AW: Kuh und Weide und Herde und Verhalten*
Das wohl nicht. In der Pressemitteilung steht ja explizit:
und
Außerdem ist von einer Straße, einem nahen Gasthof und entsprechender Frequenz die Rede, sowie weitgehend flacher Wiese und einem Stall in der Nähe. Das wirkt jetzt alles nicht so, als wäre es völlig utopisch, da einen Zaun aufzustellen, zumal man auch in ungeeigneterem Gelände häufiger mal Zäune sieht, die dann aber augenscheinlich eher dazu dienen, zu verhindern, dass die Viecher im steilen Gelände zwischen den Bäumen herumturnen.
Zitat von faule socke
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An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallsort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar
Vom Gericht war nicht zu beantworten, welche Sicherungsmaßnahmen generell in Weidegebieten vorzunehmen sind, sondern nur für den konkreten Unfallbereich zuklären, ob die Tiere im Sinne des § 1320 ABGB ausreichend verwahrt waren.
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