Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

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  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
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    Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

    Hallo,

    wann immer es um das Wildcampen in D geht, wird im netz viel Unsinn behauptet und verbreitet.
    Wir haben uns schon oft darüber ausgetauscht.
    Zuletzt sind wir so verblieben, daß wir bei Rechtsfragen auf die Wissensdatenbank von vivelranger verweisen:

    http://vivalranger.com/wissensdatenbank/outdoorrecht

    Nach meiner persönlichen Überzeugung ist das die einzig wirklich kompetente Darstellung der Rechtslage.

    Nur: Gesetze ändern sich, und die Änderungen müssen dort eingepflegt werden, wollen wir weiter guten Gewissens dahin verlinken.

    Der Joe Vogel hat mich jetzt kontaktiert und mir mitgeteilt, daß sein wirklich qualifizierter Autor aus Zeitgründen leider nicht in der Lage, diese Arbeit weiter zu verrichten. Er hat mich um Unterstützung gebeten, und ich habe gerne zugesagt.
    Das wird natürlich Zeit in Anspruch nehmen.
    Ich möchte die Bitte weitergeben. Hier sind ja viele kompetente user, unter ihnen auch weitere Juristen.
    Wem bei vivelranger eine Änderung auffällt, bitte PN an mich.
    Oder an Joe Vogel, wenn er hier einen account hat. ( Ich habe angeregt, er möge einen anlegen, falls er noch keinen hat). Viele Augen sehen mehr als zwei.

    Die Prüfung trägt erste Früchte. So habe ich selbst hier immer geschrieben, in Schleswig-Holstein. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg dürften nichtmotorisierte Wanderer vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers eine Nacht wild campen
    ( nur freie Landschaft, nicht Wald!).

    Das hat sich für Brandenburg geändert. Nach dem neuen Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vom 21.01.2013 darf man in Brandenburg als nichtmotorisierter Wanderer nur noch auf ausgewiesenen Biwakplätzen zelten. Eine Einschränkung also. § 22 Abs 4 des Gesetzes im Wortlaut:

    (4) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft unbeschadet weitergehender Vorschriften außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden. Zelte von Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderern und -wanderinnen dürfen auch auf Biwakplätzen, die eine Gemeinde im Rahmen der sonstigen naturschutzrechtlichen Vorschriften und mit Gestattung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin in der freien Landschaft ausgewiesen hat, aufgestellt und benutzt werden.

    http://www.bravors.brandenburg.de/si..._I_03_2013.pdf

    Wenn euch weitere Änderungen auffallen, die bei vivelranger nicht berücksichtigt sind, her damit.

    Gruß Ditschi
    Zuletzt geändert von Ditschi; 31.07.2013, 12:49.

  • JonasB
    Lebt im Forum
    • 22.08.2006
    • 5342
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    #2
    AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

    Joe ist hier im Forum -> Waldhoschi
    Nature-Base "Natürlich Draußen"

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    • Moltebaer
      Freak

      Liebt das Forum
      • 21.06.2006
      • 12288
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      #3
      AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

      OT: Letzte Aktivität 27.02.2008 07:15
      Wandern auf Ísland?
      ICE-SAR: Ekki týnast!

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      • Sheen
        Erfahren
        • 07.09.2011
        • 196
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        #4
        AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

        Hallo Ditschi,

        Da ist irgendwas in deinem Link / bzw. der Datenbank falsch. Der Text zu § 22 I ist unvollständig. Erkenn man bei genauem lesen. Hier in meiner Sammlung ist der Text so:

        § 22
        Betreten der freien Landschaft (zu § 59 BNatSchG)
        (1)
        In der freien Landschaft darf jede Person private Wege und Pfade, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten oder mit Krankenfahrstühlen befahren, auf Wegen Rad fahren und Fahrräder mit Trethilfe und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h benutzen sowie auf Wegen, die von zwei- oder mehr-spurigen Fahrzeugen befahren werden können, reiten oder mit bespannten Fahrzeugen fahren. Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen. Abweichungen von den Betretungsrechten aus den Sätzen 1 und 2, die sich aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, oder andere gesetzliche Betretungsrechte bleiben unberührt. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen der Saat oder Bestellung und der Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Ausgenommen von den Betretungsrechten nach den Sätzen 1 und 2 sind Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten bestimmt, gehörende oder einem gewerb-lichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen.
        Der entscheidene Passus:

        Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen
        ist bei deinem Link zum Gesetztestext schlicht unvollständig, nämlich:

        Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft fürd 2,
        Das, was du sonst zitiert hast, war schon immer im BbgNaturSchutzG und betrifft alles, was über die "Nachtregelung" hinausgeht, bei der in Brandenburg die von mir ja mal erwähnte Erweiterung erfahren hat, eine Nacht auch ohne vorherige Einwilligung der privaten Eigentümer erfolgen darf.

        Es gibt also keine "verschlechterung". Lediglich der Text ist "kaputt" in deinem Link.

        Kommentar


        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 12360
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          #5
          AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

          Hallo @ sheen,

          Du zitierst ein Gesetz, das abgeschafft ist.

          Schau mal hier:

          http://www.mugv.brandenburg.de/cms/d...b1.c.288483.de

          Unter Gesetze Punkt 2. Ab 01.06.2013 gilt ein neues Gesetz. Oder siehst Du das anders ?

          Und aus dem neuen ab 01.06.2013 geltenden Gesetz habe ich den § 22 Abs. 4 wörtlich übermittelt.

          Siehe Art. 4 Abs 1 Satz 2 : Inkrafttreten

          Gruß Ditschi
          Zuletzt geändert von Ditschi; 31.07.2013, 11:38.

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          • Sheen
            Erfahren
            • 07.09.2011
            • 196
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

            Ja, seh ich anders, weil der Text falsch ist. Er endet, wie zitiert mitten im Satz.

            Ich hatte dir schon den Link zum Gesetzesblatt mit dem "echten" Text gepostet.

            http://www.bravors.brandenburg.de/si..._I_03_2013.pdf

            Bitte prüfe das selbst. Ich bin zwar geringfügig verunsichert und wird mir nachher die "Druckausgabe" des Gesetzblattes holen, aber ich bin mir zu 99% sicher, dass der Fehler sich in den Text geschlichen hat. Gerade weil der Satz zwar wie ich zitiert habe beginnt, aber eben nicht endet...sogar mit einem Fehler. Das ich das Ausführungsgesetz zitiere erkennt man auch an der Bezufnahme zu §59 BNatSchG.

            Ich wird es aber nochmal vertieft prüfen. Mir ist derartiges nicht bekannt und aus sehr eigennützigen Motiven bin ich eigentlich immer auf dem Stand. Ich bitte nur darum, nicht voreilig einen eventuellen Fehler zu verbreiten.

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            • uli.g.
              Freak
              Liebt das Forum
              • 16.02.2009
              • 13261
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              • Meine Reisen

              #7
              AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
              .......Wenn euch weitere Änderungen auffallen, die bei vivelranger nicht berücksichtigt sind, her damit.
              Notiert!


              Liebe Grüße von Süd nach Nord!

              Uli
              "... „After twenty years he still grieves“ Jerry Jeff Walkers +23.10.2020"

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              • hotdog
                Freak

                Liebt das Forum
                • 15.10.2007
                • 16106
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                Ditschi zitiert aus §22(4). Warum in §22(1) erst
                Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen.
                steht und in §22(4) dann
                Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft unbeschadet weiter-gehender Vorschriften außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufge-stellt und benutzt werden. Zelte von Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderern und -wanderinnen dürfen auch auf Bi-wakplätzen, die eine Gemeinde im Rahmen der sonstigen naturschutzrechtlichen Vorschriften und mit Gestattung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin in der freien Landschaft ausgewiesen hat, aufgestellt und benutzt werden.
                verstehe ich allerdings nicht.
                Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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                • krupp
                  Fuchs
                  • 11.05.2010
                  • 1466
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                  gibt es eigentlich eine rechtssichere Definition was ein Zelt ist ?
                  ich glaube bei den Anglern wird auch irgendwie unterschieden zwischen zelt und Regenschutz.
                  bzw ist ein biwaksack oder tarp gleichzusetzen mit einem Zelt ?
                  Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                  • Sheen
                    Erfahren
                    • 07.09.2011
                    • 196
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                    Weil das eine die ´Regelung für "EINE" Nacht ist und das andere fürs "campen", also mehr als nur zum einmaligen Übernachten. Das darf man schon seit langer Zeit nicht. Die Regelung ist alt.

                    Die Nachtregelung gab es auch schon "immer", wurde aber vereinfacht. Früher war sie unter dem Vorbehalt, das der Eigentümer eingewilligt hat.

                    Früher § 44 IV

                    Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht Zelte aufstellen, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen.
                    Dieser Satz wurde "nach meiner festen, aber nicht unumstößlichen Auffassung" in §22 I des Änderungsgesetzes aufgenommen, ohne den "Befugniskram":

                    Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen
                    und genau dieser Satz ist in Ditschi´s Link verstümmelt..

                    Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft fürd 2,

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                    • Ditschi
                      Freak

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                      • 20.07.2009
                      • 12360
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                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                      Hottie, Du bist klasse.

                      Ich gestehe einen Irrtum ein. Ich habe gesehen, daß das alte Landesnaturschutzgesetz zum 01.06.2013 abgeschafft und ersetzt wurde.

                      Im neuen Gesetz suchte ich nach der Norm betreffend das Zelten und stieß auf § 22 Abs 4, der sich ja ausdrücklich mit dem Zelten beschäftigt. Dort wird auf die neue Möglichkeit der Biwakplätze verwiesen.

                      Dabei habe ich überlesen, daß in § 22 Abs 1 Satz 2 die bisherige Erlaubnis zum Zelten für eine Nacht in der freien Landschaft beibehalten wurde.

                      Entscheidend ist das Wörtchen auch in § 22 Abs 4. Die beiden Normen § 22 Abs. 1 und Abs. 4 schließen sich daher nicht aus, sondern ergänzen sich. Ich muß mich also korrigieren: die Befugnis zum Wildcampen wurde nicht eingeschränkt ( zum Glück), sondern um die Möglichkeit der Biwakplätze erweitert.

                      Gut, daß wir das diskutieren.

                      Gruß Ditschi

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                      • hotdog
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 15.10.2007
                        • 16106
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                        #12
                        AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                        Warum kann man Gesetzestexte eigentlich nicht eindeutig formulieren? Nun hat man das Gesetz schon geändert, für mich ist es aber so noch verwirrender. §22(1) und §22(4) widersprechen sich doch.

                        Erst wird es Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer erlaubt, in freier Landschaft für eine Nacht zu zelten, dann wird das Zelten per se eingeschränkt:

                        "Zelte ... dürfen in der freien Landschaft ... nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufge-stellt und benutzt werden.",

                        um es dann doch nochmal aufzuweichen:

                        "Zelte von Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderern und -wanderinnen dürfen auch auf Bi-wakplätzen ... aufgestellt und benutzt werden."

                        Also darf ich als Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer nur auf Zelt-, Camping- und Biwakplätzen nächtigen oder generell in der freien Landschaft?
                        Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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                        • Ditschi
                          Freak

                          Liebt das Forum
                          • 20.07.2009
                          • 12360
                          • Privat

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                          #13
                          AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                          Hottie, das hat sich überschnitten. Ich glaube, Deine Frage ist beantwortet. Beides!

                          Jetzt verstehen ich erst, was sheen meint, ich bin hinsichtlich meines Irrtums auch etwas entlastet:

                          ich habe in post 1 einen link zum Gesetzestext gesetzt, indem der Text unvollständig bzw. verstümmelt wiedergegeben wird. Grade der entscheidende Satz zum Wildcampen für eine Nacht fehlt. Darum habe ich das nicht gesehen.
                          Ich suche mir jetzt einen vollständigen Text und ersetze den link in post 1.
                          Gruß Ditschi

                          So, getan. Ich habe den alten link in post 1 entfernt und sheens link gesetzt. In dem ist der Text jetzt nicht verstümmelt.

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                          • Sheen
                            Erfahren
                            • 07.09.2011
                            • 196
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                            Warum kann man Gesetzestexte eigentlich nicht eindeutig formulieren?
                            Weil ich sonst arbeitslos wäre.. ;)

                            Da nun Einigkeit besteht:

                            Regel:

                            Zelten nur auf Zelt und Campingplätzen

                            1. Ausnahme:

                            Ist man unmotorisiert unterwegs, kann man auf ausgeweisenen Biwakplätzen (egal wo) Zelten (ohne ersichtliche Zeitbegrenzung - früher war dies - da keine Regelung existierte - auch nur eine Nacht).

                            2. Ausnahme:

                            Ist man unmotorisiert unterwegs und will nur EINE Nacht überstehen, darf man sich in der freien Landschaft dafür ein Zelt aufbauen und muss dann morgens weiterziehen.

                            EDIT: In Brandenbug!

                            PS@Ditschi: Ich wollte dich ja auch entlassten. Nicht dein Fehler, da der Text falsch war. Kam vielleicht nicht so rüber ;) hatte in dem Augenblick aber auch gerad nur kurz Zeit und wollte schnell einschreiten, bevor sich der Fehler weiter verbreitet.
                            Zuletzt geändert von Sheen; 31.07.2013, 13:08.

                            Kommentar


                            • hotdog
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                              Liebt das Forum
                              • 15.10.2007
                              • 16106
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                              Zitat von krupp Beitrag anzeigen
                              gibt es eigentlich eine rechtssichere Definition was ein Zelt ist ?
                              ich glaube bei den Anglern wird auch irgendwie unterschieden zwischen zelt und Regenschutz.
                              bzw ist ein biwaksack oder tarp gleichzusetzen mit einem Zelt ?
                              Hier ein jüngerer Thread, der sich mit dem Thema auseinandersetzt.
                              Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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                              • Torres
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                                • 16.08.2008
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                                #16
                                AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                Danke Ditschi und den anderen für Eure Mühe!
                                Oha.
                                (Norddeutsche Panikattacke)

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                                • ryo
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                                  • 10.01.2011
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                                  #17
                                  AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                  Auf alle Fälle Danke für die Mühe. Das Thema ist ja ein recht komplexes, die Idee eines aktuell gehaltenen Threads finde ich gut.

                                  Ich finde übrigens das Gesetz in Brandenburg in seiner aktuellen Form sehr gut, erlaubt es doch (für Deutsche Verhältnisse) recht weitreichend das Übernachten. Auch die Erlaubnis auf Biwakplätzen jetzt länger bleiben zu können finde ich gut. Schade nur das es davon kaum welche gibt. Die meisten glaub ich entlang Wasserwanderruten.

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                                  • Ditschi
                                    Freak

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                                    • 20.07.2009
                                    • 12360
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                                    #18
                                    AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                    Hallo @ sheen,

                                    die Aufstellung und Erläuterung in post 14 ist gelungen. Danke für Dein Bemühen, mich aufzuklären. Hat gedauert, bis der Groschen fiel. Auf einen redaktionell verstümmelten Gesetzestext fällt man ja auch nicht jeden Tag rein.

                                    Zur Definition Zelt: vivelranger Wissensdatenbank Abschnitt II Nr. 4 a mit Nachweisen.


                                    Editiert vom Moderator
                                    Ich habe aus den beiden unterschiedlichen Themen die hier miteinander vermischt wurden mal zwei gemacht und zur Verhinderung weiterer Irritationen den Teil des Postings der das zweite Thema betraf gelöscht. Die gesamte weitere Recht auf Freizügigkeit und Wildzelten-Diskussion sowie der dafür relevante Teil dieses Posts findet sich hier: http://www.outdoorseiten.net/forum/showthread.php/73869-Berechtigt-das-im-Grundgesetz-verankerte-Recht-auf-Freiz%C3%BCgigkeit-zum-Wildzelten

                                    Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden. Dein Team der

                                    Gruß Ditschi
                                    Zuletzt geändert von rumtreiberin; 31.07.2013, 16:50.

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                                    • rotfuxx
                                      Erfahren
                                      • 28.06.2009
                                      • 197
                                      • Privat

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                                      #19
                                      Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                      Die Aufstellung auf der Webseite ist sehr interessant. Die für mein Bundesland aufgeführten Normen sind nicht besonders aussagekräftig. Ich erkundige mich da mal bei der zuständigen Behörde, was ich wo darf. Dürfte allerdings für die wenigsten relevant sein, da es sehr klein ist.

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                                      • pitrie
                                        Gerne im Forum
                                        • 27.07.2010
                                        • 61
                                        • Privat

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                                        #20
                                        AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                        Mal 'ne vielleicht blöde Frage, aber woran erkenne ich denn überhaupt einen Biwakplatz? Sind die irgendwie gekennzeichnet?
                                        leave nothing but footprints, take nothing but pictures, keep nothing but memories

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