Wildzelten - mal konkret

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  • Schloma
    Erfahren
    • 09.02.2006
    • 177

    • Meine Reisen

    #41
    Hi, hatte ein Erlebnis der besonderen Art.

    ERWISCHT um 22.00 Uhr !!!!!!! allerdings war es ausnahmsweise mal anders, nicht wir wurden erwischt, sondern wir haben einen Holzdieb auf frischer TAT ertappt. Mein Waldkamerad und ich lagen gemütlich am Lagerfeuer als auf einmal ein Auto mit Anhänger einen Forstweg entlang kam. Natürlich hat es uns interessiert was jemand um 22.00 Uhr im Wald macht ( abgesehen von uns ) , wir sahen, lauschten und erwischten IHN mit den Worten " Halt Forstaufsicht!!! " --> Weg mit dem Holz und ab mit Vollgas!!

    War echt der Lacher!!!

    SY
    Используй его заседай и живи твою жизнь!

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    • Snuffy

      Alter Hase
      • 15.07.2003
      • 3708
      • Privat

      • Meine Reisen

      #42
      Da es hier ja um Konkretes geht wollte ich mal fragen ob jemand die Gesetze kennt, bzw zitieren könnte.

      Auf Wiesen darf man eigentlich zelten, für eine Nacht. Feuer machen auch, wenn 100m weg vom Wald.
      Alles solange es kein Privatgrünstück ist, aber wie findet man das raus?

      Wie es im Wald aussieht mit zelten ist ja dann von Bundesland zu Bundesland verschieden, wo finde ich die Info zu meinen Wunsch/ZielBundesland?



      Snuffy
      Gibt Dir dat Leben eenen Knuff,
      dann weene keene Träne.
      Lach Dir'n Ast, und setz' Dir druff,
      und baum'le mit die Beene.


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      • Schloma
        Erfahren
        • 09.02.2006
        • 177

        • Meine Reisen

        #43
        Konkrete Gestzestexte wurden erst vor kurzem behandelt.

        Suchfunktion nutzen " Wildzelten....usw" :P


        SY
        Используй его заседай и живи твою жизнь!

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        • Snuffy

          Alter Hase
          • 15.07.2003
          • 3708
          • Privat

          • Meine Reisen

          #44
          Tja muss man nur noch finden




          Durfte gerade unser 12jahre altes, noch warmes Mietzekätzchen von der Strasse kratzen



          Snuffy
          der wo nicht fündig geworden ist
          Gibt Dir dat Leben eenen Knuff,
          dann weene keene Träne.
          Lach Dir'n Ast, und setz' Dir druff,
          und baum'le mit die Beene.


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          • cd
            Alter Hase
            • 18.01.2005
            • 2983
            • Privat

            • Meine Reisen

            #45
            Guck mal hier:
            http://www.wald-online.de/
            Über einen Klick auf das entsprechende Bundesland kommst du zur HP der jeweiligen Landesbehörde.
            Viele (ich bin mir nicht sicher, ob alle) haben irgendwo das jeweilige Landeswaldgesetz oder wie das auch immer heißt entweder schön als pdf versteckt oder zumindestens irgendwelche "Verhaltensregeln" mit Bezug auf das Gesetz.

            chris

            So, damit man bei der Suche in Zununft auch fündig werden kann noch ein paar Stichwörter:
            Landeswaldgesetz, Waldgesetz, LWaldG, BWaldG, Bundeswaldgesetz, Wildzelten, Wildcampen, Betretungsrecht, Waldnutzung, Gesetz, Gesetzestext, Forstbehörde, Forstamt, Forstverwaltung, Forstbetrieb, Forstgesetz,...

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            • Lightfoot
              Dauerbesucher
              • 03.03.2004
              • 791

              • Meine Reisen

              #46
              Wegen zweier Sachen möchte ich noch mal was bemerken.

              1. Es scheint ja Übereinkunft zu herrschen, daß man nicht zelten, aber mit dem Schlafsack/Biwaksack übernachten darf. Tarp sei eine Grauzone.

              Ich wäre da vorsichtig. Ich habe auch schon andere Meinungen dazu gehört (von juristischen Kollegen aus dem fachlichen Dunstkreis).

              In Niedersachsen verbietet z.B. § 23 NWaldLG in der freien Landschaft "das Zelten,...", sowie den "Aufenthalt in Zelten". Jetzt stellt sich die spannende Frage, was das Gesetz meint. Es fällt unter Nutzung bestimmter juristischer Auslegungsmethoden nicht schwer, unter "Zelten" auch jede vergleichbare Verweilart, z.B. zum Übernachten, zu zählen. Oder man kann sich an den Wortlaut halten und Biwaksäcke nicht zum "Zelten" zählen. Meiner Ansicht nach ist der Begriff (leider) weit auszulegen und bezeichnet jede längere, zeltende oder dem Zelten vergleichbare Verweildauer an einem Ort. Schließlich geht von einem Übernachten im Biwaksack oder Tarp eine vergleichbare Beeinträchtigung der Umwelt aus wie beim Zelten.
              So viel zu dieser auch für den juristischen Laien unglaublich spannenden Frage.

              2. Es wurde gesagt, Förster hätten im Wald nichts zu sagen, nur Polizeibeamte dürften einem Anweisungen geben. Das stimmt so nicht ganz.

              In Niedersachsen sind z.B. die primären Gefahrenabwehrbehörden und zugleich auch die Feld- und Forstordnungsbehörden die Gemeinden, die Feld- und Forsthüter ernennen. Ein solcher gemeindlicher Vollzugsbeamter hat grds. die gleichen Kompetenzen wie ein Polizeibeamter (minus betimmter Sachen bei Zwang), ja, eigentlich hätte der Polizist den Mund zu halten, wenn ein Forsthüter da wäre, weil er nur nachrangig zuständig wäre.

              Im Landesforst nehmen bestimmte Forstbeamte (näheres würde zu weit führen) diese Ordnungsaufgaben nach dem NWaldLG wahr, haben also alle Befugnisse vergleichbar Polizeibeamten. Außerdem sind sie dann regelmäßig auch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und können daher auch Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten.

              Wenn also ein Förster vor einem steht, sollte man nicht den dicken Willi markieren ("Sie können mir ja mal gar nix."), sondern recht freundlich und kooperationsbereit sein. Normale Jäger sind dagegen "Zivilisten" und haben nur die Jedermann zustehenden Rechte, auch wenn sie Jagdschutz ausüben, der im übrigen mit den Feld- und Forstordnungsvorschriften nichts zu tun hat, was Jäger manchmal gerne vergessen.

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              • Dirk N.
                Dauerbesucher
                • 17.07.2005
                • 579

                • Meine Reisen

                #47
                Zitat von Lightfoot
                1. Es scheint ja Übereinkunft zu herrschen, daß man nicht zelten, aber mit dem Schlafsack/Biwaksack übernachten darf. Tarp sei eine Grauzone.
                Bei einer Vielzahl von Leuten hier herrscht die unausgesprochene Übereinkunft das man nicht soviel darüber palavert sondern, es jederzeit
                tut("wild zelten") und sich nicht dabei erwischen lässt, :wink: was, wenn man sich nicht zu dämlich bei der Platzwahl anstellt, nur sehr selten der Fall sein wird und in nochmals viel selteneren Fällen tatsächlich zu Konsequenzen führt.

                Holt sich denn jeder auch so viele Auskünfte ein wenn er das nächste Mal vor hat eben mit 120 statt der erlaubten 100 über die Straße zu rauschen,oder zu parken wo... .
                Und wie oft wurden dabei hier schon welche erwischt?

                Dirk

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                • Gast-Avatar

                  #48
                  OT: auf elegante Art beigebracht 8)

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                  • derMac
                    Freak
                    Liebt das Forum
                    • 08.12.2004
                    • 11888
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #49
                    Zitat von Lightfoot
                    Ich wäre da vorsichtig. Ich habe auch schon andere Meinungen dazu gehört (von juristischen Kollegen aus dem fachlichen Dunstkreis).
                    Was hast du konkret gehört? Dass ich Nachts nicht im Wald sein darf? Dass ich mich nicht gegen Kälte schützen darf? Dass ich mich auf meinen Touren nicht ausruhen darf?

                    2. Es wurde gesagt, Förster hätten im Wald nichts zu sagen, nur Polizeibeamte dürften einem Anweisungen geben. Das stimmt so nicht ganz.

                    In Niedersachsen sind z.B. die primären Gefahrenabwehrbehörden und zugleich auch die Feld- und Forstordnungsbehörden die Gemeinden, die Feld- und Forsthüter ernennen. Ein solcher gemeindlicher Vollzugsbeamter hat grds. die gleichen Kompetenzen wie ein Polizeibeamter (minus betimmter Sachen bei Zwang), ja, eigentlich hätte der Polizist den Mund zu halten, wenn ein Forsthüter da wäre, weil er nur nachrangig zuständig wäre.
                    Für Leute die gern selber lesen. Dürfte in den meisten Bundesländern recht ähnlich sein.

                    Mein Standpunkt ist ja eher: verhaltet euch vernünfigt, dann habt ihr in den meisten Fällen kein Problem.

                    Mac

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                    • Christine M

                      Alter Hase
                      • 20.12.2004
                      • 4084

                      • Meine Reisen

                      #50
                      § 36

                      Christine

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                      • Dekkert
                        Fuchs
                        • 11.07.2005
                        • 2029
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #51
                        Hallo
                        nochmal zum Zelten auf Wegen.
                        Zelten auf öffentlichen Wegen stellt mit Sicherheit eine Sondernutzung dar, derer es eine Sondernutzungserlaubnis bedarf.

                        Gruß

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                        • isegrim13
                          Erfahren
                          • 19.07.2004
                          • 175
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #52
                          ---
                          Zuletzt geändert von isegrim13; 18.12.2013, 18:18.
                          -----

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                          • Thorsten
                            Dauerbesucher
                            • 05.05.2003
                            • 721

                            • Meine Reisen

                            #53
                            Die Zeltfrage bei den Karpfen-)anglern bringt uns hier nicht wesentlich weiter.
                            Schon deswegen, da sie von vornherein durch ihren Erlaubnis("Angel-")Schein berechtigt sind, sich auch nachts auf dem betreffenden Grundstück aufzuhalten.
                            Allgemein besteht unter vielen Anglern die Auffassung, daß ein Zelt nicht als Zelt anzusehen sei, wenn es keinen festen Boden hat.
                            Dummerweise gibt es, von einzelnen lokalen Gewässerordnungen abgesehen, keine verbindliche Quelle, die das belegen könnte.

                            ..aber da sich das in vielen Köpfen festgebrannt hat, kommt man damit meistens durch.

                            In letzter Zeit mehren sich jedoch die Berichte, daß auch Angler in M-V wg. wilden campierens mit Bußgeldern von 80Eur aufwärts belegt werden, da viele Angelgewässer in Schutzgebieten liegen.
                            Die Auslöser sind hier weniger Förster oder Fischereiaufsicht als Mitarbeiter von Ordnungs- oder Naturschutzbehörden, die frühmorgens mit
                            Kameras auftauchen, um das Fehlverhalten beweissicher zu dokumentieren.

                            Irgendeine Art von Wetterschutz+Schlafsack reicht da manchmal schon aus.

                            Kommentar


                            • iamon
                              Erfahren
                              • 17.05.2006
                              • 371

                              • Meine Reisen

                              #54
                              okay, das mit dem tarp und zelt habe ich nun verstanden. wie verhält es sich mit hängematten à la hennessy hammock?

                              gibt es hier eine besondere nähe zum biwkieren?

                              ansonsten gilt wie immer das elfte gebot: nicht erwischen lassen :wink:


                              iamon
                              \"Manus manum lavat.\" Seneca

                              Kommentar


                              • Dekkert
                                Fuchs
                                • 11.07.2005
                                • 2029
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #55
                                wildzelten in Österreich?

                                Hallo,

                                nochmal zum Thema Wildzelten, aber in Österreich.

                                Ich habe mich letztlich mit einem Pfadfinder unterhalten, der meinte daß es für seine Gruppen in Österreich wesentlich einfacher sei, da dort das Wildzelten grundsätzlich erlaubt sei.

                                Weiß da jemand was drüber?

                                Grüße

                                Dekkert

                                Kommentar


                                • Schloma
                                  Erfahren
                                  • 09.02.2006
                                  • 177

                                  • Meine Reisen

                                  #56
                                  Das wäre mir als ÖSI aber was neues, es sei den Pfadfinder haben einen Sonderstatus?????ß


                                  SY
                                  Используй его заседай и живи твою жизнь!

                                  Kommentar


                                  • akalos
                                    Erfahren
                                    • 13.07.2004
                                    • 350

                                    • Meine Reisen

                                    #57
                                    nop is in österreich auch nich erlaubt soweit ich weiss. für die praxis gilt das gleich wie in D.
                                    (iiiirgendwas scheints mir zu geben "über 2000 meter höhe erlaubt" oder so ... kA mehr)

                                    ist eigetnlich eine schneehöhle juristisch ein zelt, ein tarp oder gar keine unterkunft oder was?
                                    SemmelNknödelN heisst des!

                                    Kommentar


                                    • mätty
                                      Anfänger im Forum
                                      • 05.10.2005
                                      • 28

                                      • Meine Reisen

                                      #58
                                      Hab heut Mittag mal bei unserem Förster nachgefragt wie es im Staatswald mit biwakieren bzw. zelte aussieht. Wie er meinte ist im Wald nicht nur zelten sondern auch biwakieren verboten aber gegen jemanden der im Wald zeltet und sich ruhig verhält, keinen Müll hinterlässt und kein Feuer baut hätte kein Förster was einzuwenden.


                                      mfg Mätty

                                      Kommentar


                                      • Erwin
                                        Erfahren
                                        • 01.06.2006
                                        • 149

                                        • Meine Reisen

                                        #59
                                        Volle Zustimmung an Mätty. Mein Bruder und ich haben vor 1 Monat in Wales 12 Tage zwar im "unausgebauten VW-Bus" genächtigt, aber im Prinzip das selbe wie bei einem Zelt. Das wilde Campen wird besonders in Wales nur geduldet. Wir haben immer eine "50 cm Stahlschlüssel" für's Feuer benutzt. Als Untergrund immer Steine. Dazu 2 Wasserkanister, Säge, Beil, Kohleschaufel, Holzzange um die Lagerstelle verteilt. Den Abfall gleich in den Müllbeutel und kein Grünzeug zertrampeln. Einmal kam sogar der Ranger mit dem Auto vorbei, grüßte kurz und fuhr weiter. Wobei es in den Bergen lockerer als am Strand gesehen wurde. Hinweise von Einheimischen sollte man Ernst nehmen (z. B. an einem Strand in Northwales haben wir kein Feuer entfacht, weil sonst die Polizei gleich gekommen wäre).

                                        Beim Feuern denke ich, weis der Jäger, Ranger ... ob einer sorglos oder mit Vorsicht vorgeht und was für eine "Art Mensch" man ist.

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                                        • Christine M

                                          Alter Hase
                                          • 20.12.2004
                                          • 4084

                                          • Meine Reisen

                                          #60
                                          Mal so interessehalber: wie würdet ihr hier ein erlaubtes "hochalpines Biwak" vom verbotenen Biwakieren mit Zelten abgrenzen? Oberhalb der Baumgrenze? Wenn es nur noch Fels und Schotter hat? Oder mehr vom Zweck her?

                                          Gleichfalls untersagt ist: (...) sowie das Lagern oder Biwakieren mit Zelten, Wohnwagen und dergleichen, mit Ausnahme des hochalpinen Biwaks und außerhalb der eigens eingerichteten Flächen (...)
                                          Christine

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