EDC Messer nach §42a

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  • Buck Mod.93

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    • 21.01.2008
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    #41
    AW: EDC Messer nach §42a

    Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen
    Jetzt muß ich doch mal noch fragen was man an eine Messer im Outdoorbereich für besondere Anforderungen hat?

    Apfel aufschneiden, Scheibe Brot runterschneiden und was drauf schmieren, die Fähigkeit von ner harten Salami Scheibchen/Stückchen runter zu schneiden und als Steakmesser? Dann noch eine Schnur od. ggf. einen Strick durchtrennen? Einen Holzspieß für's Würstchen schnitzen? Bäume Fällen oder Beinamputationen wohl eher nicht, oder? Ein Lock zum K....n graben?

    Also ich komm mit einem Werbegeschenk-Klappmesser mit etwa 10cm Klingenlänge - relativ gut schnitthaltig und einigermaßen stabil - da bisher recht gut aus. Es gibt bessere, schönere, edlere und teurere Messer.

    Aber warum muß man unbedingt die Grenzen der Vorschriften ausreizen? Damit man zeigt man traut sich ein größeres Messer rumtragen als der andere?
    Sorry ...ich versteh's einfach nicht...
    Ich verstehe deine Frage nicht.
    Wer keinen Spaß an hochwertigen Messern hat; keine hochwertigen Messer kaufen.
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    • derMac
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      • 08.12.2004
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      #42
      AW: EDC Messer nach §42a

      Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen
      Also ich komm mit einem Werbegeschenk-Klappmesser mit etwa 10cm Klingenlänge - relativ gut schnitthaltig und einigermaßen stabil - da bisher recht gut aus. Es gibt bessere, schönere, edlere und teurere Messer.

      Aber warum muß man unbedingt die Grenzen der Vorschriften ausreizen? Damit man zeigt man traut sich ein größeres Messer rumtragen als der andere?
      Bei den 10 cm Klingenlänge deines Messers musst du dir die Frage, wozu man so ein großes Messer braucht schon selbst beantworten. Aber nimm es nicht nach England mit.

      Mac

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      • Schneeball
        Gerne im Forum
        • 13.02.2012
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        #43
        AW: EDC Messer nach §42a

        Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen

        Aber warum muß man unbedingt die Grenzen der Vorschriften ausreizen?
        Weil man es kann ...

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        • Martin206
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          • 16.06.2016
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          #44
          AW: EDC Messer nach §42a

          Zitat von derMac Beitrag anzeigen
          Bei den 10 cm Klingenlänge deines Messers musst du dir die Frage, wozu man so ein großes Messer braucht schon selbst beantworten. Aber nimm es nicht nach England mit.

          Mac
          Ich hab die 10cm ja nicht gewählt ...halt genau dieses geschenkt bekommen und es taugt.

          PS: Meist ist es als "größeres, besser zu packendes" Messer für Notfälle beim Paddeln dabei (neben einem kleineren Messer an der Schwimmweste).
          "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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          • derMac
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            • 08.12.2004
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            #45
            AW: EDC Messer nach §42a

            Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen
            Ich hab die 10cm ja nicht gewählt ...halt genau dieses geschenkt bekommen und es taugt.
            Wenn du es mitnimmst, hast du gewählt. Aber um meine Frage nochmal direkt zu stellen (durch die Blume hat ja nicht funktioniert): Was bringt dich als Nutzer eines Klappmessers mit 10 cm Klingellänge dazu, irgendwem in diesem Thread schreibenden zu unterstellen es ginge im darum, zu zeigen, dass er sich traut ein größeres Messer als andere zu tragen?

            Mac

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            • Martin206
              Lebt im Forum
              • 16.06.2016
              • 7453
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              #46
              AW: EDC Messer nach §42a

              Zitat von derMac Beitrag anzeigen
              Wenn du es mitnimmst, hast du gewählt. Aber um meine Frage nochmal direkt zu stellen (durch die Blume hat ja nicht funktioniert): Was bringt dich als Nutzer eines Klappmessers mit 10 cm Klingellänge dazu, irgendwem in diesem Thread schreibenden zu unterstellen es ginge im darum, zu zeigen, dass er sich traut ein größeres Messer als andere zu tragen?

              Mac
              Die Frage verstehe ich nun nicht ...und was die noch mit der Diskussion um Messerarten und deren Zulassigkeit zu tun hat.

              Aber ich trage nicht bewußt ein Messer mit 10cm Klingenlänge (hab keine Klingenlänge mir vorgestellt, mir gewünscht, etc.), sondern wie schon erwähnt eben einfach das irgendwie ausreichende "Werbegeschenk-Messer". (Eben nachgemessen exakt 86mm Klingenlänge. Das Paddelmesser 58mm Klingenlänge.)

              Meine Fragen um das warum bzgl. große/grenzwertige Messer waren übrigens nicht gezielt an eine Person gerichtet ...und eben Fragen und dazu eher spontane Gedankengänge "frei raus" ...keine Unterstellungen.
              (Solltest Du oder jemand sonst das als Unterstellungen gesehen haben, dann möchte ich mich vorsorglich dafür entschuldigen und nochmals beteuern, daß es so nicht gemeint war.)

              PS: Hab mich hier rein verirrt, da ich meinte es wäre gar nicht verkehrt mal zu wissen was es da für Vorschriften gibt ...hatte da bisher nämlich nur so Hörensagen-Wissen dazu. Inzw. hab ich mich etwas eingelesen (nicht nur hier).

              Bon nuit
              "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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              • Faltbrot
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                • 27.03.2016
                • 33
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                #47
                AW: EDC Messer nach §42a

                Es ist wie überall im Leben. Es gibt (reale) persönliche Anforderungen, einen rechtlichen Rahmen, gelebte Realität und - nicht zuletzt - gefühlte persönliche Anforderungen / Spaß an den Objekten selbst (wer ist hier z.B. nicht ein bisschen technikgeil, detailverliebt ... schlicht "Gearfetischist"?)
                • Fixies ohne Bremsen im Straßenverkehr
                • Einhandmesser (im Sinne des §42a) in der Hosentasche (in der Öffentlichkeit)
                • Autotuning am Rande der "Zulassbarkeit"
                • ...


                Einhandmesser sind tatsächlich praktischer in der Handhabung. Feststellbare Klingen sind tatsächlich sicherer in der Anwendung. Mit großen (langen) Messern kann man Dinge machen, die man eben nur mit großen Messern (gut) machen kann UND fast alles, was man mit kleinen Messern machen kann. Ist das umgekehrt auch so? Nee, eher nicht (ich finde beispielsweise eine 10 cm lange Klinge schon ziemlich kurz zum Brotschneiden - und 10 cm lange Klingen gehören schon zu den großen Taschenmessern). Ist das Grund genug, um beim Campingurlaub gegen geltendes Recht zu verstoßen? Selbstverständlich nicht. Wurde schon mal irgendwer grundlos von einem Polizisten gefragt, ob er denn ein Messer mit sich führe, was er nach Waffengesetz nicht mit sich führen dürfe? Vermutlich schon (irgendeiner findet sich immer). Ist das die Regel? Kommt sicherlich ein bisschen darauf an, wo man sich gerade auf dem Globus aufhält ... aber hier? Nee, eher ungewöhnlich.

                Hat dieser Beitrag den Faden irgendwie bereichert? Nein, aber mir gehts jetzt ein bisschen besser

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                • Martin206
                  Lebt im Forum
                  • 16.06.2016
                  • 7453
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                  #48
                  AW: EDC Messer nach §42a

                  Wer mit einem Messer mit (scharfer!) 86mm oder gar 100mm Klinge kein Brot schneiden kann, dem empfehle ich neben der Möglichkeit ein größeres zu nehmen schlicht: Geschnitten Brot mitnehmen oder üben!
                  "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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