AW: [SE] Vorsichtsmaßnahmen gegen Bären in Jämtland ??
OT: Dann verstehe ich aber nicht, warum z.B. Signalgeber und Signalstifte Anfang der 2000er Jahre in den Vorschriften der Polizei explizit genannt werden als solche, für die eine Lizenz im Sinne des vapenlagen vergeben werden kann, wenn sie zur Notsignalisierung im Fjäll und auf See genutzt werden sollen, dass aber dieser Zweck primär mit rein pyrotechnischen Waren geschehen solle (vgl. RPSFS 2000:63). In den aktuellen Vorschriften wird erwähnt, dass die Notsignalisierung mit pyrotechnischen Waren geschehen solle und nicht mit Schusswaffen (vgl. RPSFS 2009:13).
Das kannst Du aufgrund Deines Wissens vielleicht mal an anderer Stelle erklären, hier gehört es nicht mehr hin, weil mehr als OT.
Zitat von Jag
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Das kannst Du aufgrund Deines Wissens vielleicht mal an anderer Stelle erklären, hier gehört es nicht mehr hin, weil mehr als OT.
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