Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

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  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
    • 12345
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    • Meine Reisen

    #41
    AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

    Schmusi, kurz und ersthaft: im Bundeswaldgesetz und in den Waldgesetzen der Länder ist verankert, daß der Wald eine Erholungsfunktion hat und von jedermann zu diesem Zwecke betreten werden darf. Das gilt für Wälder im öffentlichen Eigentum genauso wie für Wälder in Privateigentum. Auch ein privater Waldbesitzer darf seinen Wald nicht willkürlich sperren und Dich seines Waldes verweisen.
    Das ist der Grundsatz, für den es Ausnahmen gibt. Die Ausnahmen , die zur Sperrung eines Waldes oder eines Teiles davon berechtigen, sind im Gesetz genannt. Ein pivater Eigentümer darf von diesen gesetzlichen Möglichkeiten der Waldsperrung in der Regel nur mit öffentlicher-rechtlicher Zustimmung Gebrauch machen.
    Die Sperrung ist justiziabel. Der Bürger, der durch die Sperrung eines Waldes in seinen Betretungsrecht verletzt wird, kann den Rechtsweg beschreiten. Die Gerichte prüfen dann, ob die Sperrung gesetzeskonform vollzogen wurde oder nicht.
    Ditschi

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    • Schmusebaerchen
      Alter Hase
      • 05.07.2011
      • 3388
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      • Meine Reisen

      #42
      AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

      Dass es im Gesetz so steht glaube ich dir voll und ganz. Genauso wie beim Wildcampen war es das dann auch schon. Gemacht wird es trotzdem. Wie willst du das durchsetzen, wenn man mitten auf Tour ist?
      Nützliche Wiki Seiten: Leitfaden für Einsteiger, Packlisten
      UGP-Mitglied Index 860

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      • AndiBar
        Erfahren
        • 14.03.2011
        • 195
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        • Meine Reisen

        #43
        AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

        Wie will Dich der Waldbesitzer vorm weitergehen abhalten? Mit Gewalt? --> 110

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        • Torres
          Freak

          Liebt das Forum
          • 16.08.2008
          • 30593
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          • Meine Reisen

          #44
          AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

          Zitat von Schmusebaerchen Beitrag anzeigen
          Dass es im Gesetz so steht glaube ich dir voll und ganz. Genauso wie beim Wildcampen war es das dann auch schon. Gemacht wird es trotzdem. Wie willst du das durchsetzen, wenn man mitten auf Tour ist?
          Ihn nach einem begehbaren Umweg fragen. Auf der Karte nach Alternativen gucken. Sich vorher informieren wo Holzfällarbeiten o.ä. anstehen. So schwer fand ich das bisher nicht. Hat sogar in den Zeiten ohne Navi, Internet geklappt. Auch ohne Karte.
          Oha.
          (Norddeutsche Panikattacke)

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          • AlfBerlin
            Lebt im Forum
            • 16.09.2013
            • 5073
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            • Meine Reisen

            #45
            AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

            Zitat von lina
            OT: @Ditschi: Da ich keine Quelle für das nächtliche Waldbetretungsverbot (im erwähnten Bundesland, außerhalb von Wegen) finde, weder im von vivalranger hier zitierten HJagdG noch im HWaldG, worauf beziehst Du Dich?

            Und noch eine Bitte, damit die Themen zusammen bleiben: Könntest Du das in diesen Thread schreiben? Vielen Dank.
            Hessisches Jagd-Gesetz § 23 Abs. 11 HJagdG "Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten"

            Deshalb muss ich doch in Hessen im Wald auf Wegen zelten:



            Ich hoffe mal, der Weg ist befestigt genug
            Zum Glück habe ich das Foto tagsüber aufgenommen
            Zuletzt geändert von AlfBerlin; 13.12.2017, 10:54.

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            • Tornado
              Dauerbesucher
              • 05.09.2013
              • 607
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              • Meine Reisen

              #46
              AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

              In SH wurden 15 Wildcampigplätze ausgewiesen.
              https://www.shz.de/regionales/wildes...d14327296.html

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              • Antracis
                Fuchs
                • 29.05.2010
                • 1280
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                • Meine Reisen

                #47
                AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                OT:
                Alf, Sehr vorbildlich finde ich ja, dass Du vor dem Schlafen gehen die zwei Schlagbäume vor und hinter dem Zelt gefällt hast, damit nicht aus Versehen nächtlicher Verkehr in Dein Zelt rauscht und ggf. beschädigt wird.

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                • sigggi
                  Dauerbesucher
                  • 22.04.2011
                  • 556
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                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                  Zitat von AlfBerlin Beitrag anzeigen
                  Hessisches Jagd-Gesetz § 23 Abs. 11 HJagdG "Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten"
                  Du darfst die Wege nur nicht unberechtigt verlassen wenn Du das Wild störst.
                  Wozu dient denn sonst Hinweis auf das Wild?
                  Wäre das Verlassen von befestigten Wegen generell verboten hätte man es doch einfach so schreiben können.

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                  • AlfBerlin
                    Lebt im Forum
                    • 16.09.2013
                    • 5073
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                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                    Ja merkwürdig. Für ein allgemeines Wegegebot, hätten sie das Wild und das Betreten des Lebensraumes aus der Formulierung weglassen können.

                    Eigentlich verstehe ich das Hessische Jagdgesetz auch eher so: Nachts darf Wild nicht durch Betreten des Lebensraumes abseits befestigter Wege gestört werden. Wenn ich also schon dort bin oder das Wild nicht störe, ist also alles ok.

                    Hier die zugehörige Bußgeldvorschrift:

                    § 42 HJagdG – Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig .... h) entgegen § 23 Abs. 11 Wildtiere während der Nachtzeit durch unbefugtes Betreten des Lebensraumes abseits befestigter Wege stört. ...
                    Aber Vivalranger und sein anonymer Rechtsberater sehen das anders
                    ... Trotz misslicher Formulierung ist nach den Gesetzesmaterialien davon auszugehen, dass es sich um ein absolutes Wegegebot handelt, unabhängig davon, ob man tatsächlich Wild stört oder nicht. ...
                    Zuletzt geändert von AlfBerlin; 13.12.2017, 21:37.

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                    • Ditschi
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 20.07.2009
                      • 12345
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                      • Meine Reisen

                      #50
                      AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                      Tatbestand ist das unberechtigte Verlassen der Wege zur Nachtzeit. Der Zweck, die Störung des Wildes zu vermeiden, ist eine eingeschobene Begründung, die möglicherweise der Norm zu mehr Akzeptanz verhelfen soll. Hast recht. Man hätte die Begründung weglassen können. Gesetzestechnisch ist die Norm so zu lesen, daß sie die unwiderlegbare gesetzliche Vermutung ausspricht, daß man das Wild abstrakt immer stört, wenn man nachts die Wege verläßt.
                      Der Einwand kommt aber immer. Ist nicht das erste Mal, daß die Frage diskutiert wird. Man kann daher im Rückschluß sagen, daß unglücklich formuliert wurde.
                      Ditschi

                      @ Alf, richtig, zeitgleiche Überschneidung.

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                      • AlfBerlin
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                        • 16.09.2013
                        • 5073
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                        #51
                        AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                        OT: Da wird sich über die Sprachkompetentz der Kinder im Pisatest aufgeregt und dann sitzen solche sprachliche Nullen in unseren Parlamenten und Regierungen und verzapfen so einen Mist! Die hatten doch sicher genug Zeit und Beratung, über ihre Gesetzestexte nachzudenken und könnten ja auch jederzeit nachbessern. Ich ahne schon, dass damit dann auch noch Generationen von Jurastundenten fertig gemacht werden. Und der Bürger hat keine Chance, ohne guten Anwalt das Recht zu "verstehen".
                        Zuletzt geändert von AlfBerlin; 13.12.2017, 21:48.

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                        • sigggi
                          Dauerbesucher
                          • 22.04.2011
                          • 556
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                          #52
                          AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                          Man kann daher im Rückschluß sagen, daß unglücklich formuliert wurde.
                          Ditschi
                          Oder ganz bewusst so formuliert um bestimmten privilegierten Leuten das legale Verlassen der Wege zu erhalten.

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                          • AlfBerlin
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                            • 16.09.2013
                            • 5073
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                            • Meine Reisen

                            #53
                            AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                            @ Siggi. Nänä das es Leute mit Berechtigung gibt, ist ja eindeutig enthalten. Das finde ich ok. Aber wenn es üblich wird, das Gesetz gegen den Wortlaut zu interpretieren, wird der Willkür eine Tür geöffnet und man sollte sich nicht wundern, wenn Bürger die Achtung vor dem Gesetz verlieren. OT: Als Statistiker oder Informatiker würde ich mich schämen, so eine schlampige Arbeit abzuliefern.

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                            • Ditschi
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                              #54
                              AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                              Das kommt in dem Wort " unberechtigt" , im Gegensatz zu " berechtigt" , zu Ausdruck. Dazu hatte den Hinweis auf die Störung des Wildes nicht bedurft. Wer es genauer wissen möchte, sollte in den Gesetzesmaterialien nachlesen, wie es der Jurist bei Vivelranger offensichtlich getan hat.

                              Es ist schlecht formuliert, Alf, und das sieht auch Sigggi richtig. Aber die Methodik der Auslegung von Gesetzen ist vielfältig. Die grammatikalische Auslegung, also nachdem Wortlaut, ist nur eine von Methode von mehreren.

                              http://www.juraindividuell.de/blog/g...methodenlehre/

                              Ditschi
                              Zuletzt geändert von Ditschi; 13.12.2017, 21:58.

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                              • Abt
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                                • 26.04.2010
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                                #55
                                AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                Zitat von Tornado Beitrag anzeigen
                                In SH wurden 15 Wildcampigplätze ausgewiesen.
                                https://www.shz.de/regionales/wildes...d14327296.html
                                Danke Tornado.
                                Vielleicht gelingt es das von allen Bundesländern mal zu erstellen.

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                                • Abt
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                                  #56
                                  AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                  In der sächsischen Schweiz ist boofen rechtselbig in der Kernzone des Nationalparks (außerhalb der gekennzeichneten Stellen), kurz Bofen genannt, ein Straftatbestand, Linkselbig eine Ordnungswidrigkeit. Da gibt es keine Kernzone und ist Landschaftsschutzgebiet. Bitte das zu beachten.

                                  Feuern ist beiderseits der Elbe natürlich verboten.

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                                  • AlfBerlin
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                                    #57
                                    AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                    OT: @Ditschi: Es ist mir schon klar, dass es auch erweiterte Auslegungsmethoden gibt und wohl auch geben muss. Aber es sollte doch angestrebt werden, dass die Bürger das Gesetz verstehen können und dass das Gesetz so formuliert wird, dass Auslegungen höchstens Details ausfüllen, aber nie dem Wortlaut widersprechen. Ich bin froh, dass ich nicht Jurist geworden bin. Dieser Unsinn würde mir keine Ruhe lassen.

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                                    • Abt
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                                      #58
                                      AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                      Für angemeldete Lagerfeuer gibt es sehr extrem abweichende Regelungen von Kommune zu Kommune.
                                      Ich hab da mal für das Siebengebirge gegoogelt, wegen dem geschlossenen Tread und den mit meiner Heimatstadt verglichen.
                                      Also, was hier sehr bürgernah mit nem kleinen mündlichen Anmeldung zu erledigen ist ist anderswo ein No go.
                                      Bis 60cm Stapelgröße bei unprolematischer Witterung wie Wind und Trockenheit ohne weitere Anmeldung, ab 60 cm-1m Durchmesser kleine vorherige Anmeldung, was über 1,2m im Durchmesser ist, muss angemeldet werden. Jeweils auf privatem Flur. Bilder gibt es keine. Thema läuft ja gerade gut
                                      Genehmigung Lagerfeuer ... eure Stadt bitte vorher googeln

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                                      • Ditschi
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                                        #59
                                        AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                        Hier

                                        http://www.wildes-sh.de/natur-erlebe...htungsplaetze/

                                        sind es schon 18 Plätze. Abgesehen davon, daß man entgegen dem Artikel von 2016 in S-H unter ähnlichen Bedingungen schon seit Jahrzehnten auch ohne Plätze zelten darf, sind nur die Plätze der "Initiative Wildes Schleswig- Holstein" gelistet. Dazu gesellen eine ganze Reihe von Kanurastplätzen, auf denen man teils gegen geringe Gebühr, teil unentgeltlich zelten darf. Auf einigen habe ich das schon getan. Betreiber sind da oft die Kommunen in Zusammenarbeit mit Kanuvermietern. Schade, daß solche Initiativen nebeneinander wursteln und niemand die Plätze zusammenführt und auflistet.
                                        Ditschi

                                        Als ich auf einem dieser Plätze einmal mein Zelt aufschlug, kam ein Gemeindevertreter auf dem Rad vorbei. Er muß mich vom Dorf aus gesehen haben, möglicherweise mit dem Fernglas. Er erzählte mir von der Entstehung der Plätze , daß er daran beteiligt war und daß er hocherfreut sei, daß der Platz endlich einmal genutzt wird. Das war da an der Treene:

                                        Zuletzt geändert von Ditschi; 13.12.2017, 22:54. Grund: Ergänzung

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                                          #60
                                          AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                          [QUOTE=AlfBerlin;1634283]Hessisches Jagd-Gesetz § 23 Abs. 11 HJagdG "Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten"

                                          Hmmh,

                                          Für mich als Jäger eigentlich klar formuliert.

                                          Das unberechtigte Verlassen befestigter Weg zur Nachtzeit, wäre z:B. durch Wanderer ect. gegeben, um zu nächtigen.......

                                          Das berechtigtigte Verlassen befestigter Wege zur Nachtzeit, wäre z.B. durch den Jagdausübungsberechtigten oder auch Jagdgast zum Nachsuchen von beschossenem Wild oder Bergen von Wild gegeben. Oder um zu einer Ansitzeinrichtung zu gelangen, die abseits befestigter Wege liegt.

                                          Bin kein Jurist, sind nur meine Gedanken.

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