Geocaching goes Landgericht

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  • Daddyoffive
    Fuchs
    • 24.08.2011
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    Geocaching goes Landgericht

    Haftung für zerstörten Geocache

    Das Landgericht Heidelberg hat im Verfahren 5 S 61/12 am 04.03.2013 einen Jäger zu Schadensersatz von über 1.000,00 € verurteil, weil er ein Cache aufgehoben und an den Wegesrand gelegt hatte, wo es dann geplündert wurde.

    Orientierungssatz:
    Wer einen außerhalb des ursprünglich vorgesehenen Verstecks befindlichen, deshalb besitzlosen Geocache an sich nimmt und weg bringt, hat als Finder die Pflicht zur Verwahrung. Diese Pflicht wird verletzt, wenn statt dessen der Geocache an einem beliebigen, vom Finder als geeignet angesehenen Ort wieder abgelegt und seinem Schicksal überlassen wird.

    Im Fall der - vom Finder zu widerlegenden - vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet sodann der Finder für Schäden infolge einer anschließenden Beschädigung oder Zerstörung des Geocache durch Unbekannte. Auch im Fall einer Unkenntnis des Finders von seiner Verwahrungspflicht liegt insoweit grobe Fahrlässigkeit nahe. Denn im Regelfall muss sich dem Finder aufdrängen, dass er eine nicht ganz wertlose fremde Sache, die er an sich genommen hat, nicht nach Gutdünken an einem ihm hierfür zweckmäßig erscheinenden Ort wieder ablegen darf.

    Die Entscheidung des LG ist juristisch völlig korrekt und wird sämtliche Cacher riesig freuen wird. Der Aufwand, mit dem manche Caches gestaltet und angebracht werden, wird hier offiziell anerkannt.

    In dem Revier würde ich allerdings zukünftig nicht als Cacher erkannt werden wollen
    Zuletzt geändert von Daddyoffive; 23.05.2013, 11:40.
    Das Leben ist kein Problem, das gelöst werden müsste, sondern ein Abenteuer, das gelebt werden will.
    John Eldredge
    ><>

  • Homer
    Freak

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    Liebt das Forum
    • 12.01.2009
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    #2
    AW: Geocaching goes Landgericht

    hier der link zum urteil
    420

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    • Canadian
      Fuchs
      • 22.01.2010
      • 1318
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      #3
      AW: Geocaching goes Landgericht

      Zitat von Islandexperte Beitrag anzeigen
      Die Entscheidung des LG ist juristisch völlig korrekt und wird sämtliche Cacher riesig freuen wird. Der Aufwand, mit dem manche Caches gestaltet und angebracht werden, wird hier offiziell anerkannt.
      Ich hoffe nur, dass so ein Urteil nicht einige komische Gestalten aus der Cachergemeinde zum Anlass nehmen, Leute zu verklagen, die das Zeug von ihren Grundstücken entfernen.
      Bilder aus dem Saltfjell.
      flickr

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      • Torres
        Freak

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        • 16.08.2008
        • 30705
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        #4
        AW: Geocaching goes Landgericht

        Ob sie sich damit wirklich einen Gefallen getan hat?
        Oha.
        (Norddeutsche Panikattacke)

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        • sjusovaren
          Lebt im Forum
          • 06.07.2006
          • 6031

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          #5
          AW: Geocaching goes Landgericht

          Zitat von Islandexperte Beitrag anzeigen
          Die Entscheidung des LG ist juristisch völlig korrekt und wird sämtliche Cacher riesig freuen wird. Der Aufwand, mit dem manche Caches gestaltet und angebracht werden, wird hier offiziell anerkannt.
          In Zukunft landen die Dinger jetzt garantiert nicht mehr am Wegesrand (=Aufforderung, das Ding zu entfernen), sondern gleich im Müll (=ich entferne es für dich).
          Zuletzt geändert von sjusovaren; 23.05.2013, 15:44.
          Heilig ist die Unterhose, wenn sie sich in Sonn' und Wind,
          frei von ihrem Alltagslose, auf ihr wahres Selbst besinnt.


          Christian Morgenstern

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          • Robiwahn
            Fuchs
            • 01.11.2004
            • 2099
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            #6
            AW: Geocaching goes Landgericht

            Zitat von sjusovaren Beitrag anzeigen
            In Zukunft landen die Dinger jetzt garantiert nicht mehr am Wegesrand (=Aufforderung, das Ding zu entfernen), sondern gleich im Müll (=ich entferne es für dich).
            Oder gleich als Beweisstück zusammen mit einer Anzeige wg. illegaler Müllentsorgung auf dem nächsten Polizeirevier
            quien se apura, pierde el tiempo

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            • Kuckuck
              Erfahren
              • 02.08.2005
              • 411
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              #7
              AW: Geocaching goes Landgericht

              Ich gehe mal davon aus, dass der Stadtwald flächig von der Öffentlichkeit betreten werden darf. Dann ist das Urteil auch ok. Was ist, wenn es sich um andere Flächen handelt, die für die Öffentlichkeit gesperrt sind und wo durchaus mal ein Cache liegt. Hier ist der Sachverhalt vielleicht anders zu beurteilen. Einem Eigentümer und auch einem Jägdberechtigten als inhaber eigentumsgleicher Rechte ist wohl nicht zuzumuten, dass durch den Cache ständig Leute über sein Grundstück laufen (275,3 BGB ).
              Interessanterweise ist der Cache-Eigentümer zu 1/4 an den Gerichtskosten beteiligt.
              Vielleicht treffen sich ja demnächst alle Cacher im Fundbüro!
              Viel Spaß
              Kuckuck

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              • cast
                Freak
                Liebt das Forum
                • 02.09.2008
                • 19413
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                #8
                AW: Geocaching goes Landgericht

                Der Mann ist doch im Prinzip wegen Fundunterschlagung verurteilt worden, sonst nix.

                Das Zeug lag nicht mehr am ursprünglichen Ort und wurde von ihm gefunden und entsorgt.

                Ich hätte es in der übernächsten Gemeinde beim Fundbüro abgegeben. Fertig.
                "adventure is a sign of incompetence"

                Vilhjalmur Stefansson

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                • Canadian
                  Fuchs
                  • 22.01.2010
                  • 1318
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                  #9
                  AW: Geocaching goes Landgericht

                  Zitat von cast Beitrag anzeigen
                  Das Zeug lag nicht mehr am ursprünglichen Ort und wurde von ihm gefunden und entsorgt.
                  Eben nicht!

                  Der Mann hat den in seinen Augen wohl weitestgehend wertlosen Kram auf seine Kosten und Mühen zum Fundbüro gebracht und wird genau deshalb verurteilt. Hätte er das Ganze entsorgt, weil er es als wilde Entsorgung von Müll angesehen hätte, wäre überhaupt nichts passiert, weil keiner wüsste, wer er ist.

                  Das ganze mag juristisch stichhaltig sein, aber wenn ich das Urteil lese, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

                  Geocaching muss nun wirklich nicht jeder kennen und gleich alles zum Fundbüro zu schleppen, was man so im Wald findet, na herzlichen Glückwunsch Fundbüro.

                  Solche Leute (Klägerin) sind es letztlich, die ihrem eigenen Hobby schaden.
                  Bilder aus dem Saltfjell.
                  flickr

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                  • findkfn
                    Dauerbesucher
                    • 15.12.2012
                    • 642
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                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Geocaching goes Landgericht

                    Zitat von Canadian Beitrag anzeigen
                    Der Mann hat den in seinen Augen wohl weitestgehend wertlosen Kram auf seine Kosten und Mühen zum Fundbüro gebracht und wird genau deshalb verurteilt.
                    Nö, verurteilt wurde er weil er den Kram eine Woche lang am Wegrand abgestellt hatte und die Kiste dabei zerstört wurde.

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                    • blue0711
                      Alter Hase
                      • 13.07.2009
                      • 3621
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                      #11
                      AW: Geocaching goes Landgericht

                      Zitat von Canadian Beitrag anzeigen
                      Ich hoffe nur, dass so ein Urteil nicht einige komische Gestalten aus der Cachergemeinde zum Anlass nehmen, Leute zu verklagen, die das Zeug von ihren Grundstücken entfernen.
                      Zitat von Canadian Beitrag anzeigen
                      Der Mann hat den in seinen Augen wohl weitestgehend wertlosen Kram auf seine Kosten und Mühen zum Fundbüro gebracht und wird genau deshalb verurteilt. Hätte er das Ganze entsorgt, weil er es als wilde Entsorgung von Müll angesehen hätte, wäre überhaupt nichts passiert, weil keiner wüsste, wer er ist.
                      Halt, völlig anders:

                      Das Entfernen eines Geocaches ist völlig in Ordnung, sowohl auf dem eigenen Grundstück (da sowieso - Besitzstörung) als auch auf öffentlichem Grund. Es muss dann eben, wenn es erkennbaren Wert besitzt, im Fundbüro abgegeben werden.
                      Das hat der Beklagte aber erst nach der durch ihn begünstigten Wegnahme gemacht.
                      Eine Sache, die versteckt ist, ist zwar im Augenblick besitzlos, aber halt nicht herrenlos. Riesen Unterschied.

                      Was nicht in Ordnung ist und NUR DAS belegt das Urteil mit einer Schadenersatzpflicht, ist versteckte Dinge von erkennbarem Wert aus dem Versteck heraus für alle sichtbar zu verlegen.

                      Damit hat der Beklagte die Wegnahme und Beschädigung des Gegenstandes kausal mitbegründet.

                      Und das ist nicht nur formaljuristisch OK, sondern auch dem GMV entsprechend:
                      Wenn man was findet, lässt mans entweder in seinem Versteck oder man gibt es an der zuständigen Stelle ab/meldet es.
                      Alles andere ist nicht in Ordnung.

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                      • ryo
                        Dauerbesucher
                        • 10.01.2011
                        • 545
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                        #12
                        AW: Geocaching goes Landgericht

                        Das Urteil ist schon etwas zwiespältig zu sehen.

                        Einerseits ist es natürlich nicht schön das etwas, von dem man annimmt das es jemanden gehört, einfach so abstellt das es gestohlen oder zerstört werden kann. Er hätte es gleich abliefern sollen, anscheinend hatte er ja nicht angenommen das es nur Müll ist.
                        (Andererseits finde ich es seltsam anzunehmen das jeder automatisch wissen soll, was er da vor sich hat. Geocaching ist in Dt. vielen bzw. sicher den meisten immer noch unbekannt. Der hohe Wert wird dem Jäger nicht klar gewesen sein.)

                        Rechtlich isses sicher ok, aber wie schon einige schrieben, das Urteil wird nur bedingt nützen, da es eben aufzeigt: wenn ich keinen Bock aufs wegbringen habe dann lass ich sowas besser gleich verschwinden sodass keiner weiß wer es war.
                        Zumal es sicher die Jagdgemeinde nicht dazu bringt besser auf Geocacher zu reagieren.

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                        • Torres
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                          • 16.08.2008
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                          #13
                          AW: Geocaching goes Landgericht

                          Allerdings kenne ich es auch noch so, dass man etwas, was wertvoll scheint, so hinlegt, dass es gefunden werden kann, weil man davon ausgeht, dass das Verlorene bereits gesucht wird.

                          Nunja, nun weiß man es ja besser. Liegenlassen.
                          Oha.
                          (Norddeutsche Panikattacke)

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                          • Canadian
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                            • 22.01.2010
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                            #14
                            AW: Geocaching goes Landgericht

                            Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                            Was nicht in Ordnung ist und NUR DAS belegt das Urteil mit einer Schadenersatzpflicht, ist versteckte Dinge von erkennbarem Wert aus dem Versteck heraus für alle sichtbar zu verlegen.

                            Damit hat der Beklagte die Wegnahme und Beschädigung des Gegenstandes kausal mitbegründet.

                            Und das ist nicht nur formaljuristisch OK, sondern auch dem GMV entsprechend:
                            Wenn man was findet, lässt mans entweder in seinem Versteck oder man gibt es an der zuständigen Stelle ab/meldet es.
                            Alles andere ist nicht in Ordnung.
                            Das ist ja alles schön und gut und juristisch i.O., aber wenn ich meinen Kram im Wald abstelle, dann muss ich mich nicht wundern, wenn er weg kommt. Der Mann ist letztlich nur verklagt worden, weil er ehrlicher war, als wohl viele andere es gewesen wären.

                            Sorry, aber die Frau wollte 1.500 € + Zinsen?! Wohl etwas zu wertvoll um es irgendwo abzulegen...
                            Bilder aus dem Saltfjell.
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                            • blue0711
                              Alter Hase
                              • 13.07.2009
                              • 3621
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                              #15
                              AW: Geocaching goes Landgericht

                              Nein, er ist verklagt worden, weil er etwas an sich genommen hat und dann die Verantwortung, die er damit freiwillig übernommen hat, grob fahrlässig nicht getragen hat. Er hätte es auch an Ort und Stelle belassen können.

                              Finger weg oder richtig ist die Kurz-Zusammenfassung.

                              Wegschmeißen zieht übrigens genauso Schadenersatz nach sich.

                              Nochmal: Frei verfügen kann man nur über herrenlose Gegenstände. Das ist ein Geocache definitionsgemäß nie.
                              Denn herrenlos wird ein Gegenstand definitiv NICHT, wenn er irgendwo versteckt wird. Alleine das Verstecken ist ein sicheres Zeichen, dass das Eigentum an der Sache nicht aufgegeben wurde.

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                              • findkfn
                                Dauerbesucher
                                • 15.12.2012
                                • 642
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                                #16
                                AW: Geocaching goes Landgericht

                                Die Kiste war aber nicht (mehr) versteckt sondern stand frei im Wald als sie gefunden wurde.

                                Kommentar


                                • blue0711
                                  Alter Hase
                                  • 13.07.2009
                                  • 3621
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                                  #17
                                  AW: Geocaching goes Landgericht

                                  Jetzt dreht sichs aber im Kreis.

                                  Die Kiste war versteckt.

                                  Der Beklagte hat sie frei sichtbar aufgestellt, NACHDEM er selbst sie in ihrem Versteck gefunden hat.
                                  Damit hatte er die Kiste an sich genommen und hätte sie verwahren müssen.

                                  Hat er nicht, hat sie frei stehen lassen.
                                  Deswegen wurde sie beschädigt/der Inhalt geklaut.

                                  Ergo hat er den Schaden verursacht, denn der wäre ohne sein Zutun nicht eingetreten.

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                                  • couchpotato
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                                    • 27.02.2011
                                    • 331
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                                    #18
                                    AW: Geocaching goes Landgericht

                                    Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                                    Nein, er ist verklagt worden, weil er etwas an sich genommen hat und dann die Verantwortung, die er damit freiwillig übernommen hat, grob fahrlässig nicht getragen hat. Er hätte es auch an Ort und Stelle belassen können.

                                    Finger weg oder richtig ist die Kurz-Zusammenfassung.

                                    Wegschmeißen zieht übrigens genauso Schadenersatz nach sich.

                                    Nochmal: Frei verfügen kann man nur über herrenlose Gegenstände. Das ist ein Geocache definitionsgemäß nie.
                                    Denn herrenlos wird ein Gegenstand definitiv NICHT, wenn er irgendwo versteckt wird. Alleine das Verstecken ist ein sicheres Zeichen, dass das Eigentum an der Sache nicht aufgegeben wurde.
                                    wenn ein geocache nicht herrenlos ist und das eigentum an der sache nicht aufgegeben wurde, ist dann jeder, der einen cache findet und etwas heraus nimmt im umkehrschluss ein dieb?
                                    warum groß schreiben, wenn man nicht groß sprechen kann?

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                                      • 22.01.2010
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                                      #19
                                      AW: Geocaching goes Landgericht

                                      Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                                      Nein, er ist verklagt worden, weil er etwas an sich genommen hat und dann die Verantwortung, die er damit freiwillig übernommen hat, grob fahrlässig nicht getragen hat. Er hätte es auch an Ort und Stelle belassen können.

                                      Finger weg oder richtig ist die Kurz-Zusammenfassung.

                                      Wegschmeißen zieht übrigens genauso Schadenersatz nach sich.
                                      Nur wäre er nicht verklagt worden, wenn er ihn weggeschmissen hätte. Nochmal: Das mag juristisch alles einwandfrei sein, aber: Der Jäger hat offenbar irgendwas, was er nicht kannte und mitten im Wald rumstand (offenbar nicht versteckt war) an den Wegesrand geschleppt und als es keiner abgeholt hat, hat er es auch noch zum Fundbüro gefahren.

                                      Juristisch: Finger weg.
                                      Praktisch: Der Jäger hält sein Revier sauber.

                                      Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                                      Nochmal: Frei verfügen kann man nur über herrenlose Gegenstände. Das ist ein Geocache definitionsgemäß nie.
                                      Denn herrenlos wird ein Gegenstand definitiv NICHT, wenn er irgendwo versteckt wird. Alleine das Verstecken ist ein sicheres Zeichen, dass das Eigentum an der Sache nicht aufgegeben wurde.
                                      Eine Kiste die im Wald rumsteht ist für mich herrenlos.

                                      Sonst könnte ja jeder hingehen und sein Hab und Gut in der Umgebung verstecken und jeden, den er bei unsachgemäßer Handhabe erwischt, auf überzogenen Schadensersatz verklagen.
                                      Auch wenn es juristisch korrekt ist, ist solch ein Klageverhalten kleinlich und peinlich. Jedes Hobby hat seine Risiken und wenn mein Hobby beinhaltet, dass ich irgendwelche Sachen auf anderem als meinem eigenen Grund und Boden verstecke, dann muss ich damit rechnen, dass sowas auch mal weg kommt.
                                      Bilder aus dem Saltfjell.
                                      flickr

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                                        #20
                                        AW: Geocaching goes Landgericht

                                        Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                                        Jetzt dreht sichs aber im Kreis.

                                        Die Kiste war versteckt.

                                        Der Beklagte hat sie frei sichtbar aufgestellt, NACHDEM er selbst sie in ihrem Versteck gefunden hat.
                                        Nein, eben nicht, die stand vorher schon frei im Wald und war nicht mehr im Versteck.
                                        Der Beklagte hat sie dann gut sichtbar an einen Weg verlagert.

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