Rechtliches zum Holz sammeln

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  • Igelstroem
    Fuchs
    • 30.01.2013
    • 1888
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Rechtliches zum Holz sammeln

    Zitat von Torres Beitrag anzeigen
    Jetzt bin ich aber etwas verwirrt. Totholz sind für mich umgeknickte oder auf dem Boden liegende Bäume, die für Tiere und Bakterien wichtig sind. Was man sammelt, ist aus meiner Sicht Reisig, also Äste, die heruntergefallen sind und auf dem Boden liegen. Ich würde das unterscheiden. Oder irre ich mich da?
    Na ja, so habe ich jetzt in der Tat nicht unterschieden. (Ich kann auch nicht mehr im Video nachsehen, was tatsächlich geschehen ist.) Für meinen eigenen Mini-Hobo, der nur zum Kaffeekochen taugt, würde ich Birkenrinde von herumliegenden toten Birkenästen und -stämmen verwenden und evtl. ein paar vertrocknete Fichtenzweiglein.

    Und als Nicht-Fallschirmjäger mache ich das Feuer auch selbstredend nicht im Wald.
    Lebe Deine Albträume und irre umher

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    • Snuffy

      Alter Hase
      • 15.07.2003
      • 3708
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Rechtliches zum Holz sammeln

      Nachtverbot im Wald wegen Nachtcaches?
      Also wenn ich mir da die Logbücher anschaue, dann liegen teilweise Monate zwischen den Einträgen. Und diese bleiben dann zu 90% auch auf den Wegen.
      Auch bei den Klettercaches wird immer wieder der Baumschutz als Grundlage für ein Verbot angegeben. Wenn man sich aber den Baum und die Äste genauer anschaut, dann erkannt man nicht einmal wo ein Seil (zig mal) eingebaut wurde. Diese dienen ja auch nur als Auflage und nicht als Umlenkrolle.


      Feierabendsportler (Radler, Jogger) sind da sicher eher die die man "vertreiben" möchte. Ob das angemessen und vernünftig ist mag ich nicht beurteilen.




      Snuffy
      Gibt Dir dat Leben eenen Knuff,
      dann weene keene Träne.
      Lach Dir'n Ast, und setz' Dir druff,
      und baum'le mit die Beene.


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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 12361
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Rechtliches zum Holz sammeln

        Habe jetzt die Zeit gefunden, mir Enjas Schild post 86 anzuschauen. 59939 Olsberg- Bruchhausen liegt in Nordrhein- Westfalen. Einschlägig ist daher dessen Forstgesetz. Dort ist in § 2 das allgemeine Betretungsrecht enthalten ohne Einschränkungen wie in Hessen oder SL-H.
        Eigenmächtig nach Gutsherrenart könnte daher der Eigentümer das Betreten nicht verbieten oder zeitlich einschränken.
        In § 3 erfolgen Betretungsverbote für bestimmt schutzbedürftige Waldzonen wie Schonungen etc. Gibt es in jedem Waldgesetz.
        Nach § 4 kann ein Waldeigentümer seinen Wald mit Zustimmung der Forstbehörde ganz oder teilweise sperren lassen.
        Die Norm im Wortlaut:

        § 4 (Fn 4)
        Sperren von Waldflächen
        (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

        (1) Der Waldbesitzer kann den Zutritt zu bestimmten Waldflächen tatsächlich ausschließen, untersagen oder zeitlich beschränken (Sperren von Waldflächen). Er bedarf hierzu der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde.

        (2) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Waldfläche nur für eine bestimmte Frist gesperrt werden soll und die Sperrung aus wichtigen Gründen des Forstschutzes, der Waldbewirtschaftung, der Wildhege oder der Jagdausübung erforderlich ist. Die Genehmigung kann widerrufen oder eingeschränkt werden, soweit ihre Voraussetzungen entfallen sind.

        (3) Ohne daß die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 vorliegen, kann die Genehmigung widerruflich erteilt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und das Sperren unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit vertretbar ist.

        (4) Gesperrte Waldflächen sind durch Schilder kenntlich zu machen, deren Muster vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Ministerium) im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben wird.

        (5) Ist eine Waldfläche ohne Genehmigung gesperrt, so kann die Forstbehörde die Beseitigung der Sperrung anordnen.



        Ob da eine Sperrung mit oder ohne Genehmigung der Forstbehörde erfolgte mit materiell plausibler Begündung, läßt sich dem Schild nicht entnehmen. Die Frage, ob man dem Schild Beachtung schenken muß, ist daher im Moment offen.
        Wer Lust hat, könnte ja mal schauen, ob das Schild dem Muster des Abs. 4 entspricht?

        Gruß Ditschi

        Kommentar


        • Enja
          Alter Hase
          • 18.08.2006
          • 4750
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Rechtliches zum Holz sammeln

          Ich habe ja hier ein Foto von Prachttaucher verlinkt. Wie der auch gleich bemerkt hat. Genau dieses Schild habe ich nicht gesehen. Aber viele andere. Meist unterzeichnet mit "die Forstverwaltung".

          Ob man die tatsächlich alle so einfach übersehen darf? Keine Ahnung. Die Schilder fielen mir halt auf, weil ich so etwas anderswo noch nicht bemerkt habe. Ich lese aber nicht alle Schilder am Wegesrand.

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          • Prachttaucher
            Freak

            Liebt das Forum
            • 21.01.2008
            • 11905
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Rechtliches zum Holz sammeln

            Das Schild wurde an anderer Stelle schon mal besprochen (finde ich jetzt nicht). Dort gab es auch von Insidern (aus dem Sauerland) Hintergrundskommentare.

            Mein Eindruck war ja, daß sich speziell diese Schilder wirklich nur in einem kleineren Bereich des nördlichen Rothaarsteiges befanden.

            OT: So gesehen, denke ich daß man sich deshalb nicht vom Weg abhalten lassen braucht.

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            • umeier

              Alter Hase
              • 13.04.2009
              • 4185
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Rechtliches zum Holz sammeln

              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
              Wer Lust hat, könnte ja mal schauen, ob das Schild dem Muster des Abs. 4 entspricht?
              Ja super, so liebe ich das ...
              Zitat von https://recht.nrw.de
              Bekanntmachung (Historische SGV. NRW.)
              Bekanntmachung der Kennzeichnung gesperrter Waldflächen nach § 5 Abs. 5 des Landesforstgesetzes (Obsolet durch Fristablauf.)
              Kein Schild, keine Kekse ...
              This space intentionally left blank

              Kommentar


              • umeier

                Alter Hase
                • 13.04.2009
                • 4185
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                Juris hilft weiter ...
                Es scheint aktuell kein derartiges Muster zu geben, das obsolete Muster war an Dümmlichkeit und Albernheit jedoch nicht zu übertreffen.
                This space intentionally left blank

                Kommentar


                • AlfBerlin
                  Lebt im Forum
                  • 16.09.2013
                  • 5073
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                  Zitat von Igelstroem Beitrag anzeigen
                  Ich kann auch nicht mehr im Video nachsehen, was tatsächlich geschehen ist. Für meinen eigenen Mini-Hobo, der nur zum Kaffeekochen taugt, würde ich Birkenrinde von herumliegenden toten Birkenästen und -stämmen verwenden und evtl. ein paar vertrocknete Fichtenzweiglein.
                  Das Video ist hier: WildThing - Folge 1: Irgendwo im fränkischen Nirgendwo

                  Das Holz-Sammeln im Video finde ich genau wie bei Deinen Mini-Hobo-Mengen absolout unbedenklich. Wo wir langkommen, sammelt vermutlich lange Zeit kein anderer Holz.

                  Zitat von Igelstroem Beitrag anzeigen
                  Und als Nicht-Fallschirmjäger mache ich das Feuer auch selbstredend nicht im Wald.
                  Herbeiführen einer Brandgefahr ist eine Straftat. Und der Wald wird dabei ausdrücklich als Gefahrengebiet erwähnt. Wenn ich Wald einem Förster begegnet bin, habe ich schon manchmal gehört: "Macht bitte kein Feuer!" Der Spiritus-Kocher wurde aus den Augenwinkeln betrachtet aber eher wohlwollend ignoriert. Den habe ich natürlich nur an sicheren Orten mit Löschmöglichkeiten verwendet und nie im Nadelwald oder bei erhöhter Waldbrandwarnstufe oder Trockenheit.

                  In Schweden ist uns mal ein Lagerfeuer unterirdisch weitergebrannt. Zum Glück auf einer Mini-Insel. Als wir am nächsten morgen nach dem Frühstück lospaddeln wollten, habe ich ein winziges Rauchfähnchen bemerkt. Um den Brand zu löschen, mussten wir große Mengen Wasser schippen.
                  Zuletzt geändert von AlfBerlin; 27.03.2014, 21:51. Grund: Rechtschreibung

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                  • peter97
                    Erfahren
                    • 30.01.2013
                    • 326
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                    Zitat von AlfBerlin Beitrag anzeigen
                    In Schweden ist uns mal ein Lagerfeuer unterirdisch weitergebrannt. Zum Glück auf einer kleinen Insel. Als wir am nächsten morgen nach dem Frühstück lospaddeln wollten, habe ich ein winziges Rauchfähnchen bemerkt. Um den Brand zu löschen, mussten wir große Mengen Wasser schippen.
                    OT: Deswegen sollte man in Moorgebieten und in der Nähe von Kohleflözen keine Feuer machen. Sonst geht es einem evtl. wie hier

                    Peter
                    The solution to pollution is dilution. = Alles eine Frage der Konzentration.

                    Kommentar


                    • AlfBerlin
                      Lebt im Forum
                      • 16.09.2013
                      • 5073
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                      @Peter: Bei uns wäre schlimmstenfalls der einzige Inselbaum abgebrannt. Also noch eine günstige Gelegenheit aus meinen Fehlern zu lernen. Mit Feuer sollte man sehr vorsichtig sein. Und dazu gehört auch schon mal, andere zu ermahnen. Auch wenns nervt.

                      Wer keine großen Unfälle haben möchte, muss aus kleinen Unfällen lernen. Dazu gehört bei mir zum Beispiel auch der abendliche Blick in die Bäume. Totholz am Boden ist ja schön. Aber TOTHOLZ in den Bäumen über der Biwakstelle...

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                      • Jack68
                        Erfahren
                        • 30.03.2012
                        • 401
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                        OT: Entschuldigung, aber angesichts der Beharrlichkeit jetzt doch einmal zum Unterschied zwischen Gesetz und Rechtsverordnung:
                        Wie alle wissen, herrscht in D das Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Executive und Judukative.
                        Die Legislative ist zuständig für den Erlaß von Gesetzen. Gesetze können in D nur erlassen werden von den Parlamenten, also dem Bundestag oder einem Landesparlament.
                        Nun ist es laut Verfassung möglich, daß die Legislative in einem Gesetz einer Regierung, also der Executive, ermöglicht, eigene Rechtsnormen zu verordnen, sogenannte Rechtsverordnungen. Sie bedürfen daher immer einer gesetzlichen Grundlage, sind aber selbst kein Gesetz.
                        Also: ein Gesetz stammt von der Legislative, wird von einem Parlament mehrheitlich beschlossen.
                        Eine Rechtsverordnung stammt von der Executive. Verbindlich für den Bürger sind beide. Der fundamentale Unterschied liegt im Zustandekommen.
                        Die StVO ist eine Rechtsverordnung.
                        Das zugrunde liegende Gesetz ist das Straßenverkehrsgesetz ( StVG) . Die Ermächtigung für die die Rechtsverordnung ist § 6 StVG:

                        § 6
                        Ausführungsvorschriften

                        (1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über ...........


                        Die StVO beruft sich in ihrer Präambel auf die Ermächtigung § 6 StVG.

                        Jetzt müßte die Frage klar sein. Entschuldigung, wir sollten nichts Falsches stehen lassen.


                        Gruß Ditschi

                        Ich schiebe noch mal nach, damit es rund wird: Die Verfassungsrechtliche Grundlage für die Executive, Rechtsverordnungen zu erlassen, findet sich in Art. 80 Grundgesetz.

                        Lieber Ditschi,
                        Meine Beharrlichkeit hat einen Grund. Du willst ganz genau sein?
                        Lies doch bitte einmal meinen Text genau!
                        Leider bist Du auf die Begriffe "materielles Gesetz" und "formelles Gesetz" nicht eingegangen.
                        Die StVO ist ein "materielles" Gesetz - kein Parlamentsgesetz, was ich auch nie behauptet hatte.

                        VG
                        ...

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                        • cast
                          Freak
                          Liebt das Forum
                          • 02.09.2008
                          • 19413
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                          Das mit den 48 Jahren Lebenserfahrung bezieht sich auf cast
                          Du bist nicht auf dem laufenden, mittlerweile sind es 51 Jahre und ja es gab mal Zeiten in denen es das allgemeine Betretungsrecht nicht gab.
                          Da es eigentlich einen Einschränkung des §14 des GG darstellt, also beileibe keine Selbstverständlichkeit ist.
                          War eines der Dinge die ab ´69 unter Brandt geändert wurden.
                          und wenn dir nachts um 22:00 Uhr Pilzsammler mit Taschenlampen mitten im Bestand begegnen oder tarnfarbene Geocacher tiefkriechend aus der Dickung entgegen robben dann kommst du zu einem anderen Schluß.

                          Genau deswegen wurden die Rechte doch beschränkt.


                          und lieber Robbie, Jäger gehören nachts in den Wald, Pilzsammler oder Geocacher nicht.
                          Schallgedämpfte Gewehre hätte ich gerne, will aber die Behörde nicht, denen ist mein Gehör ja auch egal.
                          Ich fahre auch kein SUV, sondern einen Kleinwagen.
                          "adventure is a sign of incompetence"

                          Vilhjalmur Stefansson

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                          • Prachttaucher
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 21.01.2008
                            • 11905
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                            OT: Nach Durchlesen eines Großteils des Threads fühle ich mich zutiefst deprimiert. Warum lese ich auch hier, da es für mich eh keinen Grund gibt Holz zu sammeln ? Schlimmer noch : Gleich kommt es vermutlich wieder zu einer Ordnungswidrigkeit...

                            Kommentar


                            • ronaldo
                              Freak
                              Moderator
                              Liebt das Forum
                              • 24.01.2011
                              • 11936
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                              Zitat von Snuffy Beitrag anzeigen
                              Nachtverbot im Wald wegen Nachtcaches?...
                              Feierabendsportler (Radler, Jogger) sind da sicher eher die die man "vertreiben" möchte. Ob das angemessen und vernünftig ist mag ich nicht beurteilen.
                              Ich schon, das ist Mist. Ganz subjektiv.

                              Wieso jetzt Jäger im Wald Vorfahrt vor Pilzsuchern, Geocachern und anderen haben sollen, erschließt sich mir auch nicht - aber dieses Fass mach ich bestimmt nicht auf...

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                              • Ditschi
                                Freak

                                Liebt das Forum
                                • 20.07.2009
                                • 12361
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                Lieber Ditschi,
                                Meine Beharrlichkeit hat einen Grund. Du willst ganz genau sein?
                                Lies doch bitte einmal meinen Text genau!
                                Leider bist Du auf die Begriffe "materielles Gesetz" und "formelles Gesetz" nicht eingegangen.
                                Die StVO ist ein "materielles" Gesetz - kein Parlamentsgesetz, was ich auch nie behauptet hatte.
                                OT:Da muß ich Dir mal Recht geben, wenn es Dir um das Begriffspaar materielles Gesetz--formelles Gesetz ging.
                                Allerdings habe ich mal gelernt, daß man als Jurist den Begriff " materielles Gesetz" meiden soll, weil er eben unpräzise ist und jede Normsammlung umfaßt.
                                Wird das nicht mehr so gelehrt?
                                Solltest Du mal im mündlichen Examen gefragt werden, wie die STVO zu qualifizieren ist, und Du antwortest, das sei ein materielles Gesetz, dann wird der Prüfer Dir sagen, daß er das nicht hören wollte.
                                Ditschi
                                Zuletzt geändert von Ditschi; 28.03.2014, 09:26. Grund: Schreibfehler berichtigt

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                                • benett
                                  Erfahren
                                  • 13.08.2013
                                  • 174
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                                  AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                  Zitat von ronaldo Beitrag anzeigen
                                  Wieso jetzt Jäger im Wald Vorfahrt vor Pilzsuchern, Geocachern und anderen haben sollen, erschließt sich mir auch nicht.
                                  Ist eigentlich nicht kompliziert, wenn man willens ist kurz darüber nachzudenken.
                                  Es fängt damit an, dass der Jäger in der Regel für das Jagdrecht zahlt, und auch für Wildschäden aufkommt. Letzteres bedeutet, dass er zumindest gelegentlich "dienstlichen" Grund hat, sich im Wald aufzuhalten, was Pilzsucher und Geocacher nicht von sich behaupten können.
                                  Abstrakter gesehen gehört der Jäger zu denjenigen, die den Wald erhalten und pflegen, und zwar aus sich heraus, einfach durch seine Tätigkeit. Geocacher sammeln vielleicht Bonbonpapiere auf, wenn sie nett sind, aber das gehört nicht automatisch zum Geocachen dazu.
                                  Man kann freilich darüber streiten, ob dem Jäger aus obigen Argumenten Sonderrechte zukommen sollen bzw. wie umfangreich die sein sollten. Da hab ich keine feste Meinung.

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                                  • robbie
                                    Erfahren
                                    • 25.09.2009
                                    • 292
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                                    AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                    Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                    und wenn dir nachts um 22:00 Uhr Pilzsammler mit Taschenlampen mitten im Bestand begegnen oder tarnfarbene Geocacher tiefkriechend aus der Dickung entgegen robben dann kommst du zu einem anderen Schluß.
                                    Ich hab grad mal nachgeschaut, in ganz (!) Thüringen gibt es im Moment wohl rund 25 Nachtcaches, von denen einige bspw. noch aus Naturschutzgründen (Schutzzeiten für Fledermäuse, etc...) ... stillgelegt sind (übrigens von den Verantwortlichen selbst).
                                    Bei den paar Nachtcaches in meiner näheren Umgebung (d.h. in Stadtnähe) wurde bislang etwa alle zwei-drei Wochen geloggt. Die Cacher, die ich kenne, sind sich ihrer Wirkung auf die Natur und gegenüber "skeptischen Mitmenschen" sehr bewußt und versuchen daher, sowohl bei der Suche als auch beim Anbringen neuer Caches entsprechend vorsichtig zu handeln. Darüber hinaus gibt es Treffen zwischen Cachern und anderen Verantwortlichen (Förster, NaBu, ...), um Konflikte frühzeitig auszuräumen.

                                    Mag sein, dass das in Einzelfällen nicht immer perfekt klappt - aber deswegen direkt ein flächiges Betretungsverbot ganzer Landstriche zu fordern, schießt weit über das Ziel hinaus.

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                                    • lina
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                                      AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                      Irgendwie finde ich das auch etwas widersinnig, auf der einen Seite mehr und mehr (auch unerfahrene, ihren Zeitbedarf nicht einschätzen könnende) Leute mit perfekt be-info-schilderten Premium-, Traum-, Rund-, Themen-, Gesundheits-, TrimmDich- und Wassonstnochimmer-Wegen in die Wälder zu locken, und dann auf der anderen Seite zu fordern, dass sie ab 18 Uhr aus dem Wald raus sein sollen – verlaufen kann man sich auch trotz Schildern aus glücklichen Bio-Materialien noch (ich jedenfalls ).
                                      Zuletzt geändert von lina; 28.03.2014, 10:41.

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                                      • Enja
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                                        AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                        Ich vermute mal, für verirrte Wanderer wird eine Ausnahme gemacht. Ansonsten erscheint mir das Verbot nicht sehr sinnvoll. Wir haben zwischen Brilon und Heinsberg bisher genau zwei andere Wanderer getroffen. Die wollten offensichtlich im Wald zelten. Vermutlich wird der Wald das ausgehalten haben.

                                        Ansonsten werden solche Wege wohl eher für die Fremdenverkehrsindustrie gemacht. Du sollst im Hotel wohnen und dein Gepäck transportieren lassen. Die Wirte erzählten dazu passende Schauergeschichten und verantwortungslosen Wanderern, die sie mitten in der Nacht aus dem Wald retten mussten.

                                        Wir wohnten übrigens auch in Hotels. Im Januar war es um 18 Uhr schon lange dunkel. Und deswegen fiel uns das Einhalten dieses Verbots nicht besonders schwer.

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                                        • cast
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                                          Mag sein, dass das in Einzelfällen nicht immer perfekt klappt - aber deswegen direkt ein flächiges Betretungsverbot ganzer Landstriche zu fordern, schießt weit über das Ziel hinaus.
                                          Was glaubst du was bei uns im Rhein-Main Gebiet so im Wald alles los ist, letzten Samstag wollte sich einer auf einem unserer Hochsitze umbringen, dem haben Kollegen, die ihn rechtzeitig gefunden haben das Leben gerettet.

                                          Reichlich Spaziergänger, Jogger, Pilzsammler, Fahrradhorden und was weiss ich noch alles, zu JEDER Tages und Nachtzeit.

                                          und es hat schon seinen Grund, daß das Betretungsrecht bei nacht eingeschränkt wurde. In den Wald darfst du ja noch, nur nicht mehr abseits befestigter Wege.
                                          "adventure is a sign of incompetence"

                                          Vilhjalmur Stefansson

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