Rechtliches zum Holz sammeln

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  • Ditschi
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    • 20.07.2009
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    • Meine Reisen

    Rechtliches zum Holz sammeln

    Zitat Alf: ....und Totholzsammeln sind fast überall zulässig
    google mal unter " Holzsammelschein". Totholz ist kein Abfall und fremdes Eigentum. Es gibt unter dem Stichwort
    " Holzsammelschein " jedoch die Möglichkeit, Totholz mit Erlaubnis zu sammeln und für eigene Zwecke zu verwerten.
    Der kann, regional unterschiedlich, Gebühren kosten. Ich las etwas von 200,-€. Wer ohne Schein erwischt wird, könnte mit einer Anzeige wegen Diebstahls rechnen.
    Gruß Ditschi

  • AlfBerlin
    Lebt im Forum
    • 16.09.2013
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

    Echt Ditschi? Das wusste ich nicht. Also wenn ich jetzt ähnlich wie in dem Video, aber in meinem Fall nicht in einer Survival-Situation, zwei handvoll Holz für meinen Hobo sammle: Bin ich dann schon ein Holzdieb?

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    • Ditschi
      Freak

      Liebt das Forum
      • 20.07.2009
      • 12345
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

      Echt Ditschi? Das wusste ich nicht. Also wenn ich jetzt ähnlich wie in dem Video, aber in meinem Fall nicht in einer Survival-Situation, zwei handvoll Holz für meinen Hobo sammle: Bin ich dann schon ein Holzdieb?
      Zunächst ja. Du bist auch ein Ladendieb, wenn Du im Geschäft eine Rolle Drops einsteckst. Die Menge ändert nichts am Tatbestand.
      Die Frage ist dann nur ( beim Holz), ob jemand die Sache bei ganz geringfügiger Menge tatsächlich verfolgt und ahndet.
      Generell hat es ein Waldeigentümer in der Hand, sein Totholz entgeltlich zu verwerten durch die Ausgabe von Holzsammelscheinen. Davon machen viele Eigentümer Gebrauch. Wer dann mit einem Arm voll Holz erwischt wird ohne Schein, kann Probleme bekommen. Nur um diesen Hinweis geht es mir. Das Wissen kann ja vor Schaden bewahren.

      Neben dem Betretungsrecht des Waldes, das ja vom Gemeingebrauch umfaßt und ausdrücklich erlaubt ist, kann der Gemeingebrauch zudem ausdrücklich das Sammeln von Beeren und Pilzen zulassen zum Eigenverbrauch in geringer Menge. Aber auch das ist je nach Bundesland und Wald im Einzelnen zu prüfen. Grundsätzlich gehören auch Beeren und Pilze dem Grundstückseigentümer.
      Das Sammeln von Holz als Brennstoff zählt nicht dazu. Natürlich auch nicht das Kappen und Beschädigen lebender Bäume, zu welchem Zweck auch immer.

      Gruß Ditschi
      Zuletzt geändert von Ditschi; 24.03.2014, 19:06.

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      • Vegareve
        Freak

        Liebt das Forum
        • 19.08.2009
        • 14385
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        #4
        AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

        OT: Aber es gibt doch sicher noch Wälder in Deutschland, die niemandem gehören, oder? Bzw. dem Staat, der Allgemeinheit usw...?
        "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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        • dominiksavj
          Fuchs
          • 10.04.2011
          • 2319
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          #5
          AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

          Staatswald, Kirchenwald, Privatwald, Bannwald, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Biotop......
          freedom's just another word for nothing left to lose

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          • AlfBerlin
            Lebt im Forum
            • 16.09.2013
            • 5073
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            • Meine Reisen

            #6
            AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

            Ok, ok.

            Hoffentlich gehen die WILD-THING-Video-Konsumenten ihren Neigungen nur virtuell nach, ohne sie in die Praxis umzusetzen:

            § 248a StGB: Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

            § 306f StGB: Herbeiführen einer Brandgefahr

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            • OutdoorWilli
              Anfänger im Forum
              • 01.09.2012
              • 28
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

              Find ich gut, das man hier auf das Gesetzt achtet. Gerade bei unseren Outdooraktiviäten müssen wir sehr aufpassen. Ansonst find ich gut, das die Jungs Spaß dran haben so eine Serie zu produzieren.
              Mal gucken wie sich das entwickelt.
              Mein Youtubekanal: https://www.youtube.com/user/OutdoorWilli

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              • Ditschi
                Freak

                Liebt das Forum
                • 20.07.2009
                • 12345
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

                Zitat vegareve: Aber es gibt doch sicher noch Wälder in Deutschland, die niemandem gehören, oder? Bzw. dem Staat, der Allgemeinheit usw...?
                Also von herrenlosen Grundstücken in D habe ich noch nicht gehört. Jeder Wald hat einen Eigentümer. Eigentümer kann auch eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts sein ( Gemeide / Land/ Bund) . Und auch ein öffentlich-rechtlicher Eigentümer kann die klamme Kasse mit der Ausgabe von Holzsammelscheinen aufbessern.
                Ditschi

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                • cane

                  Alter Hase
                  • 21.10.2011
                  • 4401
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

                  Zitat von Vegareve Beitrag anzeigen
                  OT: Aber es gibt doch sicher noch Wälder in Deutschland, die niemandem gehören, oder? Bzw. dem Staat, der Allgemeinheit usw...?
                  Der Allgemeinheit gehört sogesehen der Staatswald, aber auch dort darf die Allgemeinheit deswegen nichts unerlaubtes tun.

                  Um meine Orthaften herum gibt es etwa 1500 Anteile Wald, dem Staat gehören die Hälfte, einigen Bauern ein weiteres Viertel und der Rest teilt sich auf den gemeinen Bürger auf, ich habe grad mal 4 Anteile in Besitz.

                  Einige Orte weiter gibts auch echten privaten Wald der nicht genossenschaftlich verwaltet wird, da sind zwei Arbeitskollegen jetzt eingestiegen und haben sich einige Hektar zwecks Geldanlage angeschafft.

                  mfg
                  cane

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                  • Klippenkuckkuck
                    Fuchs
                    • 23.11.2008
                    • 1556
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

                    Für Alf`s Hobo scheint es Hoffnung zu geben:

                    Waldgesetz für Baden-Württemberg
                    (Landeswaldgesetz - LWaldG)
                    in der Fassung vom 31. August 1995
                    § 40
                    Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen


                    (1) Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, entnehmen. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen.
                    Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und -sträuchern bis zur Menge eines Handstraußes ist nicht strafbar. Dies gilt nicht für die Entnahme von Zweigen in Forstkulturen und von Gipfeltrieben sowie das Ausgraben von Waldbäumen und -sträuchern.

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                    • Ditschi
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 20.07.2009
                      • 12345
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

                      Für Alf`s Hobo scheint es Hoffnung zu geben:
                      .......wenn er von Berlin nach Baden- Württemberg fährt. Prüfe mal die übrigen 15 Landeswaldgesetze durch, ob sich Ähnliches findet. Im Landeswaldgesetz Sl-H z.B. steht dazu nichts.
                      Gruß Ditschi

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                      • AlfBerlin
                        Lebt im Forum
                        • 16.09.2013
                        • 5073
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

                        Danke Klippenkuckkuck, aber Baden-Württemberg ist definitiv zu weit weg

                        Im Waldgesetz des Landes Brandenburg §15 (7) steht: "Jedermann darf einen Handstrauß, Waldfrüchte, Pilze und wild wachsende Pflanzen in geringer Menge für den eigenen Gebrauch entnehmen."

                        Also darf ich anscheinend nur Holz von wild wachsenden Bäumen entnehmen?

                        Und ob die Einkaufstüte noch als Handstrauß zählt?

                        Man darf mich doch nicht wegen meiner kleinen Hände diskriminieren, oder?
                        Zuletzt geändert von AlfBerlin; 24.03.2014, 21:51.

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                        • Klippenkuckkuck
                          Fuchs
                          • 23.11.2008
                          • 1556
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

                          Den Tip hatte ich eigendlich aus dem Buch von Christa Klus-Neufanger "mit Holz heizen":

                          PRAXISTIPP
                          „Bis Handstraußgröße“ – also etwa einen
                          Arm voll herabgefallenes trockenes Holz –
                          darf laut Waldgesetz jeder aus den Staatswäldern
                          mitnehmen. Im Privatwald braucht man
                          dazu allerdings die Erlaubnis des Waldbesitzers.
                          Das Waldgesetz von BaWü war nur der erste Google-Treffer.
                          Aber mal ehrlich, wer studiert vor einer Tour Gesetzesblätter. Ich nicht!

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                          • Ditschi
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                            • 20.07.2009
                            • 12345
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

                            PRAXISTIPP
                            „Bis Handstraußgröße“ – also etwa einen
                            Arm voll herabgefallenes trockenes Holz –
                            darf laut Waldgesetz jeder aus den Staatswäldern
                            mitnehmen. Im Privatwald braucht man
                            dazu allerdings die Erlaubnis des Waldbesitzers.
                            Eigenwillige Interpretation. Dem Waldgesetz, das Klippenkuckuck verlinkt hat, ist eine Unterscheidung zwischen den denkbaren Eigentümern des Waldes nicht zu entnehmen. Und Holz als " Handstrauß " ? Nicht alles ist richtig, weil es in einem Buch steht.
                            Ditschi

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                            • Becks
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                              Liebt das Forum
                              • 11.10.2001
                              • 19609
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                              #15
                              AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

                              Was hat das eigentlich mit dem Video an und für sich zu tun? Ich würde denen lediglich noch den Tipp geben dass etwaige Nachahmer sich eventuell um ein paar Genehmigungen kümmern sollten bzw. solche Dinge am besten auf eigenem BGrund und Boden testen sollten und dann wäre das Thema Gesetz & Outdoor in dem Thread abgehakt.

                              Am Ende gleitet jeder(!) Thread in die gleiche Schiene ab: "darf ich das oder nicht?" Am Ende diskutieren nur noch die Rechtsanwälte und werfen mit Paragrafen um sich während sich die Outdoorer die lieber reale Dinge machen als Bücher und Gesetzetsvorlagen zu zerlegen längst abgewandert sind.

                              (Man kann es auch mit dem Threadzerfleddern übertreiben. )

                              Alex
                              After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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                              • Becks
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                                • 11.10.2001
                                • 19609
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                                #16
                                AW: Rechtliches zum Holz sammeln


                                Post als Moderator


                                Ursprungsthread ist hier - ich habe einmal die Paragrafen in einen eigenen Thread geschubst. Hier dürft ihr ungestört damit herumwerfen.



                                Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden.  Dein Team der
                                After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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                                • india
                                  Dauerbesucher
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                                  #17
                                  AW: WILD THING - Verloren in der Wildnis

                                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                  Eigenwillige Interpretation. Dem Waldgesetz, das Klippenkuckuck verlinkt hat, ist eine Unterscheidung zwischen den denkbaren Eigentümern des Waldes nicht zu entnehmen. Und Holz als " Handstrauß " ? Nicht alles ist richtig, weil es in einem Buch steht.
                                  Ditschi
                                  Und nicht alles was per Gesetz geregelt ist, ist praxisrelevant.

                                  Das Holz, mit dem ich meinen Hobo füttere, wird niemandem abgehen und niemand wird sich in der Praxis darüber beschweren, wenn ich dieses illegalerweise an mich nehme und durch Verbrennung vernichte.
                                  Die Thematik "offenes Feuer" lasse ich dabei mal außen vor...

                                  Man kann auch mal die Kirche im Dorf lassen.

                                  Kommentar


                                  • Scrat79
                                    Freak
                                    Liebt das Forum
                                    • 11.07.2008
                                    • 12532
                                    • Privat

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                                    #18
                                    AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                    Nun. Wie das mit dem Hörensagen so ist:
                                    Habe gehört, dass man bei uns (Franken, Bayern?) loses Holz für den eigennutzen sammeln darf.
                                    Früher durfte sogar (auch laut Hörensagen) Totholz von Bäumen gebrochen werden.
                                    Dafür gab es sogenannte Krakelhacken. Metallhacken an langen Stangen, mit denen man die dürren
                                    Zweige von den Kiefern abbrechen konnte.
                                    Aber wie gesagt. Hab hier leider keine fundierten Gesetzesaussagen vorliegen.

                                    Es soll jedoch früher normal gewesen sein, dass sich Leute mit nem Leiterwägele in den Wald aufgemacht haben
                                    und dann das Kleinzeug raus geholt haben.
                                    Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                                    Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                                      #19
                                      AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                      Zitat von Scrat79 Beitrag anzeigen
                                      Es soll jedoch früher normal gewesen sein, dass sich Leute mit nem Leiterwägele in den Wald aufgemacht haben und dann das Kleinzeug raus geholt haben.
                                      Das kenne ich auch aus Erzählungen. Es gab dafür aber eine spezielle Erlaubnis vom Waldbesitzer.
                                      Zuletzt geändert von lina; 25.03.2014, 12:29.

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                                        #20
                                        AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                        Zitat von lina Beitrag anzeigen
                                        Das kenne ich auch aus Erzählungen. Es gab dafür aber eine spezielle Erlaubnis.
                                        Ja?
                                        Ich weiß nur wie so ein Hacken aussieht. Liegt noch ein alter bei meinen Eltern rum. Die haben den wohl von meine Großeltern. Also schön lange her die Zeiten.
                                        Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                                        Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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