Zelten und biwakieren in Österreich, offizielle Infos

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  • steliflo
    Erfahren
    • 28.10.2013
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    Zelten und biwakieren in Österreich, offizielle Infos

    Der Alpenverein hat die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Zelten und Biwakieren in Österreichs Bergen in einem Dokument zusammengefasst:

    http://www.alpenverein.at/portal_wAs...chs-Bergen.pdf

    ich hoffe das ist der richtige Platz für dieses Dokument. Wusste nicht wohin es sonst gehört...


    Post als Moderator
    Habs ins Alpine verschoben.

    Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden.  Dein Team der
    Zuletzt geändert von Vegareve; 26.06.2014, 08:35.

  • Lampi
    Fuchs
    • 13.05.2003
    • 1789
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    #2
    AW: Zelten und biwakieren in Österreich, offizielle Infos

    Danke!
    Liebe Grüße von Lam?[tm]-Nur echt mit dem Pi und cw-Wert > 0,3
    Auf Tour
    "Exclusiv Klettern mit der Sektion Breslau" bei Facebook. Mit Stuttgarts kleinster Sektion, kein Lärm, kein Anstehen, familiäres Umfeld!

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    • Ditschi
      Freak

      Liebt das Forum
      • 20.07.2009
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      #3
      AW: Zelten und biwakieren in Österreich, offizielle Infos

      Hochinteressant, der Hinweis auf die Rechtslage betreffend Wildcampen in Österreich.

      Von Region zu Region eine unterschiedliche Praxis: vom totalen Verbot, auch im Wald, zu einer liberaleren Regelung anderswo.

      Wann immer ich unsere deutschen Regelungen mit ihren Restriktionen vorgestellt habe, kam stereotyp dieses " Typisch deutsch".
      Ich habe immer geantwortet, daß das nicht stimmt. Man möge doch mal bei den Nachbarn genau hinschauen. Dafür ist der link Post 1ein gelungener Beleg.

      Gruß Ditschi

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      • Kaesehobler
        Fuchs
        • 16.02.2013
        • 1202
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        #4
        AW: Zelten und biwakieren in Österreich, offizielle Infos

        Ich hab es mal dem Wiki Österreichs zugefügt. Danke für die Infos!


        Editiert vom Moderator
        Folgebeiträge wegen OT gelöscht, Martin

        Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden. Dein Team der
        Zuletzt geändert von Flachlandtiroler; 28.06.2014, 19:43.

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        • Manuba
          Neu im Forum
          • 12.07.2014
          • 3
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          #5
          AW: Zelten und biwakieren in Österreich, offizielle Infos

          Lieben Dank für die Quelle der Informationen.

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          • Smocky
            Anfänger im Forum
            • 02.11.2013
            • 35
            • Unternehmen

            • Meine Reisen

            #6
            Ganz interessant fand ich dazu die Aussagen von einigen Almwirten auf dem Salzburger Höhenweg. Diese wussten nicht einmal das es ein solches Verbot gibt.
            Auf Nachfrage durften wir dort bei jeder Alm auf dem Gelände unser Zelt aufschlagen.

            Wobei man hier ganz klar herausstellen muss: bei einer Alm handelt es sich um Privatgrund und nicht um staatliche Flächen.
            Macht also nochmal einen Unterschied.
            Aber für den Bergwanderer mit Zelt vielleicht wichtig zu wissen: nachfragen lohnt sich.

            Grüße, Marco

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            • Ditschi
              Freak

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              • 20.07.2009
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              • Meine Reisen

              #7
              AW: Zelten und biwakieren in Österreich, offizielle Infos

              Wobei man hier ganz klar herausstellen muss: bei einer Alm handelt es sich um Privatgrund und nicht um staatliche Flächen.
              Nö, das ist ja auch, was viele hier nicht verstehen: wenn das Zelten außerhalb von Campingplätzen ganz verboten ( z.B. Tirol) ist, dann spielt es keine Rolle, wem das Grundstück gehört. Dann wäre es auch dem Eigentümer auf eigenem Land selbst verboten und er könnte es folglich anderen nicht gestatten.
              Sonst müßte die Formulierung lauten, das Zelten sei außerhalb von Campingplätzen verboten mit Außnahme auf privaten Grundstücken mit Zustimmung des Eigentümers. Solche Formulierungen finden sich ja auch manchmal.
              Also bitte nicht Falsches hineininterpretieren, siehe oben.
              Die Annahme, staatliche Verbote des Zeltens würden nur staatliche Flächen betreffen, ist falsch.
              Ditschi

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              • steliflo
                Erfahren
                • 28.10.2013
                • 390
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                #8
                AW: Zelten und biwakieren in Österreich, offizielle Infos

                Frage dazu: Für Niederösterreich zum Beispiel steht dass das Abstellen von Wohnwagen im Grünland außerhalb von Campingplätzen verboten ist. Heißt das man darf seinen Wohnwagen nicht im Garten Abstellen, um ihn dort zu lagern, wenn man ihn nicht braucht? Muss man einen Parkplatz blockieren, obwohl das nicht nötig wäre, weil man auf dem eigenen Grundstück Platz hätte, oder bring ich da was durcheinander?

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                • Ditschi
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 20.07.2009
                  • 12362
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                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Zelten und biwakieren in Österreich, offizielle Infos

                  Die Normen in Niederösterreich kenne ich nicht. In D steht in den Landesgesetzten oft ausdrücklich, daß das Campen auf eigenem Hausgrundstück erlaubt ist. Hier z.B. in SL-H, nur als Beleg, § 37 Abs 2 satz 2 LNatSchG SL-H:
                  Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte nur für den persönlichen Gebrauch der Nutzungsberechtigten aufgestellt werden.
                  Die Regelung in SL-H paßt --zugegeben-- nicht so richtig zum Titel des threads. Nur ein Hinweis, wonach man vielleicht noch suchen müßte.
                  Im übrigen bezeichnet man üblicherweise nicht den Hausgarten als Grünland, sondern landwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich.
                  Gruß Ditschi
                  Zuletzt geändert von Ditschi; 14.07.2014, 06:40. Grund: Ergänzung

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                  • beigl
                    Fuchs
                    • 28.01.2011
                    • 1664
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Zelten und biwakieren in Österreich, offizielle Infos

                    Zitat von steliflo Beitrag anzeigen
                    Frage dazu: Für Niederösterreich zum Beispiel steht dass das Abstellen von Wohnwagen im Grünland außerhalb von Campingplätzen verboten ist. Heißt das man darf seinen Wohnwagen nicht im Garten Abstellen, um ihn dort zu lagern, wenn man ihn nicht braucht?
                    Nein, das heisst es in den meisten Fällen nicht, weil Privatgärten üblicherweise nicht Grünland sind, sondern Bauland. Das sind Widmungskategorien, die hängen nicht vom Bewuchs ab.
                    Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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