AW: [DE] »Hamse Dich hier ausgesetzt?« – Wandern von Mecklenburg nach Vorpommern
Das Thema ist interessant, man sollte aber dabei die Kirche im Dorf lassen. Ich trage ja, wie man sieht, zivile Wanderschuhe (Meindl Badile) und kombiniere die Hose mit irgendwelcher funktionalen Oberbekleidung. Zu den funktionalen und ökonomischen Aspekten dieser Ausrüstung habe ich mich in den beiden vorigen Reiseberichten schon geäußert, und am Ende des Westweg-Berichts habe ich auch etwas zur Außenwirkung gesagt; die scheint freilich davon abzuhängen, ob man sich in einer ausgesprochenen Wanderregion befindet oder nicht.
Abstrakt kann man eine rechtliche Problematik im Sinne von § 132a Abs. 1 S. 4 StGB konstruieren. Die Rechtsprechung hat in letzter Zeit die Strafbarkeit gelegentlich vom Gesamteindruck einer hoheitlichen Amtstätigkeit abhängig gemacht (bzw. genau genommen die Strafbarkeit beim Fehlen eines solchen Gesamteindrucks ausgeschlossen); vgl. OLG Zweibrücken, 16.10.2002 - 1 Ss 161/02.
Dass trotz Fehlens jeglicher Abzeichen manche Betrachter vom Gesamteindruck des Outfits auf eine Zugehörigkeit zu den Streitkräften schließen, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden. In Berlin bin ich auch schon mal trotz Antifa-T-Shirt von einer älteren Dame mit den Worten angesprochen worden: »So ein sauberer junger Mann. Sieht man ja selten heute. Sind Sie beim Bund?« Da eine Täuschungsabsicht allerdings nicht vorliegt, hat man dann Anlass, dem von Fall zu Fall entgegenzutreten. Die Berliner Polizei hat sich im Übrigen, soweit es mich betrifft, für diese Art des ›Missbrauchs‹ militärischer Uniformen in den letzten 25 Jahren buchstäblich nie interessiert.
Zitat von Saniboy
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Abstrakt kann man eine rechtliche Problematik im Sinne von § 132a Abs. 1 S. 4 StGB konstruieren. Die Rechtsprechung hat in letzter Zeit die Strafbarkeit gelegentlich vom Gesamteindruck einer hoheitlichen Amtstätigkeit abhängig gemacht (bzw. genau genommen die Strafbarkeit beim Fehlen eines solchen Gesamteindrucks ausgeschlossen); vgl. OLG Zweibrücken, 16.10.2002 - 1 Ss 161/02.
Dass trotz Fehlens jeglicher Abzeichen manche Betrachter vom Gesamteindruck des Outfits auf eine Zugehörigkeit zu den Streitkräften schließen, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden. In Berlin bin ich auch schon mal trotz Antifa-T-Shirt von einer älteren Dame mit den Worten angesprochen worden: »So ein sauberer junger Mann. Sieht man ja selten heute. Sind Sie beim Bund?« Da eine Täuschungsabsicht allerdings nicht vorliegt, hat man dann Anlass, dem von Fall zu Fall entgegenzutreten. Die Berliner Polizei hat sich im Übrigen, soweit es mich betrifft, für diese Art des ›Missbrauchs‹ militärischer Uniformen in den letzten 25 Jahren buchstäblich nie interessiert.
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