"Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

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  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
    • 12362
    • Privat

    • Meine Reisen

    #61
    AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

    OT:
    Zitat Alf: Zu teuer.
    Zitat Willoie meisten Berliner Vereine und die aus dem Umland sind mit um die 15€ pro Monat inkl. Bootshausplatz sehr preisgünstig.
    Die Einzelmitgliedschaft kostet mich 65,-€ im Jahr, für meine Frau ( Partnerbeitrag) 35,- €.

    12 X 15,- € im Verein laut Willo sind 180,-€ im Jahr. Wenn es Dir , Alf, nicht um die Leistungen des Vereins geht, sondern nur um die Mitgliedschaft, sind 65,-€ weniger als 180,-€.

    Ditschi

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    • Pannacotta
      Erfahren
      • 10.01.2014
      • 109
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      • Meine Reisen

      #62
      AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

      Zitat von AlfBerlin Beitrag anzeigen
      Weiß jemand einen Tipp für berliner Individualisten (=ALFs), wie man über einen Paddelverein preisgünstig, bürokratie- und stressfrei DKV-Mitglied wird?
      Da mach ich mal wieder Werbung für "meinen" Verein. Die sind so individualistisch, daß sie sich sogar im Vereinsnamen "Einzelpaddler" nennen und in der Satzung definieren als: "Die B.E. ist ein Zusammenschluss von Kanusportlern unter Wahrung größtmöglicher persönlicher Freiheit."

      Wenn das nicht reicht und es schließlich nur am Mammon hängen sollte: 38€ / Jahr. Und: Ja, auch Berliner dürfen bei den Bayerischen Einzelpaddlern Mitglied werden, so sie natürliche Personen sind. Stressfrei: Pdf runterladen, ausfüllen, abschicken, 2-3 Wochen warten.

      You're welcome.

      Florian
      Mein Kanulog

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      • Torres
        Freak

        Liebt das Forum
        • 16.08.2008
        • 30711
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        • Meine Reisen

        #63
        AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

        Gibt es eigentlich überhaupt konkurrierende Vereine zum DKV oder ist der DKV nicht vor allem eine Dachorganisation? Ich habe nämlich den Eindruck, dass Mitglieder ohne Vereinsanbindung DKV die Minderzahl darstellen. Im allgemeinen sind Paddler Mitglied in einem Kanuverein und darüber automatisch Mitglied von DKV und Deutschem Sportbund. Oder liege ich da falsch?

        Was eine Gleichsetzung des DKV mit ADAC oder ADFC erschweren würde.
        Oha.
        (Norddeutsche Panikattacke)

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        • Goettergatte
          Freak

          Liebt das Forum
          • 13.01.2009
          • 27465
          • Privat

          • Meine Reisen

          #64
          AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

          Mir bleibt:
          Erwischen müssens mich ersma
          "Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
          Mit erkaltetem Knie;------------------------------
          Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
          Der über Felsen fuhr."________havamal
          --------

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          • AlfBerlin
            Lebt im Forum
            • 16.09.2013
            • 5073
            • Privat

            • Meine Reisen

            #65
            AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

            Danke Florian, ich habe gesehen, dass es auch in Berlin einen Einzelpaddler-Verein gibt, den Ring Berliner Einzelpaddler e. V.. Aber da ist aus der Website nicht ersichtlich, wie man Mitglied wird und was das kostet.

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            • markrü
              Alter Hase
              • 22.10.2007
              • 3347
              • Privat

              • Meine Reisen

              #66
              AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

              Zitat von Torres Beitrag anzeigen
              Ich habe nämlich den Eindruck, dass Mitglieder ohne Vereinsanbindung DKV die Minderzahl darstellen. Im allgemeinen sind Paddler Mitglied in einem Kanuverein und darüber automatisch Mitglied von DKV und Deutschem Sportbund. Oder liege ich da falsch?
              Ja. Vielleicht einfach mal über den Tellerrand schauen.
              Und was sollte ich in einem 'Kanu'-Verein, besonders, wenn (nach meinem Eindruck) alle nur Kajakvereine sind?

              Markus
              Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
              Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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              • Pannacotta
                Erfahren
                • 10.01.2014
                • 109
                • Privat

                • Meine Reisen

                #67
                AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                Gibt es eigentlich überhaupt konkurrierende Vereine zum DKV oder ist der DKV nicht vor allem eine Dachorganisation? Ich habe nämlich den Eindruck, dass Mitglieder ohne Vereinsanbindung DKV die Minderzahl darstellen. Im allgemeinen sind Paddler Mitglied in einem Kanuverein und darüber automatisch Mitglied von DKV und Deutschem Sportbund. Oder liege ich da falsch?

                Was eine Gleichsetzung des DKV mit ADAC oder ADFC erschweren würde.
                Der DKV ist ein Verband, also eine Dachorganisation von Vereinen. Aufgrund der Abneigung vieler Paddler gegen Vereinsmeierei, die schon recht früh (~1950) erkannt wurde, gibt es die Möglichkeit der Einzelmitgliedschaft im (Landes-) Verband, damit auch Paddler, die keine Lust auf Bootshausputzen, Kameradschaftsabende und andere Versammlungen haben, trotzdem in den Genuß der Vorteile wie Sportversicherung, Ermässigungen an DKV-Kanustationen / Vereinen etc. kommen. In einzelnen Landesverbänden, wie dem bayrischen BKV, gibt es jedoch keine Einzelmitgliedschaften. Dershalb haben sich hier vor 50 Jahren die Einzelpaddler gegründet, ein Verein, der kein Verein ist bzw. eben "nur soviel Verein, wie Du willst". Die B.E. sind mittlerweile der größte "Verein" im BKV.

                Warum es keine "Konkurrenzorganisation" zum DKV gibt? Weils keine braucht. Ein Dachverband reicht pro Sportart, außer wenns um viel Kohle geht, dann gibts u.Ust. halt Leute die auch was vom Kuchen abwollen und ihren eigenen Verband aufmachen , vgl. Box-"sport".

                Ich hoffe das hilft einigen, im DKV mehr zu sehen nur als einen undemokratischen Lobbyverein. Bezgl. Nutzungsdruck, Naturschutz vs. Paddlerinteressen hat ja Enja schon das vernünftigste gesagt.

                Was die Beschränkung aufs Kajakfahren vieler Vereine angeht: da muß man schon jeden Verein einzeln anschauen - die B.E. bietet auch Canadierschulungen an, zB, wer mehr bzw. ausschließlich Canadierfahren will, kann sich ja beim GOC (German Open Canoe) umtun, der ist (logischerweise) auch im DKV, einzelne Vereine wie der DTKC haben zwar das Kajak im Namen, aber auch viele Canadierfahrer unter sich.

                HTH, Schönen Tag,

                Florian

                PS: Die von Alf verlinkten Berliner Einzelpaddler schildern auf ihrer Seite sehr schön den Gründungsgedanken, was ich oben kurz versucht hab darzustellen.

                [edit: Vereinsnamen korrigiert und mit links hinterlegt]
                Zuletzt geändert von Pannacotta; 30.04.2014, 09:33.
                Mein Kanulog

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                • Enja
                  Alter Hase
                  • 18.08.2006
                  • 4750
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #68
                  AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                  Ich bin da damals Mitglied geworden, weil ich den damit verbundenen Liegeplatz im Vereinsbootshaus wollte.

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                  • Biki
                    Erfahren
                    • 10.12.2010
                    • 328
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #69
                    AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                    Zitat von markrü Beitrag anzeigen
                    Ja. Vielleicht einfach mal über den Tellerrand schauen.
                    Und was sollte ich in einem 'Kanu'-Verein, besonders, wenn (nach meinem Eindruck) alle nur Kajakvereine sind?
                    Weil du in einem Kanuverein beide Kanugattungen, Kajak und Canadier, fahren kannst.
                    http://bikibike.wordpress.com/

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                    • markrü
                      Alter Hase
                      • 22.10.2007
                      • 3347
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #70
                      AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                      Zitat von Biki Beitrag anzeigen
                      Weil du in einem Kanuverein beide Kanugattungen, Kajak und Canadier, fahren kannst.
                      Ja, wäre schön. Wenn es denn so wäre... Bei den 4-5 'Kanu'-Vereinen in meiner Umgebung gibt es jeweils maximal einen Mannschaftscanadier. Von (fachkundiger) Schulung mal ganz abgesehen. Also was soll ich da? Canadier fahren kann ich besser ohne Kajak-Verein.

                      Markus
                      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                      • Pannacotta
                        Erfahren
                        • 10.01.2014
                        • 109
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #71
                        AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                        Zitat von markrü Beitrag anzeigen
                        Also was soll ich da? Canadier fahren kann ich besser ohne Kajak-Verein.

                        Markus
                        Klar. Wenn ich wüsste, wo sich Dein 3. Planet aus Deinem Profil befindet, wüsste ich auch, ob es Sinn hat, Dir den GOC ans Herz zu legen. Oder eine Einzelmitgliedschaft in Deinem Landesverband / DKV. Oder halt gar keinen. Muß ja auch nicht sein.

                        Nachgereicht noch ein Link zu einer Diskussion um den Glan. Besonders in dem genannten Gutachten wird vielleicht etwas deutlich, worin der Konflikt zwischen Naturschutz, Paddlern und kommerziellen Kanuverleihern besteht und welche Rolle da der DKV spielt.

                        HTH, schönen Tag Euch

                        Florian
                        Mein Kanulog

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                        • Prachttaucher
                          Freak

                          Liebt das Forum
                          • 21.01.2008
                          • 11905
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                          • Meine Reisen

                          #72
                          AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                          Zitat von Pannacotta Beitrag anzeigen
                          ...Besonders in dem genannten Gutachten wird vielleicht etwas deutlich, worin der Konflikt zwischen Naturschutz, Paddlern und kommerziellen Kanuverleihern besteht und welche Rolle da der DKV spielt.
                          ...
                          Danke für die interessante Quelle. Hab´s mal quergelesen - vom DKV (beim schnellen Lesen) allerdings nicht viel entdeckt. Ähnliches hatte ich mal über die Mecklenburgische Seenplatte gesehen.

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                          • markrü
                            Alter Hase
                            • 22.10.2007
                            • 3347
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #73
                            AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                            Zitat von Pannacotta Beitrag anzeigen
                            Klar. Wenn ich wüsste, wo sich Dein 3. Planet aus Deinem Profil befindet, wüsste ich auch, ob es Sinn hat, Dir den GOC ans Herz zu legen. Oder eine Einzelmitgliedschaft in Deinem Landesverband / DKV. Oder halt gar keinen. Muß ja auch nicht sein.
                            Als Berliner ist mir der GOC leider etwas weit südlich angesiedelt. Wäre aber trotzdem, wenn ich mal den Wunsch nach Vereinszugehörigkeit verspüren würde, mein klarer Favorit!

                            Gruß,
                            Markus
                            Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                            Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                            • tpo
                              Erfahren
                              • 19.06.2012
                              • 371
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #74
                              AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                              Der DKV verwaltet/organisiert seine Kontingente selbst. Es gibt also nicht immer einen grundsätzlichen Freibrief für DKV Fahrer. Beispiel Lippe: Hier verwaltet Kanu NRW ein Kontingent von Fahrerlaubnissen für bestimmte Flussabschnitte. Man muss sich also anmelden und die erfolgreiche Registrierung ausdrucken und mitführen. Hier gibt es keine pauschale Befreiung für DKVler.

                              http://www2.nua.nrw.de/nua/var/www/d...21_huebner.pdf
                              http://www.kanu-nrw.de/Bootsres/absc...hp?abschnitt=2

                              Hier arbeitet der Kanuverband also aktiv am Umweltschutz mit und reguliert/organisiert die eigenen Mitglieder auf eine abgestimmtes Maß. Soviel dazu wie die Sonderrechte aussehen wenn man detaillierter hinschaut.

                              Über den Schulungsanspruch wurde ja schon geschrieben, hier ein paar Infos zum stöbern.



                              http://www.kanu.de/go/dkv/home/servi...ng/kurse.xhtml

                              [..]
                              Voraussetzungen
                              Sie sollten sicher schwimmen können. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollten sie vorab ein Gespräch mit Ihrem Arzt zu führen.
                              [..]

                              Die Voraussetzungen finde ich recht übersichtlich ...

                              Nach meiner Ansicht bewegen sich die Kursgebühren im Bereich der Eigenkosten. Zumindest würde niemand mit der Idee Geld zu verdienen um davon Leben zu können für die Preise anbieten. Die Qualität hängt wie woanders auch von den (ehrenamtlichen) Schulungsleitern und der beigesteuerten Atmosphäre der Gruppe ab.

                              Da mir klar ist, dass Bootshäuser, Stege, Interessenvertretung, Jugendarbeit, Infrastruktur, etc. Geld kostet, bin ich seit ich öfter Paddeln fahre gerne in den DKV eingetreten. Als Kanufahrer ist mir keine Alternative zum DKV bekannt. Ich schätze bei jeder mehrtägigen Wanderfahrt habe ich meinen Mitgliedsbeitrag alleine durch günstige Nutzung toller Infrastruktur locker wieder "reingeholt".

                              Die Preise der Mitgliedschaften bei den Vereinen sind ja individuell, hängt ja auch von den Leistungen ab (Bootshänger, Liegeplatz, Winterschwimmbadnutzung, ...) die Einzelmitgliedspreise stehen hier:

                              http://www.kanu.de/go/dkv/home/servi...ditionen.xhtml

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                              • Goettergatte
                                Freak

                                Liebt das Forum
                                • 13.01.2009
                                • 27465
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #75
                                AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                Ich habe das Gutachten jetzt nur quergelesen,
                                aber verstehe ich das richtig,
                                daß Massenbespaßung Unbedarfter durch Verleiher und Veranstalter mehr stattgegeben wird,
                                als umweltbewußten Einzelpaddlern?

                                Wer ist denn wohl Umweltverträglicher???

                                "Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
                                Mit erkaltetem Knie;------------------------------
                                Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
                                Der über Felsen fuhr."________havamal
                                --------

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                                • tpo
                                  Erfahren
                                  • 19.06.2012
                                  • 371
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                                  #76
                                  AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                  Ich habe das so verstanden, als wäre es den Tieren egal wer sie Aufschreckt, hauptsache es passiert nicht so oft. So gesehen wäre eine grölende besoffene 10er Verleihergruppe die einigermaßen als geschlossene Gruppe daherkommt weniger anstrengend für die Tiere als wenn über die Zeit verteilt die selbe Menge Einzelfahrer kommen und dann öfter aufgeschreckt wird.

                                  Wenn man miterlebt wie manche von den blöden Wasservögeln den Fluß entlang fliehen, egal wie sehr man sich an das abgwandte Ufer quetscht, statt einen zu umfliegen oder im Unterholz vorbei zu lassen, kann man schon verstehen, dass die Viecher irgendwann müde sind wenn das ständig passiert. Vielleicht ist eine laute sich ankündigende Gruppe da manchmal sogar besser als ein überschend leise dahergleitender Bootsfahrer der erschreckt und als "Jäger" interpretiert wird.

                                  Mir ging es aber hier im Thema auch darum zu zeigen, dass es auch in dem Bereich Befahrungsregeln ein Nehmen und Geben gibt. Wenn man also eine Situation für den Naturschutz/Politik akzeptabel gestaltet: Wirtschaftliche Interessen, Anzahl der Boote, Organisation dieser Anzahl, Ausstiegsstellen einrichten, unerfahrene Paddler in das Thema einweisen usw. dann bekommt man statt einer Vollsperrung auch eine Sonderregelung hin. Das macht natürlich Aufwand und verlangt Ansprechpartner mit denen man eine Vertrauensbasis und gemeinsame Ziele aufbauen kann. Das bietet der Verleiher und die Vereine. Einzelne Privatpersonen oft nicht, die werden dann "gefiltert" weil unberechenbar.

                                  (Die Angler schaffen das so ähnlich, aber zusätzlich über irrsinnig hohe Geldsummen für die Pacht und eine oft bessere Lobbyarbeit um an den selben Stellen wo der Paddler Uferbetretungsverbot hat legal die Ufer kaputt treten zu dürfen und Pseudozelte aufstellen zu dürfen. Aber das ist ein anderes Thema. Genauso wie die grillende Dorfjugend auf der Sandbank, die jagenden Hunde, die Radfahrer vom Uferradweg die sich in die Ufergebüsche schlagen um die Notdurft zu verrichten. Die fütternden Oma-Enkel-Kombis usw. usw.
                                  Gefährlich wird es halt erst wenn der böse Paddler aussteigen will )

                                  Ansonsten gehört zu jedem Naturschutzgebiet eine Beschreibung und wenn da Winterquartier Wasservögel steht ist man als Paddler natürlich anders betroffen als wenn da Schachbrettblume auf Berghang steht.

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                                  • tpo
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                                    • 19.06.2012
                                    • 371
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                                    #77
                                    AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                    Hier so ein Beispiel:

                                    http://www.naturschutzinformationen-...gebiete/gesamt
                                    http://www.naturschutzinformationen-...gesamt/HAM_003

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                                    • Markus K.
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                                      • 21.02.2005
                                      • 7452
                                      • Privat

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                                      #78
                                      AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                      Zitat von tpo Beitrag anzeigen
                                      Wenn man miterlebt wie manche von den blöden Wasservögeln den Fluß entlang fliehen, [...]
                                      Du sprichst hier von "blöden" Paddlern, oder?

                                      Zitat von tpo Beitrag anzeigen
                                      Mir ging es aber hier im Thema auch darum zu zeigen, dass es auch in dem Bereich Befahrungsregeln ein Nehmen und Geben gibt. Wenn man also eine Situation für den Naturschutz/Politik akzeptabel gestaltet: Wirtschaftliche Interessen, Anzahl der Boote, Organisation dieser Anzahl, Ausstiegsstellen einrichten, unerfahrene Paddler in das Thema einweisen usw. dann bekommt man statt einer Vollsperrung auch eine Sonderregelung hin. Das macht natürlich Aufwand und verlangt Ansprechpartner mit denen man eine Vertrauensbasis und gemeinsame Ziele aufbauen kann. Das bietet der Verleiher und die Vereine. Einzelne Privatpersonen oft nicht, die werden dann "gefiltert" weil unberechenbar.
                                      Zum Thema Verleiher und Kundschaft. Ich habe vor ein paar Jahren an der Lahn ein Gebrauchtkanadier der Marke Coleman gekauft. Einen Dreisitzer. Bei der Übergabe des Bootes habe ich festgestellt, dass die Deckel für die Gepäckluken in den Sitzen, mit Silicon festgeklebt waren. Auf meine Frage an die Verkäuferin warum, hat diese geantwortet: "Das mussten wir machen, da Teile der Kundschaft dachten, das sind Toiletten."

                                      Wenn also Teile der Kundschaft zu blöde ist, um einfachste Dinge des täglichen Lebens auf die Reihe zu bekommen, wie soll dann diese Kundschaft ein Gespür für die Belange der Natur, der Tiere und Pflanzen haben?

                                      Zweites Beispiel Südwestdeutschland. Die Örtlichen Unternehmer schippern mit Nachen und Stocherkähnen zahlreiche Touris durch das NSG Taubergiessen. Dabei werden die zahlreichen Wasservögel mit allerhand Lebensmitteln durch die Gäste gefüttert. Kommt man dann als individueller Paddler in so einen Schwarm Vögel rein, geht es fast zu wie bei Hitchcock...

                                      In beiden Fällen sehe ich die Defizite und die Misere definitiv bei den organsierten Verleihern und Bespassern!
                                      "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                      -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                                        • 21.01.2008
                                        • 11905
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                                        #79
                                        AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                        Zitat von tpo Beitrag anzeigen
                                        ...
                                        Gefährlich wird es halt erst wenn der böse Paddler aussteigen will )
                                        ...
                                        Den Eindruck habe ich allerdings manchmal auch. Die Paddelstrecke durch den Müritz-Nationalpark ist so von Verbotsschildern gepflastert, daß man sich da manchmal wie ein Schwerverbrecher vorkommt. Direkt daneben durchstreiften dann letzten Herbst große Trupps von Pilzsammlern die Wälder - natürlich abseits der Wege. Da sagt keiner was.

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