of silly hikes

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          • Sarekmaniac
            Freak

            Liebt das Forum
            • 19.11.2008
            • 10958
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Wiedergabe von Infotafeln

            Das kleine "r" im Kreis des Rothaarsteig-Logos (aus rechtlichen Erwägungen nicht verlinkt) wirft Fragen auf. Was ist als Warenmarke registriert, und von wem? Der Steig? Das Logo? Welches Nutzungsrecht hat der Logo-Designer dem Nutzer der Warenmarke "Rothaarsteig" eingeräumt?

            Wenn diese Fragen beantwortet sind, kommen weitere auf: Müssen Rothaarsteiglogos aus dem "Wandermarkierung-Faden" gelöscht werden? Oder geschwärzt, oder sonstwie unkenntlich gemacht? Müssen sie auch aus entsprechenden Reiseberichten verschwinden? Darf man überhaupt noch "Rothaarsteig" sagen oder schreiben (oder denken), ohne Rechte des Inhabers der Warenmarke "Rothaarsteig" zu verletzen?
            Zuletzt geändert von Sarekmaniac; 09.05.2015, 15:50.
            Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
            (@neural_meduza)

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            • Goettergatte
              Freak

              Liebt das Forum
              • 13.01.2009
              • 27465
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Wiedergabe von Infotafeln

              Wenn die Infotafeln so Urhebegeheiligt sein sollen (oft ist ja auch noch Lokalwerbung drauf), jedermann zugänglich und sichtbar sind,
              dann sind sie mir mit dauerhafter Kunst im Öffentlichen Raum gleich
              somit scher ich mich einen klangvollen warmen Wind ums Ablichten und Posten
              "Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
              Mit erkaltetem Knie;------------------------------
              Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
              Der über Felsen fuhr."________havamal
              --------

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              • Pfad-Finder
                Freak

                Liebt das Forum
                • 18.04.2008
                • 11916
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Wiedergabe von Infotafeln

                Zitat von Sarekmaniac Beitrag anzeigen
                Das kleine "r" im Kreis des Rothaarsteig-Logos (aus rechtlichen Erwägungen nicht verlinkt) wirft Fragen auf. Was ist als Warenmarke registriert, und von wem? Der Steig? Das Logo? Welches Nutzungsrecht hat der Logo-Designer dem Nutzer der Warenmarke "Rothaarsteig" eingeräumt?
                Bitte schön.

                Wenn diese Fragen beantwortet sind, kommen weitere auf: Müssen Rothaarsteiglogos aus dem "Wandermarkierung-Faden" gelöscht werden? Oder geschwärzt, oder sonstwie unkenntlich gemacht? Müssen sie auch aus entsprechenden Reiseberichten verschwinden?
                Nein.

                Darf man überhaupt noch "Rothaarsteig" sagen oder schreiben (oder denken), ohne Rechte des Inhabers der Warenmarke "Rothaarsteig" zu verletzen?
                Ja. Das ist genauso wie beim Telekom-"T". Das darfst Du auch noch fotografieren und Fotos von Telekom-Läden veröffentlichen.

                Du darfst sogar sogar das Wort (! - nicht das Logo) "Rothaarsteig" in einer neuen Wort-Bild-Marke ("Logo") für eigene Markenanmeldungen neu kombinieren, zB "Rothaarsteig-Tischlerei" mit einer lotharisierten Fichte. Die Anmeldung einer reinen Wortmarke Rothaarsteig ist vom DPMA 1999 nämlich wegen "Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft sowie beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs.2 Nr.1 u.2)" abgelehnt worden.
                Schutzgemeinschaft Grüne Schrankwand - "Wir nehmen nur das Nötigste mit"

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                • _Matthias_
                  Fuchs
                  • 20.06.2005
                  • 2170
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Wiedergabe von Infotafeln

                  Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                  Aber sicher ist das logisch.

                  Die meisten Karten beruhen auf amtlichem Material. Die Straßenschilder hat auch jemand entworfen und folglich das Urheberrecht darauf. Wo ist der Unterschied ob eine Behörde ein Schild aufstellt und da entweder ein Symbol oder ne Karte drauf ist.
                  In Deutschlang gibt es die Panoramafreiheit:
                  "§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
                  (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht."
                  Ich kann nicht erkennen, dass es da eine Einschränkung gibt, dass der Paragraph nicht für öffentlich aufgestellte Karten oder Infotafeln gilt.

                  Insofern ist das meiste zuvorgeschriebene falsch, man darf sehr wohl dauerhaft angebrachte Karten und Infotafel fotografieren und veröffentlichen, zumindest wenn die sich in Deutschland befinden. In anderen Ländern kann das anders sein, Frankreich, z.B.

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                  • Torres
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 16.08.2008
                    • 30686
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Wiedergabe von Infotafeln

                    Da wäre ich mir an Deiner Stelle nicht sicher. Ein Foto, das einen Wald zeigt, in dem eine Infotafel steht, sollte von der Panoramafreiheit gedeckt sein. Nicht aber ein reines Foto der Karte.

                    Vgl. Wikipedia http://de.m.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

                    Für Werke, die hinter Schaufenstern und in Schaukästen ausgestellt werden, wird die Anwendbarkeit der Panoramafreiheit einhellig abgelehnt.[73] Sind die Plakate bzw. Werke in Schaufenstern und -kästen für die Aufnahme bzw. Darstellung im Verhältnis zum Hauptgegenstand der Aufnahme bzw. Darstellung ohne Bedeutung und beliebig austauschbar, so kommt auch eine Nutzung als unwesentliches Beiwerk (§ 57 UrhG) in Betracht.
                    Dagegen ist ein Detailfoto eines Straßenschildes erlaubt.
                    Oha.
                    (Norddeutsche Panikattacke)

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                    • _Matthias_
                      Fuchs
                      • 20.06.2005
                      • 2170
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Wiedergabe von Infotafeln

                      Bei Schaufenstern und Schaukästen kommt klar der Teil zu tragen, dass nur die äußere Ansicht, nicht aber das Innere unter die Panoramafreiheit fällt, man darf auch nicht durchs Fenster fotografieren und das dann veröffentlichen.
                      Detailfotos sind erlabt, nur eben nicht von Dingen im Innern, die dürfen nur it drauf sein, wenn sie nebensächlich sind. Das ist keine Einschränkung, sondern eine Erweiterung: Sachen im Innern sind nicht von der Panoramafreiheit gedeckt, werden abe toleriert, wenn sie nur Beiwerk zum eigentlichen Motiv sind.

                      Wenndu schon wikipedia zitierst, wie wärs dann damit:
                      "Jedoch sind auch andere Werkarten denkbar. Sprach- oder Musikwerke können sich etwa auf an Gebäuden angebrachten Gedenktafeln oder Grabmälern befinden und – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – Teil des Straßenbildes im Sinne des § 59 UrhG werden.[42] Von der Panoramafreiheit erfasst ist allerdings ausschließlich die Wiedergabe in der konkreten Darstellungsform (also etwa durch Fotografieren der Gedenktafel), nicht hingegen beispielsweise eine mit Schreibmaschine erstellte Abschrift."

                      Also ganz klar, wenn die Karte außen angebracht und nicht in einem Schaukasten ist, dann ist das Fotografieren und Veröffentlichen erlaubt, man darf sie aber weder im Computer nachzeichnen, noch irgendwas zusätzliches einzeichnen. Sowas ist erlaubt: http://www.sinsheim.de/pb/site/Sinsh...&m=F&h=350&i=0 sowas auch: http://www.naturpark-duemmer.de/typo...85c4d9b6a5.jpg sowas nicht: http://media.holidaycheck.com/data/u...1156219915.jpg

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                      • Sarekmaniac
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 19.11.2008
                        • 10958
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Wiedergabe von Infotafeln

                        @Pfadi: Danke für die Mühe.

                        Wegen des Rothaarsteig-Logos sollte man aber vorsichtig sein. Der Herr Dr. Meißner vom Rothaarsteigverein ist Anwalt.
                        Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
                        (@neural_meduza)

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                        • inselaffe
                          Fuchs
                          • 23.06.2014
                          • 1716
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Wiedergabe von Infotafeln

                          Ist schon kurios, was der Marken- und Urheberschutz für Blüten treiben kann, war er doch einst nur aus wettbewerblichen Gründen installiert worden...

                          Ich fände es sehr begrüßenswert. wenn marken- und urheberrechtlich geschütze Werke zukünftig ohne Profitbsicht geteilt werden dürften, unter der Wahrung marken- und urheberrechtlicher Kennzeichnung natürlich. Aber da sind wir dann auf dem dünnen Eis der Definitionen zwischen Profit und Liebhaberei, dann schnell bei Teilen vs Kopieren etc. Denn technisch gesehen, ist beim digitalen Abruf einer gewissen Information bereits eine Kopie auf dem Endgerät entstanden, wenn auch nur eine Temporäre und jedwede Bereitstellung von Rechenleistung und Speicherplatz in irgendeinem Rechenzentrum will auch bezahlt werden. Eine oftmals aussichtslose Zwickmühle, in der sich gebührenfinanzierte Dienste ja nicht wiederzufinden fürchten müssen, haben sie doch das Privileg, dank Rundfunkstaatsvertag, gebührenfinanzierte Inhalte nicht langfristig vorhalten zu müssen und diese danach sogar noch profitbringend verkaufen zu dürfen...
                          So kann man dann Produktionen der Dritten auf Netflix sehen (Abo erforderlich), nicht aber mehr in den Mediatheken der Sender, die sie steuer- bzw beitragsfinanziert produziert haben.

                          Aber hier lässt sich der Gestzgeber ja "Gott sei Dank" mal wieder von denen mit der größten Lobby beraten und daher haben wir halt den Scheiß, den wir gerade haben. So erhalten "Künstler" bzw Rechteinhaber von Werken mit viel Reichweite zB verhältnismäßig viel (Bsp.: Pop und Schlager) und die Mehrzahl der Zwangs-GEMA-Verplichteten zahlt drauf, quasi die Analogie zum Otto-Normal-Verbraucher zum Besserbetuchten in Steuerfragen. Je mehr Geld man oberhalb des Existenzminimums hat, desto mehr kann man auch abstetzen. Mal so am Rande ist es auch gar nicht so einfach, aus der GEMA-Nummer auszutreten. Keine eigene Erfahrung, aber die von Freunden. Man muss der GEMA für jedes Werk beweisen, dass man kein Mitglied ist, ansonsten vertritt sie einen ungefragt und sahnt Gebühren ab, die nach Schlüssel, wie vorher angemerkt, überproportional an wenige "Erfolgreiche" abgetreten werden. Hat sich an dieser Stelle schon mal irgendjemand die Gedanken gemacht, warum es "Last Christmas" von Wham jeden verdammte Jahr in die Top Ten der "Charts" schafft? Gint halt in jedem Jahrgang 20.000 Kinder mit zu viel Taschengeld... Viel mehr brauchts doch nicht...

                          Und das trifft nicht nur auf Musik oder Ton wie im Falle der GEMA zu, sondern auf jegliches Material aller Art, das irgendwie digitalisiert wird. Irgendwer hat die Rechte darauf und fordert seinen Zehnten, mal absehen vom Staat, der ist schon durch den Zehnten finanziert und darf diesen Anspruch daher nicht noch einmal erheben.

                          Und deshalb darf man Fotografien von Allgemeingut einfach so veröffentlichen - man ist ja durch Steuerzahlung Urherberrechteteilinhaber - , privatgeschaffene und -finazierte Inhalte aber nicht, denn deren Rechte liegen idR nicht bei einem selbst, sofern man nicht zufällig Geldgeber war und sich die Rechte hat zusichern lassen, sondern bei wem auch immer, der gerade liquide war.


                          All sie zu übeprüfen würde das ehrenamtliche Engament der hier im Hintergrund Involvierten doch über jegliche Gebühr strapazieren und das nur, um nicht in Regress genommen zu werden. Da sagt man doch der Einfachheit einfach vorher genrell: NEIN

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                          • Torres
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                            Liebt das Forum
                            • 16.08.2008
                            • 30686
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Wiedergabe von Infotafeln

                            http://www.aufrecht.de/beitraege-uns...was-nicht.html

                            In dieser Quelle steht, dass das in Vordergrundstellen urheberrechtlich geschützter Werke, wie zum Beispiel Designsofas oder Gemälde, nicht erlaubt ist. Das würde ich auch bei einer Karte als gegeben sehen, wenn sie detailliert fotografiert wird, um die Informationen zu vervielfältigen. Denn das ist ja der Zweck des veröffentlichten Bildes (und nicht der künstlerische Wert). Das Beispiel 2 von Matthias sehe ich daher auch ohne Glaskasten als kritisch an, zumal es sich nicht zwingend um eine dauerhaft Maßnahme handelt (Karten werden ja auch wieder ausgetauscht, im Gegensatz zu Infotafeln über eine Region). Aus diesem Grund bin ich auch bei Plakaten oder Werbekampagnen vorsichtig und stelle die Bilder nicht ins Netz, wenn die Motive nicht mehr als unwesentliches Beiwerk als Teil eines Gebäudes durchgehen (vor allem nicht in Italien, wo es noch nicht einmal Panoramafreiheit gibt, aber meterhohe Werbeflächen an Gebäuden.) Im Zweifel würde ich da das Urheberrecht immer höher werten als die Panoramafreiheit, zumal es sich ja um ein temporär aufgestelltes Kunstwerk handelt.

                            Kunstwerke dagegen, die dauerhaft aufgestellt werden, unterliegen der Panoramafreiheit. Das gilt für die angesprochenen Sprach- und Musikwerke. Aber eben nicht, wenn es sich um eine temporäre Ausstellung handelt.

                            Bei Logos gilt auch die Beiwerkregelung. Wird das Rothaarsteiglogo als Beiwerk dargestellt, wie es ja im allgemeinen geschieht, wenn man Wanderwegmarkierungen fotografiert, ist das in Ordnung, nicht aber, wenn es zum Beispiel Avatarbild wäre.

                            Grundsätzlich wäre es nett, wenn sich jeder, der hier Bilder hineinstellt, vorher Gedanken macht, was in der Öffentlichkeit zweifelsfrei gezeigt werden darf und was nicht. Es steht ja jedem frei, seine Bilder für den privaten Gebrauch zu nutzen. Auch ich habe schon geschützte Werke fotografiert, die sich als Schätze in meinen Alben befinden. Nur in die Öffentlichkeit, d.h. ins Forum, gehören sie nicht. Im Zweifel sollte man lieber auf eine Veröffentlichung verzichten, als andere in Schwierigkeiten zu bringen. Ob nun tatsächlich eine Abmahnung erfolgen würde, sei dahingestellt. Wer sich aber jemals mit Abmahnungen (oder der GEMA) herumgeschlagen hat, weiß, dass es ratsam ist, Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. Also lieber mal verzichten, anstatt es darauf ankommen zu lassen.
                            Oha.
                            (Norddeutsche Panikattacke)

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                            • MaxD

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                              • 28.11.2014
                              • 8918
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                              #15
                              AW: Wiedergabe von Infotafeln

                              Zitat von _Matthias_ Beitrag anzeigen

                              Die meisten Karten beruhen auf amtlichem Material. Die Straßenschilder hat auch jemand entworfen und folglich das Urheberrecht darauf. Wo ist der Unterschied ob eine Behörde ein Schild aufstellt und da entweder ein Symbol oder ne Karte drauf ist.
                              In Deutschlang gibt es die Panoramafreiheit:
                              "§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
                              (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht."
                              Ich kann nicht erkennen, dass es da eine Einschränkung gibt, dass der Paragraph nicht für öffentlich aufgestellte Karten oder Infotafeln gilt.

                              Insofern ist das meiste zuvorgeschriebene falsch, man darf sehr wohl dauerhaft angebrachte Karten und Infotafel fotografieren und veröffentlichen, zumindest wenn die sich in Deutschland befinden. In anderen Ländern kann das anders sein, Frankreich, z.B.
                              Eine durchaus gewagte Auslegung....
                              Die sogenannte Panoramafreiheit bezieht sich primär auf Bauwerke, Kunst im öffentlichen Raum und eben bauseitige Kunst, da auch Bauwerke bzw. deren Gestaltung dem Urheberrechtsschutz unterliegen.
                              Doch selbst für diesen Bereich hat sie bereits Einschränkungen durch die Rechtssprechung hinnehmen müssen, vgl. z. B. das Sanssouci-Urteil des BGH.

                              Die Absicht des Gesetzgebers erschließt sich ja bereits aus dem Begriff "Panoramafreiheit".
                              Ist die Tafel oder der Schaukasten mit einer ausgehängten Karte oder eine eigenen, reduzierten Kartendarstellung im öffentlichen Raum, kann er sicher als Detail eines Panoramas oder Straßenbildes abgelichtet werden.
                              Nicht aber IM Detail....denn wo bitte schön ist das Panorama bei einer Großaufnahme einer ausgehängten Karte?

                              Letztlich ist die Panoramafreiheit ein Schranke des Urheberrechts, um überhaupt Fotografien im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Was mit solchen Freiheiten passiert, wenn sie überstrapaziert werden, muss wohl nicht gesagt werden.

                              Ansonsten hat Inselaffe mit dem Bezug aufs Forum bereits den Pudel im Kern erschüttert:

                              Wenn die Mods hier für jeden Beitrag erst ein Rechtsgutachten anfertigen müssen, geht das ein wenig über das hinaus, was ein solches Forum leisten kann und sollte.

                              P.S.: Seit Ditschi im Ruhestand ist, lässt seine Kommentarfreude bei rechtlichen Themen spürbar nach!
                              ministry of silly hikes

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                              • Goettergatte
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                                • 13.01.2009
                                • 27465
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                                #16
                                AW: Wiedergabe von Infotafeln

                                Beim Ohnesorgurteil gehts um komerzielle Nutzung der Bilder, die auf stiftungseigentümlichen Grundstück aufgenommen wurden.

                                Hier Äpfel mit Ananas verglichen
                                Zuletzt geändert von Goettergatte; 10.05.2015, 08:08.
                                "Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
                                Mit erkaltetem Knie;------------------------------
                                Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
                                Der über Felsen fuhr."________havamal
                                --------

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                                • Ditschi
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                                  • 20.07.2009
                                  • 12362
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                                  #17
                                  AW: Wiedergabe von Infotafeln

                                  Zitat MaxD: P.S.: Seit Ditschi im Ruhestand ist, lässt seine Kommentarfreude bei rechtlichen Themen spürbar nach!
                                  OT: Nö, aber ich habe es schwerer, weil ich keinen kostenlosen Zugang mehr zu Juris habe und mir auch die Bibliothek nicht mehr zur Verfügung steht. Und ich vergewissere mich halt lieber, bevor ich hier etwas falsch poste. Hier zu Hause habe ich nur Vorauflagen gängiger Kommentare, die im Dienst aussortiert wurden.
                                  Im übrigen sehe ich nicht die Notwendikeit eines eigenen Kommentars, wenn andere Beiträge abliefern, die nach meinem Eindruck richtig sind. Aber keine Sorge, ich lese interessiert mit.
                                  Ditschi

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                                    • 28.11.2014
                                    • 8918
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                                    #18
                                    AW: Wiedergabe von Infotafeln

                                    Zitat von Goettergatte Beitrag anzeigen
                                    Beim Ohnesorgurteil gehts um komerzielle Nutzung der Bilder, die auf stiftungseigentümlichen Grundstück aufgenommen wurden.

                                    Hier Äpfel mit Ananas verglichen
                                    Es war angeführt, um zu zeigen das die Panoramafreiheit kein endlos ausdehnbares Jedermannsrecht ist, sondern eine Nische, in der man sich vorsichtig bewegen sollte.
                                    Insofern sind wir noch im Oberbegriff "Obst"...egal ob Äpfel, Birnen oder sonstwelche Cocktaildekoration.
                                    ministry of silly hikes

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                                    • Goettergatte
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                                      • 13.01.2009
                                      • 27465
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                                      #19
                                      AW: Wiedergabe von Infotafeln

                                      Es ging um ein Foto eines öffentlich aufgestelltes Infoschild,
                                      mit Wanderkarte,
                                      gepostet in einem unkomerziellen Forum,
                                      welches entfernt wurde weil, schätzungsweise, irgendwas gekreischt hat.
                                      "Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
                                      Mit erkaltetem Knie;------------------------------
                                      Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
                                      Der über Felsen fuhr."________havamal
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                                        #20
                                        AW: Wiedergabe von Infotafeln

                                        @MaxD
                                        Panoramafreiheit ist ein umgangssprachlicher Begriff und kommt im Gesetz nicht vor. Der entsprechende Paragraph spricht von Werken, und schränkt diesenur dafingehend ein, dass sie dauerhaft augestellt/angebracht sein müssen und von öffentlicher Stelle aus sichtbar. Es gibt weder eine Einschränkung bzgl der Art des Werkes, noch eine Einschränkung des Detailgrades der Aufnahme. Es gibt noch nichteinmal eine Einschränkung der Nutzung z.B. kommerziell. Was öffentlich bedeutet wurde in vielen Urteilen präzisiert, z.B. ohne Hilfsmittel wie Leitern und eben nicht nur von Privatbesitz aus sichtbar (selbst wenn der Privatbesitz uneingeschränkt betretbar ist).

                                        @Torres
                                        Du vermischst zwei unabhängige Abschnitte, der erste ist über Panoramafreiheit, der zweite über Dinge, die nicht unter Panoramafreiheit fallen. Das hat nichts miteinander zu tun.

                                        Es ist ja schön, dass darauf geachtet wird, dass Gesetze eingehalten werden, aber bloß weil jemand Urheberrecht sagt muss man nicht gleich demütig auf die Knie fallen und vorsichtshalber oder in vorauseilendem Gehorsam alles möglichen Vorderungen eines vermeintlichen Rechteinhabers erfülen.

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