Servus,
eines vorneweg: Das soll jetzt keine Politische Diskussion werden, sondern eine ernstgemeinte "Frage" zum Thema Reisewarnungen.
Die Wohl bekannteste Folge einer Reisewarnung ist die Möglichkeit, ab diesem Zeitpunkt eine Reise kostenlos stornieren zu können. Aber was bedeutet dies für jemanden, der gerade "im" Zielland sich befindet?
Nehmen wir mal das Beispiel Syrien: Wenn die Amerikaner "ernst" machen, wäre es wohl nur eine Frage der Zeit (wenn nicht schon geschehen), bis die Botschaften ihre Landsleute zur "Ausreise" aufrufen. Doch wie funktioniert das?
Ok, anhand der IT kann man ja mittlerweile ganz gut heraus finden, wie viele "Landsleute" im "Land" sind, doch wie werden sie "gewarnt"? Ruft die Botschaft die Angehörigen zu Hause an und fragt nach Telefonnummern oder Kontakte, wenn sie die betreffenden Personen im Land nicht ausfindig machen können? Oder muss man sich bei der Einreise in ein Land mit einer Reisewarnung bei der dortigen Botschaft melden oder zumindest mal "hinweisen", wie man selbst zu erreichen ist?
Was passiert, wenn etwas passiert? Sollte man dann versuchen auf eigene Faust auszureisen, oder sich mit der eigenen Botschaft im Land in Kontakt setzen?
Und hat die Botschaft in solch einem Fall z.B. eine Art polizeiliche Befugnis, die Ausreise (auch unter Zwang) anzuordnen und wer trägt die "kosten" bei einer "Ausreiseempfehlung"?
eines vorneweg: Das soll jetzt keine Politische Diskussion werden, sondern eine ernstgemeinte "Frage" zum Thema Reisewarnungen.
Die Wohl bekannteste Folge einer Reisewarnung ist die Möglichkeit, ab diesem Zeitpunkt eine Reise kostenlos stornieren zu können. Aber was bedeutet dies für jemanden, der gerade "im" Zielland sich befindet?
Nehmen wir mal das Beispiel Syrien: Wenn die Amerikaner "ernst" machen, wäre es wohl nur eine Frage der Zeit (wenn nicht schon geschehen), bis die Botschaften ihre Landsleute zur "Ausreise" aufrufen. Doch wie funktioniert das?
Ok, anhand der IT kann man ja mittlerweile ganz gut heraus finden, wie viele "Landsleute" im "Land" sind, doch wie werden sie "gewarnt"? Ruft die Botschaft die Angehörigen zu Hause an und fragt nach Telefonnummern oder Kontakte, wenn sie die betreffenden Personen im Land nicht ausfindig machen können? Oder muss man sich bei der Einreise in ein Land mit einer Reisewarnung bei der dortigen Botschaft melden oder zumindest mal "hinweisen", wie man selbst zu erreichen ist?
Was passiert, wenn etwas passiert? Sollte man dann versuchen auf eigene Faust auszureisen, oder sich mit der eigenen Botschaft im Land in Kontakt setzen?
Und hat die Botschaft in solch einem Fall z.B. eine Art polizeiliche Befugnis, die Ausreise (auch unter Zwang) anzuordnen und wer trägt die "kosten" bei einer "Ausreiseempfehlung"?
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