Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

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  • Ditschi
    Freak

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    • 20.07.2009
    • 12362
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    • Meine Reisen

    #21
    AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

    Mal 'ne vielleicht blöde Frage, aber woran erkenne ich denn überhaupt einen Biwakplatz? Sind die irgendwie gekennzeichnet?
    Solche Plätze werden in der Regel von den Kommunen genehmigt und eingerichtet oder in deren Auftrag von einem Verein / Verband.
    Das bedeutet Vielfalt, so daß es wohl keine verbindliche Aussage zu Deiner Frage gibt.

    Nur kann man aus dem Gebot der Vernunft ableiten, daß der beste Biwakplatz nichts nützt, wenn man ihn nicht findet oder als solchen nicht erkennt.
    Es wird also Formen der Hinweise und Beschriftungen geben.

    Mal ein Beispiel durch zwei Fotos -- aufgenommen diesen Winter-- für einen Kanu- Biwakplatz an der Treene in Sl-H, vorbildlich beschriftet, auch wenn man auf den Fotos nicht alles lesen kann:





    Es gibt auch privat betriebene Biwakplätze, die aber genegmigt werden müssen. Das nächste Foto zeigt einen solchen. Es ist der kleine Zeltplatz der " Heuherberge Schütte " in Tetenhusen an der Sorge. Die Sorge ist ein wunderschöner Kanufluß in SL-H und bietet eine Zwei-Tages-Tour.
    Der Biwakplatz befindet sich etwa in der Mitte und ermöglicht eine Übernachtung im Zelt ( oder im Heu). Ich habe mich vorletztes Wochenende mit der Eigentümerin unterhalten. Sie schilderte den behördlichen Hürdenlauf bis zur Genehmigung.



    Nächstes Foto: Einsatzstelle Sorge neu zwischen Alt Duvensted / Owschlag mit Parkplatz:



    Gruß Ditschi
    Zuletzt geändert von Ditschi; 07.08.2013, 17:23. Grund: Ergänzung

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    • biketreiber
      Neu im Forum
      • 21.12.2014
      • 1
      • Unternehmen

      • Meine Reisen

      #22
      AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

      Hallo, ich habe nicht alle Beiträge zum Thema gelesen - aber im ersten Abschnitt ist falsch ausgesagt dass in Brandenburg nicht "wild gecampt" werden darf ...

      Ich stieß auf das Forum über die Suchmaschine und lese dann als Besucher nur die erste (wie es den Anschein hat) zusammenfassende Darstellung und komme zu einer falschen Erkenntnis wenn ich den Ausführungen folge.

      richtig und wichtig ist die Aussage im Gesetz ... "Fuß-, Rad-, Reit- und
      Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen. " Quelle: Gesetz zur Bereinigung des Brandenburgischen Naturschutzrechts Abschnitt 7 Erholung in Natur und Landschaft § 22
      Betreten der freien Landschaft (zu § 59 BNatSchG) Absatz (1) ... im laufenden Text

      Der zitierte Absatz (4) ist mit dem Wortlaut nicht die Grundaussage des §22 sondern eine Ergänzung zu den Campigplätzen und enthält nur die zitierte Teilwahrheit " Zelte von Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderern und -wanderinnen dürfen auch auf Biwakplätzen, die eine Gemeinde im Rahmen der sonstigen naturschutzrechtlichen Vorschriften und mit Gestattung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin in der freien Landschaft ausgewiesen hat, aufgestellt und
      benutzt werden. " Die Grundaussage ist aber, wie oben gesagt, im Absatz (1) eideutig geklärt
      Zuletzt geändert von biketreiber; 21.12.2014, 04:56.

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 12362
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        • Meine Reisen

        #23
        AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

        Stimmt. War aber schon geklärt. Aber Du hattest ja nicht weitergelesen.
        Ditschi

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        • HAL 23562
          Dauerbesucher
          • 31.12.2005
          • 558
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

          Also zusammengefasst: In SH, BB und McPom kann man als unmotorisierter eine Nacht im Zelt in freier Landschaft eine Nacht pennen. In BB nicht im Wald und nur mit Erlaubnis Eigentümer. Das ist doch schon mal was! :-)

          Gibt es eigentlich irgendwo eine ganz knappe, möglichst tabellarische Übersicht für die Republik, vielleicht auch andere Staaten der EU jeweils mit Link zu entsprechenden Normen?

          z.B. so gegliedert:

          Land - Bundsland - eine Nacht erlaubt? - Einschränkungen -----zu beachten---------Norm
          --D-------BB-------------ja-----------------nicht im Wald-------------nichts------------click!

          Ohne Gewähr natürlich, aber es war ja zu sehen (eine Nacht) wie schwer es dem Laien fällt, Rechtsnormen richtig auszuwerten. Wär sicherlich vielen und mir bestimmt 'ne richtige Hilfe. Die im ganzen Forum verstreuten, mehr oder weniger zutreffenden Hinweise sind schon recht mühsam zu finden. Die Datenbank im VivalRanger ist bei nochmaliger Betrachtung allerdings schon nicht schlecht.

          Vielleicht gibt's schon so etwas (aber wo?) oder es wär eventuell eine Idee.

          HAL
          Zuletzt geändert von HAL 23562; 21.12.2014, 12:06.
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          • Ditschi
            Freak

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            • 20.07.2009
            • 12362
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

            Angesichts der Rechtszersplitterung ist es zunächst einmal ein erheblicher Aufwand, eine solche Aufstellung zu erstellen.
            Da sollte man dem Verfasser bei Vivelranger wirklich dankbar sein, daß er sich einmal der Mühe unterzogen hat.
            Das Problem ist , daß die Mühe damit nicht endet. Solche Aufstellungen müssen gepflegt werden. Jemand muß auf alle Gesetzesänderungen achten und sie einpflegen. Sonst wird alsbald falsch, was dort steht. Wer soll das machen?
            Ich nicht. Mit Sprache in Wort und Schrift umzugehen, ist mein Handwerk. Es macht mir nichts aus, eben einmal einen Beitrag zu verfassen und einzustellen. Das mache ich sozusagen nebenbei in meinen Erholungsphasen.
            Aber eine Aufstellung zu verfassen, zu verantworten und zu pflegen, ist eine andere Hausnummer. Die Zeit habe ich ( noch) nicht.
            Leichter ist, jemandem in Vorbereitung einer konkreten Tour eine konkrete Frage zum Thema zu beantworten.
            Ditschi
            Zuletzt geändert von Ditschi; 21.12.2014, 12:56. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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            • Kuckuck
              Erfahren
              • 02.08.2005
              • 411
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

              Zitat von HAL 23562 Beitrag anzeigen
              Also zusammengefasst: In SH, BB und McPom kann man als unmotorisierter eine Nacht im Zelt in freier Landschaft eine Nacht pennen. In BB nicht im Wald und nur mit Erlaubnis Eigentümer.
              Auch in SH brauchst nach Paragraph 37 Abs. 2 S. 1 LnatSchG die Zustimmung des Eigentümers (privatrechtliche Befugnis). Ansonsten sehe ich es wie Ditschi: wer macht es? Immer der der fragt?
              Kuckuck

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              • HAL 23562
                Dauerbesucher
                • 31.12.2005
                • 558
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                Zitat von Kuckuck Beitrag anzeigen
                ... Ansonsten sehe ich es wie Ditschi: wer macht es? Immer der der fragt?
                Kuckuck
                Kuckuck? Legt der seine Eier nicht auch in fremde Nester???

                Aber im Ernst. Es wär doch zumindest für alle hilfreicher, wenn es genau für diese immer wiederkehrenden Fragen zumindest einen Sammeltröt, vielleicht sogar angepinnt, gäbe. Anfragen dort, Antworten dort und das bei Pflegeaufwand Null und eigentlich automatischer Aktualisierung und Erweiterung mit jeder Anfrage und Antwort.

                Im Augenblick befinden sich diese Infos in der Forums-Diaspora und sind teilweise schwer auffindbar.

                HAL
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                • AlfBerlin
                  Lebt im Forum
                  • 16.09.2013
                  • 5073
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                  Das wäre doch was fürs Outdoorseiten Wiki und Ditschi müsste ja nicht schreiben, sondern nur schauen ob Fehler drin sind

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                  • hacklberry
                    Anfänger im Forum
                    • 01.12.2011
                    • 16
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                    Hallo,

                    also in BB ists, wenn ich das jetzt hier alles richtig verstanden habe, erlaubt wenn man nicht motorisiert unterwegs ist und nicht länger als eine Nacht an der gleichen Stelle zeltet. Ausnahmen gelten für Wälder und Naturschutzgebiete (Vermutung), Naturparks (gefährliches Halbwissen).

                    Ab wann fängt ein Wald an? Gibts da eine Definition für im Gesetz und wo habe ich jetzt noch definitiv Einschränkungen? Wie kann ich am besten ausschließen, dass ich in nem Naturschutzgebiet etc bin?

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                    • Igelstroem
                      Fuchs
                      • 30.01.2013
                      • 1888
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                      Zitat von hacklberry Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      also in BB ists, wenn ich das jetzt hier alles richtig verstanden habe, erlaubt wenn man nicht motorisiert unterwegs ist und nicht länger als eine Nacht an der gleichen Stelle zeltet. Ausnahmen gelten für Wälder und Naturschutzgebiete (Vermutung), Naturparks (gefährliches Halbwissen).

                      Ab wann fängt ein Wald an? Gibts da eine Definition für im Gesetz und wo habe ich jetzt noch definitiv Einschränkungen? Wie kann ich am besten ausschließen, dass ich in nem Naturschutzgebiet etc bin?
                      Die Erlaubnis gilt für die freie Landschaft. Für den Wald ist das Waldgesetz des Landes einschlägig. Im brandenburgischen Waldgesetz wird nach meiner Kenntnis bestimmt, dass der Waldbesitzer Dir das Zelten im Wald erlauben darf (sofern am konkreten Ort nicht Naturschutzbestimmungen entgegenstehen), aber er muss diese Erlaubnis der unteren Forstbehörde zuvor anzeigen. Das ist also für Wanderer nicht praktikabel, so dass rechtlich bzw. praktisch davon auszugehen ist, dass das Wildcampen im Wald nicht erlaubt ist.

                      Für die Frage, was Wald ist, gibt es Definitionen im Bundeswaldgesetz und Präzisierungen in den Waldgesetzen der Länder. Im Prinzip ist Wald eine mit Forstpflanzen bestockte Fläche (so ähnlich lautet die Formulierung), wobei Lichtungen und Waldrandzonen zum Wald gehören, kleine Baumgruppen und Gehölzstreifen in der freien Landschaft hingegen nicht. So mancher schöne Zeltplatz liegt dann in einer Grauzone, wo man über die Definitionen (und über den Schutzzweck des Gesetzes, d.h. über den Schutz der Lebensgemeinschaft Wald) nachdenken muss, wenn man sich rechtlich vollkommen korrekt verhalten will.

                      Die Naturparks haben eine andere Funktion als die Naturschutzgebiete und Nationalparks. Naturparks sollen die verschiedenen Nutzungsformen der Landschaft regulieren, wobei touristische Nutzung gerade nicht ausgeschlossen ist. Die Wirkung ist, dass in den Nationalparks und Naturschutzgebieten das Zelten und auch das Nächtigen fast immer verboten ist (im Prinzip gibt es für jedes dieser Gebiete eine separate Verordnung, in der das steht), während in den Naturparks ein solches Verbot in der Regel nicht besteht. Es genügt also für die Praxis in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, eine Karte zu benutzen, in der die Naturschutzgebiete und Nationalparks eindeutig verzeichnet sind.

                      Wildcampen im Nationalpark und im Naturschutzgebiet wird, wie das Beispiel Müritz-Nationalpark zeigt, in den genannten Bundesländern auch tatsächlich sanktioniert. Ich unterhielt mich neulich am Rande des Naturschutztages Mecklenburg-Vorpommern mit einem Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde über die praktische Handhabung (betreffend Naturschutzgebiete außerhalb des Nationalparks). Manchmal belässt man es bei einer Verwarnung, wenn ein Versehen vorliegt; aber wer gleich hinter dem Eulenschild sein Zelt aufschlägt und dann womöglich auch noch Feuer macht, muss natürlich mit einem Bußgeld rechnen.

                      Wenn man ausnahmsweise im Wald zeltet (außerhalb von Naturschutzgebieten), sollte man sich darüber klar sein, dass es nicht erlaubt ist. Wahrscheinlich wird das permissiver gehandhabt als das Zelten in Naturschutzgebieten. Aber im Wald gilt natürlich erst recht, dass kein Feuer gemacht werden darf. Das ist dann angesichts der häufig hohen Waldbrandgefahr nicht nur eine Rechtsfrage. Rechtlich betrachtet ist beim Feuermachen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ganzjährig ein Abstand von 50 oder 100 Metern vom Wald zu halten, und die Benutzung eines Kochers ist offenes Feuer.
                      Zuletzt geändert von Igelstroem; 03.05.2015, 15:08.
                      Lebe Deine Albträume und irre umher

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                      • hacklberry
                        Anfänger im Forum
                        • 01.12.2011
                        • 16
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                        Vielen Dank, für deine ausführliche Antwort.

                        Jetzt ist für mich klar auf was alles zu achten ist.

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                        • Tika
                          Neu im Forum
                          • 09.09.2014
                          • 7
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                          Hallo allerseits,
                          ich hänge mich mal an diesen Thread dran.

                          Wenn ich es richtig verstehe, ist in Brandenburg wildes Zelten im Wald verboten, in der "freien Landschaft" aber für eine Nacht für nicht motorisierte Wanderer erlaubt, wenn es nicht gerade Privatgrundstück eines unerfreuten Besitzers, ein Feld oder ein Naturschutzgebiet, -Reservat etc. ist.

                          Gilt das auch für's Feuermachen? Ich denke nicht an ein Lagerfeuer, sondern an einen kleinen, sicher und brandungefährlich aufgestellten Gaskocher. So wie ich das Waldgesetz verstehe, ist ja auch das Anzünden einen Streichholzes schon verboten. In der "freien Landschaft" hingegen könnte es anders aussehen?

                          Und nun die noch spannendere Frage: Was bleibt denn dann eigentlich noch übrig? Wenn Privatgrundstücke, Wälder, Naturschutzgebiete, Agrarflächen, Siedlungsgebiete wegfallen, kennt jemand denn noch irgendein Fleckchen in Brandenburg (von mir aus auch anderswo in Deutschland), wo man für eine Nacht mit dem Zelt gefahrlos bleiben kann? (außer natürlich Zeltplätze...)
                          Irgendwelche Geheimtipps oder Erfahrungen?

                          Vielen Dank allen!

                          Kommentar


                          • Igelstroem
                            Fuchs
                            • 30.01.2013
                            • 1888
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                            Zitat von Tika Beitrag anzeigen
                            Und nun die noch spannendere Frage: Was bleibt denn dann eigentlich noch übrig? Wenn Privatgrundstücke, Wälder, Naturschutzgebiete, Agrarflächen, Siedlungsgebiete wegfallen, kennt jemand denn noch irgendein Fleckchen in Brandenburg (von mir aus auch anderswo in Deutschland), wo man für eine Nacht mit dem Zelt gefahrlos bleiben kann? (außer natürlich Zeltplätze...)
                            Irgendwelche Geheimtipps oder Erfahrungen?
                            Meine Erfahrung – sicher kein Geheimtipp – ist, dass das Finden eines geeigneten Platzes Übungssache ist.

                            Die Naturschutzgebiete nehmen ja nur wenige Prozent der Landschaftsfläche ein.

                            In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern findet man oft größere Brachflächen, gelegentlich auch breite Feldränder und ähnliche Zwischenräume, die für ein Zelt ausreichen. Eng wird es allerdings, wenn man sich auf einen zu großen Mindestabstand von bewohnten Häusern festgelegt hat (bei mir gilt jetzt tendenziell >500 m, besser >1 km) oder wenn man auf großen Abstand von Wegen und Straßen Wert legt. Man kann nicht immer einen völlig versteckten Platz finden. Wenn der Platz sonst geeignet ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es auch keinen eventuell vorbeikommenden Einheimischen stört. Auch diese Einschätzung ist gewissermaßen Übungssache.

                            Ansonsten sollte man einfach beim Wandern immer mal übungshalber konkret nach geeigneten Stellen gucken, dann bekommt man nach und nach ein Gefühl dafür, was in einer bestimmten Gegend realistisch ist.

                            Manchmal hat man auch die Situation, dass es über mehrere Kilometer plötzlich keinen geeigneten Platz mehr gibt, weil zum Beispiel alle Agrarflächen intensiv genutzt sind; an anderer Stelle folgen dafür mehrere geeignete Areale in geringem Abstand. Auf der Karte und auch in Google Earth kann man das oft nicht zuverlässig erkennen. Deshalb sollte man unterwegs nicht erst kurz vor Sonnenuntergang mit der Suche beginnen, sondern mindestens eine Stunde vorher, auch wenn das im Ergebnis auf Kosten der ›Laufzeit‹ geht, weil man eventuell einen guten Platz schon relativ früh am Abend ›annimmt‹.

                            In Gegenden, wo ein Massenansturm sowieso nicht zu erwarten ist, würde ich einen etwas weniger geheimnishaften Umgang mit bewährten legalen Übernachtungsplätzen befürworten, d.h. man könnte sie vor allem für Regionen, in denen es keine Camping- und Biwakplätze gibt, durchaus mit Koordinaten angeben. Aber das wird hier im Forum überwiegend anders gesehen.
                            Lebe Deine Albträume und irre umher

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                            • Atze1407
                              Fuchs
                              • 02.07.2009
                              • 2425
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                              Ehrlich, ein Gesetz ist ja völlig in Ordnung. Nur dass Politiker die die Gesetze in der Regel "erfinden und zusammen basteln," meist völlig von der Realität und Praxis entfernt sind.

                              Da gibt es zum einen das Gesetz, dann die Durchführung und zu guter Letzt die Durchsetzung. Wobei auf die Durchsetzung in Nationalparks/Naturschutzgebiete schon mal durch sogenannte Ranger geachtet wird. Aber sonst... ?

                              Mich würde wirklich mal interessieren, wer hier schon mal entsprechend Bestraft wurde.

                              LG
                              Atze
                              Wenn du den Charakter eines Menschen kennenlernen willst, gib ihm Macht.
                              Abraham Lincoln

                              Kommentar


                              • ronaldo
                                Freak
                                Moderator
                                Liebt das Forum
                                • 24.01.2011
                                • 11937
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                                #35
                                AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                Zitat von Atze1407 Beitrag anzeigen
                                ... Nur dass Politiker die die Gesetze in der Regel "erfinden und zusammen basteln," meist völlig von der Realität und Praxis entfernt sind...
                                Ach du je, was ist denn das für eine Aussage??

                                Wildcampen wird dort sanktioniert, wo es auch eindeutig verboten ist. Das ist aber nur auf einem Bruchteil der Fläche des Landes der Fall. Im Rest ist die Gesetzeslage, sagen wir mal, verworren (siehe vivalranger.com), hier wird sich keiner aus der Exekutive die Mühe machen bzw. wird das Risiko eingehen, Strafen durchzudrücken.

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                                • cast
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                                  • 02.09.2008
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                                  #36
                                  AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                  Gerade Gesetze zum Wildcampen/lagern sind uralt, man schützt sich vor "fahrendem Volk".

                                  I.d.R. hat man da weniger an den einzelnen Wanderer gedacht.

                                  und auch wenn man es heute wenig mit "fahrendem Volk" zu tun hat ist es wichtig die Gesetze zu haben.
                                  Bspw bei uns lagern sonst ganz Horden von Jugendlichen um die Kiesgruben, natürlich am/im Wald, direkt im Sand/Dreck ist ja nicht so hübsch, macht Lagerfeuer, versucht mit diversen Fahrzeuigen anzufahren und hinterlässt bergeweise Müll.

                                  Wenn dann einer mal für eine Nacht ein Zelt aufstellt und einen Kocher benutzt, keinen Müll hinterlässt ,wer soll da was dagegen haben?

                                  In Naturschutzgebieten überwacht niemand, Ranger gibts nur in Nationalparks und auch die haben mal Feierabend.
                                  i.d.R. sind es Förster auf der Jagd, oderJäger die abends/nachts/ am frühen Morgen unterwegs sind.
                                  Zuletzt geändert von cast; 22.05.2015, 09:22.
                                  "adventure is a sign of incompetence"

                                  Vilhjalmur Stefansson

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                                    • 05.07.2011
                                    • 3388
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                                    #37
                                    AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                    Schutthalde mit Gras überwachsen hatte ich mal. Da dürfte sich niemand aufregen...außer(siehe 3. Anstrich)

                                    - Wie von Cast angedeutet sind es weniger die Gesetzeshüter. Diese sehen die Situation und sind daher an einer schnellen unkomplizierten Lösung interessiert.
                                    - Bei Naturschutzgebieten mit Rangern stehen eher die Abschreckungsmaßnahmen im Vordergrund.
                                    - Wesentlich unangenehmer sind selbsternannte Sherifs. Ihnen geht es darum, dass bloß keiner auf ihrem Grundstück ist oder aus reiner Selbstbefriedigung einen "Landstreicher", "Penner", "Sittenstrolch", "Nicht normal auf Mallorca Urlaub machenden" ... vertrieben zu haben.

                                    Mich fragt auch immer wieder, warum man einen Wald "besitzen" muss mit Betretungsverbot, XXL Schildern und Wachhunden. Ich würde es begrüßen, wenn ab einer bestimmten Fläche das Interesse der Allgemeinheit dem Interesse des Einzelnen überwiegt und ein bloßes Betreten zum Zweck der Erholung(also wie staatlicher Wald) gestattet werden muss. ... Wird in unserem durch und durch kapitalistischen Staat nie passieren.

                                    (Ausnahme Truppenübungsplätze wegen der Gefahr.)
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                                      #38
                                      AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                      Zitat Schmusebärchen: Mich fragt auch immer wieder, warum man einen Wald "besitzen" muss mit Betretungsverbot, XXL Schildern und Wachhunden. Ich würde es begrüßen, wenn ab einer bestimmten Fläche das Interesse der Allgemeinheit dem Interesse des Einzelnen überwiegt und ein bloßes Betreten zum Zweck der Erholung(also wie staatlicher Wald) gestattet werden muss. ... Wird in unserem durch und durch kapitalistischen Staat nie passieren.
                                      Äh, Schmusi, in unseren Waldgesetzen harrt eine wunderbare Überraschung auf Deine Entdeckung. Ich muß mich aber noch einmal vergewissern: das war jetzt nicht Ironie und Du hast den Smiley vergessen?

                                      Ditschi
                                      Zuletzt geändert von Ditschi; 22.05.2015, 22:25. Grund: Ergänzung

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                                        #39
                                        AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                        Wenn du den Paragraphen gefunden hast, gehst du dann auf meinen Wanderungen 100m vor mir, räumst die "Privat" Schilder weg, sperrst die Kampfhunde ein und belehrst die [Ironie]mit Mistgabeln bewaffneten[/Ironie] Waldbesitzer?

                                        2 mal war ich schon auf einem ganz normalen Waldweg unterwegs(ohne Reisegepäck) und wurde vom Besitzer zurückgeschickt, weil es Privatweg ist und Betretungsverbot. Ist ja nicht so, dass ich auf deren Hof stand oder durch deren abgezäunten Garten gelaufen bin. Das war einfach nur Wald.
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                                          AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland

                                          Schmusi, vielleicht LIEST Du die Gesetztestexte einfach mal.
                                          Oha.
                                          (Norddeutsche Panikattacke)

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